Im Zuge der Beratung zu einer geplanten Ansiedelung eines 4-Sterne-Hotels im Bereich Schönhagen wurde auch eine damit verbundene Umsiedlung des Bauhofs erörtert. Die Gemeinde verfügt auf dem Klärwerksgelände über verschiedene Flächen und Räumlichkeiten, die für den Bauhof nutzbar wären. Gespräche mit der Unteren Naturschutzbehörde haben ergeben, dass das gesamte Gelände des Klärwerks im Landschaftsschutzgebiet und im planungsrechtlichen Außenbereich liegt. Eine bauliche Verdichtung soll im Rahmen der Eingriffsvermeidung grundsätzlich nicht erfolgen. Hierfür wären schlüssige Sachargumente vorzubringen.
Mit der möglichen Umsiedlung des Bauhofes sind verschiedene Folgen verbunden. Neben den Anpassungsmaßnahmen auf dem Klärwerksgelände müsste auch über eine Folgenutzung der Flächen/Räumlichkeiten am vorhandenen Standort (neben dem DLRG-Gebäude) beraten werden. Ebenso wären, je nach Beratungsergebnis, die daraus entstehenden Kosten zu ermitteln.
Bevor weiterführende Gespräche mit den zuständigen Fachbehörden geführt werden, soll eine Grundsatzberatung über die mögliche Umsiedlung des Bauhofes erfolgen.