Sitzungsort: | im Feuerwehrgerätehaus Brodersby, Brodersby |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.33 Uhr |
Ausschussvorsitzender Michael Mikulsky |
wählbarer Bürger Heidrun Bojahr |
Ausschussmitglied Peter Kühlcke |
wählbarer Bürger Matthias Schlömer |
Ausschussmitglied Claus-Hermann Thomsen |
wählbarer Bürger Hans Walther Wagner |
stellv. Ausschussvorsitzender Björn Steffen (entschuldigt ) |
Gemeindevertreterin Maren Block |
Gemeindevertreterin Elsbeth Müller |
Gemeindevertreter Dieter Olma |
Gemeindevertreter Helmut Prager |
Gemeindevertreterin Birgit Schwartz-Sander |
Gemeindevertreter Jürgen Thietje |
Protokollführer Jan Andresen |
Gast Wolfhard Kutz |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
5. | Betriebskostenabrechnung 2015 der Stadt Kappeln über die gemeinsame Kläranlagennutzung |
Beschlussvorlage - 6/2017 | |
6. | 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brodersby für das Gebiet "Schönhagen, südlich Schlossstraße" |
6.1 | Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 7/2017 | |
6.2 | Abschließender Beschluss der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brodersby sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 8/2017 | |
7. | Bebauungsplan Nr. 13 der Gemeinde Brodersby für das Gebiet "Schönhagen, südlich Schlossstraße" |
7.1 | Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 9/2017 | |
7.2 | Satzungsbeschluss des Bebauungsplan Nr. 13 der Gemeinde Brodersby sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 10/2017 | |
8. | Weiteres Vorgehen zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 6 für den Bereich zwischen Torhaus und Schlossbrücke |
Beschlussvorlage - 12/2017 | |
9. | Aufstellung eines Badewagens in Schönhagen |
Beschlussvorlage - 16/2017 | |
10. | Sachstand zum Bau einer DLRG-Wache in Schönhagen, Sanierungen am Strandhus im Rahmen der Unterhaltung |
Beschlussvorlage - 13/2017 | |
11. | Einwohnerfragestunde |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
14. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.
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zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung erhoben.
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zu TOP 4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Der Ausschussvorsitzende berichtet:
Ergänzung zu den Angaben in der Sitzung: Unterm Strich beläuft sich der Aufwand für die Fällung und Ersatzpflanzung jetzt auf rund 7.000 €. In der Beschlussvorlage wurden die Kosten auf 7.500 € geschätzt. Genehmigt wurden im Beschluss vom 15.12.2016 8.000 €. Die WaBo- Beteiligung findet wie geplant statt.
Am 24.01.2017 fand eine Informationsveranstaltung für die Bürgermeister und Bauausschussvorsitzenden bei den Schleswiger Stadtwerken statt. Der Breitbandzweckverband wurde zum 01.01.2016 gegründet. Nachdem ein EU-Ausschreibeverfahren durchlaufen wurde, haben sich die Schleswiger Stadtwerke als jener Bieter herausgestellt, der die Umsetzung des geforderten Konzeptes am besten angeboten hat und am wirtschaftlichsten war. Ende November 2017 wurde der Auftrag unterzeichnet. Nun wird in den Jahren 2017 bis 2019 von Süden nach Norden die Erschließung der Gemeinden durchgeführt. Es müssen sich je Gemeinde allerdings mindestens 60 % der Haushalte für einen Anschluss entscheiden, bevor der Ausbau begonnen wird. In den kommenden Wochen und Monaten wird die Vermarktung und Information auch in Brodersby beginnen. Die Schleswiger Stadtwerke sind bereit, sowohl die Gemeindevertreter als auch die Einwohner in Veranstaltungen zu informieren. Überdies kann man sich in der Filiale der Stadtwerke in Kappeln informieren, Jöns-Hof-Passage 1, 24376 Kappeln. Ferner sind über die Homepage www.glasfaser.sh Informationen abrufbar.
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zu TOP 5. | Betriebskostenabrechnung 2015 der Stadt Kappeln über die gemeinsame Kläranlagennutzung |
Beschlussvorlage - 6/2017 Gemäß dem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die gemeinsame Kläranlagennutzung mit der Stadt Kappeln hat sich die Gemeinde Brodersby im Verhältnis der Abwassermengen an den Betriebs- und Unterhaltungskosten für die Kläranlage Kappeln zu beteiligen. Die Betriebskostenabrechnung 2015 hat einen Nachzahlungsbetrag in Höhe von 50.050,37 € ergeben. Auf Nachfrage hat Herr Kutz von der Stadt Kappeln auf drei wesentliche Unterschiede im Vergleich zur Abrechnung von 2014 hingewiesen:
# = In 2014 konnten vorhandene Rückstellungen aufgelöst werden. Darüber hinaus wurde in 2014 angefallener Klärschlamm zum Teil erst 2015 abgefahren. Zusätzlich hat sich die Abwassermenge aus Schönhagen im Jahr 2015 um rund 15.000 m³ erhöht. Damit steigt der Kostenanteil über die gemeinsame Kläranlagennutzung von 8,61 % auf 10,22 %. Um einen Überblick über die Kostenentwicklung der Betriebskosten zu geben, wurde eine Aufstellung über die Betriebskostenabrechnung der Jahre 2012 - 2015 angefertigt (s. Anlage). Auffällig ist, dass sich die Kosten der allgemeinen Verwaltung (einschl. Abwasserabgabe) im Jahr 2015 gegenüber den Vorjahren mehr als verdreifacht haben. Herr Kutz wird in der Bauausschusssitzung zu dieser Erhöhung Stellung nehmen und die Betriebskostenabrechnung erläutern. Außerdem wird er über die vorgenommenen und geplanten Investitionen auf der Kläranlage Kappeln informieren, an denen sich die Gemeinde Brodersby mittels eines Investitionskostenzuschusses zu beteiligen hat.
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Herr Kutz erklärt, dass er sich bei der Aufstellung der Rechnung an die Gemeinde vertan hat. Der Anteil der Kosten für die allgemeine Verwaltung beträgt anstatt 388.807,69 € nur 109.037,35 €. Daher reduziert sich die Rechnungssumme für das Jahr 2015 von 50.050,37 € auf jetzt 21.457,86 €. Herr Kutz erklärt ferner, dass die Abwassermenge in 2015 durchschlagend gegenüber dem Vorjahresdurchschnitt gestiegen war. Als Ausblick auf das Abrechnungsjahr 2016 teilt er mit, dass die Menge sich wieder auf dem Normalmaß eingependelt hat. Aus Reihen des Ausschusses wird die Frage gestellt, wie es sich mit den Kostenanteilen für die Windkraftanlage und das BHKW verhält. Herr Kutz erläutert, dass der von der Windkraftanlage und dem BHKW erzeugte Strom auf der Kläranlage selbst verbraucht wird. Damit kann der Fremdbezug von Strom reduziert und die stetig steigenden Strombezugskosten abgepuffert werden. Daher sind die Anlagen im Verbund wirtschaftlich. Ferner wird die Frage gestellt, ob auf der Kläranlage Investitionen anstehen. Herr Kutz berichtet, dass derzeit gerade ein dritter Reaktor nebst Peripherie gebaut werde. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 3.Mio Euro. Die Gemeinde Brodersby muss sich darauf einstellen, einen Anteil von rund 220.000 € zu zahlen. Der Bau wurde erforderlich, um die langfristige Betriebssicherheit, gerade auch zu Revisionszeiten, zu gewährleisten. Der Ausschuss bittet Herrn Kutz und die Stadtverwaltung Kappeln darum, derartige Informationen frühzeitig, bestenfalls schriftlich über die Amtsverwaltung, mitzuteilen, damit die Gemeinde Brodersby auf Veränderungen schon rechtzeitig im Rahmen der Haushaltsplanung reagieren kann.
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Beschluss: Die zur Kenntnisnahme des Nachzahlungsbetrages zur Betriebskostenabrechnung 2015 in Höhe von 21.457,86 € erfolgt erst bei Vorlage einer nachprüfbaren Betriebskostenabrechnung.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brodersby für das Gebiet "Schönhagen, südlich Schlossstraße" |
zu TOP 6.1 | Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 7/2017 Der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brodersby und die Begründung haben in der Zeit vom 09.01.2017 bis zum 10.02.2017 erneut in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 08.12.2016 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 27.05.2011.
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Beschluss: Abwägungsbeschlüsse Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brodersby abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
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Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Peter Kühlcke |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6.2 | Abschließender Beschluss der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brodersby sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 8/2017 Siehe Beschlussvorlage 7/2017.
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Beschluss: Abschließender Beschluss Unter Berücksichtigung vorgenannter Einzelbeschlüsse wird die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brodersby abschließend beschlossen, die dazugehörige Begründung gebilligt. Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.
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Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Peter Kühlcke |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Bebauungsplan Nr. 13 der Gemeinde Brodersby für das Gebiet "Schönhagen, südlich Schlossstraße" |
zu TOP 7.1 | Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 9/2017 Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Brodersby und die Begründung haben in der Zeit vom 09.01.2017 bis zum 10.02.2017 erneut in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 08.12.2016 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 27.05.2011.
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Beschluss: Abwägungsbeschlüsse Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplan Nr. 13 der Gemeinde Brodersby abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft: - siehe Vorlage des Planungsbüros Springer – wird Bestandteil des Originalprotokolls.
