Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Brodersby

Beschlussvorlage
35/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
17.11.2016

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss  
Gemeindevertretung 15.12.2016 
Finanzausschuss 05.12.2016 

Betreff:
Pappeln am Betonspurweg Lückeberg

Sachverhalt:
Am Betonspurweg von Höxmark nach Karlberg stehen 14 große Pappeln und 2 abgestorbene Pappelstümpfe. Die 14 Pappeln schmeißen bei Wind und Sturm regelmäßig Äste ab. Dadurch ist bisweilen zum Einen der Wasserabfluss der Verbandsvorflut gehemmt und zum Anderen die Verkehrssicherheit gefährdet. Ferner droht bei einem Entwurzeln der Bäume bei Sturm eine Zerstörung der Betonspurbahn durch das Herauskippen des Wurzeltellers. Man vergleiche die entwurzelten Pappeln in Weidefeld. Die Reparatur der Betonspur wäre sicherlich teuer.
Da Pappeln trotz Vitalität an sich dazu neigen, Äste abzuschmeißen, kommen Fachleute zum Ergebnis, dass das Ordnungsamt wegen akuter Gefahr und irreversibler Baumkrankheiten keine Fällung der Bäume anordnen kann.
Daher wurde in Abstimmung zwischen dem Bürgermeister der Gemeinde Brodersby und dem Verbandsvorsteher des Wasser- und Bodenverbandes Schwansener-See (WBV) ein Antrag für die Fällung der 14 Bäume bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) gestellt. Der Dialog zwischen WBV und Bürgermeister fand statt, weil die Bäume an oder auf der Grenze zwischen den Grundstücken der Gemeinde und des WBVs stehen. Es kann aufgrund der Überlagerung von Luftbildern und der Katasterkarte sowie aufgrund eines aufgefundenen Grenzsteines vermutet werden, dass ein Anteil von rund ¼ der Bäume auf WBV-Grundstück und ¾ auf Gemeindegrundstück steht. Die Grenze verläuft durch die Stämme.

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Unterdessen ist die Fällgenehmigung der UNB eingegangen. Als Kompensation für die Beseitigung der Bäume ist die Pflanzung von 22 neuen Bäumen vorzunehmen. Es sollen Stieleichen oder Linden der Qualität 3xv 16-18 sein. D.h. die jungen Bäume müssen drei Mal verpflanzt sein und einen Stammumfang von 16 cm bis 18 cm haben. Damit handelt es sich um rund 4,50 m hohe Bäume. Diese Bäume müssen wieder an gleicher Stelle gepflanzt werden. Ferner muss vor der Fällung der Pappeln ein zugelassener Gutachter attestieren, dass artenschutzrechtliche Belange einer Fällung nicht entgegenstehen.
Anmerkung: Dieses Prozedere war vor rund 15 Jahren auch schon bei der Fällung der Pappeln und Ersatzpflanzung von Linden auf Seiten der Gemeinde Dörphof an der Krim vorgegeben.

Herrn Andresen liegen Angebote für die Fällung der 14 Pappeln und Lieferung und Pflanzung von 22 entsprechenden Ersatzbäumen vor. In der Summe ergeben sich Kosten von rund 9.000 €.

Der Bürgermeister war am 15.11.2016 in der Verbandssitzung des WBV und hat an der dort geführten Beratung teilgenommen. Es wurde besprochen, dass der Sachverhalt wie dargestellt zur Beratung auch in die Gremien der Gemeinde Brodersby gegeben wird.
Es soll angestrebt werden, kurzfristig das artenschutzrechtliche Gutachten einzuholen (ein günstiger Gutachter wird seitens des WBV empfohlen). Sofern dieses eine Fällung zulässt, soll diese bis Februar 2017 bei passender Witterung durchgeführt werden. Die Ersatzpflanzung wird dann im Herbst 2017 angestrebt. Unter Annahme der genannten Kosten und der Teilung ergibt sich ein Aufwand von 6.750 € für die Gemeinde Brodersby.
Ob die Kosten durch andere Angebote oder Eigenleistung reduziert werden können, möge die Gemeinde beraten. Natürlich würde die Verwaltung mindestens ein Vergleichsangebot einholen. 

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, wie im Sachverhalt beschrieben zu verfahren. Der gemeindliche Anteil in Höhe von rund 8.000 € wird anerkannt. Mittel werden bereit gestellt. 


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Jan Andresen
-Verwaltung-