Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Brodersby

Beschlussvorlage
48/2014
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Susanne Hagemeier   
 
28.10.2014

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 08.12.2014 
Gemeindevertretung 15.12.2014 

Betreff:
Erlass einer Satzung über die Erhebung von Kurabgaben für den Ortsteil Schönhagen

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat am 01.07.2014 beschlossen eine ganzjährige Kurabgabe umzusetzen; aufgrund des Finanzausschussbeschlusses vom 08.10.2014 und des Vorgesprächs in der Amtsverwaltung am 20.10.2014 wurde eine neue Kurabgabesatzung erarbeitet.

Im folgenden werden wesentliche Änderungen erläutert:
  • Der Satzung wird eine Liegenschaftskarte beigefügt, um das Erhebungsgebiet nach § 10 Abs.2 KAG klar zu bestimmen.
  • Definition des abgabenpflichtigen und befreiten Personenkreises wurde der aktuellen Rechtsprechung angepasst.
  • Ermäßigung der Kurabgabe um 50 % für Schwerbehinderte, die eine Behinderung von 80% und mehr (bisher 100 %) nachweisen und deren Begleitperson
  • Festlegung der Abgabensätze in § 5 aufgrund der neuen Haupt- und Nebensaisonzeiten und der entsprechenden Kalkulation für das Jahr 2015
  • Aktualisierung der Vorschriften zu Pflichten und Haftung der Wohnungsgeber, Datenverarbeitung und Ordnungswidrigkeiten


Abstimmungstext:

Die Kurabgabensatzung wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.



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Susanne Hagemeier
-Verwaltung-

Anlagen:
  • Entwurf vom 27.11.2014: Satzung über die Erhebung von Kurabgaben in der Gemeinde Brodersby für den Ortsteil Schönhagen
  • Kalkulation für 2015