Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss | |
Gemeindevertretung |
Betreff: |
1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Nordhagener Straße" in Schönhagen - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss - |
Sachverhalt: |
Die Gemeindevertretung hat am 15.05.2012 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 beschlossen. Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 27.09.2012 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung durchgeführt. Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. Die Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom 09.10.2012 mitgeteilt, dass auf eine Stellungnahme verzichtet wird, da die Erfordernisse von Raumordnung und Landesplanung nur unwesentlich berührt werden. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand statt am 31.10.2012. Aufgrund der vorliegenden Unterlagen hat das Planungsbüro eine Entwurfsfassung erarbeitet (s. Anlagen), über die zu beraten und beschließen ist. |
Abstimmungstext: |
1. Der Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet “Nordhagener Straße“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen mit folgenden Änderungen gebilligt: Die textlichen Festsetzungen der Ziffern 4.3 und 4.4 werden gestrichen. 2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. |
Anlagen: |
Entwurfs- und Auslegungsfassung Stellungnahmen Landesplanung, Kreis, Privat |