N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Sozialausschusses der Gemeinde Brodersby vom 06.07.2015.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus, Drasberger Weg 2a, 24398 Brodersby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.30 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Michael Mikulsky
Ausschussmitglied Peter Kühlcke
wählbarer Bürger Peter Sauer
wählbarer Bürger Matthias Schlömer
Ausschussmitglied Claus-Hermann Thomsen

Abwesend sind:
wählbarer Bürger Heidrun Bojahr (entschuldigt )
stellv. Ausschussvorsitzender Björn Steffen (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Christian Schlömer
Gemeindevertreterin Elsbeth Müller
Gemeindevertreter Dieter Olma
Gemeindevertreter Jürgen Thietje
Verwaltung / Protokollführer Norbert Jordan
4 Gäste
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 14 für den Bereich "Haus Birkenhof – Am Schulwald" im vereinfachten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
  Beschlussvorlage - 15/2015
6. Standortbestimmung für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses
  Beschlussvorlage - 14/2015
7. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für den Bereich "Am Mittelkamp - Am Breekenbarg, OT Schönhagen"
  Beschlussvorlage - 2/2015
8. Zukünftiger Umgang mit Windkraft in der Gemeinde Brodersby
  Beschlussvorlage - 10/2015
9. Anschaffung einer Stranduhr zur Montage am Strandhus
  Beschlussvorlage - 11/2015
10. Einwohnerfragestunde
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
12. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Durch den Ausschussvorsitzenden wird der Antrag gestellt, den Tagesordnungspunkt Nr. 11 "Beauftragung der Architektenleistung für den Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses in Schönhagen" wie folgt umzubenennen "Beauftragung eines zweiten Architekten für eine Alternativenplanung für den Neubau eines neuen Feuerwehrgerätehauses in Schönhagen". Ebenso wird beantragt, diesen Tagesordnungspunkt unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beraten.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Durch den Ausschussvorsitzenden wird über folgende Punkte berichtet:
  1. Im Rahmen der Sanierung der Kreisstraße (K63) in Karby, (Kirche Richtung Schuby) wird die Kanalisation (Abwasser/Schmutzwasser/Regenwasser) ebenfalls instand gesetzt. (Höhe ca. 750.000,- bis 780.000,- €).
    Ob oder wie das Auswirkungen auf unsere Gemeinde haben wird, ist derzeit noch nicht absehbar.

    Ergänzend hierzu wird durch Bürgermeister Schlömer ausgeführt, dass die Maßnahme in 2016 umgesetzt werden soll. Die Finanzierung ist über den Entwässerungsverband Nordschwansen gesichert.
  2. Straßenschäden im Bereich Kreuzung Strandstraße/Günter-Remien-Ring wurden dem Amt Schlei-Ostsee gemeldet. Es wird eine Besichtigung der kompletten Straßensanierung, zusammen mit dem Tiefbauingenieur des Amtes, mit anschließender Behebung der Schäden geben.
    Zeitpunkt noch nicht bekannt.
  3. Auf Höhe Westerfelder Weg 24 in Brodersby wurde eine Straßenlaterne beschädigt. Es fehlt noch der komplette Lampenkopf. Der Verursacher wird den Schaden begleichen.

    Bürgermeister Schlömer informiert über den aktuellsten Sachstand hierzu. Ein Verursacher ist nicht zu ermitteln, so dass die Gemeinde den Schaden in Höhe von ca. 1.500,00 € zu tragen hat.
  4. Es gab einen Defekt an einer Toilette im Strandhus Schönhagen.
    Wasserleitung/Spülbecken war kaputt.
    Die Gemeinde wird den Schaden übernehmen.
    In diesem Zusammenhang wurden vom Pächter noch weitere Ausbesserungsmaßnahmen beauftragt (3 neue WC-Sitze, Handtuchhalter, etc.) Das übernimmt die Gemeinde nicht! Vertraglich geregelt!
  5. Aktueller Anlass: Bezüglich der beiden Imbiss-Stände in Schönhagen (Crepes/Fisch) besitzt aufgrund der neubaulichen Begebenheit nur der Crepes-Stand einen Abwasserkontrollschacht. Der Fischstand leider noch nicht.
    Zweck eines Kontrollschachtes ist, genau feststellen zu können, wer evtl. der Verursacher einer Verstopfung war, bzw. um technisch gesehen, besser die Leitung spülen zu können.
    Die Frage wäre: Soll der Fischstand nun nachträglich einen Kontrollschacht bekommen ja/nein? Zu erwartende Kosten: ein paar Hundert €. Auf jeden Fall ist eine Beschlussvorlage der Gemeinde nicht notwendig, da innerhalb des Budgets des Bürgermeisters. Beauftragung Bürgermeister würde reichen.

