Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Brodersby

Beschlussvorlage
9/2019
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
14.02.2019

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss 26.02.2019 
Gemeindevertretung 11.03.2019 

Betreff:
Fremdwasser im Schmutzwasserkanal von Schönhagen

Sachverhalt:

Sachstandsbericht:

In der letzten Sitzungsrunde 2018 wurde beschlossen, 10.000 € für Ursachenforschung für das Fremdwasser im Haushalt 2019 bereit zu stellen. Am 17.01.2019 hat ein Ortstermin mit dem Kanalsanierungsplaner und Aufsteller des Kanalkatasters, dem Bürgermeister, dem Bauhof und Herrn Andresen stattgefunden. Gemeinsam wurde die weitere Vorgehensweise besprochen und bei Regen ein Teil des Gebietes rund um die Nordhagener Straße begangen. Dabei wurden schon erste Einleitquellen von Straßenentwässerungen in den Schmutzwasserkanal gefunden. Bedenkt man, dass in unseren Breiten rund 700 – 800 Liter Regen pro Quadratmeter und Jahr fallen, so ergeben sich bei falsch angeschlossenen Straßenabläufen oder zu tief liegenden Schmutzwasserschächten logischerweise schon rund 0,7 m³/m²a Fremdwasser. Bedenken muss man allerdings auch, dass die Altvorderen sicherlich teilweise wissentlich Regenwasserentwässerungssysteme an Schmutzwasser angeschlossen haben, weil kein Regenwasserkanal in der Nähe vorhanden war. D.h., dass im Einzelfall geprüft werden muss, ob und wie wirtschaftlich eine Abhilfemaßnahme ist. Ferner wird ein wesentlicher Anteil des Fremdwassers sicherlich auch über Infiltration in die Schmutzwasserkanäle eindringen.

Herr Flach hat unterdessen mit Fachfirmen gesprochen und wird alsbald Kapazitäten frei sind und es das Wetter erlaubt, eine Kanalnebelung verdächtiger Straßenzüge durchführen lassen, begleiten und dokumentieren. Dieses wird aller Wahrscheinlichkeit nach im März der Fall sein. Dabei wird quasi Disconebel mittels eines leistungsstarken Ventilators in die Schmutzwasserkanäle hineingeblasen. Der Nebel verteilt sich dann im gesamten Rohrsystem und daher auch in die Grundleitungen der privaten Grundstücke. Sofern Nebel aus der Strangentlüftung der Häuser austritt, ist alles i.O. Sofern aber Nebel aus Straßen- oder Hofabläufen, Dachrinnenfallrohren oder Entwässerungsrinnen austritt, sind Fehleinleiter identifiziert. Hätte man den Verdacht, dass jemand sein Schmutzwasserabfluss an Regenwasser angeschlossen hat, wird der Regenwasserkanal genebelt. Tritt jetzt Nebel aus der Strangentlüftung des Hauses aus, ist auch hier der Zusammenhang erwiesen.

Die aufgearbeiteten Erkenntnisse werden der Gemeindevertretung anschließend vorgetragen.   


Abstimmungstext:
-keiner-   


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Jan Andresen
-Verwaltung-