N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Sozialausschusses der Gemeinde Brodersby vom 26.04.2011.

Sitzungsort:  im Strandhus in Schönhagen, Brodersby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.40 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Friedrich Hammer
Ausschussmitglied Maren Block
Ausschussmitglied Helmut Prager
wählbare Bürgerin Sabine Schmidt
wählbarer Bürger Dieter Schulz
wählbarer Bürger Björn Steffen
stellv. Auschussvorsitzender Claus-Hermann Thomsen

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Hans-Heinrich Kohrt (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Christian Schlömer
Gemeindevertreter Gerd Schütt
Protokollführerin Jutta Blaase
Gast Klaus D. Loeck
Gast  Schönhagen Wellness-Dörfer GmbH
Gast Frank Springer

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Änderungsanträge zur Tagesordnung
5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
6. 11. Änderung des Flächennutzungsplanes "Schönhagen, südlich Schloßstraße"
Aufstellungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 15/2011
7. Bebauungsplan Nr. 13 "Schönhagen, südlich Schloßstraße"
Aufstellungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 16/2011
8. 1. vereinfachte Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 "Ferienhausgebiet Seestern"
8.1. a) Aufstellungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 13/2011
8.2. b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 14/2011
9. Antrag auf einen Zuschuss für den dänischen Gesundheitsdienst für Südschleswig e. V. -abgesetzt -
  Beschlussvorlage - 10/2011
10. Beratung über die Einrichtung einer Hundespielwiese
2. Einwohnerfragestunde
II. Nichtöffentlicher Teil
11. Vertragsangelegenheiten
III. Öffentlicher Teil
12. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am 18.10.2010 erhoben.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Ausschussvorsitzende beantragt, den TOP 9 zuständigkeitshalber an den Finanzausschuss zu leiten, d. h. er entfällt/ wird abgesetzt für diese Sitzung. Die Einwohnerfragestunde wird am Ende des öffentlichen Teils der Sitzung durchgeführt.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Herr Hammer berichtet:
  • Dank an Mitarbeitern der Gemeinde, ganz besonders für den geleisteten Schneedienst.
  • Die neuen WC`s werden sehr gut angenommen
  • Gespräche wurden geführt für Restaurantbetrieb in Schönhagen
  • 19.03.11 Einwohnerversammlung (Thema: Tourismus)
  • Pflanzaktion im Bereich Wiesengrund und Parkplatz


zu TOP 6. 11. Änderung des Flächennutzungsplanes "Schönhagen, südlich Schloßstraße"
Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorlage - 15/2011

Mit Antrag vom 05.04.2011 stellt Herr Winkler einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Erstellung eins Bebauungsplanes für den südlichen Bereich der Schloßstraße.
Derzeit weist der Flächennutzungsplan der Gemeinde hier eine landwirtschaftliche Fläche aus.
Der Landschaftsplan steht dieser Planung nicht entgegen.
Aus städtebaulicher Sicht würde durch die Überplanung eine Abrundung der Ortslage stattfinden.

Herr Springer erläutert, dass durch den neuen Landesentwicklungsplan (LEP) der Gemeinde Brodersby wieder Entwicklungspotentiale zur Verfügung stehen. Die angedachte Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet.


Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 11. Änderung aufgestellt,
die für das Gebiet "Schönhagen, südliche Schloßstraße“ folgende Änderung der Planung vorsieht: - Ausweisung eines Wohngebietes *
  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)
  2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Spinger in Busdorf beauftragt werden.
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.

- *s. räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Bebauungsplan Nr. 13 "Schönhagen, südlich Schloßstraße"
Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorlage - 16/2011

Mit Antrag vom 05.04.2011 stellt Herr Winkler einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Erstellung eins Bebauungsplanes für den südlichen Bereich der Schloßstraße.
Derzeit weist der Flächennutzungsplan der Gemeinde hier eine landwirtschaftliche Fläche aus.
Der Landschaftsplan steht dieser Planung nicht entgegen.
Aus städtebaulicher Sicht würde durch die Überplanung eine Abrundung der Ortslage stattfinden.

Herr Springer erläutert, dass eine einfache Abrundungssatzung hier nicht zum Tragen kommt, sondern ein B-Plan zu erstellen ist. Auf den Erhalt der Lindenreihe sollte hingewirkt werden.


Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

1. Für das Gebiet Schönhagen, südliche Schloßstraße wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt: - Ausweisung eines Wohngebietes *
  
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer in Busdorf beauftragt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durchgeführt werden.

6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.

- *s. ums. räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. 1. vereinfachte Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 "Ferienhausgebiet Seestern"

zu TOP 8.1. a) Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorlage - 13/2011

Zur touristischen Weiterentwicklung und Standortstärkung ist ein laufender Betrieb in der Gaststätte „Seestern“ zwingend erforderlich.

Trotz intensiver Bemühungen seitens der Besitzer und der Gemeinde Brodersby, ist es in den vergangenen Jahren nicht gelungen einen Betreiber für die Gaststätte zu finden. Die Gründe hierfür sind vor allem in dem schlechten baulichen Zustand der Gaststätte und der fehlenden Betreiberwohnung zu vermuten.