Bürgermeister Schlömer berichtet über ein Gespräch vom 03.07.2015 mit dem Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz des Landes Schleswig-Holstein (LKN). Das LKN ist Grundeigentümer der Flächen, auf dem sich die Stände befinden. Von dort wurde gefordert, dass bis spätestens 01.11.2015 die Abwasserleitung vollständig nach den Regeln der Technik erneuert wird.
  1. Aktuell: Das Überholverbot auf der K62 im Bereich des geplanten neuen Feuerwehrgerätehauses (Kreuzung Schloßstraße) wurde vom Kreis beschlossen. Eine entsprechende Beschilderung wird demnächst folgen (siehe GV Beschlussvorlage 5/2015).
  2. Der Spielplatz in Schönhagen hat seit kurzem 2 neue Spielgeräte: Wippe/Reck.
    Die Seilbahn musste leider aufgrund eines Materialfehlers und damit verbundenen Sicherheitsbedenken gesperrt werden. Herr Andresen vom Amt Schlei-Ostsee wurde mit der Reklamation des Gerätes beauftragt.
  3. Info: Die von der Gemeinde neu aufgestellten Kurtaxe-Automaten laufen gut.
    Sie werden von den Gästen sehr gut angenommen und benutzt.
  4. In Brodersby, im Bereich des Feuerlöschteiches, ist der Böschungsbereich abgängig.
Bevor eine kostenintensivere Methode der Straßensicherung gewählt wird, ist geplant, zunächst "mit eigenen Bordmitteln" zu versuchen, mit zu setzenden Feldsteinen den abgängigen Böschungsbereich zu sichern.
Der Bürgermeister befragt hierzu entsprechenden Lohnunternehmer und holt Angebot ein.


zu TOP 5. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 14 für den Bereich "Haus Birkenhof – Am Schulwald" im vereinfachten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
Beschlussvorlage - 15/2015

Ein Vorhabenträger ist mit der Absicht, einen Erweiterungsbau für 15 Menschen mit Behinderung zu errichten, an die Gemeinde herangetreten Der Baukörper ist als eingeschossiges Gebäude mit 2 Wohngruppen für 7 und 8 Personen vorgesehen, die dort in Einzelzimmern, mit eigenen Sanitärräumen und Gemeinschaftsräumen untergebracht werden sollen. Der Baukörper soll eine Grundfläche von ca. 820 qm aufweisen.


Ergänzend zum Sachverhalt wird durch den Ausschussvorsitzenden die bisherige Entwicklung in diesem Verfahren geschildert. Gemeindevertreter Olma zieht aus den bisherigen Gesprächen mit dem Vorhabenträger eine positive Bilanz. Von der Planung profitiert auch die Gemeinde.


Beschluss:

  1. Für den Bereich "Haus Birkenhof – Am Schulwald"* soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Bebauungsplan wird im Verfahren gem. § 13 a i. V. m. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
  3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
  4. Es ist ein Kostenerstattungsvertrag mit dem Vorhabenträger zu schließen.
  5. Mit der städtebaulichen Planung soll das Büro Springer, Busdorf, beauftragt werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zu erteilen.

*Geltungsbereich:
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Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Standortbestimmung für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses
Beschlussvorlage - 14/2015

Die Gemeinde beabsichtigt, das Feuerwehrgerätehaus (FWGH) in Schönhagen zu verlagern, da am derzeitigen Standort im Eiskellerweg nicht mehr genügend Platz für künftige Erfordernisse vorhanden ist. Beabsichtigt ist, eine gemeindeeigene Fläche im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 4 an der Schloßstraße/Ostseestraße zu wählen.

