Mit Wirkung vom 01.08.2014 hat der Landesgesetzgeber in § 10 Kommunalabgabengesetz (KAG) den Begriff der Fremdenverkehrsabgabe durch die sog. Tourismusabgabe ersetzt. In seiner Sitzung am 08.10.2014 hat sich der Finanzausschuss bereits mit dem Erfordernis einer Satzungsänderung beschäftigt und beschlossen, dass der Gemeindevertretung ein entsprechender Satzungsentwurf vorgelegt werden soll.
Im folgenden werden wesentliche Änderungen erläutert:
- In der kompletten Satzung wird der Begriff "Fremdenverkehr" durch den Begriff "Tourismus" ersetzt.
- Der Satzung wird eine Liegenschaftskarte beigefügt, um § 10 Abs. 6 Satz 2 KAG Rechnung zu tragen (hinreichende Bestimmung des Erhebungsgebietes).
- Einbeziehung der rechtsfähigen Personenvereinigungen in den Kreis der Abgabepflichtigen und Streichung von Haftungsbestimmungen für Verpächter und Vermieter wegen fehlender Ermächtigungsgrundlage (Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung).
- Die Abgabenpflicht bezieht sich auf das ganze Kalenderjahr.
- Streichung von Befreiungsmöglichkeiten, weil diese im Ermessen der Gemeinde stehen und hinsichtlich der Abgabengerechtigkeit rechtlich sehr umstritten sind.
- Anpassung der Definition der Vorteilseinheit an die aktuelle Rechtsprechung
- Festlegung der Abgabensätze in § 7 aufgrund der Kalkulation für das Jahr 2015
- Klare Beschreibung der Mitwirkungspflichten der Abgabepflichtigen
- Aktualisierung der Vorschriften zur Datenverarbeitung und zu Ordnungswidrigkeiten
- Überarbeitung der Begrifflichkeiten in den Anlagen 1 bis 4 zu § 6 Abs.2 der Satzung