Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Brodersby

Beschlussvorlage
48/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Susanne Hagemeier   
 
09.11.2017

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 22.11.2017 
Gemeindevertretung 18.12.2017 

Betreff:
Erlass der 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Brodersby über die Erhebung einer Tourismusabgabe für den Ortsteil Schönhagen

Sachverhalt:
Aufgrund gestiegener Aufwendungen und angestiegenen Vorteilseinheiten war eine Neukalkulation des Abgabesatzes für die Tourismusabgabe erforderlich.
Diese führt in § 7 der Satzung zu einer Erhöhung der Abgabe je Vorteilseinheit
in der Vorteilsstufe 1 von bisher 6,00 € auf 7,42 €,
in der Vorteilsstufe 2 von bisher 12,00 € auf 14,84 €,
in der Vorteilsstufe 3 von bisher 24,00 € auf 29,68 € und
in der Vorteilsstufe 4 von bisher 48,00 € auf 59,36 €.

Die Ergänzung der Anlagen 2 und 3 zur Satzung (siehe § 6 Abs.2) um die Tätgkeiten "Sicherheitsdienste" und "Kunst-und Kreativangebote" ist als Grundlage für eine Veranlagung zur Tourismusabgabe erforderlich.     

Abstimmungstext:
Der Erlass der II. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Brodersby für den Ortsteil Schönhagen wird gemäß vorliegendem Entwurf vom 09.11.2017 beschlossen.     


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Susanne Hagemeier
-Verwaltung-

Anlagen:
  • II. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Brodersby für den Ortsteil Schönhagen
  • Kalkulation vom 08.11.2017 (3 Seiten)