N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Sozialausschusses der Gemeinde Brodersby vom 23.04.2014.

Sitzungsort:  im Strandhus in Schönhagen, Brodersby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.40 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Michael Mikulsky
Ausschussmitglied Peter Kühlcke
wählbarer Bürger Peter Sauer
wählbarer Bürger Matthias Schlömer
stellv. Ausschussvorsitzender Björn Steffen
Ausschussmitglied Claus-Hermann Thomsen

Abwesend sind:
wählbarer Bürger Michael Sander (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Christian Schlömer
Gemeindevertreter/in Maren Block
Gemeindevertreter/in Norbert Kummer-Schmidt
Gemeindevertreter/in Elsbeth Müller
Gemeindevertreter/in Dieter Olma
Gemeindevertreter Helmut Prager
Gemeindevertreterin Birgit Schwartz-Sander
Gemeindevertreter/in Jürgen Thietje
Protokollführer Norbert Jordan
Gast Klaus D. Loeck
Gast Herrn Jens Mysch
5 Gäste
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Verpflichtung von wählbaren Bürgerinnen und Bürgern
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
6. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Schloss Schönhagen"
Aufstellungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 5/2014
7. 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 6 für den Bereich zwischen Torhaus und Schloßbrücke
Aufstellungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 14/2014
8. Einwohnerfragestunde
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
10. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Verpflichtung von wählbaren Bürgerinnen und Bürgern

Durch den Ausschussvorsitzenden wird der wählbare Bürger Matthias Schlömer gemäß § 21 Gemeindeordnung verpflichtet.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Es wird durch den Ausschussvorsitzenden beantragt, den Tagesordnungspunkt Nr. 9 unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beraten. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzungen werden nicht gestellt.


zu TOP 5. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Der Ausschussvorsitzende berichtet über folgende Punkte:
  • Wie bereits im Rahmen der letzten Sitzung der Gemeindevertretung durch den Bürgermeister erläutert wurde, sind die neuen Bushaltestellen zwischenzeitlich errichtet worden. Überdies erfolgte die Ausbesserung der Buhnen.
  • Durch das Ing.-Büro Torresin & Partner, Herrn Flach, wurde das Sanierungskonzept, basierend auf dem erstellten Kanalkataster, vorgestellt. Die entsprechenden Unterlagen wurden den Fraktionen zur Verfügung gestellt. Es wird gebeten, sich diese Unterlagen kritisch durchzusehen und evtl. Anmerkungen mitzuteilen. Diese sollen dann im Rahmen der nächsten Sitzung dieses Ausschusses beraten werden.
  • Der Bouleplatz wurde abgesteckt. Am 28.04.2014 erfolgen die notwendigen Erdarbeiten. Danach soll eine Auffüllung mit entsprechendem Material erfolgen. Die Anwesenden werden um Mithilfe beim Einbau gebeten.


zu TOP 6. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Schloss Schönhagen"
Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorlage - 5/2014

Es liegt ein Antrag der Helios Klinik Schloss Schönhagen vom 03.02.2014 zur Änderung des B-Planes Nr. 3 "Schloss Schönhagen" der Gemeinde Brodersby vor.
Schon zur Gemeindevertretersitzung am 18.04.2013 hat die Gemeinde ein grundsätzliches Planungserfordernis für diesen Bereich festgestellt. Der vorliegende Antrag beinhaltet eine Anpassung der Baugrenzen im Bereich der Sporttherapie sowie die Erweiterung der Baugrenzen für einen zusätzlichen Speisesaal.

Die Voraussetzungen nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren) sind hier gegeben - nach Rücksprache mit dem Kreis.
Ein Umweltbericht ist somit nicht erforderlich, allerdings ist der Artenschutz zu prüfen.

Die mit Aufstellungsbeschluss vom 26.03.2008 angedachte Planung wird derzeit nicht fortgeführt.

Seit Antragstellung hat es zwischen der Gemeinde, dem Antragsteller und der Amtsverwaltung Abstimmungsgespräche gegeben, um im Vorwege offene Fragen abzuklären. Alle weiteren Belange werden im Verfahren des B-Planes behandelt.


