Sitzungsort: | im Feuerwehrgerätehaus Brodersby, Brodersby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.55 Uhr |
stellv. Ausschussvorsitzende/r Elsbeth Müller |
Ausschussmitglied Birgit Schwartz-Sander |
wählbarer Bürger Markus Tegethoff |
Ausschussmitglied Claus-Hermann Thomsen |
Ausschussvorsitzender Harald Pohl (entschuldigt ) |
wählbarer Bürger Karl-Christoph Jensen (entschuldigt ) |
wählbare Bürgerin Nadine Kohrt (entschuldigt ) |
Gemeindevertreter Dieter Olma |
Gemeindevertreter Jürgen Thietje |
Gemeindevertreter Hans Walther Wagner |
Protokollführer Jan Andresen |
Gast Frank Springer |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | B-Plan Nr. 6 "Schönhagen Schloß zwischen Schloßstraße und Eiskellerweg" |
4.1 | Vorstellung der Erschließungsplanung |
Beschlussvorlage - 16/2019 | |
4.2 | Erstellung eine Lärmschutzgutachtens |
Beschlussvorlage - 19/2019 | |
4.3 | Vergabe eines Straßennamens |
Beschlussvorlage - 18/2019 | |
5. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
6. | Ergebnis der Kanalnebelungen in Teilen von Schönhagen |
Beschlussvorlage - 14/2019 | |
7. | Erstellung einer Informations- und Veranstaltungsseite der Gemeinde Brodersby auf der Social-Media-Seite "FACEBOOK" |
Beschlussvorlage - 15/2019 | |
8. | Einwohnerfragestunde |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
10. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Der TOP 6 wird nach vorne verschoben. TOP 9 soll, wie vorgesehen, nichtöffentlich behandelt werden.
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.
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zu TOP 4. | B-Plan Nr. 6 "Schönhagen Schloß zwischen Schloßstraße und Eiskellerweg" |
zu TOP 4.1 | Vorstellung der Erschließungsplanung |
Beschlussvorlage - 16/2019 Der Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Brodersby hat die erste öffentliche Auslegung im Mai abgeschlossen. Aktuell werden die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie privater Dritter ausgewertet. Parallel hierzu wurde durch das Planungsbüro Springer der Entwurf der Erschließungsplanung fertiggestellt. Die Planung beinhaltet dabei im Wesentlichen die Beschaffenheit der Verkehrsflächen (Oberflächen) sowie Aussagen zur Entwässerung, Straßenbeleuchtung, Parkplätze, Straßenbegleitgrün, etc. Die aktuellen Ergebnisse werden innerhalb der Sitzung des Fachausschusses durch einen Vertreter des Ingenieurbüros vorgestellt und können dann im Anschluss beraten werden. Die Erschließungsplanung stellt dann die Grundlage für die Ausschreibung der Bauleistungen dar. Das weitere Vorgehen zur zeitlichen Umsetzung des Bauvorhabens kann wie folgt skizziert werden: Angenommener Zeitstrahl
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Herr Hasse trägt anhand eines Leinwandvortrages vor.
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Beschluss: Dem Entwurf der Erschließungsarbeiten wird mit folgenden Definitionen zugestimmt:
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 4.2 | Erstellung eine Lärmschutzgutachtens |
Beschlussvorlage - 19/2019 Im Rahmen des laufenden Bauleitplanverfahrens sind bereits einige Stellungnahmen eingegangen. Da es unter Umständen erforderlich werden kann, für die Abwägung ein Lärmgutachten zu erstellen, empfiehlt es sich, dem Bürgermeister die Ermächtigung zu erteilen hierfür den Auftrag vergeben zu können. Die Kosten für ein solches Gutachten werden in etwa bei 3.000,00 € liegen.
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Herr Olma leitet in das Thema ein und äußert Unverständnis, warum erst jetzt im Verfahren behördlicherseits Gutachten gefordert werden. Herr Springer trägt anhand eines Leinwandvortrages vor. Er berichtet von jüngst noch eingegangenen Stellungnahmen und bewertet diese. Der Abwägungsbeschluss kann frühestens nach den Sommerferien 2019 gefasst werden. Am Ende der Erörterung wird folgender Beschluss gefasst.
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Beschluss: Der Bürgermeister wird ermächtigt den Auftrag für ein Lärmgutachten für den Bebauungsplan Nr. 6 zu erteilen. Die Kosten von rund 5.000,00 € werden im Haushalt bereit gestellt.
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 4.3 | Vergabe eines Straßennamens |
Beschlussvorlage - 18/2019 Anlässlich der Erschließung des Bebauungsplans Nr. 6 der Gemeinde Brodersby für das Gebiet nordwestlich des Eiskellerweges, nördlich der Straße Am Schloßteich sowie beidseitig der Schloßstraße wird um die Vergabe eines neuen Straßennamens gebeten. In der Regel werden, wenn möglich und sinnvoll, die alten historischen Gemarkungen und Flurnamen als Straßennamen in den Neubaugebieten verwendet. Für die Gemeinde Bordersby liegen dem Amt Schlei-Ostsee allerdings keine entsprechenden Karten vor. Da die spätere Straßenanbindung nicht für die im B-Plan rot eingezeichneten Grundstücke über die Schloßstraße erfolgen soll, sondern über die Straße "Eiskellerweg", macht der Name "Schloßstraße" keinen Sinn. Lediglich die Erschließung der Grundstücke, die im B-Plan blau eingezeichnet sind, erfolgt über die Schloßstraße und soll diesen Straßennamen beibehalten. Die bereits vergebenen Hausnummern in der Straße "Schloßstraße" (Hausnummern 1 - 18) behalten dabei Ihre Gültigkeit. Die Grundstücke, die im B-Plan rot eingezeichnet sind, sollen über den Eiskellerweg erschlossen werden. Da es in der Straße Eiskellerweg bereits die Hausnummern 1 bis 6 gibt, wäre nur eine Nummerierung mit a, b, c etc. möglich. Bei 8 Grundstücken macht das keinen Sinn. Es wird daher der Wunsch geäußert, dass das Gebiet möglichst einen neuen, eigenen Straßennamen erhalten sollte. Denn sobald mit der Vermarktung der Grundstücke begonnen werden kann, liegt es im Interesse der künftigen Grundstückseigentümer rechtzeitig darüber zu beraten, welcher Straßenname für das Baugebiet vergeben werden soll. Innerhalb des Ausschusses werden verschiedene Namen zur Beratung gestellt. Die kommunalen Gremien werden gebeten, über die einzelnen Vorschläge einzeln zu beraten und abzustimmen. |
Folgende Namensvorschläge wurden vom Ausschuss gemacht:
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Beschluss: Es wird beschlossen, den im B-Plan rot eingezeichneten Grundstücken im Neubaugebiet nordwestlich des Eiskellerweges, nördlich der Straße "Am Schloßteich" sowie beidseitig der Schloßstraße (B-Plan Nr. 6) einen neuen Straßennamen zu geben. Bürger sollen über die Presse aufgerufen werden, bis Ende Juli 2019 Vorschläge zu machen. Im Strandhus sollen Vorschläge abgegeben werden können. Die im B-Plan blau eingezeichneten Grundstücke behalten den Straßennamen "Schloßstraße". Die bereits bestehenden Hausnummern der Straße "Schloßstraße" behalten dabei ebenfalls ihre Gültigkeit. Alle anfallenden Kosten (Schilder etc.) tragen die jeweiligen Grundstückseigentümer.
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 5. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
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zu TOP 6. | Ergebnis der Kanalnebelungen in Teilen von Schönhagen |
Beschlussvorlage - 14/2019 Wie beschlossen, wurden Kanalnebelungen in Schönhagen durchgeführt. Leider sind die schriftlichen Ergebnisprotokolle der Firma Vollert erst am 22.05.2019 beim Amt eingegangen. Daher muss deren Inhalt noch ausgewertet und kann erst zur Sitzung vorgetragen werden. Tatsächlich sind aber Fremdwassereinleitungspunkte festgestellt worden. Zudem möchte die Verwaltung anregen, an der Mengenmesseinrichtung in der Druckrohrleitung auf der ehemaligen Kläranlage in Schönhagen ein Übertragungsgerät nachzurüsten. Dieses würde die Daten des elektronischen Mengenmessers zur Kläranlage nach Kappeln (oder wahlweise auch nach Revkuhl) übersenden. Dort können dann Stunden-, Tages-, Wochen- oder Monatsganglinien nachvollzogen werden. Dadurch wäre man in der Lage, zum Einen die Funktion des Mengenmessers zu überwachen und zum Anderen auch zu beobachten, ob steigende Abwassermengen mit Regenereignissen in Korrelation stehen. Herr Andresen bemüht sich parallel Wetterdaten von der Wetterstation in Schönhagen zu bekommen, die dann mit den Abflussmengen in Verbindung gebracht werden können. Darüber ließe sich rückschließen, ob Fremdwasser primär über Oberflächen und Schachtdeckel in das SW-System gelangt, oder ob undichte Leitungen und Fremdwasser die primäre Ursache von Fremdwasser ist. Die Datenübertragungshard- und software kostet 2.640 €. Die Installation nimmt die Schleswag Abwasser vor. Die Abrechnungen der Stadt Kappeln für die Übernahme des Abwassers für die Jahre 2017 und 2018 liegen bis zum 23.05.2019 noch nicht vor. Zwischenzeitlich liegt sie vor, wurde aber hinsichtlich der Schmutzwassermengen noch nicht interpretiert.
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Herr Andresen trägt vor. Nach Erörterung wird folgender Beschluss gefasst:
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Beschluss: Es wird beschlossen:
Feststellungen und weitere Ergebnisse werden im Bauauschuss zu gegebener Zeit wieder vorgetragen.
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Erstellung einer Informations- und Veranstaltungsseite der Gemeinde Brodersby auf der Social-Media-Seite "FACEBOOK" |
Beschlussvorlage - 15/2019 Im Rahmen der 750-Jahr-Feierlichkeiten aufgefallen und für künftige Veranstaltungen der Gemeinde vorteilhaft wäre, zu den bereits vorhandenen Medien (Schaukasten / Flyer / Zeitung) zusätzlich die Bewohner / Freunde der Gemeinde Brodersby, durch die Erstellung einer gemeindeeigenen Facebook-Seite mit Informationen rund um die Gemeinde zu versorgen. Auf dieser Seite könnten Informationen eingestellt werden wie z.B.:
Weitere Vorteile: Es kann durch eine solche Facebookseite ein Netzwerk aufgebaut werden, das sowohl der Information dient als auch die Verbundenheit mit der Gemeinde Brodersby fördert. Ehemalige Bewohner können diese Seite abonnieren und sich über die Geschehnisse der Gemeinde informieren. Wichtig für eine solche Facebook-Seite: Die Richtlinien der DGSVO (Datenschutzordnung) müssen zwingend eingehalten werden. Gewaltverherrlichende oder politische wie soziale Parolen, die Dritte in irgendeiner Art und Weise schädigen könnten, müssen verhindert werden. Hierfür bietet Facebook die Einstellungsmöglichkeit, dass nur Beiträge von Dritten eingestellt werden können, wenn diese durch die Administratoren freigegeben werden. |
Nach ausgiebiger Erörterung und Abwägung von Risiken und Chancen wird folgender Beschluss gefasst:
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Beschluss: Die Gemeinde beabsichtigt, eine Informations- und Veranstaltungsseite in Facebook einzurichten.
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Ja-Stimmen | :1 |
Nein-Stimmen | :2 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
zu TOP 8. | Einwohnerfragestunde |
Ein Bürger hat Anmerkungen zu der Beschilderungen des OKR gemacht. Es wird über den Sachstand zur Geschwindigkeitsbeschilderung an der Ostseestraße berichtet. Es wird über die Halteverbotsbeschilderung in der Schlossstraße berichtet. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 10. | Bekanntgaben |
Die Öffentlichkeit wird über die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse informiert.
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Jan Andresen | Elsbeth Müller |
Protokollführer | stellv. Verbandsvorsteher/in |