Amt Schlei-Ostsee |
|
|
Datum | |||||
|
|
Beratungsfolge | Sitzung |
Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss | |
Gemeindevertretung |
Betreff: |
Weitere Vorgehensweise in Sachen Windkraft |
Sachverhalt: |
Im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung vom 20.07.2015 wurde über einen Antrag der demIni zum zukünftigen Umgang mit Windkraft in der Gemeinde Brodersby beraten. Inhaltlich wird hierzu auf die Beschlussvorlage Nr. 10/2015 verwiesen. Im Ergebnis wurde beschlossen, dass die Angelegenheit noch einmal an den Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss verwiesen wird. Ziel ist, unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzeslage, eine rechtssichere Beschlussfassung vorzubereiten. Zum aktuellen Sachstand kann mitgeteilt werden, dass mit Datum vom 26.08.2015 der aktuellste Beratungserlass veröffentlicht wurde. Dieser trifft umfassende Aussagen zur Ansiedlung von Windkraftanlagen (einschl. Repowering). Der Landesentwicklungsplan, der bisher die Voraussetzungen hierfür definiert hat, wurde inzident mit dem OVG Urteil für unwirksam bewertet. Dies hat das Land S.-H. dazu veranlasst mit Planungserlass vom 23.06.2015 die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes S.-H. 2010 und Teilaufstellung der Regionalpläne (Sachthema Windenergie) für die Planungsräume I bis III auf den Weg zu bringen. In diesem Erlass werden auch die harten und weichen Ausschlusskriterien definiert. Die Erlasse und weitere Ausführungen können unter eingesehen werden. Legt man die derzeitige Sach- und Rechtslage zu Grunde, werden aus Sicht der Verwaltung folgende Möglichkeiten aufgezeigt:
|
Abstimmungstext: |
Es wird beschlossen, wie folgt vorzugehen: Die Gemeinde gibt gegenüber der Staatskanzlei eine Eigenerklärung ab, in der sie klar zum Ausdruck bringt, dass sie keine Eignungsflächen für Windkraftanlagen im Gemeindegebiet vorhalten möchte und darüber hinaus einem Repowering außerhalb von Eignungsflächen nicht zustimmen wird. Für die Erarbeitung soll ein Fach- / Arbeitsausschuss, bestehend aus Vertretern aller Fraktionen der Gemeinde, gegründet werden. Ein mögliches Ergebnis, bzw. der dann momentan herrschende Stand der Arbeit, soll in der GV im Dezember der Gemeinde vorgetragen werden. Der Fach- / Arbeitsausschuss besteht aus:
|