Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Brodersby

Beschlussvorlage
42/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
24.11.2015

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss 01.12.2015 
Gemeindevertretung 16.12.2015 

Betreff:
Straßenausbau Drasberger Weg

Sachverhalt:
Vor einigen Jahren hat die Gemeinde Brodersby beim Kreis Rendsburg-Eckernförde einen Antrag auf Bezuschussung einer sogenannten Deckenerneuerung des Drasberger Wegs von Brodersby bis Höxmark gestellt. Die Gemeindestraße hat die interne Bezeichnung GIK 4. Die Bezeichnung "Deckenerneuerung" beinhaltet eine Verstärkung mittels einer Profilierung aus Asphalttragschichtmaterial sowie einer neuen Asphaltdecke. Wie bereits hinlänglich beraten, kann ein schlichtes Erneuern der Asphaltdecke aus technischen Gründen mit Nichten empfohlen werden. Überdies würde diese Bauweise auch nicht bezuschusst werden.

Nunmehr hat der Kreis Rendsburg-Eckernförde telefonisch bei Herrn Andresen angefragt, ob in der Gemeinde Brodersby die Deckenerneuerung in 2016 durchgeführt werden soll. Aufgrund der Rangfolge der Antragseingänge kann eine Bezuschussung in 2016 in Aussicht gestellt werden. Die Zuschussquote liegt bei 55 % auf die Nettobaukosten.Zum Zeitpunkt der Antragstellung in 2012 wurden 210.000 € Baukosten geschätzt.

Der Bürgermeister hat die Gremien der Gemeinde gebeten, zu beraten, ob ein Straßenausbau durchgeführt werden soll. Sofern dieses der Fall sein sollte, wären zweifelsohne Ausbaubeiträge zu erheben. Dazu bedürfte es dann zunächst der Einführung einer Straßenausbaubeitragssatzung. Die aus FAG- und / oder GVFG stammenden Zuschussmittel würden den beitragsfähigen Aufwand nicht mindern und würden daher lediglich den Haushalt der Gemeinde entlasten.

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, dem Kreis Rendsburg-Eckernförde zu melden, dass ein Straßenausbau der GIK 4 durchgeführt werden soll. Da der Kreis die Verteilung der zur Verfügung stehenden Zuschussmittel aus Landes- und Bundesmitteln sicher planen muss, ist der Gemeinde bewusst, dass diese Meldung eine gewisse Verbindlichkeit besitzt. Über die Finanzierung und die Aufstellung einer Ausbaubeitragssatzung wird zu Beginn des Jahres 2016 gesondert beraten.    


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Jan Andresen
-Verwaltung-