Sitzungsort: | im Feuerwehrgerätehaus, Drasberger Weg 2a, 24398 Brodersby |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.20 Uhr |
Ausschussvorsitzender Michael Mikulsky |
wählbarer Bürger Heidrun Bojahr |
Ausschussmitglied Peter Kühlcke |
wählbarer Bürger Peter Sauer |
wählbarer Bürger Matthias Schlömer |
stellv. Ausschussvorsitzender Björn Steffen |
Ausschussmitglied Claus-Hermann Thomsen |
Gemeindevertreterin Maren Block |
Gemeindevertreterin Elsbeth Müller |
Gemeindevertreter Dieter Olma |
Gemeindevertreter Helmut Prager |
Gemeindevertreterin Birgit Schwartz-Sander |
Gemeindevertreter Jürgen Thietje |
Protokollführer Jan Andresen |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Verpflichtung einer wählbaren Bürgerin |
3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
6. | Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 für den Bereich "Brodersby, Olpenitzer Straße Ost" |
Beschlussvorlage - 53/2014 | |
7. | Überprüfung der Tragfähigkeit der Gemeindestraßen |
Beschlussvorlage - 7/2015 | |
8. | Planungen für das Feuerwehrgerätehaus Schönhagen |
Beschlussvorlage - 6/2015 | |
9. | Bepfanzung von Straßenbegleitgrün in Schönhagen, Ecke Strandstraße / Günter-Remien-Ring |
10. | Einwohnerfragestunde |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
13. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Verpflichtung einer wählbaren Bürgerin |
Der Ausschussvorsitzende verpflichtet Frau Bojahr gemäß Gemeindeordnung. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Es wird beschlossen:
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Gegen die Sitzungsniederschrift der Sitzung vom 16.09.2014 und die Niederschrift vom 02.03.2015 werden keine Einwände erhoben. Eine Abstimmung erübrigt sich. |
zu TOP 5. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Der Bericht wurde dem Protokollführer als Datei zur Verfügung gestellt. Es wurden lediglich kleine Änderungen vorgenommen.
Das Ausschussmitglied Peter Sauer, ist er jetzt der "schwarzer Peter"? Jeder Gemeindevertreter hat sich ordentlich und gewissenhaft auf anstehende Sitzungen vorzubereiten um bei Abstimmungen verantwortungsvoll die Hand heben oder auch nicht heben zu können! Dazu ist er dem Amt, sowie auch dem Bürger gegenüber verpflichtet! Das kann er aber nur, wenn er Einladungen, verbunden mit den erforderlichen Beschlussvorlagen rechtzeitig erhält. Da spielt es keine Rolle, ob man mit seinem Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft lebt und man in die Unterlagen seines Partners schauen könnte oder nicht. Denn auch wenn er es getan hätte, hätte ich trotzdem keine ordentliche Ladung feststellen können. JEDER des Ausschusses hat das Anrecht auf ordentliche Einladung mit zur Vorbereitung notwendigen Beschlussvorlagen! Leider ist dies zum wiederholten Male nicht geschehen! Mittlerweile hat sich herausgestellt, woran es gelegen hat: Zahlendreher in der POSTLEITZAHL Es handelte sich bei diesem Malheur von keiner Stelle aus um böse Absicht! Es war ein Versehen, dass auch beim zweiten Mal nicht rechtzeitig erkannt wurde. Herr Sauer hat nur von seinem Recht Gebrauch gemacht – und das kann man ihm ja wohl nicht übel nehmen. Nach Abwägung gab es für den Ausschussvorsitzenden nur die Konsequenz, die Sitzung zu schließen – und das auf rein sachlicher Ebene nach meinem besten Wissen und Gewissen! Emotionen spielten hier keine Rolle. Alle Beschlüsse wären sonst anfechtbar gewesen. Lediglich die Art und Weise des Sitzungsabbruchs war wohl verbesserungswürdig. Der Ausschussvorsitzende hätte als Voraussetzung von einem Drittel der Stimmberechtigten die erforderliche Zustimmung einholen sollen – wie später seitens des Amtes nachträglich aufgeklärt wurde.
Zur Beratung des TOPs 6 verlässt Herr Mikulsky wegen Befangenheit den Sitzungsraum. Herr Steffen übernimmt die Sitzungsführung.
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nur bei folgendem TOP abwesend: | Herr Michael Mikulsky |
zu TOP 6. | Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 für den Bereich "Brodersby, Olpenitzer Straße Ost" |
Beschlussvorlage - 53/2014 Die Gemeinde Brodersby möchte im Bereich des Bebauungsplanes (B-Planes) Nr. 8 die gestalterischen Festsetzungen für die Nebenanlagen ändern. |
Aus Reihen des Ausschusses wird hinterfragt, ob der hohe Aufwand einer B-Plan-Änderung betrieben werden muss. Sowohl Herr Andresen als auch Frau Schwarz-Sander erklären, dass ein B-Plan Gesetzescharakter hat und daher Änderungen nicht ohne Verfahren möglich sind. Ferner wird deutlich gemacht, dass die Änderung empfohlen wird, um sich bereits ankündigende Konflikte zu vermeiden. Dieser Argumentation kann gefolgt werden, jedoch wird hinterfragt, warum die Gemeinde die Kosten tragen solle. Schlussendlich wird beschlossen, dass mit dem Planungsbüro Springer noch einmal das Gespräch gesucht werden soll, bzw. er, sofern möglich, in der kommenden GV vortragen soll. Ferner soll geprüft werden, wer seinerzeit den B-Plan ausgearbeitet hat. Nach der Abstimmung und Beschlussfassung über diesen TOP kehrt Herr Mikulsky in den Sitzungsraum zurück und übernimmt wieder die Sitzungsleitung. |
Beschluss:
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Überprüfung der Tragfähigkeit der Gemeindestraßen |
Beschlussvorlage - 7/2015 Herr Andresen wurde gebeten, eine Aussage über mögliche Kosten einer Untersuchung der Tragfähigkeit der Gemeindestraßen zu treffen. Das Ziel, das im Falle des Attests einer mangelnden Tragfähigkeit verfolgt werden soll, wäre der Versuch einer Ablastung von Gemeindestraßen. Vorweg muss Herr Andresen erwähnen, dass diese Vorlage teilweise nur spekulative Aussagen enthält: Um zunächst eine Größenordnung über die Länge des gemeindlichen Straßennetzes zu erhalten, wurden die Straßen und Wege grob gelistet und überschlägig die Längen ermittelt (es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben): Außerorts führende Straßen, asphaltiert: - Höxmark 400 m - Drasberger Weg 1.850 m - Langacker 2.000 m - Wiesenredder 2.000 m - Eiskellerweg 475 m - Lückeberg Strand 1.850 m - Sibirenweg 500 m - Nübelfeld 200 m - Ellerüher Weg 400 m - Westerfelder Weg 350 m - Ossenrüh 200 m - Dingelsby 300 m = Summe der außerorts führenden, asphaltierten Straßen: rund 10.500 m Außerorts führende Weg, Betonspurbahn - Lückeberg 1.650 m Innerorts führende Straßen, asphaltiert: - Westerfelder Weg 500 m - Am Moor 100 m - Schulweg 175 m - Am Denkmal... 100 m - Um de Eck 125 m - Obstweise 150 m - Festung 50 m - Drasberger Weg 300 m - Schlossstraße + Am Park 1.000 m - Brekenbarg 100 m - Mittelkamp 150 m - Nordhagener Straße 425 m - Möwenring 350 m - Am Kurgarten 100 m - Schwalbenweg 75 m - Strandpark und Strandblick sind neu, daher außer Betracht gelassen - Günther-Remien-Ring 875 m = Summe der innerorts führenden, asphaltierten Straßen: rund 4.500 m Um eine halbwegs fundierte und belastbare Aussage zur Tragfähigkeit einer Straße tätigen zu können, müssen Bohrkerne vom Straßenoberbau, Straßenunterbau (sofern vorhanden) und Untergrund entnommen werden. Die Anzahl der Bohrkernentnahmestellen hängt natürlich von den örtlichen Verhältnissen ab. Topographische und morphologische Gegebenheiten müssen Berücksichtigung finden. Um zu einer Kostenaussage zu gelangen, muss an dieser Stelle eine theoretische Annahme getroffen werden. Es wird davon ausgegangen, dass alle 500 m ein Bohrkern zu entnehmen sein wird.
Bevor der Auftrag für eine großflächige Analyse erteilt wird, sollte zunächst mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Kreises Rd-Eck geklärt werden, ob es denn überhaupt realistisch ist, dass einem möglicherweise folgenden Antrag auf Ablastung einer Anzahl (Vielzahl) von Straßen entsprochen werden würde. Behördlich erteilte Anordnungen müssen befolgbar sein. Ob die Anordnung einer Ablastung ganzer Straßen tatsächlich befolgbar wäre, darf zumindest bezweifelt werden. Um diese Zweifel zu begründen, hat Herr Andresen die tatsächlichen Gewichte verschiedener Fahrzeuge, die sich in den Gemeinden des Amtes üblicherweise bewegen und bewegen müssen, im Folgenden notiert. Herr Andresen hat bei verschiedenen Dienstleistern und Betrieben Angaben recherchiert.
Zusätzlicher Diskussionspunkt:
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Die CDU-Fraktion hat sich besprochen und erwägt die Beschränkung der Untersuchung der Tragfähigkeit auf den Drasberger Weg, den Langacker Weg und den Wiesenredder Weg. Der Ausschussvorsitzende berichtet, dass er Telefonate mit der Kreisverkehrsbehörde und dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr geführt hat. Beide haben erhebliche Zweifel, ob eine großräumige Ablastung rechtmäßig möglich wäre. Man würde ganze Berufsgruppen an der Ausübung ihrer Tätigkeit behindern. Eigentlich werden Tragfähigkeitsanalysen üblicherweise vor einer geplanten Baumaßnahme durchgeführt. Im Einzelfall kann eine Analyse auch mal dazu dienen, die Ablastung einer bestimmte Straße zu begründen. Aktuell fanden gerade landwirtschaftliche Transporte statt, die hervorragend organisiert waren. Der Ausschuss spricht diesem Verhalten Lob aus. Unter Verweis auf die Pficht zur Erhebung von Ausbaubeiträgen wird angeregt, erneut das Gespräch mit den Landwirten zu suchen und für die Einrichtung von "Kreisverkehren" zur Vermeidung von Begegnungsverkehr zu werben. Herr Andresen erläutert technische Fragen zum Straßenaufbau und die Historie der Entstehung der Gemeindestraßen. Es wird angeregt, an Schwachstellen (z.B. am Teich im Drasberger Weg) durch Fahrbahnmarkierung den Verkehr von der Schwachstelle wegzuführen. Der Ausschuss merkt an, dass diese Option mangels zur Verfügung stehender Fahrbahnbreite wahrscheinlich ausscheidet. Vielmehr könnte über die Böschungssicherung des Teiches beraten werden. Anschließend wird einhellig festgestellt, dass eine vernünftige Bankettunterhaltung wichtig ist. Beispielsweise sollten die Banketten des Ellerüher Wegs geprüft werden. Abschließend wird folgender Beschluss gefasst: |
Beschluss: Es wird beschlossen:
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Planungen für das Feuerwehrgerätehaus Schönhagen |
