Sitzungsort: | im Strandhus in Schönhagen, Brodersby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 22.23 Uhr |
Ausschussvorsitzender Friedrich Hammer |
Ausschussmitglied Maren Block |
Ausschussmitglied Hans-Heinrich Kohrt |
Ausschussmitglied Helmut Prager |
wählbare Bürgerin Sabine Schmidt |
wählbarer Bürger Dieter Schulz |
wählbarer Bürger Björn Steffen |
stellv. Auschussvorsitzender Claus-Hermann Thomsen |
Bürgermeister Christian Schlömer |
Gemeindevertreter Karl-Christoph Jensen |
Gemeindevertreter Gerd Schütt |
Gemeindevertreterin Birgit Schwartz-Sander |
Protokollführer/in Anja Schnutz |
T a g e s o r d n u n g |
I. | Öffentlicher Teil |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Einwohnerfragestunde |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
5. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
6. | Erfahrungsaustausch über die Lage des Hundestrandes |
7. | Einrichtung eines Senioren- und Jugendbeirates |
8. | Verbringung von Nassbaggergut aus dem Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals in der Eckernförder Bucht - Monitoringkonzept |
Beschlussvorlage - 23/2010 | |
9. | Erkenntnisse aus dem AWO-Zeltlager 2010 |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
12. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
I. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Einwohnerfragestunde |
Es werden verschiedene Themen angesprochen: - erhöhter Straßenverkehr durch die Ortschaft durch die Biogasanlagen - bei Kreisstraßen kann die Gemeinde nicht eingreifen - Anliegerbeiträge bei Straßenneubau - z. Zt. nicht bei Bundes-, Land- und Kreisstraßen - Viele Orts- und Straßenschilder sind grün angelaufen - Kaninchenüberschuss in Bereichen Brodersbys - keine Jagd in befriedeten Gebieten erlaubt; Lösungsvorschlag: verstärkte Jagd im Randbereich |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Es werden keine Änderungsanträge gestellt. |
zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. |
zu TOP 5. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Der Ausschussvorsitzende berichtet folgendes: - Fertigstellung der neuen winterfesten Toilettenanlage im Strandhus Anfang nächster Woche; Schließung der 3 anderen Anlagen über Winter, die erst zur Saison 2011 wieder eröffnet werden - Baubeginn Beleuchtung Strandpromenade - Inbetriebnahme Photovoltaikanlage - Beginn der Auftragung der Deckschicht im Ellerüher Weg ab morgen |
zu TOP 6. | Erfahrungsaustausch über die Lage des Hundestrandes |
Die momentane Lage des Hundestrandes in Schönhagen hat zu Beschwerden vieler Hundebesitzer geführt. Der Strand ist steinig und im Wasserbereich für Mensch und Tier nicht nutzbar. Es wird vorgeschlagen, den Hundestrand in den nördlichen Bereich des Strandes zu verlegen, so dass er an den Kappelner Hundestrand grenzt. Über eine Zusammenlegung der Strände sollen mit Herrn Kalmar, dem Pächter des Kappelner Strandes, Gespräche geführt werden. Es wird beschlossen, den Hundestrand für ein Jahr in den Nordbereich des Strandes zu verlegen. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Einrichtung eines Senioren- und Jugendbeirates |
Zu diesem Thema hat eine Einwohnerversammlung stattgefunden, bei der die Resonanz gering war. Die Ausschussmitglieder diskutieren über den Bedarf dieser Beiräte in der Gemeinde Brodersby. Anschließend wird folgender Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt: Es wird beschlossen, eine Senioren- und Jugendbeiratssatzung zu erarbeiten. |
Ja-Stimmen | :2 |
Nein-Stimmen | :6 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
zu TOP 8. | Verbringung von Nassbaggergut aus dem Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals in der Eckernförder Bucht - Monitoringkonzept |
