Wie in der Sitzung im April 2018 bereits erläutert, wurde aus städteplanerischer Sicht empfohlen, keine Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 6 vorzunehmen (wie bis dahin beschlossen), sondern eine Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 anzustreben. Diese könnte dann im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden. Den Beschluss zu dieser Neuaufstellung hat die Gemeindevertretung am 18.09.2018 gefasst. Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wurde in dieser Sitzung noch nicht getroffen, sondern zunächst vertagt. |