Es liegt ein Antrag der Helios Klinik Schloss Schönhagen vom 03.02.2014 zur Änderung des B-Planes Nr. 3 "Schloss Schönhagen" der Gemeinde Brodersby vor.
Schon zur Gemeindevertretersitzung am 18.04.2013 hat die Gemeinde ein grundsätzliches Planungserfordernis für diesen Bereich festgestellt. Der vorliegende Antrag beinhaltet eine Anpassung der Baugrenzen im Bereich der Sporttherapie sowie die Erweiterung der Baugrenzen für einen zusätzlichen Speisesaal.
Die Voraussetzungen nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren) sind hier gegeben - nach Rücksprache mit dem Kreis.
Ein Umweltbericht ist somit nicht erforderlich, allerdings ist der Artenschutz zu prüfen.
Die mit Aufstellungsbeschluss vom 26.03.2008 angedachte Planung wird derzeit nicht fortgeführt.
Seit Antragstellung hat es zwischen der Gemeinde, dem Antragsteller und der Amtsverwaltung Abstimmungsgespräche gegeben, um im Vorwege offene Fragen abzuklären. Alle weiteren Belange werden im Verfahren des B-Planes behandelt.