Sitzungsort: | im Feuerwehrgerätehaus, Drasberger Weg 2a, 24398 Brodersby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.10 Uhr |
Ausschussvorsitzender Michael Mikulsky |
wählbarer Bürger Heidrun Bojahr |
Ausschussmitglied Peter Kühlcke |
wählbarer Bürger Peter Sauer |
stellv. Ausschussvorsitzender Björn Steffen |
Ausschussmitglied Claus-Hermann Thomsen |
wählbarer Bürger Matthias Schlömer (entschuldigt ) |
Gemeindevertreterin Elsbeth Müller |
Gemeindevertreter Dieter Olma |
Gemeindevertreter Helmut Prager |
Gemeindevertreterin Birgit Schwartz-Sander |
Verwaltung/Protokollführer Norbert Jordan |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
5. | 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet "Schloss Schönhagen" |
5.1 | Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 36/2015 | |
5.2 | Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 37/2015 | |
6. | Zukünftiger Umgang mit Windkraft in der Gemeinde Brodersby |
Beschlussvorlage - 40/2015 | |
7. | Straßenausbau Drasberger Weg |
Beschlussvorlage - 42/2015 | |
8. | Einwohnerfragestunde |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
10. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Durch den Ausschussvorsitzenden wird beantragt, die Tagesordnung um folgende zwei Punkte zu erweitern: 1. Straßenausbau "Drasberger Weg" 2. Vertragsangelegenheiten Punkt 1 soll dabei als neuer Tagesordnungspunkt 7 eingefügt werden. Punkt 2 wird für die nichtöffentliche Beratung vorgeschlagen und soll an das Ende der Tagesordnung gestellt werden. Weitere Änderungsanträge liegen nicht vor.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung liegen nicht vor.
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zu TOP 4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Aktuell liegen keine Punkte vor, über die der Ausschussvorsitzende berichten kann. Gemeindevertreter Olma führt aus, dass die Personalproblematik bei den Gemeindearbeitern weiterhin besteht. Man ist bemüht, dieser Situation bestmöglich zu begegnen. Wenn einzelne Maßnahmen nicht zeitnah umgesetzt werden können (z. B. Austausch von Leuchtmitteln in Straßenlaternen), wird auch im Namen des Bürgermeisters, um Verständnis gebeten.
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zu TOP 5. | 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet "Schloss Schönhagen" |
zu TOP 5.1 | Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 36/2015 Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet "Schloss Schönhagen" der Gemeinde Brodersby und die Begründung haben in der Zeit vom 22.05.2015 bis zum 23.06.2015 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 15.05.2015 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
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Beschluss: Abwägungsbeschlüsse Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet "Schloss Schönhagen" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft: (siehe Vorlage des Planungsbüros Springer – wird Bestandteil des Originalprotokolls.)
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 5.2 | Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 37/2015 Siehe Beschlussvorlage 36/2015.
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Beschluss: Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet "Schloss Schönhagen" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt. Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet "Schloss Schönhagen" durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 BauGB); dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet "Schloss Schönhagen" in Kraft.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Zukünftiger Umgang mit Windkraft in der Gemeinde Brodersby |
Beschlussvorlage - 40/2015 Im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung vom 13.10.2015 wurde beschlossen, eine Eigenerklärung der Gemeinde Brodersby gegenüber der Staatskanzlei zur geplanten Ausweisung von Vorrang-/ Eignungsflächen für Windkraft abzugeben. In der Eigenerklärung soll klar zum Ausdruck gebracht werden, dass keine Flächen für Windkraft im Gemeindegebiet vorgehalten werden sollen und darüber hinaus einem Repowering außerhalb von Eignungsflächen nicht zugestimmt wird. Für die Erarbeitung der Stellungnahme wurde ein Arbeitsausschuss gegründet, der die Ergebnisse vortragen wird.
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Ergänzend zum Sachverhalt berichtet der Ausschussvorsitzende über die Arbeit und Recherche des Arbeitsausschusses. Zur Bewertung der naturschutzrechtlichen Themen haben Gespräche mit den Naturschutzverbänden stattgefunden. Hieran anschließend wird auf die Inhalte des vorliegenden Entwurfs näher eingegangen. Gemeindevertreter Olma ergänzt, dass die Gemeinde nicht grundsätzlich gegen regenerative Energien ist. Durch die vorhandenen Windkraftanlagen und der Flächenphotovoltaikanlage habe man bereits einen umfassenden Beitrag zur Energiewende geleistet. Viele Haushaltsmittel fließen in den Tourismus. Eine Ausdehnung der Windkraftnutzung im Gemeindegebiet würde diesen Belangen entgegenstehen. Abschließend ist noch einmal festzuhalten, dass es sich um eine Eigenerklärung der Gemeinde handelt, die keine verbindliche Rechtsgrundlage darstellt. Es soll bereits frühestmöglich im Verfahren zur Fortschreibung der Regionalpläne der politische Standpunkt der Gemeinde dargelegt werden.
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Beschluss: Es wird beschlossen, die vom Arbeitsausschuss vorbereitete Stellungnahme an die Staatskanzlei - mit der Bitte um Beachtung - weiterzuleiten.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Straßenausbau Drasberger Weg |
Beschlussvorlage - 42/2015 Vor einigen Jahren hat die Gemeinde Brodersby beim Kreis Rendsburg-Eckernförde einen Antrag auf Bezuschussung einer sogenannten Deckenerneuerung des Drasberger Wegs von Brodersby bis Höxmark gestellt. Die Gemeindestraße hat die interne Bezeichnung GIK 4. Die Bezeichnung "Deckenerneuerung" beinhaltet eine Verstärkung mittels einer Profilierung aus Asphalttragschichtmaterial sowie einer neuen Asphaltdecke. Wie bereits hinlänglich beraten, kann ein schlichtes Erneuern der Asphaltdecke aus technischen Gründen mit Nichten empfohlen werden. Überdies würde diese Bauweise auch nicht bezuschusst werden. Nunmehr hat der Kreis Rendsburg-Eckernförde telefonisch bei Herrn Andresen angefragt, ob in der Gemeinde Brodersby die Deckenerneuerung in 2016 durchgeführt werden soll. Aufgrund der Rangfolge der Antragseingänge kann eine Bezuschussung in 2016 in Aussicht gestellt werden. Die Zuschussquote liegt bei 55 % auf die Nettobaukosten.Zum Zeitpunkt der Antragstellung in 2012 wurden 210.000 € Baukosten geschätzt. Der Bürgermeister hat die Gremien der Gemeinde gebeten, zu beraten, ob ein Straßenausbau durchgeführt werden soll. Sofern dieses der Fall sein sollte, wären zweifelsohne Ausbaubeiträge zu erheben. Dazu bedürfte es dann zunächst der Einführung einer Straßenausbaubeitragssatzung. Die aus FAG- und / oder GVFG stammenden Zuschussmittel würden den beitragsfähigen Aufwand nicht mindern und würden daher lediglich den Haushalt der Gemeinde entlasten.
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Wenn es um die Priorisierung von sanierungsbedürftigen Straßen geht, kann festgehalten werden, dass z. B. die Straße Langacker vorrangig betrachten werden muss, so Gemeindevertreter Olma. Hieran schließt sich eine allgemeine Beratung zur Notwendigkeit von Straßensanierungen und den damit, je nach Umfang der Maßnahme, notwendigen Straßenausbaubeiträgen an. Im Rahmen der Beratung wird auch hinterfragt, welche Maßnahmen für die Gemeinde aktuell finanziell tragfähig sind. Aktuell stehen verschiedene Investitionen an (z. B. Neubau Feuerwehrgerätehaus). Die vorhandenen Haushaltsmittel sollten vorrangig in die Straßen investiert werden, bei denen ein höherer Bedarf besteht. Jeder Euro kann nur einmal ausgegeben werden. Durch den Protokollführer wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde grundsätzlich die Notwendigkeit der Maßnahme feststellen muss, losgelöst von evtl. Straßenausbaubeiträgen. Nach kurzer Beratung kann festgehalten werden, dass sich der Drasberger Weg aktuell nicht in einem so schlechten Zustand befindet, als das nächstes Jahr ein Ausbau geplant werden muss. Die mögliche Förderung der Maßnahme wurde bei diesem Ergebnis berücksichtigt.
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Beschluss: Es wird beschlossen, dem Kreis Rendsburg-Eckernförde zu melden, dass ein Straßenausbau der GIK 4 durchgeführt werden soll. Da der Kreis die Verteilung der zur Verfügung stehenden Zuschussmittel aus Landes- und Bundesmitteln sicher planen muss, ist der Gemeinde bewusst, dass diese Meldung eine gewisse Verbindlichkeit besitzt. Über die Finanzierung und die Aufstellung einer Ausbaubeitragssatzung wird zu Beginn des Jahres 2016 gesondert beraten.
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Ja-Stimmen | :0 |
Nein-Stimmen | :6 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
zu TOP 8. | Einwohnerfragestunde |
Durch einen Einwohner wird das Thema aus TOP 7 aufgegriffen. Insbesondere bestehen Fragen zu Straßenausbaubeiträgen. Es ist dabei von Interesse, ob die Verteilung der Last nicht auf die gesamte Gemeinde oder auf Gemeindeteile umgelegt werden kann. Durch den Protokollführer wird ausgeführt, dass es neben einmaligen Straßenausbaubeiträgen auch wiederkehrende Straßenausbaubeiträge gibt. Auf die Unterschiede wird näher eingegangen. Insgesamt schließt sich eine allgemeine Diskussion zu Straßenausbaubeiträgen an. Mit näheren Details wird sich die Gemeinde beschäftigen, wenn eine Straßenausbaubeitragssatzung erlassen werden soll. Ausschussmitglied Sauer weist auf Missstände an einer Baustelle im Bereich Ellerüher Weg / Olpenitzer Straße hin. Die Beleuchtung der Absperrung funktioniert nicht mehr, die Fahrbahn ist stark verschmutzt und die Barken sollten umgestellt werden, damit die Straße nicht stärker beschädigt wird. Die Sicherheit der Baustelle müsste wiederhergestellt werden. Durch den Ausschussvorsitzenden wird erklärt, dass er dies mit der Amtsverwaltung erörtern wird und notwendige Maßnahmen veranlasst werden sollen. Weiterhin sprechen Herr Sauer und Frau Müller den noch nicht zurückgeschnittenen Bewuchs im Bereich der Olpenitzer Straße, in Höhe Einmündung Ellerüher Weg, an. Der LBV-SH hat sich die Situation zwischenzeitlich schon einmal angesehen, passiert ist aber noch nichts. Da beim Verlassen des Ellerüher Weges die Einsicht in die Olpenitzer Straße weiterhin durch den Bewuchs beeinträchtigt ist, wird die Gemeinde gebeten, noch einmal an den LBV-SH heranzutreten. Der Ausschussvorsitzende sagt zu, sich dieser Angelegenheit anzunehmen. Ausschussmitglied Steffen regt an, die Bürgerinnen und Bürger auf die Einhaltung der Straßenreinigungspflicht hinzuweisen. Durch das herabgefallene Laub sind die Straßen / Straßenränder verschmutzt. Dieses zu beseitigen ist durch die Personalsituation bei den Gemeindearbeitern nicht möglich. Hieran schließt sich eine kurze Beratung darüber an, ob es ermöglicht werden soll, das Laub an einer zentralen Sammelstelle zu lagern oder ggf. Säcke mit Laub zur Entsorgung an die Straße zu stellen. Der Ausschussvorsitzende wird dieses Thema mit dem Bürgermeister erörtern und nach einer geeigneten Lösung suchen.
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Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 10. | Bekanntgaben |
Da keine Öffentlichkeit mehr zugegen ist, wird auf die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse verzichtet.
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Norbert Jordan | Michael Mikulsky |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |