Der Bebauungsplan Nr. 13 der Gemeinde Brodersby bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.
Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Brodersby durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 BauGB); dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 13 der Gemeinde Brodersby in Kraft.
Die Bekanntmachung soll erst nach Unterzeichnung des Erschließungsvertrages erfolgen.