N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Sozialausschusses der Gemeinde Brodersby vom 16.09.2014.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus, Drasberger Weg 2a, 24398 Brodersby
Beginn der Sitzung:  18.00 Uhr
Ende der Sitzung:  19.45 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Michael Mikulsky
wählbarer Bürger Michael Sander
wählbarer Bürger Peter Sauer
wählbarer Bürger Matthias Schlömer
stellv. Ausschussvorsitzender Björn Steffen
Ausschussmitglied Claus-Hermann Thomsen

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Peter Kühlcke (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Christian Schlömer
Gemeindevertreter/in Elsbeth Müller
Gemeindevertreter/in Dieter Olma
Gemeindevertreter Helmut Prager
Gemeindevertreterin Birgit Schwartz-Sander
Gemeindevertreter/in Jürgen Thietje
Protokollführer Norbert Jordan
3 Gäste
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Verpflichtung von wählbaren Bürgerinnen und Bürgern
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
6. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Brodersbyfür den Bereich "Am Mittelkamp-Am Brekenbarg", OT Schönhagen
- Aufstellungsbeschluss -
  Beschlussvorlage - 36/2014
7. Ersatzbeschaffung für die abgängige Heizung im Bauhof Schönhagen
  Beschlussvorlage - 33/2014
8. Verkehrsangelegenheiten, hier: Geschwindigkeitsreduzierung für Fahrzeuge über 7,5 to in der Ortslage Brodersby / K 63
  Beschlussvorlage - 30/2014
9. Verkehrsangelegenheiten, hier: Verkehrsspiegel an der Straße Obstwiese / K 63
  Beschlussvorlage - 31/2014
10. Einwohnerfragestunde
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
14. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Verpflichtung von wählbaren Bürgerinnen und Bürgern

Das bürgerliche Mitglied des Bau-, Wege- und Umweltausschusses, Herr Michael Sander, wird gemäß § 21 Gemeindeordnung durch den Ausschussvorsitzenden verpflichtet, seine Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch auszuüben. Überdies wird er zur Verschwiegenheit verpflichtet.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Durch den Ausschussvorsitzenden wird beantragt, die Tagesordnungspunkte 11 bis 13 nicht öffentlich zu beraten. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Anträge zur Änderung der letzten Sitzungsniederschrift gestellt.


zu TOP 5. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Der Ausschussvorsitzende berichtet über einen Rohrbruch am 29./30. Juli dieses Jahres im Bereich "Am Kurgarten" in Schönhagen. Da es sich um einen Notfall gehandelt hat, erfolgte eine sofortige Auftragsvergabe zur Beseitigung des Schadens. Der Schaden wurde an einer vermeintlich "toten" Leitung entdeckt, die im Rahmen der Aufstellung des Kanalkatasters nicht weiter untersucht wurde. Der Schaden wurde innerhalb von 2 Tagen beseitigt. Die Kosten betragen bisher ca. 2.800,00 €. Die Oberfläche wurde vorerst behelfsmäßig geschlossen und soll im Rahmen von weiteren Asphaltarbeiten im Gemeindegebiet abschließend wiederhergestellt werden.


zu TOP 6. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Brodersbyfür den Bereich "Am Mittelkamp-Am Brekenbarg", OT Schönhagen
- Aufstellungsbeschluss -
Beschlussvorlage - 36/2014

Die Gemeinde möchte das Feuerwehrgerätehaus in Schönhagen gern umverlegen, da am derzeitigen Standort im Eiskellerweg nicht mehr genügend Platz für künftige Erfordernisse ist. Es bietet sich eine gemeindeeigene Fläche im südlichen Bereich des B-Planes Nr. 4 an.

Der Flächennutzungsplan (5. Änderung) weist diese Fläche als Mischgebiet aus. Im Bebauungsplan Nr. 4 ist diese Fläche als Grünfläche Obstwiese festgesetzt, d. h. nur der B-Plan wäre zu ändern.

In einer Vorabsprache mit der Baugenehmigungsbehörde des Kreises wurde eine Bebaubarkeit dieser Fläche positiv bewertet.

In einem Bebauungsplan können lt. § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB Flächen für den Gemeinbedarf festgesetzt werden. Solche Flächen erfassen die Standorte von Anlagen und Einrichtungen, die der Allgemeinheit dienen. Hierzu gehören etwa Schulen, Kirchen sowie sonstige Gebäude und Einrichtungen, die kirchlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Zwecken dienen.


Ergänzend zum Sachverhalt wird durch den Ausschussvorsitzenden berichtet, dass im Rahmen der Sitzung der letzten Gemeindevertretung über den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses auf dieser Fläche beraten und beschlossen wurde. Die derzeitige Bauleitplanung lässt eine Bebauung nicht ohne weiteres zu. Daher muss der Bebauungsplan angepasst werden.

Durch Bürgermeister Schlömer wird kurz der Hintergrund für den erforderlichen Neubau ausgeführt. Die Feuerwehrunfallkasse hat verschiedene Mängel festgestellt, die es durch einen Neubau abzustellen gilt.


Beschluss:

1. Der Bebauungsplan Nr. 4 für das Gebiet "Am Mittelkamp-Am Brekenbarg" in Schönhagen soll wie folgt geändert werden: Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche für die Feuerwehr im südlichen Teil des B-Planbereiches.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer in Busdorf beauftragt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich/ in einem Scoping-Termin erfolgen.

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durchgeführt werden.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Ersatzbeschaffung für die abgängige Heizung im Bauhof Schönhagen
Beschlussvorlage - 33/2014

Die Gasheizung des Bauhofes hat sich in den vergangenen Jahren als zunehmend unzuverlässig erwiesen und ist wiederholt ausgefallen. Das Gerät hat ein Alter von rund 20 Jahren und ist daher nicht mehr reparaturwürdig. Eine Reparatur wäre definitiv unwirtschaftlich. Daher hat Herr Bürgermeister Schlömer Herrn Andresen gebeten, die Kosten für eine Erneuerung der Anlage zu ermitteln.
Das Gerät dient zur Beheizung der Sozialräume des Bauhofes sowie auch zur Temperierung der Werkstatt. Ferner wird Warmwasser, u.a. als Reinigungswasser für die WCs, bereitet.

Für den Ausbau des Altgerätes nebst Entsorgung sowie Lieferung und Montage eines neuen, modernen Brennwertgerätes müssen Kosten von rund 4.800,00 € kalkuliert werden. Dabei würde es sich wieder um ein Gerät handeln, welches Warmwasser im Durchlaufverfahren bereitet. Herr Andresen hat mit derart Geräten in den vergangenen 10 Jahren keine schlechten Erfahrungen gemacht. Dennoch gibt es Stimmen, die einen anderen Gerätetyp favorisieren. Diese haben einen kleinen Brauchwasserspeicher von rund 40 – 50 Liter Volumen, der stets etwas Warmwasser vorhält. Der Vorteil dieses Typs soll sein, dass die Therme nicht bei jedem Zapfen von Kleinstmengen Warmwasser gleich auf Volllast anspringen muss. Sofern dieser Gerätetyp gewünscht wird, so erhöhen sich die Kosten um 600,00 € auf rund 5.400,00 €.


Ausschussvorsitzender Mikulsky erläutert den konkreten Bedarf an einer neuen Heizungsanlage und die Möglichkeiten für eine Erneuerung. Dies wird durch Bürgermeister Schlömer insoweit ergänzt, als dass die bisherige Heizungsanlage bereits einen Durchlauferhitzer hat. Diese Ausführung hat sich bewährt, da nur bedingt Warmwasser benötigt wird. Für die neue Heizungsanlage würde daher eine Warmwasseraufbereitung mit einem Durchlauferhitzer als ausreichend betrachtet werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, ein neues Heizgerät für den Bauhof Schönhagen anzuschaffen. Die Kosten von 4.800,00 € werden anerkannt. Erforderliche Mittel werden im Haushalt bereitgestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter einer Preisanfrage zu erteilen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Verkehrsangelegenheiten, hier: Geschwindigkeitsreduzierung für Fahrzeuge über 7,5 to in der Ortslage Brodersby / K 63
Beschlussvorlage - 30/2014

