N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damp vom 16.12.2010.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostse, Auf der Höhe 16, 24351 Damp
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.20 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Horst Böttcher
Gemeindevertreter Clemens Buschkühle
Gemeindevertreterin Barbara Feyock
Gemeindevertreter Bruno Herbst
2. stellv. BGM Christoph Langer
Gemeindevertreter Manfred Löhr
Gemeindevertreter Christoph Marten
Gemeindevertreterin Gabriele Marten
Gemeindevertreterin Sirka Metzger
Gemeindevertreter Wolfgang Schön
Gemeindevertreter Peter Tramm
1. stellv. Bürgerm. Uwe Wichert
Gemeindevertreter Jürgen Zinkmann

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer Ulrich Erichsen
Kurbetriebe Damp Rene Kinza

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Bürgermeisters
3. Bericht der Ausschussvorsitzenden
4. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung vom 01.11.2010
6. Änderungsanträge zur Tagesordnung
7. Einwohnerfragestunde
8. Vereinbarung über den Betrieb des Kindergartens in Vogelsang-Grünholz
  Beschlussvorlage - 55/2010
9. 2. Nachtragshaushaltssatzung und 2. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Damp für das Haushaltsjahr 2010
  Beschlussvorlage - 59/2010
10. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
11. Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2011 der Kurbetriebe Damp GmbH
  Beschlussvorlage - 56/2010
12. Erlass Haushaltssatzung 2011
  Beschlussvorlage - 60/2010
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
15. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Bericht des Bürgermeisters
Bürgermeister Böttcher berichtet, dass der Veranstaltungskalender 2011 am 21. Dezember 2010 ab 18 Uhr verteilt werden kann.

Herr Kinza berichtet, dass die Aktiv-Region den Neubau der DLRG-Pyramide befürwortet hat. Mit dem Förderbescheid ist Mitte Januar 2011 zu rechnen.

zu TOP 3. Bericht der Ausschussvorsitzenden
Herr Wichert berichtet von der Sitzung des Finanz- und Hauptausschusses vom 13.12.2010. Alle Punkte stehen auch auf der heutigen Tagesordnung.

zu TOP 4. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
Herr Wichert fragt nach dem Sachstand in Sachen Fusion mit Holzdorf.
Bürgermeister Böttcher teilt mit, dass er über das Amt Unterlagen erhalten hat. Die Angelegenheit wird dann im neuen Jahr auf der Tagesordnung erscheinen.

Herr Wichert fragt, ob die Schleswig-Holstein Netz AG für Fragen und Antworten im Ausschuss zur Verfügung stehen würde.
Bürgermeister Böttcher antwortet, dass dieses sicherlich möglich ist.

Schließlich fragt Herr Wichert, ob der Wanderweg von Schwastrum-Mühle zur L26 wieder hergerichtet wurde, nachdem er untergepflügt war.
Bürgermeister Böttcher berichtet, dass der Weg wieder in Ordnung ist. Im nächsten Jahr sollte dort ein Zaun gesetzt werden. Die Anlieger sind bereit, dieses in Eigenleistung zu erbringen, wenn die Gemeinde die Materialkosten übernimmt.

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung vom 01.11.2010
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 6. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Bürgermeister Böttcher beantragt des TOP 10: „Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG“ abzusetzen. Der Finanz- und Hauptausschuss hat diese Angelegenheit zurückgestellt, damit noch offene Fragen geklärt werden können.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Einwohnerfragestunde
Es sind keine Einwohner anwesend.

zu TOP 8. Vereinbarung über den Betrieb des Kindergartens in Vogelsang-Grünholz
Beschlussvorlage - 55/2010
Bürgermeister Böttcher hat mit der Damp Holding AG hinsichtlich der Verlängerung der Vereinbarung über den Betrieb des Kindergartens in Vogelsang-Grünholz gesprochen. Es wurde der anliegende 4. Nachtrag erarbeitet.
Bürgermeister Böttcher dankt der Damp Holding AG.

Beschluss:
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den 4. Nachtrag zu unterschreiben.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. 2. Nachtragshaushaltssatzung und 2. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Damp für das Haushaltsjahr 2010
Beschlussvorlage - 59/2010
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch erhebliche Änderungen muss eine Nachtragshaushaltssatzung 2010 erlassen werden.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung und dem 2. Nachtragshaushaltsplan.
Herr Erichsen trägt die wesentlichen Änderungen des 2. Nachtragshaushalts vor.

Beschluss:
Der 2. Nachtragshaushaltsplan 2010 und die vorgelegte 2. Nachtragshaushaltssatzung 2010 werden beschlossen.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.

zu TOP 11. Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2011 der Kurbetriebe Damp GmbH
Beschlussvorlage - 56/2010
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2011 der Kurbetriebe Damp GmbH wird von den Geschäftsführern vorgelegt und erläutert.

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Kurbetriebe Damp GmbH folgenden Wirtschaftsplan für 2011 zu beschließen:

1. Es betragen
1.1 im Erfolgsplan
die Erträge 2.504.100,00 €
die Aufwendungen 2.485.500,00 €
der Jahresgewinn 18.600,00 €
der Jahresverlust 0,00 €

1.2 im Vermögensplan
die Einzahlungen 1.613.700,00 €
die Auszahlungen 1.613.700,00 €

2. Es werden festgesetzt
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsmaßnahmen auf 0,00 €
2.1 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 €
2.2 der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 25.600,00 €

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Erlass Haushaltssatzung 2011
Beschlussvorlage - 60/2010
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2011 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.
Der Haushalt 2011 wird von Herrn Erichsen erläutert.

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2010 bis 2014 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               3.266.000,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               3.266.000,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               2.020.800,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               2.020.800,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                               362.500,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                               0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                               0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                         6,00 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          260 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          260 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt
5.000,00 EUR.

§ 5

Als Anlage gilt der Stellenplan

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 15. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Bürgermeister gibt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse bekannt.


Horst Böttcher  Ulrich Erichsen 
Bürgermeister  Protokollführer/in