Aufgrund gestiegener Aufwendungen und angestiegenen Vorteilseinheiten war eine Neukalkulation des Abgabesatzes für die Tourismusabgabe erforderlich.
Diese führt in § 7 der Satzung zu einer Erhöhung der Abgabe je Vorteilseinheit
in der Vorteilsstufe 1 von bisher 6,00 € auf 7,42 €,
in der Vorteilsstufe 2 von bisher 12,00 € auf 14,84 €,
in der Vorteilsstufe 3 von bisher 24,00 € auf 29,68 € und
in der Vorteilsstufe 4 von bisher 48,00 € auf 59,36 €.
Die Ergänzung der Anlagen 2 und 3 zur Satzung (siehe § 6 Abs.2) um die Tätgkeiten "Sicherheitsdienste" und "Kunst-und Kreativangebote" ist als Grundlage für eine Veranlagung zur Tourismusabgabe erforderlich.