Sitzungsort: | im Feuerwehrgerätehaus, Drasberger Weg 2a, 24398 Brodersby |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 22.00 Uhr |
Ausschussmitglied Friedrich Hammer |
Ausschussvorsitzender Michael Mikulsky |
wählbarer Bürger Peter Sauer |
stellv. Ausschussvorsitzender Björn Steffen |
Ausschussmitglied Claus-Hermann Thomsen |
wählbarer Bürger Peter Kühlcke (entschuldigt ) |
wählbarer Bürger Matthias Schlömer (entschuldigt ) |
Gemeindevertreter/in Maren Block |
Gemeindevertreter/in Elsbeth Müller |
Gemeindevertreter/in Dieter Olma |
Gemeindevertreter Helmut Prager |
Gemeindevertreterin Birgit Schwartz-Sander |
Gemeindevertreter/in Jürgen Thietje |
Verwaltung Jan Andresen |
Protokollführerin Jutta Blaase |
Gast Herr Flach |
Gast Frank Springer |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Verpflichtung der Wählbaren Bürgerinnen und Bürger |
3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
6. | 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Nordhagener Straße" in Schönhagen |
6.1 | a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 25/2013 | |
6.2 | b) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 26/2013 | |
7. | Vorstellung des Kanalkatasters und Entwurf Sanierungskonzept |
Beschlussvorlage - 27/2013 | |
8. | Erneuerung von Bushaltestellen im Gemeindegebiet |
Beschlussvorlage - 29/2013 | |
9. | Sonstiges |
10. | Einwohnerfragestunde |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
12. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Verpflichtung der Wählbaren Bürgerinnen und Bürger |
Der wählbare Bürger Peter Sauer wurde nach § 21 GO verpflichtet. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Es wird beantragt, einen zusätzlichen TOP "Sonstiges" nach dem TOP 8 einzufügen, die nachfolgenden TOPe verschieben sich nach hinten. Weiterhin wird beantragt, dass der TOP 11 (bish. 10) als nicht öffentlich behandelt wird. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung ergeben sich nicht. |
zu TOP 5. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Der Ausschussvorsitzende berichtet über folgende Ereignisse in der Gemeinde (s. auch Anlage):
Herr Hammer wünscht, dass Termine, die die Gemeindevertretung betreffen, auch der SPD mitgeteilt werden. |
zu TOP 6. | 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Nordhagener Straße" in Schönhagen |
zu TOP 6.1 | a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 25/2013 Der Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde und die Begründung haben in der Zeit vom 21.05.2013 bis 24.06.2013 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Landesplanung wurden mit Schreiben des Amtes vom 10.05.2013 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 27.09.2012. |
Herr Springer erläutert anhand der B-Planzeichnung die eingegangenen Stellungnahmen. Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus: |
Beschluss: a) Abwägungsbeschlüsse: Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung und Erweiterung des B-Planes Nr. 9 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Vorlage des Planungsbüros Springer - wird Bestandteil des Originalprotokolls. Insgesamt gingen ein:
* Aus datenschutzrechtl. Gründen sollen die Namen der Personen, die Anregungen vorgebracht haben, in öffentlichen Sitzungen nicht genannt werden. Etwas anderes gilt für die Preisgabe der Belegenheit des Grundstücks (Straße, Hausnummer), soweit erst hieraus die Lage zum Plangebiet und das Maß der Betroffenheit erkennbar wird. Die mit der Öffentlichkeit von Sitzungen bezweckte Information ist nicht möglich, wenn das Gewicht der Anregungen nicht erkennbar ist. (s. Verfahrenserlass) Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6.2 | b) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 26/2013 s. Beschlussvorlage 25/2013 |
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus: |
Beschluss: b) Satzungsbeschluss Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 9, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt. Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeinde ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Vorstellung des Kanalkatasters und Entwurf Sanierungskonzept |
Beschlussvorlage - 27/2013 Die Aufstellung des Kanalkatasters mit allen dafür erforderlichen Leistungen ist nahezu abgeschlossen. Das Planungsbüro wurde seinerzeit zusätzlich gemäß den Anforderungen der SÜVO mit der Ausarbeitung eines Entwurfes eines Sanierungskonzeptes beauftragt. Sowohl das Kataster als auch der Entwurf des Sanierungskonzept sollen in der kommenden Bauausschusssitzung durch das betraute Planungsbüro vorgetragen werden. Im Zusammenhang mit den Beratungen über den Entwurf des Sanierungskonzeptes soll die Strategie für die weitere Vorgehensweise festgelegt werden. Dabei soll es noch nicht zwingend um konkrete Baumaßnahmen gehen, sondern vielmehr um die Priorisierung der Schwerpunkte über die kommenden Jahre. Möglicherweise macht es Sinn, die ersten Baumaßnahmen erst ab 2015 einzuplanen. Im Jahr 2014 könnte über die Finanzierung der konzeptionell entwickelten Strategie, auch im Hinblick auf ggf. erforderliche offene Bauweisen mit einhergehendem Straßenbau, beraten und beschlossen werden. |
Herr Mikulsky und Herr Olma erläutern eingangs, dann wird das Wort an Herrn Flach vom Planungsbüro Torresin & Partner übergeben, der anhand von Fotos und Tabellen erläutert: Stichworte zur Vorstellung Kanalkataster (von Herrn Flach) "Erstellung Kanalkataster, Zeiten, Mengen, Verfahren Vermessungstechnische Aufnahme Frühjahr 2012 Vermessung GPS, Höhen mit NIV zur Kontrolle dann Ausarbeitung Hauptkanal mit Hilfe einer Kanaldatenbank. Ausschreibung Inspektion, Inspektion ab September 12, abgeschlossen Anfang 13. Auf die Schachtinspektion wurde aus Kostengründen verzichtet Die Schächte wurden von der Vermessung fotografiert, und auffällige Schäden festgehalten. Übernahme der Ergebnisse aus der Inspektion Ausarbeitung des Anschlussleitungskatasters im Juni, mit den Ergebnissen der Vermessung, der Inspektion sowie der Schachtfotos Kanaldatenbank, kurze Erklärung zum Prinzip eines Geoinformationssystems Schadenserfassung erfolgt systematisch, Kürzelsystem, hier nach DIN EN 13508 Auswertung erfolgt im Hinblick darauf, dass Kanäle betriebssicher, standsicher und dicht sein müssen, dies sind die aus dem WHG abgeleiteten Forderungen. Ergebnis ist die sog. Bewertung des baulichen Zustandes, Einteilung erfolgt in fünf Zustandsklassen, Erklärung Ergebnisse als Listen oder Plan mit eingefärbten Objekten, hier Haltungen und Anschlussleitungen. Ergebnisse: Zustandsklassen 0 (5) starker Schaden 0,33 km Zustandsklassen 1 (4) 1,20 km Zustandsklassen 2 (3) 1,64 km Summe 3,17 km entspricht rund 30 % Anteil mit Schäden, die saniert werden sollten, liegt unter dem landesweiten Durchschnitt von 40%. Schadensbilder SW-Kanal: Überwiegend verbaut wurden Steinzeugrohre. Einzelschäden, typisch bei Steinzeugrohren, Risse und Scherbenbildungen, bei Kunststoffrohren vereinzelt Deformation des Rohres und mangelhafte Dichtungen. Teilweise eindringendes Grundwasser, fließend. Schadensbilder RW-Kanal: Überwiegend verbaut wurden Betonrohre. Typische Schadensbilder sind Undichtigkeiten durch porösen Beton, schadhafte Rohrverbindungen, oft in Zusammenhang mit Wurzeleinwüchsen. Erforderlichen Sanierungsmassnahmen: Teilerneuerungen und grabenlose Reparaturen reichen voraussichtlich aus. Dazu Schachtreparaturen, hauptsächlich an Abdeckungen und Auflager. Schadensbilder, Beispiele wurden in Form von Fotos gezeigt. Restarbeiten: Eventuell noch einige Anschlussleitungen aufnehmen und untersuchen. Fazit: Es wird auf Teilerneuerungen und Reparaturen hinauslaufen. Herr Andresen gibt noch weitere ausführliche Erläuterungen: Der Auftrag von Herrn Flach ist über die VOL abgearbeitet worden, d. h. die Vergütung wird anhand der vereinbarten Einheitspreise vorgenommen. Die Fertigstellung wird Ende Januar 2014 vorliegen in digitaler und Papierform (Kanalbestands- und Zustandspläne). Diese Fassungen werden den einzelnen Fraktionen zugeleitet. Der Kostenrahmen von 2009 wird eingehalten und evtl. noch unterschritten. Damit sind die Grundlagenermittlung und die Vorplanung sich ergebender Kanalsanierungsmaßnahmen erledigt. Es wird dann die nächste Planungsphase anliegen. Ein entsprechender Ing.vertrag ist abzuschließen. Es soll durch die Verwaltung geprüft werden, ab wann Ing.-Verträge lt. Vergabeordnung Schl.-H. auszuschreiben sind. ---------------------- Prüfungsergebnis: Nachdem Herr Andresen empfohlen hatte, dem Planer auf Basis der HOAI einen Stufenauftrag für die Erbringung der Leistungsphase 3 zu erteilen, wurde aus Reihen der Gemeindevertreter gefragt, inwiefern die Vergabeordnung zu beachten sei. Da sich Herr Andresen nicht 100 %-ig sicher war, ob der von ihm genannte Schwellenwert von 200.000 € derzeit einschlägig sei, wurde erklärt, dass das Ergebnis einer Prüfung in das Protokoll zur Sitzung aufgenommen wird. Hier sei nun das Ergebnis wiedergegeben: Vergabeordnung des Landes SH: Die VOF (Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen) findet nach der Vergabeordnung des Landes SH erst Anwendung ab einem Nettohonorar von 200.000 €. Ab diesem sogenannten Schwellenwert muss die VOF angewendet werden, d.h. ab hier muss sogar europaweit ausgeschrieben werden. Es wird nicht in freihändige-, beschränkte- und öffentliche unterschwellige Vergabe differenziert. Bei der Annahme eines durchschnittlichen Schwierigkeitsgrades der Aufgabenstellung und üblicher Zuschläge etc. nach HOAI ergäbe sich ein Bruttobaukostenvolumen von mindestens 1,8 Mio €. Möge die Gemeindevertretung selbst abschätzen, ob sie in einem Ingenieurvertrag ein derart hohes Bauvolumen auslösen möchte. Empfohlen wird nach wie vor die Beauftragung eines Planers mit der LP 3 zur Ermittlung des tatsächlich zu erwartenden Aufwands zur Beseitigung der vorgestellten Schäden. Auf Basis dieser dann ersten, im Rahmen der jeweiligen Umstände mehr oder weniger belastbaren Zahlen, können weitere Beratungen stattfinden und Konzepte entwickelt werden. Das Honorarvolumen, dass unmöglich heute genau beziffert werden kann (Prinzip Huhn und Ei), dürfte nach grobem Überschlag zwischen 15.000 € und 20.000 € liegen. Welcher Planer beauftragt werden soll, möge die Gemeinde bitte bestimmen. Vergabeordnung der Gemeinde Brodersby: Die Vergabeordnung der Gemeinde regelt keine VOF- Vergaben. Daher ist die Vergabeordnung des Landes anzuwenden. |
Beschluss: keiner |
zu TOP 8. | Erneuerung von Bushaltestellen im Gemeindegebiet |
Beschlussvorlage - 29/2013 Die beiden Buswartehäuser in Höxmark sind zum Einen im lichten Maß mit ca. 1,70 m zu niedrig im Durchgang und zum Anderen in einem schlechten baulichen Zustand. Die Profil- Bretter von Wänden und Dächern sind teilweise sehr morsch oder gar gebrochen oder herausgetreten. Die Dachabdichtung bestand mal aus einer besandeten Bitumenpappe, welche entweder schon teilweise eingerissen oder derart spröde ist, dass sie ihre dichtende Funktion nicht mehr erfüllt. Aus Reihen der Gemeindevertreter wurde darüber nachgedacht, die beiden Häuser vorsichtig vom Fundament zu demontieren, einen aufhöhenden Sockel zu betonieren (z.B. mit Schalungssteinen) und dann die Häuser wieder auf dem Sockel zu fixieren. Die schadhafte Wandbeplankung sollte dann ersetzt werden. Nachdem Herr Andresen die Häuser in Augenschein genommen hat, kommt er zur Erkenntnis, dass eine solche Lösung schwer kalkulierbar und wahrscheinlich infolge der sehr maroden Grundsubstanz unwirtschaftlich ist. Es sei denn, der Bauhof kann die Arbeiten in einer arbeitsarmen Zeit voll in Eigenleistung erledigen. Folglich stünde alternativ eine komplette Ersatzbeschaffung an. Dazu sei ein Vorschlag unterbreitet, der sich in einigen anderen Gemeinden bereits als die günstigste Lösung herausstellte:
Damit ergeben sich bei zwei Häuschen Gesamtkosten von rund 11.500 € oder bei einem Häuschen ca. 6.000 €. Die Holzbohlen sind farblos gestrichen. Nach einigen Jahren muss sicherlich ein deckender Anstrich folgen. |
Die Angelegenheit wird diskutiert. Auch in Langacker sollte wieder ein Buswartehäuschen aufgestellt werden. Bei der Auswahl sollte auch die Sicherheit der Wartenden eine Rolle spielen (z. B. seitliche Einsehbarkeit). Von einem Eigenbau rät die Verwaltung ab. Die Vertreter werden gebeten, sich über das Internet oder in der Umgebung verschiedene Modelle anzusehen. Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus: |
Beschluss: Es wird beschlossen, folgendermaßen zu verfahren:
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Sonstiges |
Die Demini wurde angesprochen, ob nicht ein Bouleplatz in der Gemeinde geschaffen werden könnte. Boule ist ein Geschicklichkeitsspiel mit Kugeln, ähnlich dem Boccia. Die Angelegenheit wird diskutiert, die Ausschussmitglieder können sich eine Umsetzung vorstellen
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zu TOP 10. | Einwohnerfragestunde |
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Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 12. | Bekanntgaben |
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. |
Jutta Blaase | Michael Mikulsky |
Protokollführerin | Ausschussvorsitzender |