Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Zentrale Dienste

 

Gemeinde Brodersby

Beschlussvorlage
28/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Christoph Stöcks   
 
12.09.2016

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 26.09.2016 
Gemeindevertretung  

Betreff:
Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung

Sachverhalt:
Nach § 34 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein regelt die Gemeindevertretung ihre inneren Angelegenheit, insbesondere den Ablauf der Sitzungen, durch eine Geschäftsordnung, soweit hierzu keine gesetzlichen Regelungen vorliegen. Die Geschäftsordnung der Gemeinde Brodersby ist 25 Jahre alt und ist entsprechend neu anzupassen. Auf diesen Zustand hat auch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Kreises im Rahmen seiner letzten Prüfung hingewiesen. Daher ist eine neue Geschäftsordnung zu beschließen. Die Amtsverwaltung hat hierzu eine Mustergeschäftsordnung erarbeitet.  

Abstimmungstext:
Die vorliegende Geschäftsordnung wird mit folgender Änderung beschlossen:

§ 11 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
(2) Die Einwohnerfragezeit findet am Ende einer jeden öffentlichen Sitzung statt. Sie ist auf 30 Minuten begrenzt. Sie ist in die Tagesordnung aufzunehmen.


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Christoph Stöcks
-Verwaltung-

Anlagen:
Entwurf Geschäftsordnung