In vielen Gemeinden stellt das sog. „wilde Plakatieren“ ein Problem dar, welches immer weiter zunimmt. Um diesem vorzubeugen bzw. diesem Trend entgegenzuwirken bedarf es einer Regelung in Form einer „Plakatierungssatzung“, in welcher ordnende Regelungen getroffen werden.
Die Verwaltung hat hierzu eine Mustersatzung erarbeitet, welche als Anlage der Vorlage beigefügt ist. Die Gemeindevertretung hält jedoch die bestehenden Regelungen für die Gemeinde Brodersby für erprobt, so dass es keiner neuen Satzung bedarf.