Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Brodersby

Beschlussvorlage
39/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Ulrich Erichsen   
 
20.11.2016

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 05.12.2016 
Gemeindevertretung 15.12.2016 

Betreff:
Erlass Haushaltssatzung 2017

Sachverhalt:

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.  


Abstimmungstext:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017, das Investitionsprogramm für die Jahre 2018 bis 2020, der Wirtschaftsplan der Kurbetriebe Schönhagen der Gemeinde Brodersby für das Wirtschaftsjahr 2017 und die nachfolgende Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO für das Wirtschaftsjahr 2017 werden beschlossen.

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      1.344.100 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      1.344.100 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      936.200 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      936.200 EUR

festgesetzt.

§ 2
Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      635.000,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      2,0 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          300 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          300 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310 %

§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 3.500,00 EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan.


Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO
für das Wirtschaftsjahr 2017
Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 6 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 97 der Gemeindeordnung hat die Gemeindevertretung durch Beschluss vom 15.12.2016 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 festgestellt:
1.
Es betragen:
 
 
 
1.1. im Erfolgsplan
die Erträge
261.800,00 €
 
 

die Aufwendungen

265.900,00 €
 
 

der Jahresgewinn

0,00 €
 
 

der Jahresverlust

4.100,00 €
 

1.2. im Vermögensplan

die Einzahlungen

635.000,00 €
 
 

die Auszahlungen

638.200,00 €
 
 

der Jahresgewinn

0,00 €




2.




Es werden festgesetzt:

der Jahresverlust

3.200,00 €
 

2.1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderingsmaßnahmen auf

0,00 €
 

2.2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0,00 €
 

2.3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0,00 €


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Ulrich Erichsen
-Verwaltung-