Gemäß § 66 GKWO wurde in der ersten Sitzung der GV ein Wahlprüfungsausschuss gewählt, der die Einsprüche gegen die Wahl sowie die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen vorzuprüfen hat.
Gemäß § 38 GKWG konnte jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes oder die Kommunalaufsicht binnen eines Monats nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben.
Am 12. April 2013 wurden die eingereichten Wahlvorschläge für die Gemeindewahl am 26. Mai 2013 durch den Gemeindewahlausschuss geprüft und ohne Mängel zugelassen.
Am 27. Mai 2013 wurde durch den Wahlprüfungsausschuss das endgültige Ergebnis zur Gemeindewahl in Brodersby festgestellt.
Weder Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Brodersby noch die Kommunalaufsicht haben Einsprüche gegen die Gemeindewahl am 26. Mai 2013 erhoben.
Beschluss:
Nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Brodersby, bei der festgestellt wurde, dass gegen die Gültigkeit der Wahl keine Einsprüche erhoben wurden und auch keine Beanstandungen hinsichtlich der Vorbereitung und Durchführung der Wahlhandlung zu erheben sind, wird der Gemeindevertretung empfohlen, die Gemeindewahl vom 26. Mai 2013 für gültig zu erklären
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