Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Brodersby

Beschlussvorlage
31/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
28.09.2015

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Weitere Vorgehensweise in Sachen Windkraft

Sachverhalt:
Im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung vom 20.07.2015 wurde über einen Antrag der demIni zum zukünftigen Umgang mit Windkraft in der Gemeinde Brodersby beraten. Inhaltlich wird hierzu auf die Beschlussvorlage Nr. 10/2015 verwiesen.
Im Ergebnis wurde beschlossen, dass die Angelegenheit noch einmal an den Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss verwiesen wird. Ziel ist, unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzeslage, eine rechtssichere Beschlussfassung vorzubereiten.

Zum aktuellen Sachstand kann mitgeteilt werden, dass mit Datum vom 26.08.2015 der aktuellste Beratungserlass veröffentlicht wurde. Dieser trifft umfassende Aussagen zur Ansiedlung von Windkraftanlagen (einschl. Repowering). Der Landesentwicklungsplan, der bisher die Voraussetzungen hierfür definiert hat, wurde inzident mit dem OVG Urteil für unwirksam bewertet. Dies hat das Land S.-H. dazu veranlasst mit Planungserlass vom 23.06.2015 die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes S.-H. 2010 und Teilaufstellung der Regionalpläne (Sachthema Windenergie) für die Planungsräume I bis III auf den Weg zu bringen. In diesem Erlass werden auch die harten und weichen Ausschlusskriterien definiert.
Die Erlasse und weitere Ausführungen können unter
eingesehen werden.

Legt man die derzeitige Sach- und Rechtslage zu Grunde, werden aus Sicht der Verwaltung folgende Möglichkeiten aufgezeigt:
 
  1. Die Gemeinde gibt gegenüber der Staatskanzlei eine Eigenerklärung ab, in der Sie klar zum Ausdruck bringt, dass sie keine Eignungsflächen für Windkraftanlagen im Gemeindegebiet vorhalten möchte und darüber hinaus einem Repowering außerhalb von Eignungsflächen nicht zustimmen wird. Dies kann insoweit nicht rechtssicher erfolgen, als das es aktuell noch keine abschließenden rechtlichen Rahmenbedingen hierfür gibt.  Diese Erklärung kann von der Gemeinde, gerne auch mit Unterstützung der Verwaltung, erarbeitet werden. Bindend wird diese aber nicht sein. Sie wird lediglich den aktuellen politischen Standpunkt der Gemeinde zum Ausdruck bringen.
  1. Im Rahmen der o. g. Teilfortschreibung werden alle Gemeinden formal beteiligt. Es liegen dann konkrete Planentwürfe vor, zu denen sich die Gemeinde positionieren kann. In diesem Verfahren sind dann die notwendigen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken vorzutragen.
  1. Die Gemeinde bedient sich zur Erarbeitung einer Stellungnahme der Unterstützung eines/r Fachjuristen. Die Kosten betragen hierfür zwischen 230,00 bis 250,00 €/Std. zzgl. MwSt.

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, wie folgt vorzugehen:

Die Gemeinde gibt gegenüber der Staatskanzlei eine Eigenerklärung ab, in der sie klar zum Ausdruck bringt, dass sie keine Eignungsflächen für Windkraftanlagen im Gemeindegebiet vorhalten möchte und darüber hinaus einem Repowering außerhalb von Eignungsflächen nicht zustimmen wird.
Für die Erarbeitung soll ein Fach- / Arbeitsausschuss, bestehend aus Vertretern aller Fraktionen der Gemeinde, gegründet werden. Ein mögliches Ergebnis, bzw. der dann momentan herrschende Stand der Arbeit, soll in der GV im Dezember der Gemeinde vorgetragen werden.
Der Fach- / Arbeitsausschuss besteht aus:
  • Herrn Mikulsky für die DEMINI
  • Herrn Thietje für die CDU
  • Herrn Kühlcke für die SPD
sowie dem Bürgermeister, der ebenfalls eingeladen wird.


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Norbert Jordan
-Verwaltung-