Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Brodersby

Beschlussvorlage
18/2019
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Christin Rosendahl   
 
15.05.2019

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss  
Gemeindevertretung 17.06.2019 
Gemeindevertretung 02.07.2019 

Betreff:
Benennung der neuen Straße im Neubaugebiet nordwestlich des Eiskellerweges, nördlich der Straße "Am Schloßteich" sowie beidseitig der Schloßstraße (B-Plan Nr. 6)

Sachverhalt:
Anlässlich der Erschließung des Bebauungsplans Nr. 6 der Gemeinde Brodersby für das Gebiet nordwestlich des Eiskellerweges, nördlich der Straße Am Schloßteich sowie beidseitig der Schloßstraße wird um die Vergabe eines neuen Straßennamens gebeten.

In der Regel werden, wenn möglich und sinnvoll, die alten historischen Gemarkungen und Flurnamen als Straßennamen in den Neubaugebieten verwendet. Für die Gemeinde Bordersby liegen dem Amt Schlei-Ostsee allerdings keine entsprechenden Karten vor.

Da die spätere Straßenanbindung nicht für die im B-Plan rot eingezeichneten Grundstücke über die Schloßstraße erfolgen soll, sondern über die Straße "Eiskellerweg", macht der Name "Schloßstraße" keinen Sinn. Lediglich die Erschließung der Grundstücke, die im B-Plan blau eingezeichnet sind, erfolgt über die Schloßstraße und soll diesen Straßennamen beibehalten.

Die bereits vergebenen Hausnummern in der Straße "Schloßstraße" (Hausnummern 1 - 18) behalten dabei Ihre Gültigkeit.

Die Grundstücke, die im B-Plan rot eingezeichnet sind, sollen über den Eiskellerweg erschlossen werden. Da es in der Straße Eiskellerweg bereits die Hausnummern 1 bis 6 gibt, wäre nur eine Nummerierung mit a, b, c etc. möglich. Bei 8 Grundstücken macht das keinen Sinn.

Es wird daher der Wunsch geäußert, dass das Gebiet möglichst einen neuen, eigenen Straßennamen erhalten sollte.

Denn sobald mit der Vermarktung der Grundstücke begonnen werden kann, liegt es im Interesse der künftigen Grundstückseigentümer, rechtzeitig darüber zu beraten, welcher Straßenname für das Baugebiet vergeben werden soll.

Innerhalb des Ausschusses werden verschiedene Namen zur Beratung gestellt.

Die kommunalen Gremien werden gebeten, über die einzelnen Vorschläge einzeln zu beraten und abzustimmen.   

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, den im B-Plan rot eingezeichneten Grundstücken im Neubaugebiet nordwestlich des Eiskellerweges, nördlich der Straße "Am Schloßteich" sowie beidseitig der Schloßstraße (B-Plan Nr. 6) einen neuen Straßennamen zu geben. Bürger sollen über die Presse aufgerufen werden, bis Ende Juli 2019 Vorschläge zu machen. Im Strandhus sollen Vorschläge abgegeben werden können.

Die im B-Plan blau eingezeichneten Grundstücke behalten den Straßennamen "Schloßstraße". Die bereits bestehenden Hausnummern der Straße "Schloßstraße" behalten dabei ebenfalls ihre Gültigkeit.
Alle anfallenden Kosten (Schilder etc.) tragen die jeweiligen Grundstückseigentümer.    


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Christin Rosendahl
-Verwaltung-

Anlagen:
- Auszug aus dem Auslegungsexemplar zum B-Plan Nr. 6 Gemeinde Bordersby