Zwischenzeitlich ist jemand mit einem weiteren Vorschlag, bezüglich des Standortes, an den Bürgermeister herangetreten. Hierbei handelt es sich ebenfalls um eine gemeindeeigene Fläche, die sich jedoch am Ende der Straße "Zum Wiesengrund" befindet. Die Verwaltung hat diesen Standort geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Regelausbauquerschnitt von ca. 5,50 m nicht eingehalten werden würde. Diese Breite ist bei einem Begegnungsverkehr PKW/LKW zwingend vorgeschrieben. Die ca. 5,50 m beziehen sich auf die reine Fahrbahnbreite (ohne Hinzurechnung eines eventuell vorhandenen Seitenstreifens, Gehweges o. a. ).


Ausschussmitglied Sauer und Gemeindevertreterin Müller weisen darauf hin, dass nach deren Recherche die vom Amt als Grundlage genommene EAE und EAHV für die Feststellung der Regelausbauquerschnitte nicht mehr greift. Dies wäre jetzt die RAST06. Es wäre daher vor einer Beratung zu prüfen, welche Abstände nun tatsächlich als Grundlage heranzuziehen wären.

Hierzu führt Städteplaner Springer kurz aus, dass es zu leichten Veränderungen gekommen ist. Der Querschnitt wäre um ca. 5 cm auf nunmehr 5,55 m erweitert worden. Losgelöst von dieser Tatsache wäre die Straße "Zum Wiesengrund" weiterhin nicht für einen Begegnungsverkehr Lkw / Pkw geeignet.
Durch den Protokollführer wird zugesagt, dass die Verwaltung diesen Sachverhalt noch einmal prüfen und bei künftigen Planungen die jeweils geltende Rechtslage zugrunde legen wird.

Nach kurzer Beratung kann festgehalten werden, dass der Standort "Zum Wiesengrund" auch aufgrund der geringen zur Verfügung stehenden Grundstücksfläche als nicht geeignet zu bewerten ist.


Beschluss:

Die Gemeinde beschließt, den Antrag abzulehnen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für den Bereich "Am Mittelkamp - Am Breekenbarg, OT Schönhagen"
Beschlussvorlage - 2/2015

Die Gemeinde beabsichtigt, das Feuerwehrgerätehaus in Schönhagen zu verlagern, da am derzeitigen Standort im Eiskellerweg nicht mehr genügend Platz für künftige Erfordernisse vorhanden ist. Es bietet sich eine gemeindeeigene Fläche im südlichen Bereich des Bebauungsplanes (B-Planes) Nr. 4 an.

Die Fläche ist derzeit als Grünfläche - Obstwiese festgesetzt. In einem B-Plan können gem. § 9 (1) Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Flächen für den Gemeinbedarf festgesetzt werden. Solche Flächen erfassen die Standorte von Anlagen und Einrichtungen, die der Allgemeinheit dienen. Hierzu gehören etwa Schulen, Kirchen sowie sonstige Gebäude und Einrichtungen, die kirchlichen, gesundheitlichen und kulturellen Zwecken dienen.

Zwischenzeitlich hat eine Rücksprache mit Herrn Breuer vom Kreis Rendsburg-Eckernförde ergeben, dass das Verfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden kann.

Der Entwurf des Planungsbüros für die öffentliche Auslegung liegt inzwischen vor.


Die einzelnen Festsetzungen werden durch den Städteplaner, Herrn Springer, ausführlich vorgestellt. Hervorzuheben ist dabei die Regelung zur Anbauverbotszone. Diesbezüglich haben Abstimmungen mit den zuständigen Behörden stattgefunden. Im Ergebnis kann die Gemeinde sich in die Anbauverbotszone hinein entwickeln.

Auf einzelne Fragen wird näher eingegangen.


Beschluss:

  1. Für den Bebauungsplan Nr. 4 für den Bereich "Am Mittelkamp-Am Brekenbarg" OT Schönhagen wird eine 1. Änderung aufgestellt. Das Verfahren soll auf das beschleunigte Verfahren nach § 13 i. V. m. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) umgestellt werden. Der Bebauungsplan soll wie folgt geändert werden: Die bisher als Obstwiese festgesetzte Fläche soll geändert werden. Es soll Fläche für den Gemeinbedarf festgesetzt werden.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
  3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
  4. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  5. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 und die Begründung werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB an die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme gegeben.
  6. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
  7. Die Beteiligung soll erst nach Durchführung der Baugrunduntersuchungen erfolgen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Zukünftiger Umgang mit Windkraft in der Gemeinde Brodersby
Beschlussvorlage - 10/2015

Mit Datum vom 31.03.2015 hat die Fraktion der Freien Wählergemeinschaft demIni gem. § 34 Abs. 4 Gemeindeordnung die Aufnahme des Tagesordnungspunktes "Zukünftiger Umgang mit Windkraft in der Gemeinde Brodersby" für die nächste Gemeinderatssitzung beantragt.

1. Hintergrund
Das OVG Schleswig hat mit Urteilen vom 20.1.2015 die Regionalpläne 1 und 2 des Landes Schleswig-Holstein zur Definition von Windeignungsflächen für ungültig erklärt. Eine Revision ist nicht zugelassen. Die Frist zur Klage gegen die Nichtzulassung der Revision endet am 10.4.2015. Sollte die Klage abgewiesen werden, besteht nach mehrheitlicher Meinung zunächst das ursprüngliche Planungsrecht nach Baugesetzbuch. Wird die Klage angenommen, gelten zunächst die Regionalpläne weiter.

2. Konsequenzen für die Gemeinde Brodersby
Das Urteil des OVG erklärt u.a. die Entscheidung einer Gemeinde, auf ihrem Gebiet pauschal keine Windeignungsflächen auszuweisen, als unzulässig. Es müsse in jedem Fall eine Abwägung zwischen den Interessen eines Investors und dem öffentlichen Interesse stattfinden und die Argumente dokumentiert werden (BVerwG-4CN 2/12 vom 11.4.2013). Falls die Klage gegen die Nichtzulassung der Revision abgewiesen wird – und damit die Urteile bestandskräftig werden – sollte frühzeitig eine Diskussion in den Gemeindegremien begonnen werden, wie der seinerzeit gefasste Beschluss zur Nichtausweisung von Eignungsflächen gerichtsfest ausgestaltet werden kann.

Das o.g. Urteil des BVerwG vom 11.4.2013 hat dazu die Verfahrensweise festgestellt.

3. Antrag der Fraktion demIni
Die Fraktion der demIni schlägt vor, Beratungen über einen erneuten Beschluss des Gemeinderates zur Nichtausweisung von Windeignungsflächen im Bereich der Gemeinde Brodersby frühzeitig – aber spätestens nach erfolgloser Klage gegen die Nichtzulassung der Revision - aufzunehmen. Zur Formulierung eines gerichtsfesten Beschlusses soll die Beratung durch einen in Gemeindeangelegenheiten erfahrenen Rechtsbeistand in Anspruch genommen werden.


Der von der demIni gestellte Antrag wird durch Gemeindevertreter inhaltlich näher ausgeführt. Unter Berücksichtigung der durch das OVG ausgesprochenen Urteile, durch die die Grundlagen für die bisherigen Beschlüsse der Gemeinde entzogen wurden, soll nunmehr durch ein rechtzeitiges Agieren sichergestellt werden, dass in der Gemeinde keine neuen Windkraftanlagen errichtet werden können.

Im Hinblick auf mögliche Ausnahmen nach § 18 a Landesplanungsgesetz wird hier ein konkreter Handlungsbedarf gesehen. Daher sollte eine rechtzeitige Erörterung dieses Themas erfolgen.

Hieran anschließend wird durch den Protokollführer ausführlich zur aktuellen Rechtslage Stellung genommen. Ein konkreter Handlungsbedarf für die Gemeinde Brodersby wird derzeit nicht gesehen. Überdies regelt das Baugesetzbuch in §§ 14 und 15 Sicherungsinstrumente für den Fall möglicher Anträge. Für eine juristische Prüfung der in der Vergangenheit getroffenen Beschlüsse fehlt es an den Rechtsgrundlagen. Sowohl die Teilfortschreibung des Regionalplans als auch inzident Teile des Landesentwicklungsplanes (Thema Windkraft) finden keine Anwendung mehr. Die Rechtsnormen zur Prüfung wären aktuell das Landesplanungsgesetz, der Erlass zu den harten und weichen Ausschlusskriterien sowie das Baugesetzbuch.
Weiterhin wird ausgeführt, dass die Gemeinde eine Konzentrationsflächenplanung betreiben könnte. Diese kann Windkraft aber nur ausschließen, wenn das gesamte Gemeindegebiet mit harten Ausschlusskriterien überlagert ist. Sollte dies nicht der Fall sein, so müsste der Windkraft substantieller Raum geschaffen werden. Dies sei aber nicht das Ziel der Gemeinde.

Denkbar wäre, dass vor einer möglichen juristischen Prüfung ein Städteplaner das Gemeindegebiet auf mögliche Potentialflächen untersucht. So kann die Gemeinde abschätzen, ob weitere rechtliche Prüfungen notwendig werden. Eine Karte mit verschiedenen Abstandsflächen (z. B. zur Wohnbebauung) kann auch durch die Verwaltung erarbeitet werden.

Die größtmögliche Sicherheit hat die Gemeinde dann, wenn in Gesprächen mit den Grundeigentümern geregelt werden kann, dass der erforderliche Grund und Boden nicht zur Verpachtung angeboten wird. Für die Feststellung der Grundeigentümer kann ebenfalls die Karte der Verwaltung als Basis dienen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dass durch die Verwaltung eine Karte des Gemeindegebiets erarbeitet wird, aus der die wesentlichen Abstände der harten und weichen Ausschlusskriterien entnommen werden kann. Danach wird erneut über die Angelegenheit und das weitere Vorgehen beraten.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Anschaffung einer Stranduhr zur Montage am Strandhus
Beschlussvorlage - 11/2015

Der Bürgermeister hat Herrn Andresen gebeten zu erkunden, was eine adäquate Außenuhr kosten würde, die für die Badegäste gut sichtbar außen am Strandhus montiert werden könnte.

Herr Andresen hat ein Angebot eines Herstellers eingeholt. Dabei wurde auf eine gut erkennbare Größe (80 x 80 cm) auf hochwertige Materialien (Aluminium eloxiert wegen Seewettereinfluss) und eine beidseitige Lesbarkeit aus einer Entfernung von ca. 150 m je Seite geachtet.



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Exemplarische Wandarmhalterung

Ferner wird der Gemeindevertretung eine Musterdarstellung mit dem Wappen des Amtes exemplarisch zur Verfügung gestellt.



Das Angebot sei zitiert:

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Es ist ersichtlich, dass die Beschaffungskosten mit der Annahme, dass auf beiden Zifferblättern eine Gestaltung mit Logo / Wappen vorgenommen werden soll, bei rund 3.400 € liegen. Da die Montage wahrscheinlich an der seeseitigen Giebelseite des Strandhuses vorgenommen werden soll, und diese nicht lotrecht, sondern geneigt verläuft, müsste wohl noch ein verzinkter Adapter für die Wandhalterung konstruiert werden. Aufgrund des Gewichtes der Uhr, einschließlich Wandarm mit fast 60 kg, bedarf es einer stabilen Befestigung an der Unterkonstruktion der Wand. Die Kosten für die Erstellung des Adapters und die Montage sowie die Herstellung eines Stromanschlusses mögen mit weiteren rund 1.000 € angenommen werden.
Um die Lebensdauer der Uhr zu erhöhen, sollte diese im Winter besser demontiert und eingelagert werden.


Bürgermeister Schlömer ergänzt den Sachverhalt dahingehend, dass es ursprünglich das Ziel war, die Uhr über Sponsoren zu finanzieren. Leider haben die geführten Gespräche keinen Erfolg gehabt. Dass die Kosten so hoch sind, war nicht vorhersehbar. Die Hauptkosten werden durch das an diesem Standort erforderliche Material zum Schutz vor der salzhaltigen Seeluft hervorgerufen.

Innerhalb des Ausschusses schließt sich eine kurze Beratung zu den Kosten und der Notwendigkeit einer Uhr an.


Beschluss:

Es wird beschlossen, eine Stranduhr anzuschaffen. Die Gesamtkosten in Höhe von rund 4.200 € werden anerkannt. Die Beschaffung soll zur Saison 2016 erfolgen, so dass erforderliche Mittel in den Haushalt 2016 eingestellt werden.

Der Bauausschuss wird die Angelegenheit noch mal aufnehmen.


Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :5
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 10. Einwohnerfragestunde

Ausschussmitglied Kühlcke berichtet darüber, dass er von körperbehinderten Personen angesprochen wurde. Es wurde ihm gegenüber der Wunsch nach einen Strandrollstuhl geäußert. Einige Gemeinden verfügen bereits über solche Hilfen. Die Gemeinde Brodersby sollte sich ebenfalls einen Strandrollstuhl leisten. Die Kosten betragen lt. eingeholtem Angebot ca. 2.200,00 € brutto. Denkbar wäre dabei eine Bereitstellung und Vermietung über die GLC. Im Hinblick auf die aktuelle Saison wäre vielleicht sogar eine Anschaffung in 2015 denkbar.
In diesem Zusammenhang wird durch einen Einwohner darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Damp bereits Erfahrungen mit verschiedenen Ausführungen eines Strandrollstuhls gesammelt hat. Man sollte auf diese Erfahrungswerte zurückgreifen.
Innerhalb des Ausschusses schließt sich eine kurze Beratung zur praktischen Umsetzung an. Dabei wird die notwendige Wartung und Unterhaltung des Rollstuhls thematisiert. Aus Sicht des Bürgermeisters kann dies keine Leistung der GLC oder der Gemeindearbeiter sein. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass sich Bürgermeister Schlömer vorab mit der Gemeinde Damp in Verbindung setzen und sich dort über die Erfahrungswerte informieren wird.

Durch einen Einwohner wird zum Tagesordnungspunkt 9 angeregt, dass es auch Stranduhren mit darunter befindlichen Werbeflächen (DIN A1) am Markt gibt. Auch hier sind in Nachbargemeinden Uhren dieser Art bekannt. Vielleicht wäre dies eine Alternative und könnte durch Werbeeinnahmen refinanziert werden. Auch hier wird der Bürgermeister sich über Erfahrungswerte informieren.

Zu der geplanten Bauleitplanung im Bereich "Haus Birkenhof - Am Schulwald" (B-Plan Nr. 14) berichtet ein Einwohner seine Erfahrungen mit der bestehenden Einrichtung und deren Bewohner. Von den Bewohnern geht vereinzelt eine nicht unerhebliche Lärmbelästigung aus (lautes Rufen, Musik, etc.). Eine Vergrößerung der Einrichtung würde nicht begrüßt, wenn mit einer Zunahme der Lärmbelästigung gerechnet werden muss.
Hierzu wird durch den Ausschussvorsitzenden das geplante Konzept für die Erweiterung vorgestellt. Danach ist eine Erweiterung für diesen Standort zwingend notwendig. Durch Bürgermeister Schlömer und Gemeindevertreter Olma wird ausgeführt, dass es grundsätzlich nicht mehr Bewohner werden sollen. Die Wohnräume werden vergrößert bzw. 2-Bett-Zimmer aufgelöst. Um die bestehenden Bedenken rechtzeitig zu kommunizieren, wird die Empfehlung ausgesprochen, dass durch den Anlieger eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vorhabenträger erfolgt.

Zum Thema "Windkraft" werden durch einen Einwohner Bedenken zum Ausbau auf 300 % des Landesbedarfs an Strom geäußert. Die Ableitung von Strom ist immer noch nicht klar geregelt. Dies müsse bei künftigen Planungen Berücksichtigung finden.

Ausschussmitglied Sauer weist auf ausgefahrene Banketten im Bereich Ellerüher Weg hin. Bürgermeister Schlömer wird sich den Bereich ansehen und prüfen, ob dies mit eigenen Mitteln instandgesetzt werden kann. Wenn nicht, würde eine Fremdvergabe erfolgen.

Weitere Anfragen bestehen nicht.


Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 12. Bekanntgaben

Da keine Öffentlichkeit mehr zugegen ist, kann auf eine Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse verzichtet werden.



Norbert Jordan  Michael Mikulsky 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender