N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Sozialausschusses der Gemeinde Brodersby vom 29.08.2018.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus Brodersby, Brodersby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.55 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Harald Pohl
wählbarer Bürger Karl-Christoph Jensen
wählbare Bürgerin Nadine Kohrt
Ausschussmitglied Birgit Schwartz-Sander
wählbarer Bürger Markus Tegethoff
Ausschussmitglied Claus-Hermann Thomsen

Abwesend sind:
stellv. Ausschussvorsitzende/r Elsbeth Müller (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Gemeindevertreter Dieter Olma
Gemeindevertreter Jürgen Thietje
Protokollführer Jan Andresen
Gast Frank Springer

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Verpflichtung wählbarer Bürger/innen
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
6. Aufstellungsbeschluss sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Brodersby für den Bereich "Schönhagen, zwischen Torhaus und Schlossbrücke" im vereinfachten Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB)
  Beschlussvorlage - 22/2018
7. Auslagerung des Bauhofs auf das Klärwerksgelände
  Beschlussvorlage - 21/2018
8. Anschaffung und Aufstellung sogenannter Mitfahrerbänke in der Gemeinde Brodersby
  Beschlussvorlage - 26/2018
9. Verschönerung des Dorfmittelpunktes im Westerfelder Weg, geänderte Ausführung
  Beschlussvorlage - 29/2018
10. Verkehrsangelegenheiten, hier: Halteverbotsbeschilderung Schloßstraße
  Beschlussvorlage - 28/2018
11. Einwohnerfragestunde

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Verpflichtung wählbarer Bürger/innen
Der Ausschussvorsitzende verpflichtet gemäß § 21 Gemeindeordnung Frau Nadine Kohrt, Herrn Karl-Christoph Jensen und Herrn Markus Tegethoff als Mitglieder des Bauausschusses.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die letzte Sitzung erhoben.

zu TOP 5. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Der Ausschussvorsitzende berichtet:

  • Neubau DLRG-Gebäude fast fertig. Restarbeiten und Mangelbeseitigungen stehen noch an, ein Wasserschaden im EG wird derzeit gerade beseitigt.

  • Eine Verstopfung einer Abwasserpumpe hatte ihre Ursache in Feststoffen, die offensichtlich über den Kanal entsorgt wurden (Feudel, Tücher…). Die Verwaltung hat abwasserträchtige Unternehmen des Ortes gebeten, das Reinigungspersonal zu sensibilisieren und darauf hinzuweisen, dass Feststoffe, dazu zählen auch Hygieneartikel, Feuchttücher etc., nicht über die Toilette entsorgt werden dürfen, sondern dem Restmüll zuzuführen sind.

  • Der Bauhof hatte diesen Sommer wegen des hervorragenden Wetters besonders viel zu tun. Nicht zuletzt musste auch häufig Seetank beseitigt werden. Derzeit werden Beete mit Rindenmulch bedeckt, damit dem Wachstum von Wildkraut hoffentlich Einhalt geboten wird.

  • Die Idee, auf dem ehemaligen Kläranlagengelände Obstbäume zu pflanzen, wurden von der UNB als nicht gut bewertet. Das Gelände liegt in sogenannten Salzwiesen und dort dürfen keine Obstbäume gepflanzt werden.

  • Das Abwasser aus Schönhagen wird über Olpenitz nach Kappeln gepumpt. Die Kläranlage Kappeln wird von der Schleswag-Abwasser betrieben. Die Schleswag-Abwasser hat den Bürgermeister darauf hingewiesen, dass aus Schönhagen ein beträchtlicher Anteil Fremdwasser nach Kappeln gepumpt wird. D.h. es gibt eine deutliche Differenz zwischen Frischwaserverbrauch und gezählter Abwassermenge, die nach Kappeln gepumpt wird. Das bereitet zum einen Schwierigkeiten bei der Abwasserförderung und –behandlung und zum anderen ist es für die Gemeinde teuer, weil das pumpen Energie kostet. Die Gemeinde wird zusammen mit dem Planer, der das Kanalkataster aufgestellt hat, prüfen, wo die Hauptursachen für das Fremdwasser auszumachen sind.

  • In Brodersby wird für die Ortsdurchfahrt während der Maisernte eine 30 km/h- Begrenzung für Fahrzeuge >7,5to angeordnet.

