Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Ordnung- und Soziales

 

Gemeinde Brodersby

Beschlussvorlage
5/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Carsten Scheller   
 
03.02.2015

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss 02.03.2015 
Gemeindevertretung 03.03.2015 

Betreff:
Verkehrsangelegenheiten; hier: Überholverbot K 62 / Ortsteil Schönhagen

Sachverhalt:

Am 22.01.2015 hat u. a. mit Herrn Brück vom Kreis Rendsburg-Eckernförde (Verkehrsaufsicht), Herrn Bürgermeister Schlömer, Herrn Olma und Herrn Mikulsky ein Ortstermin in Brodersby, Ortsteil Schönhagen, wegen dem geplanten Neubau des Feuerwehrgerätehauses stattgefunden. Es wurde dabei auch die verkehrliche Situation erörtert, insbesondere das Befahren der Kreisstraße. Die Zufahrt zum neuen Feuerwehrgerätehaus ist von der Schlossstraße geplant.
In diesem Ortstermin wurde es für notwendig erachtet, dass auf der K 62 im Bereich ab Höhe Nordhagener Straße bis zur Abfahrt Lückeberg ein beidseitiges Überholverbot eingerichtet wird. Herr Brück (Verkehrsaufsicht) hat hiergegen keine Bedenken geäußert und um Vorlage eines entsprechenden Antrages gebeten, sofern die Gemeinde Brodersby ein entsprechendes Überholverbot wünscht.

Die Gemeinde wünscht ein Überholverbot von Am Schloßteich bis Lückeberg.


Abstimmungstext:

Die Gemeinde Brodersby beschließt, bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu beantragen, dass auf der K 62 auf dem Streckenabschnitt zwischen Am Schloßteich und Einfahrtbereich Lückeberg, ein beidseitiges Überholverbot angeordnet wird.



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Carsten Scheller
-Verwaltung-

Anlagen:
Lagekarte