Die Gemeinde Brodersby möchte erreichen, dass für die Ortsdurchfahrt K 63 / Brodersby eine Geschwindigkeitsreduzierung von 30 km / h für Fahrzeuge über 7,5 to angeordnet wird.
Es ist festzustellen, dass insbesondere landwirtschaftliche Fahrzeuge innerhalb der Ortsdurchfahrt erhebliche Probleme bereiten. Diese häufigen Fahrten, welche nicht zuletzt ausgelöst werden durch die große Biogasanlage Olpenitz, führen durch den Ortsteil Brodersby. Teilweise werden die Gehwege bei Ausweichmanövern überrollt. Im betreffenden Abschnitt sind z. B. auch Haltestellen vorhanden, welche vor allem von schulpflichtigen Kindern frequentiert werden. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit würde auch für eine Verringerung der Bremswege sorgen.
Für die sog. "Maiskampagne" wurde in der Vergangenheit eine zeitlich befristete Geschwindigkeitsreduzierung für o. g. Fahrzeuge angeordnet durch die Verkehrsaufsicht. Dies wurde sehr begrüßt, wirft jedoch die Frage auf, warum nicht eine solche Geschwindigkeitsreduzierung auch dauerhaft angeordnet werden kann, da sich die Fahrten nicht nur auf die Erntezeit (Stichwort "Maiskampagne") erstrecken. Im Verhältnis zu normaler Landwirtschaft fallen diese Fahrten auch über die Erntezeit hinaus an, so z. B. bei Aufbringen von Substrat etc...  


Durch den Ausschussvorsitzenden wird ergänzend ausgeführt, dass sich auch die Anlieger an der Kreisstraße durch den Verkehr gestört fühlen. Ziel sollte daher eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km / h sein. Die Einrichtung einer 30 km / h - Zone hingegen sei nicht geplant.

Gemeindevertreterin Müller regt an, im Rahmen eines möglichen Antrags an die Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde auf die tatsächliche Straßenbreite von zum Teil nur 4,50 m hinzuweisen. Dieser Hinweis wird dankend angenommen und wäre in einem Antrag besonders hervorzuheben.

Ausschussmitglied Thomsen steht einem solchen Antrag kritisch gegenüber. Dies wird u. a. darin begründet, dass in diesem Straßenabschnitt in verschiedenen Bereichen bereits nur noch 30 km / h zulässig sind. Es sollte vielmehr das Gespräch mit allen Landwirten gesucht werden. Hierzu gehören insbesondere auch die Lieferanten für die Biogasanlage in Olpenitz. Ziel sollte es sein, mit diesen einen "Kreisverkehr" zu vereinbaren. Die Leerfahrten könnten dann durch Brodersby erfolgen. Herr Thomsen erklärt sich bereit, diese Gespräche zu führen.

Gemeindevertreter Olma schildert kurz seine Erfahrungen mit den landwirtschaftlichen Fahrzeugen und den Lohnunternehmen. Es entsteht die Frage, ob ein Gespräch zielführend und nachhaltig ist. Hierzu wird durch Bürgermeister Schlömer ergänzt, dass bereits in der Vergangenheit geführte Gespräche nicht zum Erfolg geführt hätten.

Innerhalb des Ausschusses ergibt sich eine kurze Diskussion über die weitere Vorgehensweise und die evtl. Inanspruchnahme eines Mediators.


Beschluss:

Es wird beschlossen, Ausschussmitglied Thomsen zu bitten, sich mit den in Frage kommenden Landwirten ins Gespräch zu begeben und eine nachhaltige Regelung in dieser Angelegenheit zu finden.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Verkehrsangelegenheiten, hier: Verkehrsspiegel an der Straße Obstwiese / K 63
Beschlussvorlage - 31/2014

An die Gemeinde Brodersby wurde die Anregung gerichtet an der Ausfahrt Obstwiese (Ecke K 63) einen Verkehrsspiegel zu errichten, da die dortigen Sichten auf die K 63 schwierig seien.

Anmerkung Ordnungsamt: Ein Verkehrsspiegel ist kein Verkehrszeichen, sondern ein Sicherheitshilfsmittel, bedarf also keiner Anordnung seitens der Verkehrsaufsicht. Dennoch muss darauf hingewiesen werden, dass die Gemeinde bei Errichtung eines solchen Verkehrsspiegels in der Zukunft auch verpflichtet ist, dieses Sicherheitshilfsmittel funktionstüchtig zu halten, da ansonsten Gefahren hieraus erwachsen können (hier sei als Beispiel genannten: Verdrehen des Spiegels durch Sturm und dadurch Darstellung eines falschen Spiegelbildes).  


Der Wunsch eines Verkehrsspiegels wurde von Anliegern an den Ausschussvorsitzenden herangetragen. Hierzu wird durch Bürgermeister Schlömer angemerkt, dass vor einer Entscheidung über einen Verkehrsspiegel das Ordnungsamt des Amtes Schlei-Ostsee um Prüfung gebeten werden sollte, ob die Hecken im Einmündungsbereich nicht auf 70 bis 80 cm Höhe zurückgeschnitten werden können. Der bisherige Antrag auf Anschaffung eines Verkehrsspiegels sollte daher bis zum Prüfungsergebnis des Ordnungsamtes zurückgestellt werden.

Ausschussmitglied Sander fragt nach, ob die Verantwortung der Gemeinde für den Verkehrsspiegel auch dann gegeben wäre, wenn die Anlieger den Spiegel auf eigene Kosten anschaffen und die Gemeinde lediglich die Aufstellfläche zur Verfügung stellen würde. In diesem Zusammenhang wird auf andere Einzelfälle hingewiesen, bei denen einzelne Grundstücksausfahrten auch über einen Verkehrsspiegel verfügen, für die eine Zuständigkeit der Gemeinde nicht besteht.
Der Protokollführer äußert hier Bedenken, wird aber das Ordnungsamt um Prüfung dieser Nachfrage bitten.


Beschluss:

Es wird beschlossen, das Ordnungsamt des Amtes Schlei-Ostsee um Prüfung zu bitten, ob ein Rückschnitt der Hecken im Einmündungsbereich auf 70 bis 80 cm Höhe möglich ist. Je nach Ergebnis soll dann ggf. neu in dieser Angelegenheit beraten werden.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Einwohnerfragestunde

Gemeindevertreter Prager fragt nach dem aktuellen Stand der Asphaltflickarbeiten im Gemeindegebiet. Hierzu wird durch Bürgermeister Schlömer kurz Stellung genommen. Leider ist die ausführende Firma die Leistung noch schuldig. Durch den Protokollführer wird ergänzend ausgeführt, worin der Verzug begründet ist.

Gemeindevertreter Thietje verweist in diesem Zusammenhang auch auf andere Mängel, die im Rahmen der Ausschusssitzung am 17.10.2013 aufgeführt wurden. Der dort aufgeführte Hydrant, so Ausschussmitglied Steffen, befindet sich in Arbeit. Der Regenwassereinlauf im Bereich "Nordhagener Straße / Haus Skandia ist ebenfalls noch nicht angepasst worden. Durch den Protokollführer erfolgt der Hinweis, dass dies im Amt noch einmal zur Prüfung gegeben wird.


Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 14. Bekanntgaben

Der Ausschussvorsitzende berichtet die anwesende Öffentlichkeit über die im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.



Norbert Jordan  Michael Mikulsky 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender