Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
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Gemeinde Brodersby

Beschlussvorlage
40/2011
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Christoph Stöcks   
 
12.12.2011

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 22.12.2011 

Betreff:
Erstellung eines Gemeindewappens

Sachverhalt:

I. Historische Begründung des Wappens:

Das Wappen ist dreigeteilt. Es bezieht sich auf die drei Ortsteile Brodersby, Höxmark und Schönhagen, aus denen die Gemeinde Brodersby besteht.
Im linken oberen Teil steht ein dreiblättriger Eichenzweig, welcher die große Eiche im Ortsteil Brodersby symbolisiert, die unter Denkmalschutz steht. Die drei Blätter verweisen auch auf die drei Ortsteile.
Im rechten oberen Teil stehen drei grüne Ähren mit zusammengestellten Stielen, welches ebenfalls auf den Zusammenschluss der drei Dörfer verweist. Des Weiteren stehen sie für den ehemaligen Gutsbetrieb Schönhagen mit seinem Schloss, welches heute eine Reha-Klinik ist. Sie verdeutlichen aber auch die bedeutende Rolle der Landwirtschaft hinsichtlich der Wirtschaft in der Gemeinde. Brodersby und Höxmark wurde 1268 erstmals erwähnt. 1876 wurde Brodersby selbständige Landgemeinde. Das Gut Schönhagen entstand 1711 aus einem Meierhof in Höxmark. Der gleichnamige Gutsbezirk bestand bis 1928.

Im unteren Teil ist ein schwimmender Schwan dargestellt. Der Schwan gibt die geographische Lage der Gemeinde Brodersby auf der Halbinsel Schwansen wieder. Der blaue Hintergrund und die weißen Wellen bezeugen den hohen Stellenwert der Ostsee mit dem Tourismus im Ostseebad Schönhagen, verweisen auch gleichzeitig auf den Schwansener See, der zum Teil in der Gemeinde liegt.

II. Wappenentwurf

In Silber eine erhöhte eingebogene blaue Spitze. Oben rechts ein dreiblättriger grüner Eichenzweig, oben links drei gefächerte grüne Ähren. Unten über fünf silbernen Wellenfäden ein silberner Schwan.


Abstimmungstext:

I. Die historische Begründung des Wappens wird beschlossen.

II. Die Gemeindevertretung entscheidet sich für den vorliegenden Wappenentwurf.



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Christoph Stöcks
-Verwaltung-