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Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Peter Kühlcke |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7.2 | Satzungsbeschluss des Bebauungsplan Nr. 13 der Gemeinde Brodersby sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 10/2017 Siehe Beschlussvorlage 9/2017.
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Beschluss: Der Bebauungsplan Nr. 13 der Gemeinde Brodersby bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt. Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Brodersby durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 BauGB); dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 13 der Gemeinde Brodersby in Kraft. Die Bekanntmachung soll erst nach Unterzeichnung des Erschließungsvertrages erfolgen.
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Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Peter Kühlcke |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Weiteres Vorgehen zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 6 für den Bereich zwischen Torhaus und Schlossbrücke |
Beschlussvorlage - 12/2017 Die Gemeindevertretung Brodersby hat am 23.04.2014 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 6 für den Bereich zwischen Torhaus und Schlossbrücke gefasst. In der Zwischenzeit haben mehrere Gespräche stattgefunden, um zu prüfen, wie sich eine Entwicklung in diesem Bereich darstellen kann. Die Gemeinde hatte sich dazu entschieden das Grundstück der ehemaligen Tennishalle zu erwerben. Mit dieser Entscheidung wurden Möglichkeiten für eine bauliche Entwicklung in der Gemeinde geschaffen. Es ist beabsichtigt die Erschließung und Vermarktung durch die Gemeinde selbst durchzuführen. Damit das weitere Vorgehen voran getrieben und in die Planung eingestiegen werden kann, muss die Gemeinde festlegen, welches Bebauungskonzept zu Grunde gelegt werden soll. Der ursprüngliche Geltungsbereich sollte beibehalten werden.
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Beschluss: Die Gemeinde beschließt den Geltungsbereich beizubehalten und als Grundlage für die weitere Planung festzulegen. Die weitere städtebauliche Planung soll folgende Ziele berücksichtigen:
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Aufstellung eines Badewagens in Schönhagen |
Beschlussvorlage - 16/2017 Wie bereits aus den Medien zu entnehmen ist, ist das Thema "Strandschlafen" ein viel beachtetes Thema. Auch in Eckernförde wird das Projekt "Strandschlafen" schon umgesetzt. Hier dienen gleich zwei Schlaf-Strandkörbe zur Übernachtung. Die Tourist-Information Schönhagen Ostsee möchte gerne für Schönhagen ein ähnliches aber dennoch anderes Konzept entwickeln, welches einen Mehrwert für die Gemeinde bieten würde. Die Tourist-Information Schönhagen Ostsee nimmt in Ihrer Mail vom 30.01.2017 Bezug auf die Schäferwagen-Manufaktur aus Oersberg, die Schäferwagen zum Wohnen herstellt. Die Schäferwagen-Manufaktur stellt unter anderem auch sogenannte Badewagen her, in denen 2 Personen übernachten können. Die Tourist-Information Schönhagen Ostsee möchte das Konzept gerne touristisch nutzen und den Urlauberinnen und Urlaubern die Möglichkeit bieten, in Schönhagen ein besonderes Übernachtungsangebot wahrzunehmen und ein unvergessliches Urlaubserlebnis zu schaffen. Dabei geht es nicht darum in Konkurrenz zu den Ferienhäusern oder Ferienwohnungen zu treten, sondern den Badewagen als Besonderheit zu kommunizieren. Geplant ist von der Tourist-Information Schönhagen einen Badewagen aufzustellen und zwar auf der Grünfläche oberhalb des Bootsliegeplatzes. Bei der Grünfläche oberhalb des Bootsliegeplatzes ("Bürgerpark") handelt es sich um eine öffentliche Fläche aus dem Bebauungsplan Nr. 9 "Nordhagener Straße", die sich im Eigentum der Gemeinde Brodersby befindet. Es ist zu klären, ob das Projekt "Strandschlafen" von der Gemeindeseite Unterstützung erfährt. Sollte dies der Fall sein, ist weiterhin zu klären, unter welchen Auflagen/Bedingungen das Projekt umgesetzt werden kann.
