Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Brodersby

Beschlussvorlage
14/2014
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jutta Blaase   
 
08.04.2014

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 6 für den Bereich zwischen Torhaus und Schloßbrücke
- Aufstellungsbeschluss -

Sachverhalt:

Die Gemeinde hat sich intensiv mit den Festsetzungen des B-Planes Nr. 6 auseinandergesetzt in Gesprächen mit der Amtsverwaltung und dem Betreiber der Reha-Klinik Schloss Schönhagen.

Es zeigt sich, dass ein Planungserfordernis vorhanden ist. Es handelt sich hier u. a. um die            
  • Sicherung der öffentlichen Erschließung
  • Erweiterung um den Bereich der Tennishalle im Westen
  • Erweiterung um den Bereich Schloßstraße und östlich gelegene Flächen zwischen Torhaus und Schossbrücke (bisher Teilbereich B-Plan 3)
  • Überplanung des ehemaligen Bereiches Schwesternwohnheim

In den Gesprächen wurde auf die derzeitige Situation des Feuerwehrgerätehauses am Eiskellerweg und die mangelnde öffentlich-rechtliche Erschließung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 6 hingewiesen. Durch Herrn Schlömer und Herrn Olma wurde ausgeführt, dass hier eine nachhaltige Lösung gesucht werden sollte. Eine Anpassung des Bebauungsplanes Nr. 6 wäre daher wünschenswert. Die große Freifläche, auf der bisher das Schwesternheim geplant war, könnte dann entsprechend überplant werden. Überdies soll es Ziel der Planung sein, für alle Betroffenen eine gesicherte Erschließung zu schaffen. Mit in den Geltungsbereich einfließen soll dann auch der Bereich der Tennishalle mit Außenanlagen.

Die HELIOS signalisierte eine mögliche Flächenbereitstellung für die Entwicklung im Bereich des Feuerwehrgerätehauses. So könne die Gemeinde, auch wenn durch den östlich angrenzenden Grundeigentümer kein Land zur Verfügung gestellt wird, eine Entwicklung vornehmen. Dieses Angebot nimmt die Gemeinde dankend an.

Nach konstruktivem Austausch signalisiert die HELIOS Bereitschaft für eine Überplanung des Bebauungsplanes Nr. 6. Grundsätzlich muss aber noch die Regionalgeschäftsführung mit eingebunden werden.
Die notwendigen Aufstellungsbeschlüsse sollen beide im Rahmen der nächsten Sitzung erfolgen. In diesen Beschlüssen würde dann die Verwaltung beauftragt werden, entsprechende Kostenerstattungsverträge mit HELIOS auszuarbeiten. Die Kostenbeteiligung für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 6 soll dabei nur anteilig (nach Fläche) erfolgen.


Abstimmungstext:

  1. Der Bebauungsplan Nr. 6 für das Gebiet "Schönhagen zwischen Schloßstraße und Eiskellerweg" soll wie folgt geändert werden:*
  • Sicherung der öffentlichen Erschließung
  • Erweiterung um den Bereich der Tennishalle im Westen
  • Erweiterung um den Bereich Schloßstraße und östlich gelegene Flächen zwischen Torhaus und Schloßbrücke (bisher Teilbereich B-Plan 3)
  • Überplanung des ehemaligen Bereiches Schwesternwohnheim
  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)
  2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer in Busdorf beauftragt werden.
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  5. Ein Kostenerstattungsvertrag für anteilige Flächen ist abzuschließen.
      
- *s. räuml. Geltungsbereichsabgrenzung



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Jutta Blaase
-Verwaltung-

Anlagen:

Plangeltungsbereichsabgrenzung