Sitzungsort: | im Feuerwehrgerätehaus Brodersby, Brodersby |
Beginn der Sitzung: | 18.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.05 Uhr |
wählbare Bürgerin Heidrun Bojahr |
wählbare Bürgerin Nadine Kohrt |
Ausschussmitglied Peter Kühlcke |
Ausschussmitglied Matthias Schlömer |
Ausschussmitglied Claus-Hermann Thomsen |
wählbarer Bürger Hans Walther Wagner |
Ausschussvorsitzender Michael Mikulsky (entschuldigt ) |
Gemeindevertreterin Elsbeth Müller |
Gemeindevertreter Dieter Olma |
Gemeindevertreter Helmut Prager |
Gemeindevertreter Jürgen Thietje |
Protokollführer Jan Andresen |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Verpflichtung einer wählbaren Bürgerin |
3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
6. | Verschönerung des Dorfmittelpunktes im Westerfelder Weg |
Beschlussvorlage - 3/2018 | |
7. | Antrag der demIni bzgl. Wanderwege in Brodersby |
Beschlussvorlage - 8/2018 | |
8. | Antrag der demIni zur Verbesserung der Strukturen für Insekten im Gemeindegebiet |
Beschlussvorlage - 7/2018 | |
9. | Sachstandsbericht zum Aufstellungsverfahren der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 6 "Schönhagen, zwischen Torhaus und Schlossbrücke" |
Beschlussvorlage - 9/2018 | |
10. | Einwohnerfragestunde |
Nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
12. | Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der stellv. Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Verpflichtung einer wählbaren Bürgerin |
Der stellv. Ausschussvorsitzende verpflichtet Frau Nadine Kohrt als wählbare Bürgerin.
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zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Es wird ein TOP 11 "Litfasssäulen in der Gemeinde Brodersby" ergänzt. Da es sich um eine Vertragsangelegenheit handelt, wird einstimmig die nichtöffentliche Behandlung beschlossen.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die letzte Sitzung erhoben.
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zu TOP 5. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
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zu TOP 6. | Verschönerung des Dorfmittelpunktes im Westerfelder Weg |
Beschlussvorlage - 3/2018 In Brodersby hat sich eine Kommission gebildet, die die Festlichkeiten zur diesjährig anstehenden 750-Jahrfeier organisiert. Diese Kommission hat sich überlegt, den Wendehammer und eine Freifläche vor dem Birkenhof im Westerfelder Weg ansprechender zu gestalten. Dazu wird angeregt, die Flächen mit einem rustikalen, stabilen Betonsteinpflaster zu befestigen, die Litfasssäule abzureißen und die Altkleider- und Altglascontainerstandfläche zu befestigen und mit Palisaden einzufassen. Der Bürgermeister hat Herrn Andresen gebeten, die Kosten für die angeregten Maßnahmen zu ermitteln. Dieser Bitte entsprechend hat Herr Andresen die Flächen aufgemessen und eine Kostenberechnung anhand eines mit auf der sicheren Seite liegenden Preisen versehenen Leistungsverzeichnisses (LV) erstellt. Die Kostenberechnung nebst einem Lageplan wird den Gemeindevertretern zur Verfügung gestellt. Sie schließt mit einer Summe von gerundet 58.000 €. Sicherlich wird die Höhe der Kosten Anlass für Zweifel der Richtigkeit der Berechnung geben. Herr Andresen kann dazu erklären, dass alle heute erkennbaren Eventualitäten und rund 5 - 10 % Massenreserven berücksichtigt wurden. Ob alle Positionen vollumfänglich Anwendung finden werden, wird sich während des Baus herausstellen. Möglicherweise können bei günstigen Verhältnissen Mittel eingespart werden. Zudem muss man zur Zeit leider feststellen, dass die Baupreise infolge der Konjunkturlage ein sehr hohes Niveau erreicht haben. Einzelheiten der Leistungspositionen mögen bitte dem LV entnommen werden. Die ausführliche Langtextversion mit 18 Seiten kann bei Bedarf zugemailt werden. Sollten Fragen aufkommen, so bittet Herr Andresen vor den Beratungen in der Sitzung um Kontaktaufnahme. |
Der Ausschuss berät ausführlich über das Ziel der Maßnahme und kommt schlussendlich zu folgendem Beschluss:
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Beschluss: Es wird beschlossen, eine gegenüber der Beschlussvorlage 3/2018 im Umfang reduzierte Verschönerung vorzunehmen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die gewünschten Arbeiten umzusetzen. Im Wesentlichen soll umgesetzt werden:
Für die Maßnahmen werden 20.000 € über den Nachtrag 2018 bereit gestellt.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Antrag der demIni bzgl. Wanderwege in Brodersby |