  • Der Bürgermeister berichtet, dass durch den Bau des DLRG-Gebäudes die Disziplin bei Nutzung des Großparkplatzes gelitten hat. Eine asphaltierte Umfahrungsspur wurde beseitigt. Dadurch mangelt es dem Parkplatznutzer offensichtlich an Orientierung. Er schlägt vor, im Zuge der Asphaltierung der K 62 zu versuchen, die ausführende Firma zu wirtschaftlichen Kosten dafür zu gewinnen, wieder eine Fahrspur zu asphaltieren. Diesem Vorschlag stimmen alle Anwesenden zu. Der Aufwand wird aus dem Wegeunterhaltungstitel bestritten.

  • Der Bürgermeister regt an, darüber nachzudenken, einen eigenen kleinen Bagger der Größenordnung 3-5 to anzuschaffen. Dieser könnte nicht zuletzt auch für die Seetankräumung ausgesatttet und eingesetzt werden. Dieses Jahr hat die Firma Iwersen in Zusammenarbeit mit dem Bauhof die Seetankräumung durchgeführt. Dazu hat Firma Iwersen sehr flexibel andere Maßnahmen hintenangestellt. Dafür dankt die Gemeinde Herrn Iwersen ausdrücklich.


zu TOP 6. Aufstellungsbeschluss sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Brodersby für den Bereich "Schönhagen, zwischen Torhaus und Schlossbrücke" im vereinfachten Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB)
Beschlussvorlage - 22/2018
Wie in der Sitzung im April 2018 bereits erläutert wurde aus städteplanerischer Sicht empfohlen, keine Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 6 vorzunehmen (wie bisher beschlossen), sondern eine Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 anzustreben. Es könnte hier dann das beschleunigte Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) zur Anwendung kommen. Der bisherige Aufstellungsbeschluss wäre somit zunächst anzupassen. 

Herr Springer trägt anhand eines Bildschirmvortrages vor. Herr Olma berichtet, dass sich am 27.08.2018 neue Erkenntnisse ergeben haben, die dafür sprechen, die Abstimmung der Punkte 4 und 5 des Abstimmungstextes zu vertagen. Der Gemeinde wurde vom Eigentümer des wassergebundenen Weges zwischen ehemaligem Tennishallengrundstück und der Schlossstraße ein dauerhaftes Wegerecht in Form einer Zustimmung zu einer Widmung für den öffentlichen Verkehr eingeräumt. Diese zunächst mündliche Zusage hat Auswirkungen auf die Möglichkeiten der baulichen Entwicklung der Flächen östlich und westlich der Schlossstraße. Daher schlägt der Bürgermeister vor, vor der endgültigen Festlegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Gespräche mit den Grundeigentümern östlich und westlich der Schlossstraße innerhalb des Geltungsbereiches zu führen. 


Beschluss:
  1. Für den Bebauungsplan Nr. 6 für den Bereich "Schönhagen Schloß zwischen Schloßstraße und Eiskellerweg" * wird die Neuaufstellung beschlossen. Die Änderung wird gem. § 13 b i. V. m. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Der bisherige Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 6 für den Bereich "Schönhagen, zwischen Torhaus und Schlossbrücke" wird hiermit aufgehoben.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
  3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird gem. § 13 b BauGB in Verbindung mit § 13 a und § 13 sowie § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Wie im Sachverhalt und im Protokolltext zu den Beratungen in der Sitzung geschildert, werden die folgenden Punkte 4 und 5 nicht abgestimmt und werden zurückgestellt.
  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 für den Bereich "Schönhagen Schloß zwischen Schloßstraße und Eiskellerweg" und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 für den Bereich "Schönhagen Schloß zwischen Schloßstraße und Eiskellerweg"und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen/ zu beteiligen (§ 4 BauGB).

*anliegender räumlicher Geltungsbereich wird Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.

Das Ergebnis der genannten Gespräche mit den Grundeigentümern wird in der kommenden Bauausschusssitzung vorgetragen. Das Ergebnis soll bis zum 17.12.2018 vorliegen.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Auslagerung des Bauhofs auf das Klärwerksgelände
Beschlussvorlage - 21/2018
Im Zuge der Beratung zu einer geplanten Ansiedelung eines 4-Sterne-Hotels im Bereich Schönhagen wurde auch eine damit verbundene Umsiedlung des Bauhofs erörtert. Die Gemeinde verfügt auf dem Klärwerksgelände über verschiedene Flächen und Räumlichkeiten, die für den Bauhof nutzbar wären. Gespräche mit der Unteren Naturschutzbehörde haben ergeben, dass das gesamte Gelände des Klärwerks im Landschaftsschutzgebiet und im planungsrechtlichen Außenbereich liegt. Eine bauliche Verdichtung soll im Rahmen der Eingriffsvermeidung grundsätzlich nicht erfolgen. Hierfür wären schlüssige Sachargumente vorzubringen.
Mit der möglichen Umsiedlung des Bauhofes sind verschiedene Folgen verbunden. Neben den Anpassungsmaßnahmen auf dem Klärwerksgelände müsste auch über eine Folgenutzung der Flächen/Räumlichkeiten am vorhandenen Standort (neben dem DLRG-Gebäude) beraten werden. Ebenso wären, je nach Beratungsergebnis, die daraus entstehenden Kosten zu ermitteln.
Bevor weiterführende Gespräche mit den zuständigen Fachbehörden geführt werden, soll eine Grundsatzberatung über die mögliche Umsiedlung des Bauhofes erfolgen.  

Der Bürgermeister erläutert die in Verbindung einer Umsiedlung des Bauhofes zu nennenden Herausforderungen. Zu nennen sind u.a. Belange des Naturschutzes, Küstenschutzes, Bauhofes, Baurechts, Strandbetriebs etc. . Er macht deutlich, dass mit der Umsiedlung des Bauhofes nicht erstrangig Platz für einen Hotelneubau geschaffen werden soll, sondern vielmehr der Bauhof mit seinen Emissionen (Geräusche durch Geräte, Mülllager, Transporte…) aus dem unmittelbaren Sichtfeld des Strandes, der Touristinfo und dem DLRG-Gebäudes verschwindet. Die Frage, ob die Lücke durch Bebauung geschlossen werden sollte, muss und soll dann ohnehin in gesonderten Beratungen, die heute noch gar nicht geplant sind, geklärt werden. Herr Jensen spricht sich gegen die Ansiedlung des Bauhofes auf dem ehemaligen Kläranlagengelände aus. Dieses Gelänge liegt im Landschaftsschutzgebiet. Seiner Auffassung nach rechtfertigt die Ansiedlung des Bauhofes keine Entlassung aus dem Landschaftsschutz. Die Kläranlage hat man seinerzeit dort bauen können, weil sie ausschließlich zu Zwecken der Wasserklärung gebaut werden musste.


Beschluss:
Es wird beschlossen, den Bauhof auf das Klärwerksgelände umzusiedeln. Der Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt, diesbezüglich weiterführende Gespräche mit den zuständigen Genehmigungsbehörden zu führen und die mit der Umsiedelung verbundenen Kosten zu ermitteln. Die Ergebnisse hierzu werden auf einer der nächsten Sitzung zur weiteren Beratung vorgestellt.  

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Anschaffung und Aufstellung sogenannter Mitfahrerbänke in der Gemeinde Brodersby
Beschlussvorlage - 26/2018
Es wurde angeregt, über die Aufstellung von sogenannten Mitfahrerbänken zu beraten und zu beschließen.  

Beschluss:

Es wird beschlossen, ein Buswartehaus in der Ortslage Brodersby mit einem metallenem oder hölzernem Klappschildersystem mit den Zielorten "Kappeln / Strand / Eckernförde" auszustatten. In Schönhagen soll in Höhe des Bäckers eine vorhandene Bank aufgestellt / umgestellt und mit einem Mast mit selbigem Klappschildersystem ausgestattet werden (angepasste Beschriftung). Beide Standorte sollen mit Schildern "Mitfahrerbank" versehen werden. Die erforderlichen Mittel werden über den Haushalt 2019 bereitgestellt. 


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Verschönerung des Dorfmittelpunktes im Westerfelder Weg, geänderte Ausführung
Beschlussvorlage - 29/2018

Nachdem die GV am 23.04.2018 eine bestimmte Form der Verschönerung beschlossen und ein Budget von 20.000 € bereitgestellt hat, hat Herr Bürgermeister Olma ein Angebot für die nunmehr gewünschten Arbeiten eingeholt. Da dieses Angebot das anerkannte Budget um ca. 50 % überschritten hat, soll nunmehr erneut über eine geänderte Ausführungsform beraten werden, bzw. es wird seitens einiger Gemeindevertreter vorgeschlagen, dass der Bürgermeister mit dem Budget die Verschönerung nach eigenem Ermessen und unabhängig von den Vorgaben des im April gefassten Beschlusses soweit vorantreiben darf, wie es möglich ist. Er könnte dabei z.B. von einem Mitglied aus dem Festausschuss zur 750 Jahrfeier unterstützt werden. Vorzugsweise sollten diese Maßnahmen dann bis zur Feierlichkeit im November des Jahres abgeschlossen sein.

  

Der Bürgermeister und der Ausschussvorsitzende berichten, dass die vorgeschlagene und beschlossene, aber noch nicht umgesetzte Lösung keinen Anklang bei den umliegenden Anwohnern findet. Der Ausschuss berät ausgiebig über mögliche Gestaltungsoptionen. Frau Schwartz-Sander plädiert dafür, dem Bürgermeister relativ genaue Angaben zu machen, wie verfahren werden soll. Daher wird ergeht folgender Beschluss:


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, folgende Maßnahmen zu veranlassen und zu organisieren:

Die Littfasssäule wird beseitigt (Aufwand aus dem Budget zur Beseitigung der 3 Littfasssäulen in der Gemeinde), der dann frei werdende Platz wird mit Rasen angesät, ein Steinmetz wird mit der Gravur des Steins gem. Gestaltungsvorschlag 1 ohne das Wort "Brodersby" beauftragt, dieser wird am endgültigen Standort aufgestellt, die Glas- und der Altkleidercontainer werden ggf. versetzt und zwecks Sichtschutz eingefasst und der Standplatz wird befestigt. Das bereits genehmigte Budget von 20.000 € steht ihm dafür zur Verfügung.

Der im April gefasste Beschluss wird aufgehoben. 


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Verkehrsangelegenheiten, hier: Halteverbotsbeschilderung Schloßstraße
Beschlussvorlage - 28/2018
In der Einwohnerfragestunde des Bau-, Umwelt- und Sozialausschusses der Gemeinde Brodersby v. 19.04.2018 wurde seitens eines Anliegers gebeten, zu prüfen ob das (von K 62 einfahrend links) bestehende Halteverbot auf die andere Straßenseite verlegt werden könnte.  
Die Beschilderung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt unzureichend, es mangelt an Wiederholungsbeschilderungen, welche alle 50 m zu errichten wären. Weiterhin wird darauf hinzuweisen, dass die vorhandene Beschilderung nur den Straßenkörper betrifft. Wenn auch der Seitenstreifen würde erfasst werden sollen, wären weitere Zusatzzeichen erforderlich, um auch das Parken auf dem Seitenstreifen zu unterbinden. Grundsätzlich kann in dem betreffenden Teil der Schloßstraße das Erfordernis einer Halteverbotsbeschilderung gänzlich in Frage gestellt werden.
Halten und Parken ist allgemein untersagt, wo es gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt. Im Hinblick auf den bereits gesetzlich festgelegten umfangreichen Verbotskatalog sind an ein Halt- oder Parkverbot strenge Anforderungen zu stellen. Entsprechende Anordnungen sind damit auf wirkliche Ausnahmesituationen beschränkt.
Tatsächlich herrschen bereits viele gesetzliche Parkverbote (Beispiele: Schachtdeckel, vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m, bis zu je 15 m vor und hinter Haltestellenschildern, Parken gegenüber Ein- und Ausfahrten in engen Straßen usw...). Die Straße vor Ort ist relativ schmal, so dass ein Halten oder Parken grundsätzlich bereits unzulässig ist – wenn eine Rest-Straßenbreite von 3,05 m unterschritten wird. Ein gänzliches Parken auf dem Straßenkörper - ohne Nutzung des Seitenstreifens - ist damit ohnehin untersagt. Daher könnte man auch zu Schluss kommen, dass in dem betreffenden Teilstück der Schloßstraße die Halteverbotsbeschilderung gänzlich entfallen kann.

Der Aussuchuss erörtert Vor- und Nachteile der denkbaren Optionen.

Beschluss:
Die Gemeinde Brodersby beschliesst, den Antrag zu stellen auf Aufhebung der in der Schlosstraße befindlichen Halteverbotsbeschilderung. 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Einwohnerfragestunde

Herr Tegethoff berichtet, dass die Reiter bzw. Reitbetriebe der Gemeinde einen Stammtisch gegründet haben. In diesem sollen nicht zuletzt auch Lösungen bestehender Probleme bei der Nutzung des gemeindlichen Wegenetzes durch die Reiter erdacht und weiteren Konflikten vorgebeugt werden. Er fungiert gerne als Ansprechpartner, wenn es Probleme gibt oder welche gemeldet werden.

Herr Jensen regt an, am DLRG-Gebäude Brutkästen für Mauersegler anzubringen. Der Bürgermeister bittet darum, vorerst zumindest innerhalb der Mangelanspruchsfristen (bis zu 4 Jahre) davon abzusehen. Ob eine Anbringung danach erfolgen kann, muss dann beraten werden.


Jan Andresen  Harald Pohl 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender