N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Sozialausschusses der Gemeinde Brodersby vom 17.10.2013.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus, Drasberger Weg 2a, 24398 Brodersby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  22.00 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussmitglied Friedrich Hammer
Ausschussvorsitzender Michael Mikulsky
wählbarer Bürger Peter Sauer
stellv. Ausschussvorsitzender Björn Steffen
Ausschussmitglied Claus-Hermann Thomsen

Abwesend sind:
wählbarer Bürger Peter Kühlcke (entschuldigt )
wählbarer Bürger Matthias Schlömer (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Gemeindevertreter/in Maren Block
Gemeindevertreter/in Elsbeth Müller
Gemeindevertreter/in Dieter Olma
Gemeindevertreter Helmut Prager
Gemeindevertreterin Birgit Schwartz-Sander
Gemeindevertreter/in Jürgen Thietje
Verwaltung Jan Andresen
Protokollführerin Jutta Blaase
Gast  Herr Flach
Gast Frank Springer
Jan Andresen
EZ, KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Verpflichtung der Wählbaren Bürgerinnen und Bürger
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
6. 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Nordhagener Straße" in Schönhagen
6.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 25/2013
6.2 b) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 26/2013
7. Vorstellung des Kanalkatasters und Entwurf Sanierungskonzept
  Beschlussvorlage - 27/2013
8. Erneuerung von Bushaltestellen im Gemeindegebiet
  Beschlussvorlage - 29/2013
9. Sonstiges
10. Einwohnerfragestunde
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
12. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Verpflichtung der Wählbaren Bürgerinnen und Bürger

Der wählbare Bürger Peter Sauer wurde nach § 21 GO verpflichtet.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Es wird beantragt, einen zusätzlichen TOP "Sonstiges" nach dem TOP 8 einzufügen, die nachfolgenden TOPe verschieben sich nach hinten. Weiterhin wird beantragt, dass der TOP 11 (bish. 10) als nicht öffentlich behandelt wird.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung ergeben sich nicht.


zu TOP 5. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Der Ausschussvorsitzende berichtet über folgende Ereignisse in der Gemeinde (s. auch Anlage):
  1. Besuch Bauhof Kappeln wg. Anschaffung eines Räumschildes
  2. Lieferung Streugut für den Winter
  3. Straßenbeleuchtung Höxmark
  4. Instandsetzung Trafo-Häuschen im Bäckergang, Schönhagen
  5. Kanalbaumaßnahme Weidengrund / Strandstraße / Holmer Weg
  6. Suche nach Reinigungskraft

Herr Hammer wünscht, dass Termine, die die Gemeindevertretung betreffen, auch der SPD mitgeteilt werden.


zu TOP 6. 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Nordhagener Straße" in Schönhagen

zu TOP 6.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 25/2013

Der Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde und die Begründung haben in der Zeit vom 21.05.2013 bis 24.06.2013 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Landesplanung wurden mit Schreiben des Amtes vom 10.05.2013 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 27.09.2012.


Herr Springer erläutert anhand der B-Planzeichnung die eingegangenen Stellungnahmen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

a) Abwägungsbeschlüsse:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung und Erweiterung des B-Planes Nr. 9 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage des Planungsbüros Springer - wird Bestandteil des Originalprotokolls.

Insgesamt gingen ein:
Behörden-/TöB-Beteiligung vom 10.05.2013
- öffentliche Auslegung vom 21.05.2013 bis 24.06.2013
hier:  1. Änd. u. Erw. B-Plan Nr. 9 "Nordhagener Straße" der Gemeinde Brodersby
 

Behörden:
Datum:
Bedenken:
23.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Fachdienst Regionalentwicklung, Schul- und Kulturwesen
Abt. Bauaufsicht, Abt. Denkmalschutz,
Abt. Gesundheitswesen, einschl. gesundheitl. Umweltschutz,
Abt. Naturschutz u. Landschaftspflege
(Unt. Naturschutzbehörde),
Abt. Kommunal- u. Schulaufsicht,
Abt. Jugend- und Sozialhilfe,
Abt. Sport, Straßenverkehr/ Straßenbau,
Abt. Abfallentsorgung,
Abt. Katastrophenschutz, Brandschutz,
Abt. Wasserwirtschaft
29.10.2012
18.07.2013
s. Stellungnahme
s. Stellungnahme
34.
Entwässerung im Hause
 
keine
43.
Staatskanzlei des Landes S.-H.
Abt. – Landesplanung – Regionalentwicklung und Regionalplanung – StK 322
09.10.2012
Verzicht auf Stellungnahme
44.
Innenministerium des Landes S.-H.
- Abt. IV 26 - Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht
 
keine
 
 
 
 
 

Privatpersonen:*
 
 
P 1
Anlieger Nordhagener Straße 26
31.10.2012
28.01.2013
29.05.2013
s. Stellungnahme
s. Stellungnahme
s. Stellungnahme

* Aus datenschutzrechtl. Gründen sollen die Namen der Personen, die Anregungen vorgebracht haben, in öffentlichen Sitzungen nicht genannt werden.
Etwas anderes gilt für die Preisgabe der Belegenheit des Grundstücks (Straße, Hausnummer), soweit erst hieraus die Lage zum Plangebiet und das Maß der Betroffenheit erkennbar wird. Die mit der Öffentlichkeit von Sitzungen bezweckte Information ist nicht möglich, wenn das Gewicht der Anregungen nicht erkennbar ist. (s. Verfahrenserlass)

Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6.2 b) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 26/2013

s. Beschlussvorlage 25/2013


Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

b) Satzungsbeschluss
Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 9, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeinde ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Vorstellung des Kanalkatasters und Entwurf Sanierungskonzept
Beschlussvorlage - 27/2013

Die Aufstellung des Kanalkatasters mit allen dafür erforderlichen Leistungen ist nahezu abgeschlossen. Das Planungsbüro wurde seinerzeit zusätzlich gemäß den Anforderungen der SÜVO mit der Ausarbeitung eines Entwurfes eines Sanierungskonzeptes beauftragt.
Sowohl das Kataster als auch der Entwurf des Sanierungskonzept sollen in der kommenden Bauausschusssitzung durch das betraute Planungsbüro vorgetragen werden. Im Zusammenhang mit den Beratungen über den Entwurf des Sanierungskonzeptes soll die Strategie für die weitere Vorgehensweise festgelegt werden. Dabei soll es noch nicht zwingend um konkrete Baumaßnahmen gehen, sondern vielmehr um die Priorisierung der Schwerpunkte über die kommenden Jahre. Möglicherweise macht es Sinn, die ersten Baumaßnahmen erst ab 2015 einzuplanen. Im Jahr 2014 könnte über die Finanzierung der konzeptionell entwickelten Strategie, auch im Hinblick auf ggf. erforderliche offene Bauweisen mit einhergehendem Straßenbau, beraten und beschlossen werden.


Herr Mikulsky und Herr Olma erläutern eingangs, dann wird das Wort an Herrn Flach vom Planungsbüro Torresin & Partner übergeben, der anhand von Fotos und Tabellen erläutert:

Stichworte zur Vorstellung Kanalkataster (von Herrn Flach)

"Erstellung Kanalkataster, Zeiten, Mengen, Verfahren

Vermessungstechnische Aufnahme Frühjahr 2012
Vermessung GPS, Höhen mit NIV zur Kontrolle
dann Ausarbeitung Hauptkanal mit Hilfe einer Kanaldatenbank.

Ausschreibung Inspektion, Inspektion ab September 12, abgeschlossen Anfang 13.
Auf die Schachtinspektion wurde aus Kostengründen verzichtet
Die Schächte wurden von der Vermessung fotografiert, und auffällige Schäden festgehalten.

Übernahme der Ergebnisse aus der Inspektion

Ausarbeitung des Anschlussleitungskatasters im Juni, mit den Ergebnissen der Vermessung, der Inspektion sowie der Schachtfotos
Kanaldatenbank, kurze Erklärung zum Prinzip eines Geoinformationssystems

Schadenserfassung erfolgt systematisch, Kürzelsystem, hier nach DIN EN 13508

Auswertung erfolgt im Hinblick darauf, dass Kanäle betriebssicher, standsicher und dicht sein müssen, dies sind die aus dem WHG abgeleiteten Forderungen.

Ergebnis ist die sog. Bewertung des baulichen Zustandes, Einteilung erfolgt in fünf Zustandsklassen, Erklärung

Ergebnisse als Listen oder Plan mit eingefärbten Objekten, hier Haltungen und Anschlussleitungen.

Ergebnisse:
Zustandsklassen 0 (5)            starker Schaden            0,33 km
Zustandsklassen 1 (4)                                                1,20 km
Zustandsklassen 2 (3)                                                1,64 km
Summe                                                                        3,17 km entspricht rund 30 % Anteil mit Schäden, die saniert werden sollten, liegt unter dem landesweiten Durchschnitt von 40%.

Schadensbilder SW-Kanal:
Überwiegend verbaut wurden Steinzeugrohre.
Einzelschäden, typisch bei Steinzeugrohren, Risse und Scherbenbildungen, bei Kunststoffrohren vereinzelt Deformation des Rohres und mangelhafte Dichtungen.
Teilweise eindringendes Grundwasser, fließend.

Schadensbilder RW-Kanal:
Überwiegend verbaut wurden Betonrohre.
Typische Schadensbilder sind Undichtigkeiten durch porösen Beton, schadhafte Rohrverbindungen, oft in Zusammenhang mit Wurzeleinwüchsen.

Erforderlichen Sanierungsmassnahmen:
Teilerneuerungen und grabenlose Reparaturen reichen voraussichtlich aus. 
Dazu Schachtreparaturen, hauptsächlich an Abdeckungen und Auflager.

Schadensbilder, Beispiele wurden in Form von Fotos gezeigt.



Restarbeiten:
Eventuell noch einige Anschlussleitungen aufnehmen und untersuchen.

Fazit: Es wird auf Teilerneuerungen und Reparaturen hinauslaufen.

Herr Andresen gibt noch weitere ausführliche Erläuterungen:
Der Auftrag von Herrn Flach ist über die VOL abgearbeitet worden, d. h. die Vergütung wird anhand der vereinbarten Einheitspreise vorgenommen. Die Fertigstellung wird Ende Januar 2014 vorliegen in digitaler und Papierform (Kanalbestands- und Zustandspläne). Diese Fassungen werden den einzelnen Fraktionen zugeleitet. Der Kostenrahmen von 2009 wird eingehalten und evtl. noch unterschritten.
Damit sind die Grundlagenermittlung und die Vorplanung sich ergebender Kanalsanierungsmaßnahmen erledigt. Es wird dann die nächste Planungsphase anliegen. Ein entsprechender Ing.vertrag ist abzuschließen.

Es soll durch die Verwaltung geprüft werden, ab wann Ing.-Verträge lt. Vergabeordnung Schl.-H. auszuschreiben sind.

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Prüfungsergebnis:

Nachdem Herr Andresen empfohlen hatte, dem Planer auf Basis der HOAI einen Stufenauftrag für die Erbringung der Leistungsphase 3 zu erteilen, wurde aus Reihen der Gemeindevertreter gefragt, inwiefern die Vergabeordnung zu beachten sei. Da sich Herr Andresen nicht 100 %-ig sicher war, ob der von ihm genannte Schwellenwert von 200.000 € derzeit einschlägig sei, wurde erklärt, dass das Ergebnis einer Prüfung in das Protokoll zur Sitzung aufgenommen wird. Hier sei nun das Ergebnis wiedergegeben:

Vergabeordnung des Landes SH:
Die VOF (Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen) findet nach der Vergabeordnung des Landes SH erst Anwendung ab einem Nettohonorar von 200.000 €. Ab diesem sogenannten Schwellenwert muss die VOF angewendet werden, d.h. ab hier muss sogar europaweit ausgeschrieben werden. Es wird nicht in freihändige-, beschränkte- und öffentliche unterschwellige Vergabe differenziert.  
Bei der Annahme eines durchschnittlichen Schwierigkeitsgrades der Aufgabenstellung und üblicher Zuschläge etc. nach HOAI ergäbe sich ein Bruttobaukostenvolumen von mindestens 1,8 Mio €. Möge die Gemeindevertretung selbst abschätzen, ob sie in einem Ingenieurvertrag ein derart hohes Bauvolumen auslösen möchte.
Empfohlen wird nach wie vor die Beauftragung eines Planers mit der LP 3 zur Ermittlung des tatsächlich zu erwartenden Aufwands zur Beseitigung der vorgestellten Schäden. Auf Basis dieser dann ersten, im Rahmen der jeweiligen Umstände mehr oder weniger belastbaren Zahlen, können weitere Beratungen stattfinden und Konzepte entwickelt werden. Das Honorarvolumen, dass unmöglich heute genau beziffert werden kann (Prinzip Huhn und Ei), dürfte nach grobem Überschlag zwischen 15.000 € und 20.000 € liegen. Welcher Planer beauftragt werden soll, möge die Gemeinde bitte bestimmen.

Vergabeordnung der Gemeinde Brodersby:
Die Vergabeordnung der Gemeinde regelt keine VOF- Vergaben. Daher ist die Vergabeordnung des Landes anzuwenden.


