Sitzungsort: | im Strandhus in Schönhagen, Brodersby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.30 Uhr |
Ausschussmitglied Maren Block |
Ausschussmitglied Hans-Heinrich Kohrt |
Ausschussmitglied Helmut Prager |
wählbarer Bürger Dieter Schulz |
stellv. Auschussvorsitzender Claus-Hermann Thomsen |
Ausschussvorsitzender Friedrich Hammer (entschuldigt ) |
wählbarer Bürger Michael Sander (entschuldigt ) |
wählbarer Bürger Björn Steffen (entschuldigt ) |
Bürgermeister Christian Schlömer |
Gemeindevertreterin Sabine Schmidt |
Verwaltung Jan Andresen |
Protokollführerin Jutta Blaase |
Gast Herr Flach |
Gast Frank Springer |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
5. | 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Nordhagener Straße" in Schönhagen - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss - |
Beschlussvorlage - 4/2013 | |
6. | Entwässerungssituation Strandstraße und Weidengrund |
Beschlussvorlage - 5/2013 | |
7. | Sachstandsbericht zur Aufstellung des Kanalkatasters |
Beschlussvorlage - 7/2013 | |
8. | Schadenspotentialanalyse |
Beschlussvorlage - 3/2013 | |
9. | Antrag auf Nutzung des Gemeindewappens |
10. | Einwohnerfragestunde |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
13. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der stellvertretende Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest und berichtet, dass der Ausschussvorsitzende kurzfristig erkrankt ist. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Der stellvertretende Ausschussvorsitzende beantragt, die Tagesordnungspunkte 11und 12 unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu behandeln. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung erhoben. |
zu TOP 4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Herr Thomsen berichtet über folgendes:
Der Bürgermeister stellt die Chronik 2012 in gebundener Ausführung vor. Diese und die Chronik für die Jahre 2011 und 2010 wurden vom neuen Chronikführer Hartmut Pohl zusammengestellt und können bei der Gemeinde ausgeliehen werden. Eine solche Zusammenstellung soll auch für die weiter zurückliegenden Jahre erfolgen. |
zu TOP 5. | 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Nordhagener Straße" in Schönhagen - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss - |
Beschlussvorlage - 4/2013 Die Gemeindevertretung hat am 15.05.2012 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 beschlossen. Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 27.09.2012 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung durchgeführt. Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. Die Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom 09.10.2012 mitgeteilt, dass auf eine Stellungnahme verzichtet wird, da die Erfordernisse von Raumordnung und Landesplanung nur unwesentlich berührt werden. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand statt am 31.10.2012. Aufgrund der vorliegenden Unterlagen hat das Planungsbüro eine Entwurfsfassung erarbeitet (s. Anlagen), über die zu beraten und beschließen ist. |
Herr Springer erläutert die Planung ausführlich, beantwortet Fragen. Die textlichen Festsetzungen der Ziffern 4.3 und 4.4 sollen gestrichen werden, da sie nicht mehr zeitgemäß sind. Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus: |
Beschluss: 1. Der Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet “Nordhagener Straße“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen mit folgenden Änderungen gebilligt: Die textlichen Festsetzungen der Ziffern 4.3 und 4.4 werden gestrichen. 2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Entwässerungssituation Strandstraße und Weidengrund |
Beschlussvorlage - 5/2013 In der GV am 14.12.2012 wurde unter TOP 10 beschlossen, die seinerzeit im Sachverhalt der Vorlage beschreibenen Maßnahmenschritte 1- 4 durchzuführen und das Ergebnis in der Sitzungsrunde Mitte März 2013 vorzutragen. Zur Erinnerung seien die Punkte hier erneut genannt:
Die Punkte 1- 3 sind momentan in der Umsetzung. Der selbst gesetzte Termin 28.02.2013 kann leider nicht gehalten werden. Der Sondereinsatz des Spülfahrzeugs und des Inspektionsfahrzeugs war nur in einer frostfreien Zeit möglich. Die Baugrunderkundung erfolgt in der 9.KW. Die bereits begonnenen Planungen werden bis zur Sitzung am 12.03.2013 vervollständigt und das Ergebnis durch Herrn Flach vom Büro Torresin & Partner sowie Herrn Andresen vorgetragen. Hinsichtlich des Maßnahmenpunktes 3 „Konzeptionierung der Finanzierung“ teilt Herr Peters als Kämmerer mit, dass er dem Protokollführer der Bauausschusssitzung am 13.03.2013 Informationen zur Finanzierung mitgeben werde. Ob die Terminierung der weiteren Maßnahmenpunkte 5- 7 so beibehalten werden kann, wie bereits im Sachverhalt der Vorlage 38/2012 vorgesehen, muss die Beratung in der Sitzung am 12.03.2013 (bzw. der nachfolgenden GV) ergeben.
|
Herr Andresen und Herr Flach geben weiterführende Informationen, erläutern die Leitungsverläufe anhand von Kartenmaterial. Das östliche Schönhagen wird über den Weidengrund entwässert. Die Schächte führen z. T. über Privatgrundstücke. Anfang Januar war eine Kamera vor Ort, die Anlieger wurden informiert und eingeladen, an diesem Termin teilzunehmen. Herr Flach erläutert die SW-Fließrichtung bis zur Pumpstation. Es sind schwere Schäden im Bereich der Steinzeugrohre vorhanden. Die RW-Leitungen verlaufen in entgegengesetzer Richtung. Sie befinden sich meist in gutem Zustand. Es sind hier nur geringe Reparaturen nötig. Die Kostenermittlung führt zu einem Betrag von ca. 165.000,00 € für die SW-Leitungen. Die Verlegung soll in der Strandstraße erfolgen. Bei der Umsetzung ist eine Vollsperrung schwer möglich, aber eine Einbahnstraßen- oder Ampellösung wird angestrebt - mit Hilfe der Straße Am Kurgarten. Unmittelbar nach den Sommerferien sollte mit der Maßnahme begonnen werden. Die Bereitstellung der Mittel ist im Finanzausschuss zu besprechen. Herr Andresen und Herr Flach bieten den anwesenden Anwohnern des Weidengrundes an, im Anschluss noch ein Gespräch zu führen. Dies wird angenommen. Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus: |
Beschluss: Es wird beschlossen, die Maßnahme entsprechend der Punkte 6 + 7 des Sachverhaltes fortzusetzen. Die geschätzten Kosten in Höhe von ca. 165.000,00 € werden zur Kenntnis genommen. Die Finanzierung erfolgt über die allgemeine Rücklage mit Verzinsung zu Lasten der Abwasserentsorgung/erfolgt über eine Kreditaufnahme als Kommunalkredit auf dem freien Kreditmarkt.
|
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Sachstandsbericht zur Aufstellung des Kanalkatasters |
Beschlussvorlage - 7/2013 Die Kanalreinigungs- und inspektionsarbeiten sind unterdessen im Januar 2013 abgeschlossen worden, u.a. auch die Sonderuntersuchungen im Bereich Weidengrund. Der Aufwand ist bereits abgerechnet. Die Kosten belaufen sich auf gerundet 55.000 € und bewegen sich voll innerhalb des eingeplanten Budgets. Im Ausblick auf die Fertigstellung des gesamten Katasters kann vorsichtig prognostiziert werden, dass auch hier das bereitgestellte Budget eingehalten werden kann. Die Inspektion hat keine Schäden aufgezeigt, die ein unverzügliches Sanieren erfordern. Kurz vor Weihnachten 2012 wurden zwei „Fast-Verstopfungen“ entdeckt (Schmutzwasserkanal „Am Park“ und Regenwasserkanal als Abfluss des Schlossteiches). Um zu verhindern, dass diese ausgerechnet über die Festtage und die Jahreswende zu einer Havarie führen, wurde in Abstimmung mit dem Bürgermeister ein spontaner Fräsrobotereinsatz nebst Partlinersetzung angeordnet. Dennoch muss leider insbesondere für das östliche Schönhagen erklärt werden, dass die Kanäle dort vielfach in einem erbärmlichen Zustand sind. Auch andern Orten gibt es erhebliche Schäden. Wenngleich Herr Andresen einige Bilder von Schäden bereits gezeigt bekommen hat, so kann er noch nichts genaueres erklären. Dieses soll schließlich mit dem in der Entstehung befindlichen Kataster und dem dazugehörigen Sanierungskonzept ausgesagt werden. Herr Flalch vom Büro Torresin & Partner arbeitet stetig an der Vollendung. Sobald es vorliegt, wird es automatisch in einer Bauausschusssitzung der Gemeinde Brodersby vorgetragen. Der Sachstandsbericht wird von der Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen. |
Herr Flach erläutert den Sachstand. Es geht beim Kanalkataster darum, die Abwasserbeseitigungsträger auf lange Sicht in die Lage zu versetzen, aktiv zu werden, eine grobe Richtung zu erhalten, so dass klar wird, wo umgehend gehandelt werden muss und wo man sich noch lange Zeit lassen kann. Es handelt sich um ca. 11 km SW- und ca. 10 km RW-Leitungen. Das Sanierungskonzept soll auch eine Aussage treffen, ob man in eine Gesamtsanierung eintritt oder ob ein schrittweises Vorgehen möglich ist. |
Beschluss: |
zu TOP 8. | Schadenspotentialanalyse |
Beschlussvorlage - 3/2013 Am 23. Januar 2013 hat im Amtsgebäude Schlei-Ostsee eine Veranstaltung zum Küstenschutz stattgefunden. Thema war die Vorstellung der Möglichkeiten sowie der Kosten einer Schadenspotentialanalyse. Hierbei wird das Szenario bei Hochwasser +3,50 m über NN dargestellt. Es wird ersichtlich inwieweit die Küste und das Landesinnere bei einer Sturmflut überflutet und betroffen sind. Eine solche Analyse wäre erforderlich um später Mittel für die Maßnahmenplanung und Umsetzung zum Küstenschutz beim Land erhalten zu können. Nur so kann nachgewiesen werden, dass es schützenswertes Vermögen innerhalb der Gemeinden gibt. Die Vergabe der Fördermittel hängt von der Bedeutung bzw. Gewichtung der jeweiligen Gebiete ab. Auch wenn vorrangig die Ostseeküste betroffen ist wirkt sich das Hochwasser auch auf die Schlei aus, so dass ebenfalls die Anrainerkommunen betroffen sind. Zurzeit werden überwiegend Fördermittel an der Westküste eingesetzt. Die vorstellige Firma hat den Gemeinden ein Angebot unterbreitet, in welchem eine solche Analyse unterstützt durch eine Masterarbeit erstellt werden könnte. Die Kosten wären dementsprechend geringer als bei einem fertig ausgebildeten Geographen. Das derzeitige Angebot liegt bei 82.500,00 € /netto. Da die Ingenieurleistungen ausgeschrieben werden müssen wird Seitens der Verwaltung mit insgesamt 90.000,00 €/netto gerechnet. Die Mehrwertsteuer würde sich dann auf 17.100,00 € belaufen. Zu beachten ist hier, dass lediglich die Nettokosten, nicht aber die Mehrwertsteuer, durch die AktivRegion Schlei-Ostsee förderungsfähig sind. Im Rahmen des Gespräches ergab sich somit, dass man sich vorstellen könnte, die nicht förderungsfähige Mehrwertsteuer auf die betroffenen Campingplatzbetreiber zu verteilen, wobei eine Verteilung nach Stellplätzen erfolgen würde. Die, nach Abzug der Förderung, bereinigten Nettokosten wären dann auf die betroffenen Gemeinden prozentual nach dem Amtsumlagesatz aufzuteilen. Weitere Überlegungen sind dahingehend zu machen, wann eine solche Analyse durchgeführt werden soll. Nach Abstimmung mit der AktivRegion Schlei-Ostsee kann festgehalten werden, dass eine solche Maßnahme grundsätzlich förderfähig wäre. Die Förderperiode I der AktivRegion Schlei-Ostsee läuft vom Jahre 2008 bis Ende 2013. Hier bestünde die Möglichkeit eine Förderung bis zu 55 % der Nettosumme zu erhalten. In solch einem Fall wären dann noch 45 % durch die Gemeinden selbst, als bereinigte Nettosumme, zu finanzieren. Die Förderperiode II betrifft den Zeitraum der Jahre 2014 bis Ende 2019. Fördeschwerpunkt ist dort der Klimawandel und die Energiewende. Aufgrund dessen ist davon auszugehen, dass die Förderung bei bis zu 80% der Nettosumme liegen kann und die Gemeinden somit nur noch die verbleibenden 20 % als bereinigte Nettosumme tragen müssten. Zu beachten ist, dass in diesem Zeitraum nicht mehr die Möglichkeit bestünde die Schadenspotentialanalyse unterstützt durch die Masterarbeit erstellen zu lassen. Die Kosten würden sich dann auf 30.00,00 € bis 50.000,00 € mehr belaufen. Aufgrund dieser vorläufigen Schätzungen hat die Verwaltung eine Berechnung durchgeführt in der die jeweiligen Kosten und Möglichkeiten gegenübergestellt worden sind.
Das bedeutet, dass bei einer zu erwartenden Investitionssumme von 120.000,00 € netto und einer Förderung von 80% eine Kostenbeteiligung für die Gemeinde Brodersby von ca. 1.100,00 €.
Für die Campingplatzbetreiber ergibt sich hinsichtlich der Mehrwertsteuer Folgendes:
In die Überlegung der Gemeinde sollte mit einfließen, dass der Kostenaufwand für eine Schadenspotentialanalyse zu einem späteren Zeitpunkt steigen wird, so dass die Belastung der Campingplatzbetreiber in so einem Fall höher wäre. Dem steht gegenüber, dass geht man von einer späteren möglichen Förderung von bis zu 80 % der Nettosumme aus, so sind die Kosten für die Gemeinde geringer. Es sei aber dennoch darauf hingewiesen, dass es sich bei den 80 % um eine Angabe handelt von der im jetzigen Zeitpunkt auszugehen ist, welche allerdings im Moment noch nicht fest steht. Weiter weist die Verwaltung auf den zeitlichen Aspekt und die Verzögerung der Umsetzung der Maßnahmen mit jedem weiteren Jahr hin. |
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus: |
Beschluss: Die Gemeinde Brodersby beschließt, sich im Verhältnis des Amtsumlagesatzes der 16 betroffenen Gemeinden mit einem Betrag bis zu max. 1.800,00 € zu beteiligen. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Antrag auf Nutzung des Gemeindewappens |
Der Bürgermeister berichtet, dass zwei schriftliche und ein mündlicher Antrag auf Nutzung des Gemeindewappens vorliegen. Die Wählergemeinschaft möchte das Wappen auch verwenden auf ihrer Homepage. Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus: Es wird den zwei Parteien und der Wahlergemeinschaft gestattet, das Gemeindewappen zu nutzen. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Einwohnerfragestunde |
Frage: Ist Küstenschutz Ländersache? Der Bürgermeister erläutert, dass dies in Schleswig-Holstein nicht der Fall ist, sondern Angelegenheit der Kommunen. Frage: Gibt es die Dorfchronik auch digital? Lt. Bürgermeister ist dies noch abzustimmen. Frage: Am Fuß der Treppe an der Steilküste liegen große Steine herum, die eine Gefahr für die Spaziergänger darstellen, wenn der Küstenabschnitt wieder geöffnet wird. Lt. Bürgermeister kann/ darf die Gemeinde hier nicht eingreifen. Es handelt sich um das Deckwerk. Herr Klähn möchte die Dorfchronik ausleihen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 13. | Bekanntgaben |
Es ist keine Öffentlichkeit mehr da, der die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt gegeben werden könnten. |
Jutta Blaase | Claus-Hermann Thomsen |
Protokollführer | stellv. Ausschussvorsitzende/r |