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In der Erörterung des Themas im Bauausschuss kommen Zweifel auf:
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Beschluss: Es wird beschlossen, der dortigen Aufstellung nicht zu zustimmen, da der vorgeschlagene Standort für ungeeignet gehalten wird. Die Gemeinde selber verfügt nicht über geeignete Flächen.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Sachstand zum Bau einer DLRG-Wache in Schönhagen, Sanierungen am Strandhus im Rahmen der Unterhaltung |
Beschlussvorlage - 13/2017 Die letzte Beschlusslage aus der GV vom 20.10.2016 ging noch von der Machbarkeit der Aufstockung auf dem Strandhus zwecks Unterbringung der DLRG aus. Nachdem diese im vergangenen Jahr wegen zu hoher Kosten und Risiken bei der Gründung verworfen wurde (Kosten > 750.000 €), wurde der Vorentwurf eines für sich stehenden Gebäudes nördlich des Strandhuses verfolgt. Bei der Prüfung der Bestandskonstruktionen im Strandhus sind einige bauliche Mängel aufgefallen. Damit diese über die Zeit und fortschreitende Korrosion nicht zu statischen Problemen führen, wird empfohlen, diese fachkundig beseitigen zu lassen. Dazu wurde von einer Firma, die auf dem Gebiet der Betoninstandsetzung, dem Korrosionsschutz und der Spezialbeschichtung fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig ist, ein Angebot eingeholt. Dieses schließt mit rund 3.500 €. Die Mängel befinden sich an folgenden Bauteilen:
Bzgl. der Planung eines frei stehenden DLRG-Gebäudes wurde im November / Dezember 2016 ein 1. Entwurf vom Architekten vorgelegt und erörtert. Im Zuge der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit hatte das Landesamt für Küstenschutz und Nationalpark (LKN) angemahnt, dass das Gebäude zu sehr in den Regionaldeich einbindet. Es müsse sichergestellt sein, dass das Gebäude auch bei drohenden Hochwasserszenarien nicht in seiner Standsicherheit gefährdet wird. Daher musste der Entwurf verändert werden, indem der Standort nach Westen verlagert und die EG-Höhe angehoben wurde. Dieser Entwurf wurde erneut mit den Fachbehörden abgestimmt und diente als Grundlage für eine Besprechung am 15.02.2017. Der Inhalt dieser Besprechung sei im folgenden kurz notiert: Teilnehmer zur Besprechung am 15.02.2017
Herr Bürgermeister Schlömer schildert die Ergebnisse aus dem Gespräch mit dem LKN. Der wirtschaftliche Druck durch die geplante Vermietung steht dem Baurecht und anderen rechtlichen Rahmenparametern gegenüber. Es muss im Konsens eine umsetzbare Lösung gefunden werden. Gebäudevorgaben:
Herr Jordan weist auf genehmigungsrechtliche Zwangspunkte (z. B. Landschaftsschutzgebiet) hin. Mindestanforderungen an das Raumprogramm:
Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit und der erforderlichen Planungssicherheit für die Unterbringung des DLRG-Personals ist eine bauliche Umsetzung einschließlich Fertigstellung in 2017 nicht mehr erforderlich. Herr Prof. Weigel empfiehlt ein Treppenhaus im Gebäude auf der seeabgewandten Seite inclusive der Erschließung des DLRG Ausgucks. Aus den zusammengetragenen Parametern ergibt sich, dass der bisherige Entwurf nicht fortgeschrieben wird, sondern das eine komplette Neuplanung erforderlich ist. Daher soll ein neuer Entwurf erstellt und das somit entstehende Konzept weiter konkretisiert und mit den Behörden abgestimmt werden.
Neue Planentwürfe werden durch das Architektenbüro Wohlenberg erarbeitet. Diese sind mit der Gemeinde und der GLC abzustimmen. Danach ist der sich ergebende Entwurf mit den Fachbehörden abzustimmen. Ggf. macht es Sinn, dass GLC im Dialog mit dem Architekten das Betreiberkonzept schon inhaltlich aufbereiten. Jedenfalls wird der seitens der Gemeinde mit GLC und den Fachbehörden abgestimmte Entwurf mit dem Ordnungsamt des Amtes und der DLRG besprochen, damit deren Belange Berücksichtigung finden. Hinsichtlich der Terminplanung wurden in dem Gespräch am 15.02.2017 zwar keine Festlegungen getroffen, jedoch möchte Herr Andresen für folgenden Zeitstahl sensibilisieren:
Damit ist deutlich ersichtlich, dass die kommenden Wochen intensiv genutzt werden müssen, um tatsächlich bis Ende April diesen Jahres eine allseits abgestimmte Entwurfsplanung zu erhalten.
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Beschluss: Es wird beschlossen, die empfohlenen Sanierungen am Strandhus durchzuführen. Der Aufwand in Höhe von ca. 3.500 € wird aus dem Haushalt der Kurbetriebe Schönhagen bestritten. Ferner wird beschlossen, zu versuchen, die Planungen zum Neubau einer DRLG-Wache so voranzutreiben, dass der im Sachverhalt beschriebene Zeitstrahl realistisch bleibt. Der endabgestimmte Entwurf wird den Gremien der Gemeinde zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Ggf. wird vor der GV Ende März noch ein weiterer Bauausschuss eingeladen. Andernfalls wird das Thema in der GV zu beraten sein.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Einwohnerfragestunde |
Fragen anwesender Einwohner:
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Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 14. | Bekanntgaben |
Es sind keine Einwohner mehr anwesend.
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Jan Andresen | Michael Mikulsky |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |