N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Sozialausschusses der Gemeinde Brodersby vom 12.10.2011.

Sitzungsort:  im Strandhus in Schönhagen, Brodersby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.10 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Friedrich Hammer
Ausschussmitglied Maren Block
Ausschussmitglied Hans-Heinrich Kohrt
Ausschussmitglied Helmut Prager
wählbare Bürgerin Sabine Schmidt
wählbarer Bürger Dieter Schulz
wählbarer Bürger Björn Steffen
stellv. Auschussvorsitzender Claus-Hermann Thomsen

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Christian Schlömer
Gemeindevertreter Karl-Christoph Jensen
Gemeindevertreter Gerd Schütt
Gemeindevertreterin Birgit Schwartz-Sander
Protokollführerin Jutta Blaase
Gast Frank Springer

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. 1. vereinfachte Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 "Ferienhausgebiet Seestern" in Schönhagen
5.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 23/2011
5.2 b) Beschluss des Durchführungsvertrages
  Beschlussvorlage - 24/2011
5.3 c) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 25/2011
6. 11. Änderung des Flächennutzungsplanes "Schönhagen - südlich Schloßstraße"
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss -
  Beschlussvorlage - 21/2011
7. Bebauungsplan Nr. 13 "Schönhagen, südliche Schloßstraße"
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss -
  Beschlussvorlage - 22/2011
8. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft)
  Beschlussvorlage - 19/2011
9. Nutzungsanfrage für den Schlammstapelbehälter auf der Kläranlage in Schönhagen als Güllezwischenlager
  Beschlussvorlage - 27/2011
10. Sanierung des öffentlichen Gehwegs zwischen dem "Am Mittelkamp" und "Am Brekenbarg" in Schönhagen
  Beschlussvorlage - 28/2011
11. Einwohnerfragestunde
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
13. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am 26.04.2011 erhoben.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Der Ausschussvorsitzende berichtet über folgende Punkte:
- Strandfest, Feuerwehrfest - Dank an alle
- Druckrohrleitung
- Promenaden-Verlängerung
- neue Spielgeräte


zu TOP 5. 1. vereinfachte Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 "Ferienhausgebiet Seestern" in Schönhagen

zu TOP 5.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 23/2011

Der Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde und die Begründung haben in der Zeit vom 26.05.2011 bis 27.06.2011 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht.

Die Behörden undsonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 19.05.2011 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.



Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

a) Beschluss/ -empfehlung:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. vereinfachten Änderung des vorhabenbezogenen B-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage des Planungsbüros - wird Bestandteil des Originalprotokolls. Erläuterungen erfolgen durch Herrn Springer.






Insgesamt gingen ein:
Behörden-/TöB-Beteiligung vom 19.05.2011
- öffentliche Auslegung vom 26.05.2011 bis 27.06.2011
hier1. vereinf. Änd. des vorhabenbez. B-Planes Nr. 10 „FeHGebiet Seestern“
          in Schönhagen, Gemeinde Brodersby
 
 
Datum:
Bedenken:
2.
Schl.-Holst. NetzAG
09.06.2011
keine
3.
Wehrbereichsverwaltung Nord
 
 
5.
Wasser- und Schifffahrtsamt
Eing. 08.06.2011
s. Stellungnahme
11.
Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr durch den LBV-SH
 
15.
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländl. Räume des Landes S.-H.
Abt. Naturschutz, Forstwirtschaft u. Jagd
 
 
17.
Forstbehörde Nord
30.05.2011
keine
18.
Archäologische Landesamt
09.06.2011
s. Stellungnahme
19.
Landesamt für Denkmalpflege
20.06.2011
keine
20.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume (ehem. Staatl. Umweltamt)
01.06.2011
keine
21.
Landesbetrieb für Küstenschutz
Nationalpark und Meeresschutz
06.06.2011
s. Stellungnahme
23.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Abt. Bauaufsicht, Abt. Denkmalschutz,
Abt. Gesundheitswesen, einschl. gesundheitl. Umweltschutz,
Abt. Naturschutz u. Landschaftspflege
(Unt. Naturschutzbehörde),
Abt. Kommunal- u. Schulaufsicht,
Abt. Jugend- und Sozialhilfe,
Abt. Sport, Straßenverkehr/ Straßenbau,
Abt. Abfallentsorgung,
Abt. Katastrophenschutz, Brandschutz,
Abt. Wasserwirtschaft
24.06.2011
s. Stellungnahme
25.
Industrie- und Handelskammer zu Kiel
 
 
27.
Wasserbesch.verband
Nordschwansen
 
 
28.
E.ON Hanse AG
 
 
32.
Wasser-und Bodenverband
"Schleibek-Olpenitz"
 
 
35.
Landesamt für Natur und Umwelt
des Landes Schleswig-Holstein
(Obere Naturschutzbehörde)
 
 
36.
Gemeinsame Büro der AG-29 für
- Landesnaturschutzverbd. S.H.
- Landesjagdverbd. S.H.
- Landessportfischerverbd. S.H.
- S.H. Heimatbund e.V.
- Schutzgem. Deutscher Wald
22.06.2011
keine
37.
IGU Kappeln u. Umgebung
 
 
38.
NABU - Naturschutzbund Deutschl.
Landesverbd. Schl.-Holst. e.V.
23.06.2011
keine
39.
Bund für Umwelt u. Naturschutz
Landesverband Schl.-Holst. e.V.
 
 
40.
Verein Jordsand zum Schutze
der Seevögel und der Natur e.V.
 
 
41.
Abfallwirtschaftsges. Rendsbg.- Eckernförde
23.06.2011
keine
 
Landessportverband Schleswig-Holstein
24.06.2011
keine
43.
Innenministerium des Landes S.-H.
Abt. IV 22 – Landesplanung – Regionalentwicklung und Regionalplanung
29.06.2011
s. Stellungnahme
44.
Innenministerium des Landes
Schleswig-Holstein
- Abt. IV 26 - Städtebau und Ortsplanung,
 
 

Beteiligung als Nachbargemeinde, sowie als TöB
48.
Gemeinde Dörphof
23.05.2011
keine
50.
Gemeinde Karby
23.05.2011
keine
54.
Stadt Kappeln
Bauabteilung
22.06.2011
keine

Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5.2 b) Beschluss des Durchführungsvertrages
Beschlussvorlage - 24/2011

Für Projekte, die in der Hand eines Vorhabenträgers liegen, wird das Instument des B-Planes durch den vorhabenbezogenen B-Plan ergänzt.Dieses Instrument des § 12 BauGB verbindet Elemente eines B-Planes mit einem Erschließungsvertrag und einer vertraglichen Baupflicht (Durchführungsvertrag).

Der von dem Vorhabenträger erarbeitete und mit der Gemeinde abgestimmte Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) wird Bestandteil des von der Gemeinde beschlossenen vorhabenbezogenen B-Planes.


Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

Der vorliegende Durchführungsvertrag mit Ergänzung wird beschlossen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5.3 c) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 25/2011

s. Beschlussvorlage 23/2011


Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr.10, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeinde ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. 11. Änderung des Flächennutzungsplanes "Schönhagen - südlich Schloßstraße"
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss -
Beschlussvorlage - 21/2011

Die Gemeindevertretung hat am 11.05.2011 die nötigen Planungen für die Ausweisung eines Wohngebietes im Bereich der südlichen Schloßstraße beschlossen.

Die Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom 12.07.2011 eine positive Stellungnahme abgegeben.
Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 27.05.2011 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.

Aufgrund der vorliegenden Unterlagen wurden die Planungen überarbeitet (s. Anlagen), über die zu beraten und beschließen ist.


Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

1. Die Entwürfe der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet “Schönhagen - südlich Schloßstraße“ und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
  
2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Bebauungsplan Nr. 13 "Schönhagen, südliche Schloßstraße"
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss -
Beschlussvorlage - 22/2011

Die Gemeindevertretung hat am 11.05.2011 die nötigen Planungen für die Ausweisung eines Wohngebietes im Bereich der südlichen Schloßstraße beschlossen.

Die Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom 12.07.2011 eine positive Stellungnahme abgegeben.
Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 27.05.2011 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.

Aufgrund der vorliegenden Unterlagen wurden die Planungen überarbeitet (s. Anlagen), über die zu beraten und beschließen ist.


Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 13 für das Gebiet “Schönhagen, südliche Schloßstraße“ und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
   
2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft)
Beschlussvorlage - 19/2011

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein stellt derzeit die Teilfortschreibung der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung auf. Für das Amtsgebiet des Amtes Schlei-Ostsee ist der Geltungsbereich des Planungsraumes III, bestehend aus den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Plön sowie den Städten Kiel und Neumünster, maßgebend.

In der Zeit vom 15.08.2011 bis zum 15.11.2011 haben die Gemeinden die Möglichkeit ihre Stellungnahme abzugeben. Dabei handelt es sich nach § 28 Nr. 5 Gemeindeordnung um eine der Gemeindevertretung vorbehaltene Aufgabe.

Einleitend kann mitgeteilt werden, dass der Entwurf des Regionalplans für das Gebiet des Amtes Schlei-Ostsee keine Eignungsflächen für Windkraft vorsieht. Die Halbinsel Schwansen ist wegen der vor allem für den Vogelschutz erforderlichen Freihaltezonen entlang der Schlei sowie entlang der Ostseeküste als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Der verbleibende küstenfernere Bereich wird dominiert durch ein Landschaftsschutzgebiet und Biotopverbundstrukturen. Als Kulturlandschaft stellt das Gebiet insgesamt eine Einheit dar, die auch unter landschaftspflegerischen Aspekten von Windkraftanlagen freigehalten werden soll.

Die Halbinsel Schwansen ist bereits seit der letzten Fortschreibung im Jahre 2000 als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Im Rahmen des bisherigen Verfahrens wurde versucht hiervon Ausnahmen/Befreiungen zu erlangen. Die vorgetragenen Argumente haben im jetzigen Entwurf keine Berücksichtigung gefunden.

Neben der Halbinsel Schwansen sind weitere Teile des Amtsgebietes als charakteristischer Landschaftsraum eingestuft worden. Hierzu gehört der Küstenraum Eckernförde über den Dänischen Wohld und die Probstei bis Hohwacht in einer Tiefe von drei bis vier Kilometern.

Das die charakteristischen Landschafträume frei von Windkraftanlagen bleiben sollen, wurde überdies durch Runderlass des Innenministeriums, des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom 22.03.2011 (Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen) zum Ausdruck gebracht. Danach sind in den Regionalplänen ausgewiesene charakteristische Landschaftsräume Ausschlussgebiete für Windkraft.

Für die Gemeinde Brodersby wurde über eine mögliche Ausweisung von Flächen beraten. Unter Berücksichtigung des im Rahmen der Entwicklung des Kreiskonzeptes vorgelegten Kartenmaterials standen jedoch keine geeigneten Flächen zur Verfügung. Bei einer Änderung der Rahmenbedingungen würde die Gemeinde über die Angelegenheit neu entscheiden.

Wie dem vorliegenden Entwurf entnommen werden kann, haben sich die Rahmenbedingungen noch weiter verschärft. Das Gemeindegebiet Brodersby ist vollflächig als charakteristischer Landschaftsraum dargestellt und stellt somit Ausschlussgebiet dar.

Durch die Verwaltung wird auf ein weiteres Abstimmungsgespräch mit dem Kreis RD-ECK am 15.09.2011 hingewiesen. Ergänzend zum vorstehenden Sachverhalt wurde durch den Kreis RD-ECK angeregt, über eine mögliche Stellungnahme zum erstmalig kartographisch dargestellten charakteristischen Landschaftsraum zu beraten. Dieser könnte ggf. für künftige Planvorhaben, z. B. Ausbau der Stromnetze, nachteilige Folgen haben.


Dieses Thema wird diskutiert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

Die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird zur Kenntnis genommen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass durch die Bezeichnung „charakteristischer Landschaftsraum“ keine Einschränkungen für die Gemeinde Brodersby entstehen dürfen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Nutzungsanfrage für den Schlammstapelbehälter auf der Kläranlage in Schönhagen als Güllezwischenlager
Beschlussvorlage - 27/2011

Es wurde die Anfrage an die Gemeinde gestellt, den auf dem Gelände der Kläranlage Schönhagen befindliche Schlammstapelbehälter nach Inbetriebnahme der Schmutzwasserdruckrohrleitung von Schönhagen nach Kappeln als Güllezwischenlager zu nutzen. Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass der Behälter zur Zwischenlagerung von Gülle genutzt werden kann. Laut Aussage des planenden Ingenieurbüros verfügt der Behälter über einen separaten Befüll- / Entleerungsstutzen seitlich des Behälters. Zudem führt eine Leitung zu bzw. eine Leitung weg von dem Behälter. Diese sind zum Einen eine zuführende Leitung, die den Überschussschlamm von der Belebung in den Behälter leitet sowie eine abführende Leitung, die das Trübwasser aus dem Behälter zurück in das Kläranlagensystem führt. Diese beiden Leitungen sollten im Falle der Nutzung des Behälters als Zwischenlager für Gülle verschlossen werden. Die hierzu aufzuwendenden Kosten beziffert das Planungsbüro mit ca. 1000 €. Zudem sollten vertraglich eine jährliche Nutzungspauschale sowie die Haftungsmodalitäten in einem Schadensfall am Behälter bzw. an der Zuwegung vereinbart werden.    


Der Antrag wird diskutiert.


Beschluss:

Dem Antrag wird nicht stattgegeben. Der Antragsteller ist durch die Verwaltung zu benachrichtigen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 10. Sanierung des öffentlichen Gehwegs zwischen dem "Am Mittelkamp" und "Am Brekenbarg" in Schönhagen
Beschlussvorlage - 28/2011

Sowohl der Bürgermeister als auch die Mitarbeiter des Bauhofes werden des öfteren auf den Zustand des öffentlichen Gehweges zwischen den Erschließungsstraßen „Am Mittelkamp“ und „Am Brekenbarg“ angesprochen. Die Anlieger, insbesondere der Sprecher des Reihenhauses „Am Mittelkamp 24 - 31“, fordern eine Sanierung, da der Weg uneben ist und Unfallgefahren birgt.

Am 28.09.2011 besichtigt Herr Klann zusammen mit Herrn Andresen den Zustand des Weges. Der Weg ist natürlich nicht in einem neuwertigen Zustand, die angrenzenden Borde sind teilweise im Privateigentum der Anlieger und sind verkippt. Über die gesamte Fläche der Plattenbefestigungen zeigen sich kleine Versätze zwischen den einzelnen Gehwegplatten durch Setzungen und / oder Hebungen. Aufgrund des in sich aber einheitlichen Zustands scheint Herrn Andresen allerdings eine punktuelle Reparatur nicht sinnvoll. Es können kaum Stellen ausgemacht werden, die qualitativ prioritär zu bewerten wären. Regelrechte Unfallgefahren (Versätze > 2 cm) konnten subjektiv nicht ausgemacht werden.
Wenn die vorhandenen Unebenheiten beseitigt werden sollen, dann bleibt eigentlich nur die Aufnahme und Neuverlegung der gesamten Wegebefestigung. Die Kosten dafür mögen folgendermaßen geschätzt werden:

Länge: 110 lfdm
Breite: 1,75 m
zahlreiche Schächte integriert
Befahrbarkeit mit Gerät kam möglich
  • Aufnehmen der Platten von der Mitte her jeweils zu den Seiten mit Paletten und Hubwagen
  • Zwischenlagern der Platten auf den Wendehammern
  • Wurzeln etc. aus dem Unterbau beseitigen
  • Richten von Borden...
  • Herstellung eines neuen Planums und Wiederverlegung der gelagerten Platten von den Seiten zur Mitte
  • Angleichen der Schächte und Umpflastern mit Mosaik
==> geschätzter Aufwand für die Arbeiten:
  • Eine Woche mit drei Facharbeitern, weitesgehend Handarbeit:    4.500 €
  • Abfuhr von Boden und defekten Platten:         250 €
  • Zufuhr von Planumsmaterial 0/2 sowie zu ersetzenden Platten   250 €

                                                Summe netto             5.000 €
                                                + MwSt.                         950 €
                                                Summe brutto             5.950 €
                                                Summe gerundet            6.000 €
                                                            
Möglicherweise wäre es einen Versuch wert, die Platten mit einem Pflastenrüttler mit Rollenunsatz abzurütteln und so kleine Unebenheiten auszugleichen. Dazu müsste allerdings geprüft werden, ob es sich um 8 cm starke Platten handelt, da dünnere Platten brechen würden.


Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

Der Zustand des öffentlichen Gehweges zwischen den Erschließungsstraßen „Am Mittelkamp“ und „Am Brekenbarg“ soll weiterhin beobachtet werden. Eine Sanierung wird zurückgestellt.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Einwohnerfragestunde

Es treten Wortmeldungen auf zu folgenden Punkten:
  • Stellungnahme Teilfortschreibung des Regionalplanes (Windkraft): Schwansen ist ein schützenswertes Gebiet, evtl. zusammenschließen von Gemeinden, um Stellungnahme Nachdruck zu verleihen
  • Überprüfung der Bepflanzung im B-Plangebiet der Photovoltaikanlage (wird durch Verwaltung veranlasst)
  • Nachfrage zum Beginn der Umbauarbeiten an der Gaststätte Seestern


II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 13. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 

Es wird noch folgendes bekanntgegeben:
- Herr Klann hat am 24.11.2011 seinen letzten Arbeitstag
- das Gemeindewappen braucht noch Zeit (wegen Krankheit)
- WVK hat Vermessung abgeschlossen



Friedrich Hammer  Jutta Blaase 
Ausschussvorsitzende/r  Protokollführer/in