Die Gemeindevertretung hat am 01.07.2014 beschlossen eine ganzjährige Kurabgabe umzusetzen; aufgrund des Finanzausschussbeschlusses vom 08.10.2014 und des Vorgesprächs in der Amtsverwaltung am 20.10.2014 wurde eine neue Kurabgabesatzung erarbeitet.
Im folgenden werden wesentliche Änderungen erläutert: - Der Satzung wird eine Liegenschaftskarte beigefügt, um das Erhebungsgebiet nach § 10 Abs.2 KAG klar zu bestimmen.
- Definition des abgabenpflichtigen und befreiten Personenkreises wurde der aktuellen Rechtsprechung angepasst.
- Ermäßigung der Kurabgabe um 50 % für Schwerbehinderte, die eine Behinderung von 80% und mehr (bisher 100 %) nachweisen und deren Begleitperson
- Festlegung der Abgabensätze in § 5 aufgrund der neuen Haupt- und Nebensaisonzeiten und der entsprechenden Kalkulation für das Jahr 2015
- Aktualisierung der Vorschriften zu Pflichten und Haftung der Wohnungsgeber, Datenverarbeitung und Ordnungswidrigkeiten
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