N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Sozialausschusses der Gemeinde Brodersby vom 18.10.2010.

Sitzungsort:  im Strandhus in Schönhagen, Brodersby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.23 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Friedrich Hammer
Ausschussmitglied Maren Block
Ausschussmitglied Hans-Heinrich Kohrt
Ausschussmitglied Helmut Prager
wählbare Bürgerin Sabine Schmidt
wählbarer Bürger Dieter Schulz
wählbarer Bürger Björn Steffen
stellv. Auschussvorsitzender Claus-Hermann Thomsen

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Christian Schlömer
Gemeindevertreter Karl-Christoph Jensen
Gemeindevertreter Gerd Schütt
Gemeindevertreterin Birgit Schwartz-Sander
Protokollführer/in Anja Schnutz

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Änderungsanträge zur Tagesordnung
5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
6. Erfahrungsaustausch über die Lage des Hundestrandes
7. Einrichtung eines Senioren- und Jugendbeirates
8. Verbringung von Nassbaggergut aus dem Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals in der Eckernförder Bucht - Monitoringkonzept
  Beschlussvorlage - 23/2010
9. Erkenntnisse aus dem AWO-Zeltlager 2010
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
12. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit


Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Einwohnerfragestunde


Es werden verschiedene Themen angesprochen:
- erhöhter Straßenverkehr durch die Ortschaft durch die Biogasanlagen - bei Kreisstraßen
  kann die Gemeinde nicht eingreifen
- Anliegerbeiträge bei Straßenneubau - z. Zt. nicht bei Bundes-, Land- und Kreisstraßen
- Viele Orts- und Straßenschilder sind grün angelaufen
- Kaninchenüberschuss in Bereichen Brodersbys - keine Jagd in befriedeten Gebieten erlaubt;
  Lösungsvorschlag: verstärkte Jagd im Randbereich


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung


Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung


Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 5. Bericht des Ausschussvorsitzenden


Der Ausschussvorsitzende berichtet folgendes:
- Fertigstellung der neuen winterfesten Toilettenanlage im Strandhus Anfang nächster Woche;
  Schließung der 3 anderen Anlagen über Winter, die erst zur Saison 2011 wieder eröffnet
  werden
- Baubeginn Beleuchtung Strandpromenade
- Inbetriebnahme Photovoltaikanlage
- Beginn der Auftragung der Deckschicht im Ellerüher Weg ab morgen


zu TOP 6. Erfahrungsaustausch über die Lage des Hundestrandes


Die momentane Lage des Hundestrandes in Schönhagen hat zu Beschwerden vieler Hundebesitzer geführt. Der Strand ist steinig und im Wasserbereich für Mensch und Tier nicht nutzbar. Es wird vorgeschlagen, den Hundestrand in den nördlichen Bereich des Strandes zu verlegen, so dass er an den Kappelner Hundestrand grenzt. Über eine Zusammenlegung der Strände sollen mit Herrn Kalmar, dem Pächter des Kappelner Strandes, Gespräche geführt werden.

Es wird beschlossen, den Hundestrand für ein Jahr in den Nordbereich des Strandes zu verlegen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Einrichtung eines Senioren- und Jugendbeirates


Zu diesem Thema hat eine Einwohnerversammlung stattgefunden, bei der die Resonanz gering war. Die Ausschussmitglieder diskutieren über den Bedarf dieser Beiräte in der Gemeinde Brodersby. Anschließend wird folgender Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt:

Es wird beschlossen, eine Senioren- und Jugendbeiratssatzung zu erarbeiten.


Ja-Stimmen :2
Nein-Stimmen :6
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 8. Verbringung von Nassbaggergut aus dem Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals in der Eckernförder Bucht - Monitoringkonzept
Beschlussvorlage - 23/2010

Mit Schreiben vom 21.12.2009 hat die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord, Planfeststellungsbehörde, die Träger öffentlicher Belange über die geplante Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals (NOK) in Kenntnis gesetzt. Darüber hinaus wurden u. a. dem Amt Schlei-Ostsee sowie dem Amt Dänischenhagen die Planfeststellungsunterlagen zur öffentlichen Auslegung (08.01.2010 bis 08.02.2010) übersandt.

Durch die Verklappung des durch den Ausbau des NOK anfallenden Nassbaggerguts in der Ostsee wurden durch die an die Eckernförder Bucht angrenzenden Gemeinden nicht vorhersehbare Beeinträchtigungen für die gesamte Region gesehen. Neben einer Trübung des Wassers musste auch mit Verdriftungen des Verklappungsgutes gerechnet werden. Diese Beeinträchtigungen können, aufgrund der lang anhaltenden Dauer dieser Maßnahme, zu rückgängigen Besucherzahlen führen.

Die Verklappung des Nassbaggerguts wurde in mehreren geführten Gesprächen durch die Gemeinden für die gesamte Region als bedenklich eingestuft. Da für die Folgen der Verklappung, insbesondere die Verdriftung des Baggerguts sowie die zusätzliche Trübung der Ostsee, nicht absehbar waren, wurde Herr Prof. Dr. Ing. Malcherek von der Universität der Bundeswehr München, Institut für Wasserwesen, beratend hinzugezogen. Ein entsprechendes Fachgespräch mit dem WSA Kiel-Holtenau hatte bereits am 12.06.2009 stattgefunden. Die Ergebnisse dieses Fachgesprächs haben aufgezeigt, dass der Vorhabenträger die durch die Verklappung zu erwartenden Beeinträchtigungen nicht ausreichend untersucht hat. Dies hat die Anrainergemeinden dazu veranlasst, die Universität der Bundeswehr München, Institut für Wasserwesen, mit der Erstellung eines entsprechenden Gutachtens zu beauftragen, welches am 29.01.2010 im Congress Centrum Damp vorgestellt wurde.

Wie den Gemeinden bekannt ist, kann festgehalten werden, dass die vorgelegten Planfeststellungsunterlagen keine ausreichenden Untersuchungen zu den Auswirkungen der Verklappung aufweisen. Die angenommenen Auswirkungen (Wirkungsradius ca. 500 m zzgl. 250 m Reserve) sind vermutlich als zu niedrig zu beurteilen. Durch das Gutachten wurde ein Wirkungsradius von mind. 5.000 m ermittelt. Da aufgrund der Unvorhersagbarkeit der vor allem meteorologisch induzierten Strömungen in der Ostsee nicht alle möglichen Situationen prognostiziert werden können, liegt eine Überschreitung des im Gutachten ermittelten Wirkungsradius von 5.000 m im Bereich des Möglichen. Eine Beeinträchtigung der Strände kann somit nicht in Gänze ausgeschlossen werden; für die Gemeinden verbleibt ein nicht kalkulierbares Restrisiko, das so nicht hingenommen werden kann.
Da es sich aufgrund der nicht klar vorhersehbaren Strömungsverhältnisse der Ostsee nicht ausschließen lässt, dass die Strände der Eckernförder Bucht doch beeinträchtigt werden, wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ein entsprechendes Monitoring gefordert.

Im Dialog zwischen Vorhabenträger, Verwaltung und dem Vertreter der Anrainergemeinden (Bürgermeister Böttcher) wurde in mehreren Gesprächen über Möglichkeiten eines geeigneten Monitoringprogramms beraten. Als Ergebnis kann folgendes festgehalten werden:

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Monitoringkonzept

Zunächst sind Fahrstrecke und Entladeklappenzustand der eingesetzten Klappschuten zu überwachen, um sicherzustellen, dass Abladevorgänge nur innerhalb des zur Verbringung vorgesehenen Gebietes stattfinden.

Weiterhin werden 5 Dauermessstationen um die Verbringungsfläche B1 herum angeordnet.
Die Entfernung der Stationen zum Rand der Verbringungsfläche B1 beträgt ca. 500 m; die nach Süden ausgerichteten Station wird auf der Grenze des FFH-Gebietes „Eckernförder Bucht mit vorgelagerten Flachgründen“ positioniert.
Eine weitere Station etwa 5 km westlich der Verbringungsfläche dient als Referenzstation.
Anordnung und Position der Stationen ergeben sich aus der nachfolgenden Abbildung.


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Rot: Dauermessstation
Orange: Referenzstation

Dauermessprogramm für den Zeitraum der Umlagerung:
  • Strömungsgeschwindigkeit und –richtung (an mind. 1 Mess- und der Referenzstation)
  • Trübung und Fluoreszenz (an allen 6 Stationen)
  • Temperatur (an allen 6 Stationen)
  • Leitfähigkeit (an allen 6 Stationen)
  • Sauerstoffgehalt (an allen 6 Stationen)
Die Aufnahme der Parameter erfolgt jeweils 2 m unter Wasseroberfläche und 2 m über Grund.




Nullmessung
Zur Dokumentation der natürlichen Situation anhand einer Jahresganglinie erfolgt eine Datenerhebung mit mindestens zwei Messstationen (Referenzstation und südliche Station zum FFH-Gebiet) bereits vor Beginn der Umlagerung. Die Nullmessung soll nach Beendigung des Planfeststellungsverfahrens (voraussichtlich Frühjahr 2011) beginnen. Mit der Verbringung des Nassbaggerguts ist voraussichtlich Ende 2012 zu rechnen.


Kampagnenmessung
Zusätzlich zum oben beschriebenen Dauermessprogramm werden die ersten Abladevorgänge durch Befliegung, Probennahmen aus der „Trübungswolke“ und eine Aufnahme der Trübungswolke per ADCP von einem Messschiff aus begleitet. Je nach Ergebnis ist eine Anpassung des Monitoringumfangs in Abstimmung mit den Betroffenen und der Planfeststellungsbehörde vorzunehmen.

Bereitstellung von Informationen
Die Datenerfassung an den Dauermessstationen erfolgt per Datenlogger. Die erfassten Daten sollen von den Messstationen parallel und in Echtzeit per Funk oder GPRS, prozessiert durch ein externes Ing.-Büro, im Internet veröffentlicht werden.

Nach ggf. erforderlicher Umrechnung auf die darzustellenden Parameter (z.B. je nach verwendeter Messtechnik Trübung von „NTU“ auf „mg/l“) durch ein Software-Skript erfolgt die Veröffentlichung der darzustellenden Parameter auf der Internet-Präsenz zu den Ausbauprojekten der WSV (www.portal-nok.de) und eine Weiterleitung an einen von den Anrainer-Kommunen noch zu benennenden Teilnehmerkreis.

Der Vorhabenträger wird ausarbeiten, in welcher Art die Daten zur Verfügung gestellt werden können. Neben den Messdaten der Dauermessstationen sollen auch die Informationen über die Klappschuten visualisiert im Internet dargestellt werden.

Begleitet wird die Veröffentlichung durch regelmäßige Kurzberichte des das Monitoring begleitenden Gutachters, um auch für den interessierten Laien eine verständliche Darstellung zu gewährleisten.
Die Anrainerkommunen richten auf ihren Internet-Präsenzen eine Verlinkung zur WSV-Seite ein.

Weiteres Vorgehen
Die Festlegung des Grenzwertes, ab dem die Verbringung des Nassbaggergutes einzustellen ist, ist auf der Grundlage der Ergebnisse der Nullmessung und ggf. der Kampagnenmessung noch zu benennen. Hierzu wird sich der Vorhabenträger mit dem die Anrainerkommunen beratenen Prof. Malcherek abstimmen.

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Dieses Konzept soll sich in einer noch zu schließenden schriftlichen Vereinbarung zwischen Anrainergemeinden und Vorhabenträger widerspiegeln. Im Hinblick auf das laufende Planfeststellungsverfahren ist eine zeitnahe Abwicklung wünschenswert.

Die Anrainergemeinden haben im Rahmen der Solidargemeinschaft gemeinsam das bisherige Verfahren begleitet. Auf dieser Basis werden ebenfalls alle betroffenen Gemeinden gebeten, das verhandelte Monitoringkonzept zu beraten und den Bürgermeister/die Bürgermeisterin zur Unterzeichnung der Vereinbarung zu ermächtigen.


Beschluss:

Dem Monitoringkonzept zur geplanten Verbringung von Nassbaggergut aus dem Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals in der Eckernförder Bucht wird inhaltlich zugestimmt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde zu schließende Vereinbarung zu unterzeichnen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erkenntnisse aus dem AWO-Zeltlager 2010


Im Sommer fand das AWO-Zeltlager mit 42 Kindern statt. Die Anfrage des AWO-Vorsitzenden Klaus-Dieter Möse, ob die Gemeinde das Strandhus bei Gewitter als Schutzraum zur Verfügung stellen kann, wurde vom Bürgermeister abgelehnt. Dieser Sachverhalt wurde in der Öffentlichkeit verzerrt dargestellt, deshalb erläutert Herr Schlömer die Gründe für die Ablehnung. Das Strandhus ist vermietet und kommt deshalb nicht in Frage. Der Werkhof ist als Schutzraum durch die Werkzeuge und die Lagerung von gefährlichen Stoffen ungeeignet. Einen Schutzraum, der gefahrlos von Kindern genutzt werden kann, kann die Gemeinde nicht zur Verfügung stellen.

Herr Jensen berichtet für die AWO, dass die Zelte nicht blitzschutzgesichert sind. Bei dem Unwetter im Sommer haben sich die Teilnehmer in der WC-Anlage aufgehalten, die als Schutzraum ausreichend war.


II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 12. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse


Der Ausschussvorsitzende gibt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse bekannt.



Friedrich Hammer  Anja Schnutz 
Ausschussvorsitzende/r  Protokollführer/in