Die Gemeinde hat zwischenzeitlich Gespräche mit dem Grundstücksbesitzer und Investor, der Amtsverwaltung und dem Planungsbüro hinsichtlich der Umgestaltung und besseren Vermarktung geführt.
Es wurde ein Konzept entwickelt, welches eine langfristig funktionierende Restauration ermöglicht.

Erforderlich wird hierzu die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10.
Da die Voraussetzungen für eine vereinfachte Änderung bestehen, wird dies Verfahren durchgeführt.


Herr Hammer erläutert den Werdegang der Planungen der Gemeinde für das Family-Wellness-Resort (einschl. Gastronomie) seit dem Jahre 2006 und bedankt sich bei den Herren Hollesen und Beer für die erneute Bereitschaft zur Investition.
Herr Springer geht auf die anstehende Bauleitplanung ein und Herr Loeck gibt Auskunft über Inhalt und Gestaltung des „Seesterns“.

Aufkommende Fragen der Ausschussmitglieder und der anwesenden Bürger werden zur Zufriedenheit beantwortet:
            - Besitzer wird Investor sein
            - Materialien für Brüstung
            - Oberlicht für Ferienwohnungen
            - Stellplätze für Wohneinheiten
            - Fertigstellung möglichst zur nächsten Saison
            - keine Verpflichtungen für Gemeinde
            - Planungskostenerstattung über Durchführungsvertrag
            - max. Firsthöhe im Beschlusstext festzuhalten

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 10 „Ferienhausgebiet Seestern“ soll nun wie folgt geändert werden:
            - Ergänzung der Nutzungen (Betriebsleiterwohnung, Freizeiteinrichtungen, touristisch-
gewerblich genutzte Ferienwohnungen, Räume für Betriebspersonal)
            - Anhebung der Firsthöhe auf max. 9,75 m
            - Erhöhung der GRZ
            - geringfügige Baugrenzverschiebung
            - Geschossigkeit max. III
  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)
                                                                                      
  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer, Busdorf, beauftragt werden.
  1. Auf die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann im vereinfachten Verfahren abgesehen werden.
  1. Von der frühzeitigen Unterrrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  1. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
  1. Der Aufstellungsbeschluss der Teilaufhebung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 10 vom 21.11.2006 wird aufgehoben.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8.2. b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 14/2011

s. Beschlussvorlage 13/2011

Sollten zum Zeitpunkt der Auslegung bereits wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen vorliegen, sind diese öffentlich auszulegen.


Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

1. Der Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 für das Gebiet “Ferienhausgebiet Seestern“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt:

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen mit den nach der Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Antrag auf einen Zuschuss für den dänischen Gesundheitsdienst für Südschleswig e. V. -abgesetzt -
Beschlussvorlage - 10/2011

Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt, da er im Finanzausschuss zu behandeln ist.


Beschluss:

zu TOP 10. Beratung über die Einrichtung einer Hundespielwiese

Die Einrichtung einer Hundespielwiese wird von den Ausschussmitgliedern diskutiert. Es treten diverse Fragen auf:
- Lärmschutz, Pflege, Verkehrssicherung, Genehmigungsverfahren, mögliche Flächen, Kosten

An das Amt Schlei-Ostsee ergeht die Bitte, entsprechende Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Auch tritt die Frage auf, wie andere Gemeinden mit dieser Problematik umgehen.


zu TOP 2. Einwohnerfragestunde

Fragen zur o. a. neuen Bauleitplanung wurden gleich nach der Vorstellung des Projektes an die Planer und Investoren gestellt.
Weitere Punkte:
  • Bei touristischer Vermarktung wird Schwerpunkt zu stark auf Hunde gelegt (früher Kinder)
  • Problem Verkotung
(lt. Hrn. Witt zeigt die demographische Entwicklung, dass weniger Kinder und mehr
Hunde kommen.Ca. 25 % der Gäste reisen mit Hunden an. Hundetraining wird angeboten.            
  • Vermieter sollten in die Hundeproblematik eingebunden werden. (dies geschieht bereits lt. Witt)
  • zu großer Schilderwald: Fahrradfahrverbot, Hundeanleingebot
  • Anstellung von Mini-Jobbern zum Hundekotabsammeln
  • Spielweise für Hunde wäre Lösungsansatz


II. Nichtöffentlicher Teil

zu TOP 11. Vertragsangelegenheiten

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 12. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 
Der Bürgermeister gibt bekannt
            - demnächst Zusammenkunft i.S. Küstenschutz (Bgm. Böttcher lädt ein)
            - Rettungskissen (FF)
Der Ausschussvorsitzende gibt bekannt
            - Gemeindewappen erstellen
            - Bedarfsfeststellung der Gemeindearbeit nötig



Friedrich Hammer  Jutta Blaase 
Ausschussvorsitzende/r  Protokollführer/in