Sitzungsort: | im Strandhus in Schönhagen, Brodersby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.40 Uhr |
Ausschussvorsitzender Friedrich Hammer |
Ausschussmitglied Maren Block |
Ausschussmitglied Helmut Prager |
wählbare Bürgerin Sabine Schmidt |
wählbarer Bürger Dieter Schulz |
wählbarer Bürger Björn Steffen |
stellv. Auschussvorsitzender Claus-Hermann Thomsen |
Ausschussmitglied Hans-Heinrich Kohrt (entschuldigt ) |
Bürgermeister Christian Schlömer |
Gemeindevertreter Gerd Schütt |
Protokollführerin Jutta Blaase |
Gast Klaus D. Loeck |
Gast Schönhagen Wellness-Dörfer GmbH |
Gast Frank Springer |
T a g e s o r d n u n g |
I. | Öffentlicher Teil |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
5. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
6. | 11. Änderung des Flächennutzungsplanes "Schönhagen, südlich Schloßstraße" Aufstellungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 15/2011 | |
7. | Bebauungsplan Nr. 13 "Schönhagen, südlich Schloßstraße" Aufstellungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 16/2011 | |
8. | 1. vereinfachte Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 "Ferienhausgebiet Seestern" |
8.1. | a) Aufstellungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 13/2011 | |
8.2. | b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 14/2011 | |
9. | Antrag auf einen Zuschuss für den dänischen Gesundheitsdienst für Südschleswig e. V. -abgesetzt - |
Beschlussvorlage - 10/2011 | |
10. | Beratung über die Einrichtung einer Hundespielwiese |
2. | Einwohnerfragestunde |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
11. | Vertragsangelegenheiten |
III. | Öffentlicher Teil |
12. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
I. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am 18.10.2010 erhoben. |
zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Der Ausschussvorsitzende beantragt, den TOP 9 zuständigkeitshalber an den Finanzausschuss zu leiten, d. h. er entfällt/ wird abgesetzt für diese Sitzung. Die Einwohnerfragestunde wird am Ende des öffentlichen Teils der Sitzung durchgeführt. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 5. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Herr Hammer berichtet:
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zu TOP 6. | 11. Änderung des Flächennutzungsplanes "Schönhagen, südlich Schloßstraße" Aufstellungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 15/2011 Mit Antrag vom 05.04.2011 stellt Herr Winkler einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Erstellung eins Bebauungsplanes für den südlichen Bereich der Schloßstraße. Derzeit weist der Flächennutzungsplan der Gemeinde hier eine landwirtschaftliche Fläche aus. Der Landschaftsplan steht dieser Planung nicht entgegen. Aus städtebaulicher Sicht würde durch die Überplanung eine Abrundung der Ortslage stattfinden. Herr Springer erläutert, dass durch den neuen Landesentwicklungsplan (LEP) der Gemeinde Brodersby wieder Entwicklungspotentiale zur Verfügung stehen. Die angedachte Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet. |
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus: |
Beschluss:
- *s. räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss) |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Bebauungsplan Nr. 13 "Schönhagen, südlich Schloßstraße" Aufstellungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 16/2011 Mit Antrag vom 05.04.2011 stellt Herr Winkler einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Erstellung eins Bebauungsplanes für den südlichen Bereich der Schloßstraße. Derzeit weist der Flächennutzungsplan der Gemeinde hier eine landwirtschaftliche Fläche aus. Der Landschaftsplan steht dieser Planung nicht entgegen. Aus städtebaulicher Sicht würde durch die Überplanung eine Abrundung der Ortslage stattfinden. Herr Springer erläutert, dass eine einfache Abrundungssatzung hier nicht zum Tragen kommt, sondern ein B-Plan zu erstellen ist. Auf den Erhalt der Lindenreihe sollte hingewirkt werden. |
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus: |
Beschluss: 1. Für das Gebiet Schönhagen, südliche Schloßstraße wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: - Ausweisung eines Wohngebietes * 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) 3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer in Busdorf beauftragt werden. 4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durchgeführt werden. 6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen. - *s. ums. räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss) |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | 1. vereinfachte Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 "Ferienhausgebiet Seestern" |
