Es wurde die Anfrage an die Gemeinde gestellt, den auf dem Gelände der Kläranlage Schönhagen befindliche Schlammstapelbehälter nach Inbetriebnahme der Schmutzwasserdruckrohrleitung von Schönhagen nach Kappeln als Güllezwischenlager zu nutzen. Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass der Behälter zur Zwischenlagerung von Gülle genutzt werden kann. Laut Aussage des planenden Ingenieurbüros verfügt der Behälter über einen separaten Befüll- / Entleerungsstutzen seitlich des Behälters. Zudem führt eine Leitung zu bzw. eine Leitung weg von dem Behälter. Diese sind zum Einen eine zuführende Leitung, die den Überschussschlamm von der Belebung in den Behälter leitet sowie eine abführende Leitung, die das Trübwasser aus dem Behälter zurück in das Kläranlagensystem führt. Diese beiden Leitungen sollten im Falle der Nutzung des Behälters als Zwischenlager für Gülle verschlossen werden. Die hierzu aufzuwendenden Kosten beziffert das Planungsbüro mit ca. 1000 €. Zudem sollten vertraglich eine jährliche Nutzungspauschale sowie die Haftungsmodalitäten in einem Schadensfall am Behälter bzw. an der Zuwegung vereinbart werden.
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