Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Brodersby

Beschlussvorlage
6/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Anja Schnutz   
 
13.02.2017

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss 02.03.2017 
Gemeindevertretung  

Betreff:
Betriebskostenabrechnung 2015 der Stadt Kappeln über die gemeinsame Kläranlagennutzung

Sachverhalt:
Gemäß dem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die gemeinsame Kläranlagennutzung mit der Stadt Kappeln hat sich die Gemeinde Brodersby im Verhältnis der Abwassermengen an den Betriebs- und Unterhaltungskosten für die Kläranlage Kappeln zu beteiligen. Die Betriebskostenabrechnung 2015 hat einen Nachzahlungsbetrag in Höhe von 50.050,37 € ergeben. Auf Nachfrage hat Herr Kutz von der Stadt Kappeln auf drei wesentliche Unterschiede im Vergleich zur Abrechnung von 2014 hingewiesen:
Kostenart
2014
2015
Differenz u. Erläuterungen
Kosten der Kläranlage
314.552,01 €
294.276,27 €
-20.275,74 €
Kosten der Behandlung und Entsorgung des Klärschlamms
-22.556,88 €
114.909,26 €
+ 137.466,14 €
    #

# = In 2014 konnten vorhandene Rückstellungen aufgelöst werden. Darüber hinaus wurde in 2014 angefallener Klärschlamm zum Teil erst 2015 abgefahren.
Zusätzlich hat sich die Abwassermenge aus Schönhagen im Jahr 2015 um rund 15.000 m³ erhöht. Damit steigt der Kostenanteil über die gemeinsame Kläranlagennutzung von 8,61 % auf 10,22 %.

Um einen Überblick über die Kostenentwicklung der Betriebskosten zu geben, wurde eine Aufstellung über die Betriebskostenabrechnung der Jahre 2012 - 2015 angefertigt (s. Anlage). Auffällig ist, dass sich die Kosten der allgemeinen Verwaltung (einschl. Abwasserabgabe) im Jahr 2015 gegenüber den Vorjahren mehr als verdreifacht haben.

Herr Kutz wird in der Bauausschusssitzung zu dieser Erhöhung Stellung nehmen und die Betriebskostenabrechnung erläutern. Außerdem wird er über die vorgenommenen und geplanten Investitionen auf der Kläranlage Kappeln informieren, an denen sich die Gemeinde Brodersby mittels eines Investitionskostenzuschusses zu beteiligen hat.  

Abstimmungstext:
Die zur Kenntnisnahme des Nachzahlungsbetrages zur Betriebskostenabrechnung 2015 in Höhe von 21.457,86 € erfolgt erst bei Vorlage einer nachprüfbaren Betriebskostenabrechnung.


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Anja Schnutz
-Verwaltung-

Anlagen:
Kostenaufstellung über die Betriebskosten 2012-2015