Ergänzend zum Sachverhalt wird durch den Ausschussvorsitzenden ausführlich der chronologische Verlauf in dieser Angelegenheit erläutert. Dabei wird die derzeitige Situation der Einnahme von Speisen dargelegt und der konkrete Bedarf an einem neuen Speisesaal geschildert.
Der Geschäftsführer der Reha-Klinik Schönhagen hat in Abstimmungsgesprächen erklärt, dass die Kostenträger mehrfach Beschwerden von Patienten bekommen haben. Dabei wurden immer wieder Probleme bei der Essensausgabe benannt. Derzeit erfolgt diese in sechs Schichten. Um den Standort Schönhagen nachhaltig zu stärken, soll daher eine Verbesserung der Situation herbeigeführt werden. Seit drei Jahren wird sich für die Bereitstellung der notwendigen Mittel eingesetzt. Erst im Januar 2014 wurde darüber informiert, dass die Mittel zur Verfügung stehen. Die Gelder müssen jedoch in 2014 in Anspruch genommen werden, damit diese nicht wieder in den Gesamthaushalt zurückfließen und ggf. anderen Projekten zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist es daher, mind. 80 % der Baumaßnahme in 2014 fertig zu stellen. Sollte ein Anbau des Speisesaals nicht erfolgen und somit keine Verbesserung eintreten, wäre unklar, wie der Standort Schönhagen nachhaltig gesichert werden kann.

Betrachtet man die Zeitachse für das Vorhaben, muss festgestellt werden, dass bei einer kalkulierten Bauzeit von drei Monaten die Baugenehmigung bis Anfang September 2014 vorliegen müsste. Unter Berücksichtigung dieses engen Zeitfensters hat sich die Gemeinde mit den unterschiedlichen Bauleitplanverfahren auseinandergesetzt. Durch den Protokollführer wird hierzu der Unterschied zwischen einem konventionellen und einem vereinfachten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch vorgestellt und die wesentlichen Punkte näher erläutert.
Selbst wenn die Gemeinde das vereinfachte Verfahren wählen würde, wird es nicht so rechtzeitig abgewickelt werden können, als dass die Umsetzung des Vorhabens in 2014 zu 80 % möglich ist. Da ein städtebaulicher Bedarf zur Anpassung des Bauleitplanes festgestellt wird, soll die Planung dennoch angeschoben werden.

Die Diskrepanz zwischen den Vorgaben des Vorhabenträgers und den gesetzlichen Vorgaben der Bauleitplanung soll durch den Mitarbeiter der Regionalverwaltung Hochbau der HELIOS im Unternehmen vorgetragen und kommuniziert werden. Hier müsste künftig anders geplant werden.

Hieran anschließend schildert Gemeindevertreter Olma den Wunsch der Gemeinde an der Kombination der Bauleitplanungen für den Bereich des Schlosses und dem Bereich zwischen dem Torhaus und der Schloßbrücke. Insbesondere wird dabei auf die Schaffung einer öffentlich-rechtlich gesicherten Erschließung, der bauleitplanerischen Anpassung für das ehemals geplante Schwesternwohnheim und dem Entwicklungsbedarf des Feuerwehrgerätehauses eingegangen.

Bürgermeister Schlömer spricht sich für eine Standortsicherung der Reha-Klinik Schönhagen aus. Die Region partizipiert von den dort bereitgestellten Arbeitsplätzen.

Weiterhin wird auf die Sicherstellung des Brandschutzes für die Reha-Klinik eingegangen. Bürgermeister Schlömer erläutert den aktuellen Stand und die Forderung der Gemeinde gegenüber dem Vorhabenträger, den Gemeindewehrführer von Anfang an eng in das Vorhaben einzubinden. Nach der derzeitigen Ausgangslage wird sich die Brandlast gemäß Feuerwehrbedarfsplan nicht erhöhen. Die zweiten Rettungswege werden entsprechend hergestellt. Im Übrigen wird das Brandschutzgutachten entsprechend angepasst und durch den Brandschutzingenieur des Kreises Rendsburg-Eckernförde geprüft.

Abschließend erklärt Ausschussmitglied Sauer, dass er sich nicht für das vereinfachte Verfahren aussprechen kann. Es werden Verfahrensschritte ausgenommen und Bürger nicht voll umfänglich beteiligt.


Beschluss:

  1. Der Aufstellungsbeschluss vom 26.03.2008 für die 2. Änderung des B-Planes Nr. 3 wird hiermit aufgehoben.
  1. Der Bebauungsplan Nr. 3 für das Gebiet "Schloß Schönhagen" soll wie folgt geändert werden:
            - Erweiterung der Baugrenzen für einen Bereich "Speisesaal"
            - Anpassung der Baugrenzen für den Bereich "Sporttherapie"
  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)
  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer in Busdorf beauftragt werden.
  1. Auf die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann im Verfahren nach § 13a BauGB abgesehen werden.
  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  1. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
  1. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.      


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 6 für den Bereich zwischen Torhaus und Schloßbrücke
Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorlage - 14/2014

Die Gemeinde hat sich intensiv mit den Festsetzungen des B-Planes Nr. 6 auseinandergesetzt in Gesprächen mit der Amtsverwaltung und dem Betreiber der Reha-Klinik Schloss Schönhagen.

Es zeigt sich, dass ein Planungserfordernis vorhanden ist. Es handelt sich hier u. a. um die            
  • Sicherung der öffentlichen Erschließung
  • Erweiterung um den Bereich der Tennishalle im Westen
  • Erweiterung um den Bereich Schloßstraße und östlich gelegene Flächen zwischen Torhaus und Schossbrücke (bisher Teilbereich B-Plan 3)
  • Überplanung des ehemaligen Bereiches Schwesternwohnheim

In den Gesprächen wurde auf die derzeitige Situation des Feuerwehrgerätehauses am Eiskellerweg und die mangelnde öffentlich-rechtliche Erschließung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 6 hingewiesen. Durch Herrn Schlömer und Herrn Olma wurde ausgeführt, dass hier eine nachhaltige Lösung gesucht werden sollte. Eine Anpassung des Bebauungsplanes Nr. 6 wäre daher wünschenswert. Die große Freifläche, auf der bisher das Schwesternheim geplant war, könnte dann entsprechend überplant werden. Überdies soll es Ziel der Planung sein, für alle Betroffenen eine gesicherte Erschließung zu schaffen. Mit in den Geltungsbereich einfließen soll dann auch der Bereich der Tennishalle mit Außenanlagen.

Die HELIOS signalisierte eine mögliche Flächenbereitstellung für die Entwicklung im Bereich des Feuerwehrgerätehauses. So könne die Gemeinde, auch wenn durch den östlich angrenzenden Grundeigentümer kein Land zur Verfügung gestellt wird, eine Entwicklung vornehmen. Dieses Angebot nimmt die Gemeinde dankend an.

Nach konstruktivem Austausch signalisiert die HELIOS Bereitschaft für eine Überplanung des Bebauungsplanes Nr. 6. Grundsätzlich muss aber noch die Regionalgeschäftsführung mit eingebunden werden.
Die notwendigen Aufstellungsbeschlüsse sollen beide im Rahmen der nächsten Sitzung erfolgen. In diesen Beschlüssen würde dann die Verwaltung beauftragt werden, entsprechende Kostenerstattungsverträge mit HELIOS auszuarbeiten. Die Kostenbeteiligung für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 6 soll dabei nur anteilig (nach Fläche) erfolgen.


Zu diesem Tagesordnungspunkt haben ergänzende Ausführungen bereits unter Tagesordnungspunkt 6 stattgefunden, so dass auf eine weitere Erörterung verzichtet werden kann.


Beschluss:

  1. Der Bebauungsplan Nr. 6 für das Gebiet "Schönhagen zwischen Schloßstraße und Eiskellerweg" soll wie folgt geändert werden:*
  • Sicherung der öffentlichen Erschließung
  • Erweiterung um den Bereich der Tennishalle im Westen
  • Erweiterung um den Bereich Schloßstraße und östlich gelegene Flächen zwischen Torhaus und Schloßbrücke (bisher Teilbereich B-Plan 3)
  • Überplanung des ehemaligen Bereiches Schwesternwohnheim
  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)
  2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer in Busdorf beauftragt werden.
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  5. Ein Kostenerstattungsvertrag für anteilige Flächen ist abzuschließen.
      
- *s. räuml. Geltungsbereichsabgrenzung


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Einwohnerfragestunde

Im Zusammenhang mit der beabsichtigen Entwicklung der Reha-Klinik fragt Herr Klähn nach den Bedenken der Feuerwehr. Hierzu wird durch Bürgermeister Schlömer noch einmal der aktuelle Sachstand geschildert und mitgeteilt, dass einige Bedenken zwischenzeitlich ausgeräumt werden konnten.

Herr Winkler bittet um ergänzende Informationen zur beabsichtigten Bauleitplanung zwischen dem Torhaus und der Schloßbrücke (Änderung und Erweiterung Bebauungsplan Nr. 6). Auch hier wird durch Bürgermeister Schlömer der aktuelle Stand mitgeteilt. Die Flächen von Herrn Winkler fließen dabei mit in die Überplanung ein. Daher wäre es förderlich, wenn Überlegungen zur künftigen Nutzung angestrebt werden. Herr Winkler bittet um rechtzeitige Einbindung im Verfahren und hofft, dass eine öffentlich-rechtlich gesicherte Erschließung erreicht werden kann.

Gemeindevertreter Thietje weist auf eine mangelnde Ausschilderung der Straßen "Am Bydiek" hin. Diese müsste optimiert werden. Die Verwaltung wird gebeten, entsprechende Schilder zu beschaffen und aufstellen zu lassen.


Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 10. Bekanntgaben

Durch den Ausschussvorsitzenden wird die Öffentlichkeit wieder hergestellt. Die Anwesenden werden darüber informiert, dass einem Befreiungsantrag von den Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Schloß Schönhagen" zugestimmt wurde.



Norbert Jordan  Michael Mikulsky 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender