Die Gemeinde hat am 23.04.2014 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 6 für den Bereich zwischen Torhaus und Schloßbrücke gefasst. In mehreren Gesprächen wurde geprüft, wie sich eine Entwicklung in diesem Gebiet darstellen kann. Im Ergebnis hatte sich die Gemeinde dazu entschieden das Grundstück der ehemaligen Tennishalle zu erwerben. Mit dieser Entscheidung wurde der nötige Raum für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses und eine mögliche bauliche Verdichtung geschaffen.
Bisher wurde eine gemeindliche Erschließung und Vermarktung angestrebt. Um dieses Ziel zu realisieren, ist zu prüfen, in welchem Umfang eine Bebauung möglich ist und wie sich eine Ver- und Entsorgung realisieren lässt. Hierfür sind verschiedenen vorbereitende Untersuchungen notwendig. Dies sind z. B. Baugrunduntersuchung, Prüfung der Leistungsfähigkeit der Schmutz- und Regenwasserkanalisation sowie Prüfung evtl. Leitungsrechte. Weiterhin ist die Frage der verkehrlichen Anbindung der Grundstücke zwischen Torhaus und Schloßbrücke an den Eiskellerweg zu prüfen und ggf. weitere Gespräche mit den Beteiligten zu führen. Zur Klärung der Leistungsfähigkeit der Schmutz- und Regenwasserkanalisation wird empfohlen ein Ing.-Büro zu beauftragen. Die Beauftragung ist dabei nach den jeweils notwendigen Leistungsphasen vorzunehmen.
Damit die hierfür notwendigen Schritte veranlasst werden können, bedarf es der Zustimmung der Gemeindevertretung.