zu TOP 8.1. | a) Aufstellungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 13/2011 Zur touristischen Weiterentwicklung und Standortstärkung ist ein laufender Betrieb in der Gaststätte „Seestern“ zwingend erforderlich. Trotz intensiver Bemühungen seitens der Besitzer und der Gemeinde Brodersby, ist es in den vergangenen Jahren nicht gelungen einen Betreiber für die Gaststätte zu finden. Die Gründe hierfür sind vor allem in dem schlechten baulichen Zustand der Gaststätte und der fehlenden Betreiberwohnung zu vermuten. Die Gemeinde hat zwischenzeitlich Gespräche mit dem Grundstücksbesitzer und Investor, der Amtsverwaltung und dem Planungsbüro hinsichtlich der Umgestaltung und besseren Vermarktung geführt. Es wurde ein Konzept entwickelt, welches eine langfristig funktionierende Restauration ermöglicht. Erforderlich wird hierzu die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10. Da die Voraussetzungen für eine vereinfachte Änderung bestehen, wird dies Verfahren durchgeführt. |
Herr Hammer erläutert den Werdegang der Planungen der Gemeinde für das Family-Wellness-Resort (einschl. Gastronomie) seit dem Jahre 2006 und bedankt sich bei den Herren Hollesen und Beer für die erneute Bereitschaft zur Investition. Herr Springer geht auf die anstehende Bauleitplanung ein und Herr Loeck gibt Auskunft über Inhalt und Gestaltung des „Seesterns“. Aufkommende Fragen der Ausschussmitglieder und der anwesenden Bürger werden zur Zufriedenheit beantwortet: - Besitzer wird Investor sein - Materialien für Brüstung - Oberlicht für Ferienwohnungen - Stellplätze für Wohneinheiten - Fertigstellung möglichst zur nächsten Saison - keine Verpflichtungen für Gemeinde - Planungskostenerstattung über Durchführungsvertrag - max. Firsthöhe im Beschlusstext festzuhalten Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus: |
Beschluss:
gewerblich genutzte Ferienwohnungen, Räume für Betriebspersonal) - Anhebung der Firsthöhe auf max. 9,75 m - Erhöhung der GRZ - geringfügige Baugrenzverschiebung - Geschossigkeit max. III
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8.2. | b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 14/2011 s. Beschlussvorlage 13/2011 Sollten zum Zeitpunkt der Auslegung bereits wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen vorliegen, sind diese öffentlich auszulegen. |
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus: |
Beschluss: 1. Der Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 für das Gebiet “Ferienhausgebiet Seestern“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt: 2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen mit den nach der Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Antrag auf einen Zuschuss für den dänischen Gesundheitsdienst für Südschleswig e. V. -abgesetzt - |
Beschlussvorlage - 10/2011 |
Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt, da er im Finanzausschuss zu behandeln ist. |
Beschluss: |
zu TOP 10. | Beratung über die Einrichtung einer Hundespielwiese |
Die Einrichtung einer Hundespielwiese wird von den Ausschussmitgliedern diskutiert. Es treten diverse Fragen auf: - Lärmschutz, Pflege, Verkehrssicherung, Genehmigungsverfahren, mögliche Flächen, Kosten An das Amt Schlei-Ostsee ergeht die Bitte, entsprechende Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Auch tritt die Frage auf, wie andere Gemeinden mit dieser Problematik umgehen. |
zu TOP 2. | Einwohnerfragestunde |
Fragen zur o. a. neuen Bauleitplanung wurden gleich nach der Vorstellung des Projektes an die Planer und Investoren gestellt. Weitere Punkte:
Hunde kommen.Ca. 25 % der Gäste reisen mit Hunden an. Hundetraining wird angeboten.
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II. | Nichtöffentlicher Teil |
zu TOP 11. | Vertragsangelegenheiten |
III. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 12. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. Der Bürgermeister gibt bekannt - demnächst Zusammenkunft i.S. Küstenschutz (Bgm. Böttcher lädt ein) - Rettungskissen (FF) Der Ausschussvorsitzende gibt bekannt - Gemeindewappen erstellen - Bedarfsfeststellung der Gemeindearbeit nötig |
Friedrich Hammer | Jutta Blaase |
Ausschussvorsitzende/r | Protokollführer/in |