Beschluss:

keiner


zu TOP 8. Erneuerung von Bushaltestellen im Gemeindegebiet
Beschlussvorlage - 29/2013

Die beiden Buswartehäuser in Höxmark sind zum Einen im lichten Maß mit ca. 1,70 m zu niedrig im Durchgang und zum Anderen in einem schlechten baulichen Zustand. Die Profil- Bretter von Wänden und Dächern sind teilweise sehr morsch oder gar gebrochen oder herausgetreten. Die Dachabdichtung bestand mal aus einer besandeten Bitumenpappe, welche entweder schon teilweise eingerissen oder derart spröde ist, dass sie ihre dichtende Funktion nicht mehr erfüllt.
Aus Reihen der Gemeindevertreter wurde darüber nachgedacht, die beiden Häuser vorsichtig vom Fundament zu demontieren, einen aufhöhenden Sockel zu betonieren (z.B. mit Schalungssteinen) und dann die Häuser wieder auf dem Sockel zu fixieren. Die schadhafte Wandbeplankung sollte dann ersetzt werden. Nachdem Herr Andresen die Häuser in Augenschein genommen hat, kommt er zur Erkenntnis, dass eine solche Lösung schwer kalkulierbar und wahrscheinlich infolge der sehr maroden Grundsubstanz unwirtschaftlich ist. Es sei denn, der Bauhof kann die Arbeiten in einer arbeitsarmen Zeit voll in Eigenleistung erledigen. Folglich stünde alternativ eine komplette Ersatzbeschaffung an.
Dazu sei ein Vorschlag unterbreitet, der sich in einigen anderen Gemeinden bereits als die günstigste Lösung herausstellte:
  • Demontage und Entsorgung der bestehenden Häuser durch den Bauhof (brutto ca. 200 € Entsorgungskosten)
  • Herrichten der Fundamentplatten, dazu Abräumen der vorhandenen Befestigungen und Fundamente, Schaffung eines Planums, Herstellung einer Randschalung für eine Stahlbetonsohle, Betonieren der Sohle, Ausschalen, Bodenandeckung und Rasensaat (brutto ca. 1.750 € / Stk.)
  • Anschaffung zweier Wartehäuser in Blockbohlenbauweise, z.B. Typ W 3050 ( brutto 3.236,80 €/Stk). Die zur Verfügung gestellten, beispielhaften Prospektunterlagen weisen gültige netto-Angebotspreise zzgl. Fracht aus. Fracht bei einem Haus brutto 480 €, bei zwei Häusern 840 €.
  • Entladen und Versetzen der fertig gelieferten Häuser mittels Radbagger (350 €)

Damit ergeben sich bei zwei Häuschen Gesamtkosten von rund 11.500 € oder bei einem Häuschen ca. 6.000 €.
Die Holzbohlen sind farblos gestrichen. Nach einigen Jahren muss sicherlich ein deckender Anstrich folgen.


Die Angelegenheit wird diskutiert. Auch in Langacker sollte wieder ein Buswartehäuschen aufgestellt werden. Bei der Auswahl sollte auch die Sicherheit der Wartenden eine Rolle spielen (z. B. seitliche Einsehbarkeit). Von einem Eigenbau rät die Verwaltung ab. Die Vertreter werden gebeten, sich über das Internet oder in der Umgebung verschiedene Modelle anzusehen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

Es wird beschlossen, folgendermaßen zu verfahren:
  • es sollten 3 Buswartehäuschen auf einmal erstellt werden (2 in Höxmark, 1 am Langacker Weg)
  • wegen der Sicherheit der Wartenden sollten die Häuschen seitlich einsehbar sein
  • die Gemeinde holt sich weitere Angebote ein


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Sonstiges

Die Demini wurde angesprochen, ob nicht ein Bouleplatz in der Gemeinde geschaffen werden könnte.
Boule ist ein Geschicklichkeitsspiel mit Kugeln, ähnlich dem Boccia. Die Angelegenheit wird diskutiert, die Ausschussmitglieder können sich eine Umsetzung vorstellen
  • evtl. auf dem Platz gegenüber von Schütt in Brodersby
  • evtl. in Schönhagen
Dies könnten die Gemeindevertreter in Eigenleistung im Frühjahr durchführen.


zu TOP 10. Einwohnerfragestunde

  • Anfrage, ob Bauleitpläne o. a. vor Ort in der Gemeinde eingesehen werden können. (Frage wird beantwortet: frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in der jeweiligen Gemeinde statt, öffentliche Auslegung im Amt Schlei-Ostsee, zusätzlich können die Bauleitpläne im Internet eingesehen werden).
  • Nordhagener Straße/ Haus Skandia: Gullideckel mit Schlitzen stellen Gefahr für Radfahrer dar
  • Günther-Remien-Ring 82: Flurhydrant versandet
  • Brodersby, Um de Eck: Löcher im Asphalt
  • Wanderweg bei Schütt: hier auch Reiter unterwegs, Gefahr wegen vorhandener Enge (Diese Angelegenheit sollte in späterer Sitzung behandelt werden).
  • Ausgleichsfläche nördlich Brodersby: Obstbaumschäden durch Wildverbiss


Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 12. Bekanntgaben

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 



Jutta Blaase  Michael Mikulsky 
Protokollführerin  Ausschussvorsitzender 



Dateianlagen:
Bericht des Ausschussvorsitzenden