N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damp vom 14.12.2009.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostse, Auf der Höhe 16, 24351 Damp
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.05 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Horst Böttcher
Gemeindevertreterin Barbara Feyock
Gemeindevertreter Bruno Herbst
Gemeindevertreter Claus-Dieter Jestrimsky
2. stellv. BGM Christoph Langer
Gemeindevertreterin Gabriele Marten
Gemeindevertreterin Sirka Metzger
Gemeindevertreter Wolfgang Schön
1. stellv. Bürgerm. Uwe Wichert
Gemeindevertreter Jürgen Zinkmann

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Clemens Buschkühle (entschuldigt )
Gemeindevertreter Manfred Löhr (entschuldigt )
Gemeindevertreter Peter Tramm (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer Ulrich Erichsen
Kurbetriebe Damp Rene Kinza

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Bürgermeisters
3. Bericht der Ausschussvorsitzenden
4. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 22. 09. 2009
6. Änderungsanträge zur Tagesordnung
7. Einwohnerfragestunde
8. Ergänzung des Spielplatzes am Sportplatz in Vogelsang-Grünholz
  Beschlussvorlage - 37/2009
9. Sanierung der Küche im Sportheim
  Beschlussvorlage - 23/2009
10. Antrag des Vfl Damp-Vogelsang e.V., Sportrasensanierung beim VfL
TEIL 2, Hauptspielfeld
  Beschlussvorlage - 39/2009
11. über die Jahresrechnung der Kurbetriebe Damp GmbH für das Wirtschaftsjahr 2008
  Beschlussvorlage - 47/2009
12. über den Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2010 der Kurbetriebe Damp GmbH
  Beschlussvorlage - 46/2009
13. Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013
  Beschlussvorlage - 42/2009
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
16. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.


zu TOP 2. Bericht des Bürgermeisters

Bürgermeister Böttcher berichtet über folgende Angelegenheiten:
  • Die neue Brücke am Florianweg ist kurz vor der Fertigstellung. Die Kosten werden sich auf 33.000 € belaufen. Dafür erhält die Gemeinde Damp aber eine Brücke, die mindestens 50 Jahre nicht erneuert werden braucht. Eine kurzfristige Eröffnung mit den beiden Bürgern, die den Anstoß für diese Maßnahme gegeben haben, wird demnächst stattfinden. Über die Fraktionsvorsitzenden werden auch die Mitglieder der Gemeindevertretung eingeladen.
  • Die Energiesparleuchten in den Straßenlampen in Vogelsang-Grünholz sind installiert. Im Außenbereich wird dieses im Jahre 2010 erfolgen.
  • Der neue Salzstreuer ist ausgeliefert. Der Anhänger wird 2010 folgen.
  • Die Gemeinde Holzdorf hat um Fusionsgespräche gebeten.


zu TOP 3. Bericht der Ausschussvorsitzenden

Jürgen Zinkmann berichtet von der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 15.10.2009. Alle Punkte stehen auf der heutigen Tagesordnung.

Uwe Wichert berichtet von der Sitzung des Finanz- und Hauptausschusses vom 03.12.2009. Alle Punkte stehen ebenfalls auf der heutigen Tagesordnung.


zu TOP 4. Anfragen der Gemeindevertreter/innen

Es werden keine Anfragen der Mitglieder der Gemeindevertretung gestellt.


zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 22. 09. 2009

Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am 22.09.2009 erhoben.


zu TOP 6. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 7. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen des anwesenden Einwohners gestellt.


zu TOP 8. Ergänzung des Spielplatzes am Sportplatz in Vogelsang-Grünholz
Beschlussvorlage - 37/2009

Am 08.07.09, 15:00 Uhr besichtigen Herr Morlang und der Unterzeichner den o.g. Spielplatz. Folgende Dinge sind auffällig:
  1. Die Rutsche mit Turm war derart marode, dass sie komplett demontiert wurde.
  2. Der obere Querbalken der Doppelschaukel mit Klettertau und Strickleiter ist von oben durchgerottet. Daher sind die Schaukeln… abgebaut worden. Die Strickleiter war gerissen und ist abgängig. Somit ist eine Reparatur dieses Gerätes unwirtschaftlich.
  3. Die Holme des Hangelgerätes sind von Pilz befallen und mittelfristig ebenfalls abgängig.
  4. In der Spur der Seilbahn wuchsen Pappelwurzeln hoch. Dieser Umstand war aus Sicherheitsgründen abzustellen. Dieses wurde im Zuge der Sanierung des Trainingsplatzes erledigt. Dennoch ist zu empfehlen, die eng stehenden Pappeln zu fällen, um zum einen ein erneutes Hochwurzeln im Bereich der Seilbahn zu hindern und zum anderen die morgendliche Beschattung des Trainingsplatzes zu reduzieren.

Fazit: Der Spielplatz besteht im Grunde nur noch aus einem Federwipptier, einer Tischtennisplatte und einem Kletterturm. Abseits steht die Seilbahn. Ggf. sind Ersatzbeschaffungen sinnvoll. Um die Kosten abschätzen zu können, sei hier eine Kostenschätzung nebst Lageplan beispielhaft an die Hand gegeben. Sämtliche Geräte empfiehlt der Unterzeichner aus Stahl oder Alu mit Pulverbeschichtung. Natürlich obliegt es der Gemeindevertretung, abschließend die Auswahl der Geräte zu tätigen und den Investitionsrahmen festzulegen.

Der Unterzeichner hat eine Doppelschaukel, ein Karussell sowie eine Spiellandschaft als Kombigerät gewählt. Die Geräte sind infolge der Materialwahl quasi unkaputtbar Der Kostenrahmen für die Spiellandschaft ist willkürlich bei 7.500 € gesetzt. Der Vorteil eines Kombigerätes liegt in der Unterhaltung und Gewährleistung der Sicherheit, da viele Spielvarianten entsprechend der DIN 1176 aufeinander abgestimmt sind. Zur Sitzung werden beispielhaft Kataloge einer Firma mit Angebotspreisen vorgehalten.

Da der Unterzeichner für andere Gemeinden einige Geräte anzuschaffen hat, wurden konkrete Preisanfragen getätigt. Dabei stellte sich heraus, dass bei einer Bestellung bis Ende Oktober ein Nachlass von 10 % gewährt wird. Bei einer Bestellsumme von rund 10.000 € ließe sich ein Preisvorteil von 1.000 € erzielen. Die Lieferung und Rechnungsstellung würde dann im kommenden Jahr erfolgen. Die in den Anlagen genannten Preise beinhalten schon den Nachlass.

Die beispielhafte Kostenschätzung schließt mit einer Summe von 25.000 €. Die darin enthaltenen Leistungen entnehmen Sie bitte den Einzelpositionen der Anlage.


Bürgermeister Böttcher berichtet, dass er einen Preisnachlass von 20 % vereinbaren konnte.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Spielplatz am Sportplatz zu ergänzen. Der Vorschlag der Verwaltung wird angenommen. Als Spiellandschaft wird das Gerät Karin bestimmt. Die geschätzten Kosten von 17.500 € zzgl. gewählter Spiellandschaft mit 5.200,00 € = 22.700,00 € werden anerkannt und in den Haushalt 2010 eingestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt die Spielgeräte zu beschaffen und die übrigen Leistungen nach erfolgter Preisanfrage zu vergeben. Die Umsetzung soll im Frühjahr 2010 bei trockener Witterung erfolgen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Sanierung der Küche im Sportheim
Beschlussvorlage - 23/2009

Der VfL Damp-Vogelsang e.V. hat sich ein Angebot für die Lieferung und den Einbau einer neuen Küche im Sportheim eingeholt. Dieses schließt mit rund 12.000 €. Diese Summe würde der Verein selbst aufbringen. Allerdings bedarf es vorbereitender und nachbereitender Arbeiten größeren Umfangs:
  1. Demontage und Entsorgung der vorhandenen Küchenmöbel (Kosten ca. 1.000 €, allerdings Eigenleistung des Vereins)
  2. Elektroarbeiten: Lieferung und Verlegung der elektrischen Versorgungsleitungen der Geräte unter Putz im Fliesenschild, teilweise neu von der Hauptverteilung aus dem Keller. Grob geschätzte Kosten ca. 3.000 €.
  3. Gas- und Sanitärinstallationsarbeiten: Lieferung und Verlegung der Gasversorgungsleitung für den Herd, Lieferung und Verlegung der Abflussleitungen. Grob geschätzte Kosten ca. 2.500 €
  4. Die Lieferung und der Einbau eines Fettabscheiders wird erforderlich nach Abwasserbeseitigungssatzung § 5.2.5. Dieser Fettabscheider ist zu bemessen nach DIN 4040-100 bzw. DIN EN 1825-1 (kleinste Einheit bis 100 Essen pro Tag). Kosten bei Montage zwischen Gebäude und Pumpenschacht als erdeingebauter Schacht einschließlich Einbau rund 5.500 €.
  5. Fliesenarbeiten ca. 10 m Fliesenschildern (Material ca. 350 € einschließlich Kleber und Schienen..., Montage ggf. in Eigenleistung des Vereins)
  6. Fliesenarbeiten Fußboden ca. 20 m², ca. 25 lfdm Sockelfliesen (R11, V4 nach Richtlinie BGR 181 - gewerbliche Küchen bis 100 Essen pro Tag, Material ca. 20 m² x 18 €/m² + 25 lfdm x 5 Stk/m' x 3,00 €/Stk + rund 25 Ecken x 2,50 €/Stk + 75 € Kleber + 50 € Fugenmasse + sonstiges = rund 1.000 €, Montage ggf. in Eigenleistung des Vereins).
  7. Malerarbeiten an übrigen, verbleibenden sichtbaren Wand- und Holzflächen ca. 500 €