Beschlussvorlage - 8/2018 Frau Müller hat sich mit einem Antrag schriftlich an den Bauausschussvorsitzenden gewendet, der nunmehr dem Bauausschuss zur Beratung gegeben wird. Der Antrag hat folgenden Inhalt: Die demIni beantragt im Zuge der Dorfplatzsanierung in Brodersby auch sogleich die beiden Wanderwege alter Bahndamm und Schulweg (Verlängerung vom Ellerüher Weg bis zum Fahrrad/Fußweg nach Karby) zu sanieren. Folgende Dinge sind auf diesenWanderwegen seit Jahren im Argen und wurden auch schon seit Jahren immer mal wieder in die GV getragen:
Herr Andresen stellt als Grundlage für die Beratung die Flurkarte zur Verfügung: Man kann den Verlauf des alten Bahndamms erkennen. Man kann aber auch erkennen, dass der Wanderweg nördlich des Westerfelder Weges nicht auf dem ehemaligen Bahndamm, sondern westlich davon verläuft. Insbesondere in diesem Bereich müsste man sich vor einer Wegesanierung zuallererst über die tatsächlichen Grenzen und Eigentumsverhältnisse gewiss werden. Dazu muss ein Vermesser bemüht werden. Ferner muss, so wie im Antrag schon formuliert, genau definiert werden, in welchen Wegebereichen welche Maßnahmen gewünscht werden. Da dieses einiges an Aufwand bedeutet und der Vermesser Kosten verursacht, empfiehlt die Verwaltung, dass die Gemeindevertretung zunächst berät, ob man sich überhaupt tiefer mit dem Thema beschäftigen will und auch in der Konsequenz bereit ist, einige 10 Tsd Euro bereitzustellen. |
Der Ausschuss berät die einzelnen Punkte und gelangt zu folgendem Beschluss:
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Beschluss: Folgende Maßnahmen werden zu den einzelnen Unterpunkten des Antrages beschlossen:
Erforderliche Mittel werden aus dem Wegeunterhaltungshaushalt bestritten, ggf. wird dieser im Nachtrag 2018 aufgestockt.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Antrag der demIni zur Verbesserung der Strukturen für Insekten im Gemeindegebiet |
Beschlussvorlage - 7/2018 Mit Antrag vom 16.03.2018 bittet die demIni-Fraktion um Beratung zur Verbesserung von Strukturen für Insekten im Gemeindegebiet. Der Antrag wird wie folgt erläutert: Bereits seit einiger Zeit geht es überall durch aller Munde und durch die Medien. Unsere Bienen sterben. Und nicht nur sie, sondern unzählige Insekten sind vom Aussterben bedroht. Wir möchten diesem Insektensterben durch gezielte Projekte in unserer Gemeinde entgegenwirken. Die demIni beantragt vom LandSH kostenlose Blühwiesensaat anzufordern. Das Land SH gibt zum einen kostenloses Saatgut für Blühflächen auf Ackerflächen und zum anderen Beratung und standortangepasstes Saatgut für Gemeinden heraus. Das Saatgut kann als einjähriges oder als mehrjähriges angefordert werden. Bereits geförderte Flächen durch z.B. Vertragsnaturschutz oder ökologische Förderung sind ausgenommen. Wir könnten zum einen einjähriges/mehrjähriges Saatgut sofort anfordern, um es noch im April/Mai rund um das DLRG Gebäude, Verkehrsinseln oder sonstige freie Flächen der Gemeinde einzubringen. Diese Saat blüht dann sehr dekorativ sofort in diesem Sommer. Hier können wir problemlos zügig die Quadratmeterzahl an die zuständigen Stellen melden, die uns dann das Saatgut zusenden. Gemeindevertreterin Müller bietet sich gerne an, das Saatgut einzustreuen bzw. einzuharken. Zum Herbst hin könnte man darüber nachdenken, welche bienenfreundliche Stauden/Gehölze rund ums DLRG Gebäude gepflanzt werden könnten. Zum anderen könnte ein Beratungstermin mit Frau Schönberg vom Deutschen Verband für Landschaftspflege- Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen- im April/Mai anvisiert werden. Sie würde sich dann die möglichen Flächen (z. B. Wiese im Bereich "Günter-Remien-Ring", Wiese neben dem Bolzplatz, Teile des Kurparks, Freifläche am Weg zum Klärwerk, Klärwerksgelände….) ansehen und uns anschließend beraten, was denkbar wäre. Saatgut für Blühflächen auf Wiesen wird im Herbst eingestreut, damit es im nächsten Jahr blühen kann. Darüber hinaus ist sie auch bereit durch entsprechende Kontakte eventuell besondere Stauden anzupflanzen usw. Darüber hinaus hat sich noch die Idee herauskristallisiert, dass man einem jeden Einwohner eine kleine Tüte Saatgut am 08.04.2018 anlässlich unseres Dorfjubiläums für die Aussaat im eigenen Garten zu verschenken. Allerdings darf nur die Kommune dieses kostenlose Saatgut erhalten, nicht ein jeder Bürger. Hier geht es zu beraten, ob man diese Idee weiter verfolgen möchte. Dem Antrag der demIni zur Verbesserung der Strukturen für Insekten im Gemeindegebiet wird zugestimmt. Die Idee wird für gut befunden. Es müssen allerdings geeignete gemeindeeigene Flächen gefunden werden, die in Frage kommen. Es soll eine Vertreterin der Saatgutkontaktstelle um eine Beratung gebeten werden. Wenn, dann sollen Mehrjährige Blühpflanzen gewählt werden. Frau Müller organisiert den Termin.
