Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Brodersby

Beschlussvorlage
42/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Susanne Hagemeier   
 
24.11.2016

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 05.12.2016 
Gemeindevertretung 15.12.2016 

Betreff:
Erlass der I. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Brodersby über die Erhebung einer Tourismusabgabe für den Ortsteil Schönhagen

Sachverhalt:
Aufgrund leicht gesunkener Aufwendungen bei gleichzeitig leicht angestiegenen Vorteilseinheiten war eine Neukalkulation des Abgabesatzes für die Tourismusabgabe erforderlich.
Diese führt in § 7 der Satzung zu einer Senkung der Abgabe je Vorteilseinheit
in der Vorteilsstufe 1 von bisher 7,70 € auf 6,00 €,
in der Vorteilsstufe 2 von bisher 15,40 € auf 12,00 €,
in der Vorteilsstufe 3 von bisher 30,80 € auf 24,00 € und
in der Vorteilsstufe 4 von bisher 61,60 € auf 48,00 €.

Eine weitere Änderung in § 5 Abs. 6 definiert den Begriff Bett im abgaberechtlichen Zusammenhang und dient der besseren Anwendbarkeit durch die Verwaltung.

Die Ergänzung der Anlage 4 zur Satzung (siehe § 6 Abs.2) um die Tätgkeit "Museumsbetrieb" ist als Grundlage für eine Veranlagung zur Tourismusabgabe erforderlich. 

Abstimmungstext:
Der Erlass der I. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Brodersby für den Ortsteil Schönhagen wird gemäß vorliegendem Entwurf vom 24.11.2016 beschlossen. 


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Susanne Hagemeier
-Verwaltung-

Anlagen:
  • I. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Brodersby für den Ortsteil Schönhagen
  • Kalkulation vom 22.11.2016 (3 Seiten)