Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Amtsdirektor

 

Gemeinde Brodersby

Beschlussvorlage
52/2014
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Gunnar Bock   
 
04.12.2014

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Stellungnahme zum Maßnahmenplan Barrierefreiheit

Sachverhalt:

Mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes zum 01.01.2013 hat der Bund die Zielsetzung der Herstellung vollständiger Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum 01.01.2022 aufgenommen. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde widmet sich nunmehr mit dem Maßnahmenplan Barrierefreiheit der Frage der Weiterentwicklung der Barrierefreiheit in einem ersten Schritt bis 2018. Die Amtsverwaltung hat in einer Vorabbeteiligung bereits allgemein Stellung genommen und wird sich zu den Sachverhalten, die für alle Gemeinden gemeinsam gelten (Fragen zu Zuständigkeiten, Förderungen, Straßenausbaubeitragsverpflichtungen usw.), ohnehin im weiteren Verfahren äußern. Der Maßnahmenplan enthält jedoch auch eine gemeindebezogene Liste mit seitens des Kreises bis 2018 zum Umbau vorgeschlagenen Haltestellen. Hierauf soll sich der Blick der Gemeinden bei ihrer Stellungnahme verstärkt richten.

Der Maßnahmenplan schlägt für Brodersby den barrierefreien Ausbau der beidseitigen Haltestellen in Höxmark bis 2018 vor. Die Notwendigkeit und die Priorisierung wird mit dem nicht vorhandenen Bordstein begründet. Eine barrierefreie Nutzung eines Niederflurbusses soll eine Bordsteinhöhe von 16 bis 18 cm erfordern. Weitere bauliche Notwendigkeiten können der Ziffer 3.2 des Maßnahmenplanentwurfes entnommen werden. Die Bedeutung dieser Haltestellen wird mit einer naheliegenden Seniorenwohnanlage begründet, wobei diese nicht mehr betrieben wird.

Die Haltestellen liegen an der K 62 oder im Einmündungsbereich zur K 62, weshalb die Straßenbaulast zumindest zu einem wesentlichen Teil beim Kreis liegen müsste, so dass dieser grundsätzlich auch für die Kosten aufkommen muss. Auch, wenn Grenzfälle hinsichtlich der Zuständigkeit noch grundsätzlich mit den nicht gemeindlichen Straßenbaulastträgern geklärt werden müssen, sollte sich die Gemeinde derzeit auf den Standpunkt stellen, für die Haltestellen zumindest zu einem wesentlichen Teil nicht zuständig zu sein. Soweit der Kreis hier in der Pflicht ist, sollte er auch federführend Verantwortung übernehmen und die Gemeinde rechtzeitig in die Planung einbeziehen sowie eine mögliche Kostenverteilung abstimmen. Der Kreis sollte sich daher auch im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens zu den Haltestellen in Höxmark Gedanken machen.


Abstimmungstext:

Die Gemeinde Brodersby ist für die Haltestellen in Höxmark an der K 62 zumindest in wesentlichen Teilen kein Straßenbaulastträger. Der Kreis ist daher in der Pflicht, die Maßnahme durchzuführen. Er sollte daher insgesamt federführend Verantwortung übernehmen und die Gemeinde rechtzeitig in die Planung einbeziehen sowie eine mögliche Kostenverteilung abstimmen. Aus diesem Grunde sollte der Kreis auch als Straßenbaulastträger im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens zu den Haltestellen in Höxmark Stellung nehmen. Der Bordstein entlang der Ostseestraße (Kreisstraße) sollte in diesem Zusammenhang ebenfalls eine barrierefreie Querung ermöglichen.



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Gunnar Bock
-Amtsdirektor-

Anlagen:
  • Auszug aus dem Entwurf des Maßnahmeplans (der Gesamtentwurf befindet sich als download unter www.kreis-rd.de/Wirtschaft + Tourismus)
  • Vorabstellungnahme des Amtes vom 22.07.2014
  • Beteiligungsschreiben des Kreises vom 01.12.2014