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Der Ausschuss berät, ob die Gemeinde einen Beitrag zur Blühvielfalt in der Natur leisten kann und beschließt am Ende:
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Beschluss: Kein Beschluss
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Sachstandsbericht zum Aufstellungsverfahren der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 6 "Schönhagen, zwischen Torhaus und Schlossbrücke" |
Beschlussvorlage - 9/2018 In den letzten Monaten haben mehrere Abstimmungsgespräche mit zuständigen Fachbehörden (z. B. Untere Forstbehörde oder Untere Naturschutzbehörde) stattgefunden. Unter Berücksichtigung der von der Gemeinde angestrebten baulichen Entwicklung und den im Nahbereich vorhandenen Grünstrukturen galt es, das zulässige Maß der Bebauung abzustimmen. Ebenso war noch abschließend zu klären, wie sich der konkrete Platzbedarf für Parkplätze beim Feuerwehrgerätehaus darstellt und wo diese am sinnvollstem angelegt werden sollten. Unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse war dann die bestmögliche Aufteilung der Baugrundstücke und der Verlauf der Erschließungsstraße zu prüfen. Neben der baulichen Entwicklung auf dem ehemaligem Tennishallengrundstück war aber auch zu prüfen, wie mit der städtebaulichen Entwicklung im Bestand umgegangen werden soll. Ein besonderes Augenmerk galt hierbei der möglichen touristischen Nutzung mit Ferienhäusern bzw. Ferienwohnungen. Hierzu wurden die bestehenden Genehmigungen gesichtet. Die Ergebnisse wurden entsprechend bewertet, mit dem Kreis RD-ECK abgestimmt und in den Planentwurf übernommen. Unter Berücksichtigung des letzten Planungsstandes können im Wesentlichen folgende Punkte benannt werden, die vorabgestimmt wurden:
Weiterhin gilt es zu klären:
Betrachtet man die zur Überplanung anstehenden Teilbereiche der Bebauungspläne Nr. 3 "Schloss Schönhagen" und Nr. 6 "Schönhagen, zwischen Schlossstraße und Eiskellerweg" wird aus städteplanerischer Sicht empfohlen, keine Änderung und Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 6 vorzunehmen (wie bisher beschlossen), sondern eine Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 anzustreben. Es könnte dann das beschleunigte Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch zur Anwendung gelangen. Ziel ist daher, im Spätsommer folgende Punkte zur Beratung und Abstimmung zu bringen:
Im Herbst 2018 würde dann das formelle Beteiligungsverfahren erfolgen, so dass Ende 2018 bzw. Anfang 2019 der Satzungsbeschluss gefasst werden könnte. Die Erschließung wäre frühestens im Frühjahr 2019 möglich. Da der neue Bebauungsplan Nr. 6 Teile des Bebauungsplans Nr. 3 "Schloss Schönhagen" überplant, sollten nach Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans diese Teilbereiche formal aufgehoben werden. Dies hat in einem gesonderten Verfahren zu erfolgen. Der vorstehende Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen, eines Beschlusses bedarf es nicht.
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Herr Olma trägt die Entstehungshistorie des Planungsansatzes sehr detailliert und verständlich für die Gäste vor.
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Beschluss: Kein Beschluss
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zu TOP 10. | Einwohnerfragestunde |
Anwesende Einwohner haben folgende Fragen:
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Nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 12. | Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse |
Der stellv. Ausschussvorsitzende gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.
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Jan Andresen | Claus-Hermann Thomsen |
Protokollführer | stellv. Ausschussvorsitzende/r |