Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Finanzausschuss | |
Gemeindevertretung | 22.12.2011 |
Betreff: |
Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung |
Sachverhalt: |
Die derzeit gültigen Steuersätze betragen seit 01.01.2002 30,00 € für den ersten, 40,00 € für den zweiten und 50,00 € für jeden weiteren Hund. Der durchschnittliche Steuerbetrag im Amtsgebiet Schlei-Ostsee liegt bei 39,00 € für den ersten Hund. Der vom Land Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit Fehlbedarfszuweisungen geforderte Steuersatz für einen Hund beträgt 100,00 €. Die Verwaltungskosten liegen bei rund 27,00 € jährlich pro Fall. Eine Erhöhung der Steuersätze auf 40,00 € für den ersten, 60,00 € für den zweiten und 80,00 € für jeden weiteren Hund erscheint angemessen. Die gültige Satzung enthält keine Regelung zur gesonderten Besteuerung von gefährlichen Hunden. Eine Besteuerung mit dem 8-fachen Satz der normalen Hundesteuer hält der richterlichen Überprüfung stand und ist in anderen amtsangehörigen Gemeinden bereits Bestandteil der entsprechenden Satzungen. |
Abstimmungstext: |
Die II. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Brodersby wird in der vorgelegten Fassung mit folgender Änderung beschlossen: § 4 Absatz 1 erhält folgende Fassung: (1) Die Steuer beträgt jährlich: für den ersten Hund 40 € für den zweiten Hund 55 € für jeden weiteren Hund 65 € |
Anlagen: |
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