Beschlussvorlage - 23/2010 Mit Schreiben vom 21.12.2009 hat die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord, Planfeststellungsbehörde, die Träger öffentlicher Belange über die geplante Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals (NOK) in Kenntnis gesetzt. Darüber hinaus wurden u. a. dem Amt Schlei-Ostsee sowie dem Amt Dänischenhagen die Planfeststellungsunterlagen zur öffentlichen Auslegung (08.01.2010 bis 08.02.2010) übersandt. Durch die Verklappung des durch den Ausbau des NOK anfallenden Nassbaggerguts in der Ostsee wurden durch die an die Eckernförder Bucht angrenzenden Gemeinden nicht vorhersehbare Beeinträchtigungen für die gesamte Region gesehen. Neben einer Trübung des Wassers musste auch mit Verdriftungen des Verklappungsgutes gerechnet werden. Diese Beeinträchtigungen können, aufgrund der lang anhaltenden Dauer dieser Maßnahme, zu rückgängigen Besucherzahlen führen. Die Verklappung des Nassbaggerguts wurde in mehreren geführten Gesprächen durch die Gemeinden für die gesamte Region als bedenklich eingestuft. Da für die Folgen der Verklappung, insbesondere die Verdriftung des Baggerguts sowie die zusätzliche Trübung der Ostsee, nicht absehbar waren, wurde Herr Prof. Dr. Ing. Malcherek von der Universität der Bundeswehr München, Institut für Wasserwesen, beratend hinzugezogen. Ein entsprechendes Fachgespräch mit dem WSA Kiel-Holtenau hatte bereits am 12.06.2009 stattgefunden. Die Ergebnisse dieses Fachgesprächs haben aufgezeigt, dass der Vorhabenträger die durch die Verklappung zu erwartenden Beeinträchtigungen nicht ausreichend untersucht hat. Dies hat die Anrainergemeinden dazu veranlasst, die Universität der Bundeswehr München, Institut für Wasserwesen, mit der Erstellung eines entsprechenden Gutachtens zu beauftragen, welches am 29.01.2010 im Congress Centrum Damp vorgestellt wurde. Wie den Gemeinden bekannt ist, kann festgehalten werden, dass die vorgelegten Planfeststellungsunterlagen keine ausreichenden Untersuchungen zu den Auswirkungen der Verklappung aufweisen. Die angenommenen Auswirkungen (Wirkungsradius ca. 500 m zzgl. 250 m Reserve) sind vermutlich als zu niedrig zu beurteilen. Durch das Gutachten wurde ein Wirkungsradius von mind. 5.000 m ermittelt. Da aufgrund der Unvorhersagbarkeit der vor allem meteorologisch induzierten Strömungen in der Ostsee nicht alle möglichen Situationen prognostiziert werden können, liegt eine Überschreitung des im Gutachten ermittelten Wirkungsradius von 5.000 m im Bereich des Möglichen. Eine Beeinträchtigung der Strände kann somit nicht in Gänze ausgeschlossen werden; für die Gemeinden verbleibt ein nicht kalkulierbares Restrisiko, das so nicht hingenommen werden kann. Da es sich aufgrund der nicht klar vorhersehbaren Strömungsverhältnisse der Ostsee nicht ausschließen lässt, dass die Strände der Eckernförder Bucht doch beeinträchtigt werden, wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ein entsprechendes Monitoring gefordert. Im Dialog zwischen Vorhabenträger, Verwaltung und dem Vertreter der Anrainergemeinden (Bürgermeister Böttcher) wurde in mehreren Gesprächen über Möglichkeiten eines geeigneten Monitoringprogramms beraten. Als Ergebnis kann folgendes festgehalten werden: Monitoringkonzept Zunächst sind Fahrstrecke und Entladeklappenzustand der eingesetzten Klappschuten zu überwachen, um sicherzustellen, dass Abladevorgänge nur innerhalb des zur Verbringung vorgesehenen Gebietes stattfinden. Weiterhin werden 5 Dauermessstationen um die Verbringungsfläche B1 herum angeordnet. Die Entfernung der Stationen zum Rand der Verbringungsfläche B1 beträgt ca. 500 m; die nach Süden ausgerichteten Station wird auf der Grenze des FFH-Gebietes „Eckernförder Bucht mit vorgelagerten Flachgründen“ positioniert. Eine weitere Station etwa 5 km westlich der Verbringungsfläche dient als Referenzstation. Anordnung und Position der Stationen ergeben sich aus der nachfolgenden Abbildung. Rot: Dauermessstation Orange: Referenzstation Dauermessprogramm für den Zeitraum der Umlagerung:
Die Aufnahme der Parameter erfolgt jeweils 2 m unter Wasseroberfläche und 2 m über Grund. Nullmessung Zur Dokumentation der natürlichen Situation anhand einer Jahresganglinie erfolgt eine Datenerhebung mit mindestens zwei Messstationen (Referenzstation und südliche Station zum FFH-Gebiet) bereits vor Beginn der Umlagerung. Die Nullmessung soll nach Beendigung des Planfeststellungsverfahrens (voraussichtlich Frühjahr 2011) beginnen. Mit der Verbringung des Nassbaggerguts ist voraussichtlich Ende 2012 zu rechnen. Kampagnenmessung Zusätzlich zum oben beschriebenen Dauermessprogramm werden die ersten Abladevorgänge durch Befliegung, Probennahmen aus der „Trübungswolke“ und eine Aufnahme der Trübungswolke per ADCP von einem Messschiff aus begleitet. Je nach Ergebnis ist eine Anpassung des Monitoringumfangs in Abstimmung mit den Betroffenen und der Planfeststellungsbehörde vorzunehmen. Bereitstellung von Informationen Die Datenerfassung an den Dauermessstationen erfolgt per Datenlogger. Die erfassten Daten sollen von den Messstationen parallel und in Echtzeit per Funk oder GPRS, prozessiert durch ein externes Ing.-Büro, im Internet veröffentlicht werden. Nach ggf. erforderlicher Umrechnung auf die darzustellenden Parameter (z.B. je nach verwendeter Messtechnik Trübung von „NTU“ auf „mg/l“) durch ein Software-Skript erfolgt die Veröffentlichung der darzustellenden Parameter auf der Internet-Präsenz zu den Ausbauprojekten der WSV (www.portal-nok.de) und eine Weiterleitung an einen von den Anrainer-Kommunen noch zu benennenden Teilnehmerkreis. Der Vorhabenträger wird ausarbeiten, in welcher Art die Daten zur Verfügung gestellt werden können. Neben den Messdaten der Dauermessstationen sollen auch die Informationen über die Klappschuten visualisiert im Internet dargestellt werden. Begleitet wird die Veröffentlichung durch regelmäßige Kurzberichte des das Monitoring begleitenden Gutachters, um auch für den interessierten Laien eine verständliche Darstellung zu gewährleisten. Die Anrainerkommunen richten auf ihren Internet-Präsenzen eine Verlinkung zur WSV-Seite ein. Weiteres Vorgehen Die Festlegung des Grenzwertes, ab dem die Verbringung des Nassbaggergutes einzustellen ist, ist auf der Grundlage der Ergebnisse der Nullmessung und ggf. der Kampagnenmessung noch zu benennen. Hierzu wird sich der Vorhabenträger mit dem die Anrainerkommunen beratenen Prof. Malcherek abstimmen. Dieses Konzept soll sich in einer noch zu schließenden schriftlichen Vereinbarung zwischen Anrainergemeinden und Vorhabenträger widerspiegeln. Im Hinblick auf das laufende Planfeststellungsverfahren ist eine zeitnahe Abwicklung wünschenswert. Die Anrainergemeinden haben im Rahmen der Solidargemeinschaft gemeinsam das bisherige Verfahren begleitet. Auf dieser Basis werden ebenfalls alle betroffenen Gemeinden gebeten, das verhandelte Monitoringkonzept zu beraten und den Bürgermeister/die Bürgermeisterin zur Unterzeichnung der Vereinbarung zu ermächtigen. |
Beschluss: Dem Monitoringkonzept zur geplanten Verbringung von Nassbaggergut aus dem Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals in der Eckernförder Bucht wird inhaltlich zugestimmt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde zu schließende Vereinbarung zu unterzeichnen. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Erkenntnisse aus dem AWO-Zeltlager 2010 |
Im Sommer fand das AWO-Zeltlager mit 42 Kindern statt. Die Anfrage des AWO-Vorsitzenden Klaus-Dieter Möse, ob die Gemeinde das Strandhus bei Gewitter als Schutzraum zur Verfügung stellen kann, wurde vom Bürgermeister abgelehnt. Dieser Sachverhalt wurde in der Öffentlichkeit verzerrt dargestellt, deshalb erläutert Herr Schlömer die Gründe für die Ablehnung. Das Strandhus ist vermietet und kommt deshalb nicht in Frage. Der Werkhof ist als Schutzraum durch die Werkzeuge und die Lagerung von gefährlichen Stoffen ungeeignet. Einen Schutzraum, der gefahrlos von Kindern genutzt werden kann, kann die Gemeinde nicht zur Verfügung stellen. Herr Jensen berichtet für die AWO, dass die Zelte nicht blitzschutzgesichert sind. Bei dem Unwetter im Sommer haben sich die Teilnehmer in der WC-Anlage aufgehalten, die als Schutzraum ausreichend war. |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 12. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
Der Ausschussvorsitzende gibt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse bekannt. |
Friedrich Hammer | Anja Schnutz |
Ausschussvorsitzende/r | Protokollführer/in |