Damit ergeben sich für die Gemeinde Damp Gesamtkosten von rund 13.000 €. Es gibt auch Fettabscheider, die im Innenraum zwischen die Abflussleitungen geschaltet und aufgestellt werden. Die Kosten hierfür würden sich auf rund 1.000 € beschränken. Allerdings ist es fraglich, ob in den kleinen Räumen ein solcher Abscheider Platz finden würde.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Sanierung der Küche mit einer Summe von 5.000 € zu unterstützen. Die Mittel werden in den Haushalt 2010 eingestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Preisanfragen zu tätigen und Aufträge zu erteilen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Antrag des Vfl Damp-Vogelsang e.V., Sportrasensanierung beim VfL
TEIL 2, Hauptspielfeld
Beschlussvorlage - 39/2009

Gemäß Antrag des VfL Damp-Vogelsang e. V. wurde um einen Begehungstermin der Sportrasenflächen zwecks Abstimmung des Sanierungsbedarfs gebeten.
Dieser Termin fand am 15.06.09, 10:30 Uhr, statt. Anwesend waren Herr Christoph Österle und Herr Uwe Ritter vom VfL, Herr Lehbank als ehemaliger Platzwart, Herr v. Bernstorff und Herr Andresen als Vertreter der Gemeinde Damp.

Der Trainingsplatz wurde unterdessen beschlussgemäß und erfolgreich saniert.

Anhand des Ergebnisses des Ortstermins hat eine Firma ein Angebot für die Sanierung des Hauptspielfeldes vorgelegt. In diesem Angebot wurden finanzierbare Vorschläge erarbeitet, zu teure Vollsanierungsmaßnahmen wurden von vorn herein ausgeschlossen.

Sanierung des Hauptspielfeldes im Juni/Juli/August 2010
Nachdem der Trainingsplatz saniert und auch wieder bespielbar ist, kann dieser dann im Frühjahr kommenden Jahres während der Sanierung und Sperrzeit des Hauptspielfeldes als Ausweichplatz genutzt werden.
Die bereits durchgeführte Drainagespülung hat ergeben, dass die beiden äußeren Drainagestränge frei sind. Es konnte reichlich Sand herausgespült werden. In den mittleren Strang konnte der Spülschlauch nicht eingeführt werden. Ferner fällt auf, dass die Drainagen vergleichsweise tief eingebaut sind. Daran lässt sich allerdings nichts ändern. Allerdings müsste an der Stelle des mittigen Strangs aufgegraben werden, an der der Spülschlauch fest saß. Erst nach Aufgrabung lässt sich feststellen, ob die weiterführende Drainage intakt und spülbar ist.
Ferner ist dem VfL-Platzwart aufgefallen, dass der Maulwurfsdruck von Westen groß ist. Fast täglich beseitigt er Maulwurfshaufen und schließt die Wunden im Rasen. Sicherlich wäre es ärgerlich, wenn der Maulwurf sich im frisch sanierten Rasen etablieren würde. Daher wird angeregt, entlang der westlichen Bande eine Maulwurfsperre in den Boden einzulassen.

Insgesamt lässt sich der Maßnamenumfang wie folgt abschätzen:
  1. Punktuelles Aufgraben des mittigen Drainagestrangs mit Minibagger und Reparatur. Kosten je nach Schadensbild (Wurzeleinwüchse von ehemals stehenden Pappeln, Materialübergang... ) angenommen mit 500 €
  2. Spülen der mittigen Drainage mit einem Hochdruckspülgerät. Kosten geschätzt 400 €
  3. Einbau eines zusätzlichen Drainagestranges quer zur Längsachse in Höhe des südlichen Torraumes, um dort stauendes Wasser abzuführen. Anschluss an 150-er KG Leitung zum Vorfluter wohl möglich. Setzen eines 1000-er Schachtes auf die Vorflut als Sandfang und Spülöffnung. Geschätzte Kosten bei sorgfältiger Verlegung (Soden ausstechen, Verfüllung mit Kiesel...) 3.250,00 €.
  4. Maulwurfsperre entlangder westlichen Bande. Eine Schlitzfräse zieht einen ca. 70 cm tiefen Graben. Anschließend wird eine Kunststoffbahn oder ein Geotextil eingelegt. Abschließend wird der Graben wieder mit dem ausgefrästen Material verfüllt. Somit kann der Maulwurf sich nicht unterirdisch in das Spielfeld graben. Kosten rund 1.400 €. Ergänzend sollte ein 5x30-er Rasenbord mit rund 10 cm Ansicht gesetzt werden, damit der Maulwurf auch oberirdisch nicht auf das Spielfeld laufen kann. Kosten hierfür rund 2.500 €.
  5. Maßnahmen, wie im Angebot der Firma beschrieben. Kosten rund 11.000,00 €.

Gesamtkosten dieser Maßnahmen also rund 19.000,00 €. Auf den Einbau des Rasenbords könnte ggf. verzichtet werden oder der Einbau ließe sich durch Eigenleistung vom Verein organisieren.


Beschluss:

Es wird beschlossen, in den Haushalt 2010 eine Summe von 14.000,00 € für die Sanierung des Hauptspielfeldes einzustellen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, entsprechende Aufträge zu erteilen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. über die Jahresrechnung der Kurbetriebe Damp GmbH für das Wirtschaftsjahr 2008
Beschlussvorlage - 47/2009
Die Jahresrechnung 2008 wird von den Geschäftsführern der Kurbetriebe Damp GmbH vorgelegt.
Die Jahresrechnung 2008 wurde vom Wirtschaftsprüfungsbüro Oelerking und Partner geprüft. Das Prüfungsergebnis liegt vor.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Jahresrechnung 2008 der Kurbetriebe Damp GmbH in der vorliegeden Fassung unverändert festzustellen und den Bürgermeister zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Kurbetriebe Damp GmbH zu beschließen:

1. Den Geschäftsführern der Kurbetriebe Damp GmbH für das Jahr 2008 die Entlastung zu erteilen.
2. Die Jahresrechnung 2008 in der vorliegenden Form unverändert festzustellen.
3. Die Offenlegungspflicht gemäß des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) vorzunehmen.
4. Der Bekanntmachungspflicht gemäß § 14 Abs. 5 KPG nachzukommen.

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. über den Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2010 der Kurbetriebe Damp GmbH
Beschlussvorlage - 46/2009
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2010 der Kurbetriebe Damp GmbH wird von den Geschäftsführern vorgelegt und erläutert.

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Kurbetriebe Damp GmbH folgenden Wirtschaftsplan für 2010 zu beschließen:

1. Es betragen
1.1 im Erfolgsplan
die Erträge 2.393.000,00 €
die Aufwendungen 2.370.790,00 €
der Jahresgewinn 22.210,00 €
der Jahresverlust 0,00 €

1.2 im Vermögensplan
die Einzahlungen 1.089.000,00 €
die Auszahlungen 1.089.000,00 €

2. Es werden festgesetzt
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsmaßnahmen auf 0,00 €
2.1 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 €
2.2 der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 25.600,00 €

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013
Beschlussvorlage - 42/2009

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan.Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2010 wurde erarbeitet und ist im Ausschuss und der Gemeindevertretung zu beraten und zu beschließen. Weitere Informationen ergeben sich aus dem Haushaltsplanentwurf. Gleichzeitig ist das Investitionsprogramm von der Gemeindevertretung zu beschließen.Der Entwurf des Investitionsprogramms für die Jahre 2009 bis 2013 wurde erstellt und liegt dem Haushaltsplan 2010 bei.   


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               3.177.100,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               3.177.100,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               1.739.100,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               1.739.100,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                               0,-- EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                               0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                               0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                         6,00 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land-und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          260 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          260 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310 %



§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt
5.000,-- EUR.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 16. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Bürgermeister gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.



Horst Böttcher  Ulrich Erichsen 
Bürgermeister  Protokollführer/in