Beschlussvorlage - 6/2015 Kurzer Rückblick: Die Gemeinde hat ein Architektenbüro mündlich mit ersten Planungen beauftragt. Diese wurden erledigt und ein Ergebnis in Form von zwei Entwürfen vorgelegt. Die Leistung wurde anhand des geltenden Preisrechts HOAI (Honorarordnung Architekten und Ingenieure) vergütet. In der Summe ist bisher ein Honorar von 5.595,63 € gezahlt worden. Sofern dieses Architektenbüro mit den weiteren Planungen beauftragt wird, wird diese selbstverständlich auf das Gesamthonorar zu 100 % angerechnet. Der Abschluss eines schriftlichen Architektenvertrages ist zu empfehlen. Herr Bürgermeister Schlömer hat die Verwaltung gebeten, eine Vorlage für eine Architektenauswahl nach einem "Quasi-Wettbewerb" zu fertigen. Ihm schwebt vor, dass verschiedene, im Feuerwehrhausbau erfahrene Architekten, um Entwürfe gebeten werden. Neben gestalterischen Gesichtspunkten geht es aus finanziellen Gründen auch schwerpunktmäßig um die Vorgabe einer Kostenobergrenze. Herrn Andresen wurden 300.000 € genannt. Um fundiert und rechtssicher eine Empfehlung an die Gemeinde aussprechen zu können, müssen einige Grundlagen erläutert werden: Vergabeordnung des Landes SH (VgV SH): Die VOF (Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen) findet nach der Vergabeordnung des Landes SH erst Anwendung ab einem Nettohonorar von 200.000 €. Ab diesem sogenannten Schwellenwert muss eine freiberufliche Leistung sogar europaweit ausgeschrieben werden. Es wird nicht in freihändige-, beschränkte- und öffentliche unterschwellige Vergabe differenziert. Bei der Annahme eines durchschnittlichen Schwierigkeitsgrades der Aufgabenstellung und üblicher Zuschläge etc. nach HOAI ergäbe sich ein Bruttobaukostenvolumen von mindestens 1,8 Mio €. Da der Neubau des Feuerwehrwehrgerätehaus Schönhagen niemals diesen Kostenrahmen erreichen soll, schreibt weder die VgV SH noch die Vergabeordnung der Gemeinde Brodersby eine bestimmt Form zur Auswahl des Planers vor. Die Vergabeordnung der Gemeinde Brodersby regelt gar keine VOF- Vergaben. Daher wäre die Vergabeordnung des Landes anzuwenden. Fazit: Das Ausrufen eines Wettbewerbes unter verschiedenen Architektenbüros dient nicht dazu, vergaberechtlichen Vorgaben zu genügen, sondern um eine Mehrzahl gestalterischer Entwürfe nebst der dazu gehörendenden Kostenberechnungen zu erhalten. Ziel soll es sein, für maximal 300.000 € Bruttoherstellungskosten folgende Leistungen zu garantieren:
Um eine belastbare Kostenaussage zu einer Planungsidee eines Bewerbers zu erhalten, genügt nach Auffassung von Herrn Andresen eine Kostenschätzung nach DIN 276, die in der Leistungsphase 2 HOAI (sogenannte Vorplanung) gefordert ist, nicht! Es ist tatsächlich das Ergebnis der Planungen der Leistungsphase 3 HOAI (Entwurfsplanung) mit bemaßten Plänen im Maßstab 1:100 sowie einer Kostenberechnung nach DIN 276, die die spätere Einhaltung der ermittelten Bruttoherstellungskosten auch erwarten lassen kann. Bedenkt man, dass das Architektenhonorar der Leistungsphasen 1 bis 3 nach HOAI 24% des Gesamthonorars ausmacht, dann lässt sich erahnen, dass dem Bewerbern für die Erbringung dieser Leistungen ein gehöriger Aufwand entsteht. Da die Vergütung von Architekten im Rahmen freiberuflicher Leistungen der HOAI als Preisrecht unterliegt (vergleichbar der Gebührenordnung für Anwälte und Notare), kann Herr Andresen des Stellen von Honorarrechnungen nur ausschließen, wenn ein formeller Architektenwettbewerb nach den RPW (Richtlinien für Planungswettbewerbe) gestartet wird. Ein Wettbewerb wird von der Kammer nur genehmigt, wenn es ein sogenanntes Auftragsversprechen gibt. D.h. die Gemeinde muss einen Beschluss fassen, dass der Sieger nach Durchführung des Wettbewerbs auch tatsächlich den Auftrag für die Planung erhält. Zum Architektenwettbewerb: Ein Architektenwettbewerb muss den formellen Vorgaben der RPW (Richtlinie für Planungswettbewerbe) genügen und bei der Architekten- und Ingenieurkammer angemeldet und genehmigt werden. Die zur Verfügung gestellte Broschüre der Architekten- und Ingenieurkammer SH beschreibt den formellen Ablauf eines Wettbewerbs. Die Kammer erhebt für die ihrerseits erforderlichen Leistungen keine Gebühr. Zum beschriebenen Regelablauf (Broschüre Seite 2 unten rechts) sei zusätzlich erklärt:
Die am Wettbewerb beteiligten Bewerber bekommen eine Bezahlung, die sich aus der Wettbewerbssumme speist. Die Wettbewerbssumme orientiert sich anhand des eigentlich fälligen Honorars der Aufgabenstellung. Hier ein Beispiel:
Das Preisgericht legt fest, wie die Wettbewerbssumme an die Teilnehmer am Wettbewerb verteilt wird. Beispielfortsetzung unter der Annahme, dass 5 Teilnehmer beteiligt werden:
Das Entgelt des Gewinners kann bei dem dann folgendem Abschluss eines Architektenvertrages auf das Architektenhonorar angerechnet werden. Die übrigen Summen, hier im Beispiel 5.525 €, sind nur auszuzahlen. |
Dieser TOP wurde von der Tagesordnung abgesetzt! |
Beschluss: |
nur bei folgendem TOP abwesend: | Herr Björn Steffen |
zu TOP 9. | Bepfanzung von Straßenbegleitgrün in Schönhagen, Ecke Strandstraße / Günter-Remien-Ring |
Der Ausschussvorsitzende und der stellvertretende Bürgermeister erklären das Anliegen. Die betroffene Fläche wurde durch die Kanalbauarbeiten im vergangenen Jahre stark in Mitleidenschaft gezogen. Ein kleiner Baum musste weichen. Heute ist die Fläche wenig ansprechend. Daher ist die Überlegung, die Fläche durch einen Fachmann herrichten und bepflanzen zu lassen. Es liegen Angebote vor:
Es wird die Sinnhaftigkeit hinterfragt und durch den stellvertretenden Bürgermeister dadurch begründet, dass die Fläche einem Kurort nicht würdig ist. Sie sollte als quasi Blickfang an der Hauptstraße hergerichtet werden, möglichst so, dass dieses Jahr schon die Wirkung eintritt. Es wird angeregt, den "Verschönerungsverein Schönhagen" zu fragen, ob dieser die zukünftige Pflege übernimmt. Abschließend wird folgender Beschluss gefasst: Beschluss: Es wird beschlossen, die Fläche in Form einer Bepflanzung aufzuwerten. Das Budget wird auf 5.000 € begrenzt. Die üblicherweise jährlich stattfindende Pflanzaktion mit einem Budget von 2.500 € entfällt und wird mit dieser hier gegenständlichen Investition verrechnet. Björn Steffen nimmt als Fachmann die Auswahl der Pflanzen vor und überwacht die Arbeiten. Der Ausschuss ist sich einig, dass der notwendige GV-Beschluss in der kommenden GV nachgeholt wird.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
nur bei folgendem TOP abwesend: | Herr Björn Steffen |
zu TOP 10. | Einwohnerfragestunde |
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Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
nur bei folgendem TOP abwesend: | Herr Björn Steffen |
zu TOP 13. | Bekanntgaben |
Es ist keine Öffentlichkeit mehr anwesend. |
Jan Andresen | Michael Mikulsky |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |