N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damp vom 30.06.2011.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer der Außenstelle des Amtes Schlei-Ostsee, Auf der Höhe 16, 24351 Damp
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.00 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Horst Böttcher
Gemeindevertreterin Barbara Feyock
Gemeindevertreter Bruno Herbst
2. stellv. BGM Christoph Langer
Gemeindevertreter Manfred Löhr
Gemeindevertreter Christoph Marten
Gemeindevertreterin Gabriele Marten
Gemeindevertreterin Sirka Metzger
Gemeindevertreter Peter Tramm
1. stellv. Bürgerm. Uwe Wichert

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Clemens Buschkühle (entschuldigt )
Gemeindevertreter Wolfgang Schön (entschuldigt )
Gemeindevertreter Jürgen Zinkmann (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer Ulrich Erichsen
Kurbetriebe Damp Rene Kinza
Gast Frank Springer
Gast Henning von Reden

T a g e s o r d n u n g


I Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Bürgermeisters
3. Bericht der Ausschussvorsitzenden
4. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Änderungsanträge zur Tagesordnung
7. Einwohnerfragestunde
8. Wahl eines Mitgliedes für den Bau- und Planungsausschuss
  Beschlussvorlage - 38/2011
9. Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes für den Bau- und Planungsausschuss
  Beschlussvorlage - 22/2011
10. 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Campingplatz Koralle", Fischleger (Aufstellungsbeschluss)
  Beschlussvorlage - 5/2011
11. 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 "Campingplatz Koralle", Fischleger (Aufstellungsbeschluss)
  Beschlussvorlage - 4/2011
12. 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Campingplatz Dorotheental"
(Aufstellungsbeschluss)
  Beschlussvorlage - 23/2011
13. 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 für den Bereich "Campingplatz Dorotheental"
(Aufstellungsbeschluss)
  Beschlussvorlage - 24/2011
14. 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich " Ostseebades Damp - Südwestteil - Eingangsbereich"
(Aufstellungsbeschluss)
  Beschlussvorlage - 25/2011
15. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/III für den Bereich "Ostseebad Damp - Südteil"
(Aufstellungsbeschluss)
  Beschlussvorlage - 26/2011
16. 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/I "Ostseebad Damp - Westteil - Ferienhausgebiet"
16.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 36/2011
16.2 b) Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 37/2011
17. 8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/II "Ostseebad Damp - Ostteil - Klinik-, Kur- und Sportbereich
17.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 34/2011
17.2 b) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 35/2011
18. Erlass von Förderrichtlinien zur Nutzung von Erdwärme
  Beschlussvorlage - 28/2011
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
23. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
24. Sanierung der Küche des Sportheims des VfL Damp-Vogelsang
  Beschlussvorlage - 39/2011
25. 2. Nachtragshaushaltssatzung und 2. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Damp für das Haushaltsjahr 2011
  Beschlussvorlage - 32/2011

I Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Bericht des Bürgermeisters
Bürgermeister Böttcher spricht in seinem Bericht folgende Punkte an:
  • Fertigstellung Verlängerung Gehweg Schwastrum-L26
  • Fertigstellung Böschungsbefestigung Gehweg Schwastrum
  • Erledigung aller Punkte der letzten Begehung
  • Besprechung Wintervergnügen am 04.07.

zu TOP 3. Bericht der Ausschussvorsitzenden
Uwe Wichert berichtet von den letzten Sitzungen des Bau- und Planungsausschusses am 16.05.2011 und Finanz- und Hauptausschusses am 16.06.2011.

zu TOP 4. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
Es werden keine Anfragen der Gemeindevertreter/innen gestellt.

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 6. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Bürgermeister Böttcher beantragt die Tagesordnung um den Punkt „Sanierung der Küche des Sportheims des VfL Damp-Vogelsang“ zu erweitern.

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Einwohnerfragestunde
Herr Lichtenheld fragt nach der Verfahrensweise der von der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen zu den Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, die von Bürgermeister Böttcher beantwortet wird.

Eine Frage nach der Übernahme des Elternanteils an den Schülerbeförderungskosten durch die Gemeinde beantwortet Bürgermeister Böttcher dahingehend, dass der Landrat mitgeteilt hat, dieses wäre gesetzeswidrich.

zu TOP 8. Wahl eines Mitgliedes für den Bau- und Planungsausschuss
Beschlussvorlage - 38/2011
Mit Schreiben vom 14.06.2011 teilt Frau Barbara Feyock ihren Rücktritt aus dem Bau- und Planungsausschuss mit.

Für den Bau- und Planungsausschuss ist ein neues Mitglied zu wählen.

Beschluss:
Herr Jochen Bibelwitz wird als bürgerliches Mitglied in den Bau- und Planungsausschuss gewählt.

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes für den Bau- und Planungsausschuss
Beschlussvorlage - 22/2011
Mit Schreiben vom 24.02.2011 beantragt die ABD-Fraktion die Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes für den Bau- und Planungsausschuss.
Der Antrag der ABD-Fraktion liegt dieser Vorlage als Anlage bei.

Beschluss:
Herr Christoph Marten wird als stellvertretendes Mitglied in den Bau- und Planungsausschuss gewählt.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Campingplatz Koralle", Fischleger (Aufstellungsbeschluss)
Beschlussvorlage - 5/2011

Mit Schreiben vom 26.11.2010 stellt Herr Schüttpelz den Antrag auf Erweiterung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 10 für das Gelände des alten Beobachtungsturmes.

Parallel zum B-Plan ist auch eine Flächennutzungsplanänderung erforderlich.

Anliegen des Campingplatzbetreibers ist es, im Beobachtungsturm (ehemaliges Gebäude der Bundesmarine) einen Kiosk einzurichten. Da dies Vorhaben sich nicht ohne weiteres realisieren lässt (Außenbereich, sensibler Standort), wurde dieses Thema u. a. bei einem Behördengespräch mit der Landesplanung und dem Kreis am 15.09.2010 angesprochen.
Fazit: Eine Möglichkeit wäre die Erweiterung des B-Planes Nr. 10 um diese Fläche mit gleichzeitiger Durchführungsvertragserweiterung sowie Änderung des FNP.

Ein Aufstellungsbeschluss wurde von der GV hierüber bereits am 24.03.2011 gefasst.

Mit Schreiben vom 16.02. und 14.04.2011 bringt der Campingplatzbesitzer noch weitere Änderungswünsche vor, die hauptsächlich den B-Plan betreffen. Für die Errichtung von Campinghäusern ist jedoch auch der F-Plan zu ändern.

Herr Springer verlässt während der Beschlussfassung des Unterpunktes 6 des Abstimmungstextes den Sitzungsraum.

Beschluss:

1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 9. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Campingplatz Koralle“, Fischleger, folgende Änderung der Planung vorsieht:
  • Erweiterung des Geltungsbereiches um das Gelände des alten Beobachtungsturmes und der Bootslagerfläche
  • Ausweisung Campinghäuser im Süden

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durchgeführt werden.

5. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.

6. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer in Busdorf beauftragt werden.


- räuml. Geltungsbereichsabgrenzung entspricht der B-Planänderung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 "Campingplatz Koralle", Fischleger (Aufstellungsbeschluss)
Beschlussvorlage - 4/2011

Mit Schreiben vom 26.11.2010 stellt Herr Schüttpelz den Antrag auf Erweiterung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 10 für das Gelände des alten Beobachtungsturmes.

Anliegen des Campingplatzbetreibers ist es, im Beobachtungsturm (ehemaliges Gebäude der Bundesmarine) einen Kiosk einzurichten. Da dies Vorhaben sich nicht ohne weiteres realisieren lässt (Außenbereich, sensibler Standort), wurde diesesThema u. a. bei einem Behördengespräch mit der Landesplanung und dem Kreis am 15.09.2010 angesprochen.
Fazit: Eine Möglichkeit wäre die Erweiterung des B-Planes Nr. 10 um diese Fläche mit gleichzeitiger Durchführungsvertragserweiterung sowie Änderung des FNP.

Ein Aufstellungsbeschluss wurde von der GV hierüber bereits am 24.03.2011 gefasst.

Mit Schreiben vom 16.02. und 14.04.2011 bringt der Campingplatzbesitzer noch weitere Änderungswünsche vor. Diese können in die angelaufene Planung - falls von der Gemeinde gewünscht - einfließen.

Herr Springer weist darauf hin, dass die Campinghäuser an der vorgesehenen Stelle nicht genehmigungsfähig sein könnten. Das haben die Vorgespräche mit der Landesplanung ergeben. Auch er sieht die Häuser an dieser Stelle kritisch. Trotzdem wird mit dieser Planung in das weitere Verfahren gegangen.

Während der Beschlussfassung des Unterpunktes 6 des Abstimmungstextes verlässt Herr Springer den Raum.

Herr Wichert weist auf das Vorhandensein eines Flüssiggastanks im Bereich der geplanten Wohnmobilstandfläche hin.

Beschluss:

1. Der Bebauungsplan Nr. 10 für das Gebiet „Campingplatz Koralle“, Fischleger, soll wie folgt
geändert werden:
  • Erweiterung des Geltungsbereiches um das Gelände des alten Beobachtungsturmes und der Bootslagerfläche
  • einzelne Umgestaltungsmaßnahmen
  • Ausweisung Campinghäuser im Süden
  • Umwandlung Spielplatz in Standplätze

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durchgeführt werden.

5. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.

6. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer in Busdorf beauftragt werden.


- *s. ums. räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Campingplatz Dorotheental"
(Aufstellungsbeschluss)
Beschlussvorlage - 23/2011

Mit Schreiben vom 18.04.2011 stellt Herr Tramm den Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 „Campingplatz Dorotheental“ zwecks Ausweisung von 10-15 Campinghäusern.

Die Campinghäuser sollen auf Standplätzen erstellt werden, die bisher für die Aufstellung von sog. Mobilheimen vorgesehen waren. Eine Ausweitung der Campingplatzflächen oder eine Vergrößerung der Standplatzzahl ist nicht vorgesehen.

Herr Springer verlässt während der Beschlussfassung des Unterpunktes 6 des Abstimmungstextes den Sitzungsraum.

Beschluss:

  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 10. Änderung aufgestellt,
die für das Gebiet "Campingplatz Dorotheental" folgende Änderung der Planung vorsieht:
            - Ausweisung Campinghäuser im südwestlichen Bereich
  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)
                                                                                       
  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
5. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.

6. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer in Busdorf beauftragt werden.


- *s. räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Peter Tramm

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 für den Bereich "Campingplatz Dorotheental"
(Aufstellungsbeschluss)
Beschlussvorlage - 24/2011

Mit Schreiben vom 18.04.2011 stellt Herr Tramm den Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 „Campingplatz Dorotheental“ zwecks Ausweisung von 10-15 Campinghäusern.

Die Campinghäuser sollen auf Standplätzen erstellt werden, die bisher für die Aufstellung von sog. Mobilheimen vorgesehen waren. Eine Ausweitung der Campingplatzflächen oder eine Vergrößerung der Standplatzzahl ist nicht vorgesehen.

Herr Springer verlässt während der Beschlussfassung des Unterpunktes 6 des Abstimmungstextes den Sitzungsraum.

Beschluss:

1. Der Bebauungsplan Nr. 13 für das Gebiet “Campingplatz Dorotheental“ soll wie folgt
geändert werden:
            - Ausweisung Campinghäuser im südwestlichen Bereich

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichenBelange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durchgeführt werden.

5. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.

6. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer in Busdorf beauftragt werden.


- *s. ums. räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Peter Tramm

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich " Ostseebades Damp - Südwestteil - Eingangsbereich"
(Aufstellungsbeschluss)
Beschlussvorlage - 25/2011

Mit Schreiben vom 16.03.2011 stellt die Damp Holding AG den Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung eines Sterilgutversorgungsgebäudes.

Der vorgesehene Bereich stellt sich bisher als landwirtschaftliche Fläche im Flächennutzungsplan dar. Die Bebauungspläne 5/III und 5/IV grenzen an.

Bisher hat die Damp Holding AG an verschiedenen Standorten des Konzerns sog. Zentral-Steris betrieben. Um nun zu einem einheitlichen Standard mit höchsten Qualitätsansprüchen zu gelangen, ist der Bau eines Sterilgutversorgungsgebäudes im Ostseebad Damp (Eingangsbereich) vorgesehen. Hier werden dann künftig alle konzerneigenen Steris zusammengelegt.

Herr Springer verlässt während der Beschlussfassung des Unterpunktes 6 des Abstimmungstextes den Sitzungsraum.

Beschluss:

  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 11. Änderung aufgestellt,die für das Gebiet "Ostseebad Damp Südwestteil - Eingangsbereich " folgende Änderung der Planung vorsieht:      - Ausweisung “Sondergebiet Klinikversorgung“ *
  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)
  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  1. Die Planungskostenerstattung ist gesichert.
  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer in Busdorf beauftragt werden.

- *s. räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Horst Böttcher
Herr Christoph Langer

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/III für den Bereich "Ostseebad Damp - Südteil"
(Aufstellungsbeschluss)
Beschlussvorlage - 26/2011

Mit Schreiben vom 16.03.2011 stellt die Damp Holding AG den Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung eines Sterilgutversorgungsgebäudes.

Der vorgesehene Bereich stellt sich bisher als landwirtschaftliche Fläche im Flächennutzungsplan dar. Die Bebauungspläne 5/III und 5/IV grenzen an.

Bisher hat die Damp Holding AG an verschiedenen Standorten des Konzerns sog. Zentral-Steris betrieben. Um nun zu einem einheitlichen Standard mit höchsten Qualitätsansprüchen zu gelangen, ist der Bau eines Sterilgutversorgungsgebäudes im Ostseebad Damp (Eingangsbereich) vorgesehen. Hier werden dann künftig alle konzerneigenen Steris zusammengelegt.

Herr Springer verlässt während der Beschlussfassung des Unterpunktes 6 des Abstimmungstextes den Sitzungsraum.

Beschluss:

  1. Der Bebauungsplan Nr. 5/III für das Gebiet “Ostseebad Damp - Südteil“ soll wie folgt geändert werden:
            - Ausweisung “Sondergebiet Klinikversorgung“ *
  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  1. Die Planungskostenerstattung ist gesichert.
  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer in Busdorf beauftragt werden.

- *s. ums. räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Horst Böttcher
Herr Christoph Langer

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/I "Ostseebad Damp - Westteil - Ferienhausgebiet"

zu TOP 16.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 36/2011
Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/I der Gemeinde und die Begründung
haben in der Zeit vom 26.04.2011 bis 27.05.2011 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 19.04.2011 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Es handelt sich hier um ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB.

Beschluss:
a) Beschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 6. Änderung des Bebauungsplanes 5/I abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage des Planungsbüros Springer - wird Bestandteil des Originalprotokolls.

Insgesamt gingen ein:

Behördenbeteiligung vom 19.04.2011
– öffentliche Auslegung vom 26.04.2011 – 27.05.2011
hier: 6. Änderung des B-Planes 5/I „OBD – Westteil, Ferienhausgebiet“, Gemeinde Damp
 
 
Datum:
Bedenken:
3.
Wehrbereichsverwaltung Nord
27.04.2011
keine
5.
Wasser- und Schifffahrtsamt
04.05.2011
keine
8.
Hauptzollamt
 
 
11.
Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr des Landes S.-H.
durch das LBV-SH
Abt. Straßenbau u. Straßenverkehr -VII 4
 
15.
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes S.-H.
Abt. Naturschutz, Forstwirtschaft und Jagd -Oberste Naturschutzbehörde
 
 
17.
Forstbehörde Nord
04.05.2011
keine
18.
Archäologische Landesamt
17.05.2011
keine
19.
Landesamt für Denkmalpflege
des Landes Schleswig-Holstein
12.05.2011
keine
20.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume (LLUR)
(ehem. Staatl. Umweltamt Kiel)
 
 
21a.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume (LLUR)
(ehem.Amt für ländliche Räume)
19.05.2011
keine
21b.
Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark u. Meeresschutz
17.05.2011
s. Stellungnahme
23.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Abt. Bauaufsicht, Abt. Denkmalschutz,
Abt. Gesundheitswesen, einschl. gesundheitl. Umweltschutz,
Abt. Naturschutz u. Landschaftspflege
(Unt. Naturschutzbehörde),
Abt. Kommunal- u. Schulaufsicht,
Abt. Jugend- und Sozialhilfe,
Abt. Sport, Straßenverkehr/ Straßenbau,
Abt. Abfallentsorgung,
Abt. Katastrophenschutz, Brandschutz,
Abt. Wasserwirtschaft
20.05.2011
s. Stellungnahme
24.
Landwirtschaftskammer
11.05.2011
keine
25.
Industrie- und Handelskammer zu Kiel
 
 
27.
Wasserbesch.verband
Mittelschwansen
 
 
28.
E.ON Hanse AG
Netzcenter Süderbrarup
26.04.2011                  keine
32.
Wasser-und Bodenverband
Schwastrumer Aue
 
 
34.
- Sachbearbeiter i.H. (Entwässerung)
- Ordnungsamt i.H.(Verkehrsaufsi.)

25.05.2011

keine
36.
Gemeinsame Büro der AG-29 für
- Landesnaturschutzverbd. S.H.
- Landesjagdverbd. S.H.
- Landessportfischerverbd. S.H.
- S.H. Heimatbund e.V.
- Schutzgem. Deutscher Wald
25.05.2011
s. Stellungnahme
37.
IGU Kappeln u. Umgebung
 
 
38.
NABU - Naturschutzbund Deutschl.
Landesverbd. Schl.-Holst. e.V.
26.05.2011
s. Stellungnahme
39.
Bund für Umwelt u. Naturschutz
Landesverband Schl.-Holst. e.V.
 
 
40.
Verein Jordsand zum Schutze
der Seevögel und der Natur e.V.
 
 
 
Landessportverband Schleswig-Holstein
„Haus des Sports“
25.05.2011
keine
41.
Abfallwirtschaftsges. Rendsbg.- Eckernförde
02.05.2011
keine
43.
Innenministerium des Landes S.-H.
Abt. IV 22 – Landesplanung – Regionalentwicklung u. Regionalplanung
18.05.2011
s. Stellungnahme
44.
Innenministerium des Landes S.-H.
- Abt. IV 26 - Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht
 
 


Stellungnahmen Nachbargemeinden
48.
Gemeinde Dörphof
20.04.2011
Keine
49.
Gemeinde Holzdorf
20.04.2011
Keine
51.
Gemeinde Thumby
21.04.2011
Keine
52.
Gemeinde Waabs
22.04.2011
keine

Stellungnahmen von Privatpersonen*
P 1
Eigentümer Zum Wikinger 408 u. 425
10.05.2011
s. Stellungnahme
P 2
RA Ulrich für Eigentümer Zum Piraten 357
19.05.2011
s. Stellungnahme
P 3
Eigentümer Zum Katamaran 637
09.06.2011
s. Stellungnahme

* Aus datenschutzrechtl. Gründen sollen die Namen der Personen, die Anregungen vorgebracht haben, in öffentlichen Sitzungen nicht genannt werden.
Etwas anderes gilt für die Preisgabe der Belegenheit des Grundstücks (Straße, Hausnummer), soweit erst hieraus die Lage zum Plangebiet und das Maß der Betroffenheit erkennbar wird. Die mit der Öffentlichkeit von Sitzungen bezweckte Information ist nicht möglich, wenn das Gewicht der Anregungen nicht erkennbar ist. (s. Verfahrenserlass)

Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Horst Böttcher
Herr Christoph Langer

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16.2 b) Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 37/2011
s. Beschlussvorlage 26/2011

Im Verfahren hat sich herausgestellt, dass noch Änderungen in die Planung aufgenommen werden müssen, die eine erneute Auslegung erforderlich machen.

Im einzelnen handelt es sich um
                   - Anpassung der Baugrenzen
                   - Anpassung der Dachform und -neigung
                   - Streichung der Traufhöhe mit Festsetzung der Firsthöhe
                   - Aufweitung für die Bereiche der Knollen 1, 2 und 4
                   (Geltungsbereichserweiterung)

Beschluss:
b) Beschluss
1. Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/I, für das Gebiet „Ostseebad Damp - Westteil, Ferienhausgebiet“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen erneut gebilligt.

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind erneut öffentlich auszulegen mit den nach der Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut zu beteiligen.
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Horst Böttcher
Herr Christoph Langer

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. 8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/II "Ostseebad Damp - Ostteil - Klinik-, Kur- und Sportbereich

zu TOP 17.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 34/2011
Der Entwurf der 8. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/II der Gemeinde und die Begründung
haben in der Zeit vom 26.04.2011 bis 27.05.2011 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Landesplanung wurden mit Schreiben des Amtes vom 15.04.2011 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.


Beschluss:
a) Beschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 8. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/II abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage des Planungsbüros Springer - wird Bestandteil des Originalprotokolls.

Insgesamt gingen ein:
Behörden-/TöB-Beteiligung vom 15.04.2011
- öffentliche Auslegung vom 26.04.2011 bis 27.05.2011
hier:  1. vereinf. Änderung B-Plan Nr. 5/II „OBD – Ostteil“ der Gemeinde Damp
 
 
Datum:
Bedenken:
5.
Wasser- und Schifffahrtsamt
04.05.2011
s. Stellungnahme
20.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume
(ehem. Staatl. Umweltamt Kiel)
19.05.2011
keine
21.b
Landesbetrieb für Küstenschutz
Nationalpark und Meeresschutz
17.05.2011
s. Stellungnahme
23.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Abt. Bauaufsicht, Abt. Denkmalschutz,
Abt. Gesundheitswesen, einschl. gesundheitl. Umweltschutz,
Abt. Naturschutz u. Landschaftspflege
(Unt. Naturschutzbehörde),
Abt. Kommunal- u. Schulaufsicht,
Abt. Jugend- und Sozialhilfe,
Abt. Sport, Straßenverkehr/ Straßenbau,
Abt. Abfallentsorgung,
Abt. Katastrophenschutz, Brandschutz,
Abt. Wasserwirtschaft

20.05.2011
keine
27.
Wasserbeschaffungsverband Mittelschwansen
 
 
34b.
- Sachbearbeiter im Hause (Entwässerung)

 
35.
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume des Landes Schl.-Holstein
(Obere Naturschutzbehörde)
 
 
43.
Innenministerium des Landes S.-H.
Abt. IV 22 – Landesplanung – Regionalplg.
18.05.2011
keine
44.
Innenministerium des Landes
Schleswig-Holstein
- Abt. IV 26 Städtebau und Ortsplanung
 
 
45.
Ordnungsamt im Hause
     (f. Verkehrssicherung)
Techniker im Hause
25.05.2011
keine


Stellungnahmen Nachbargemeinde
48.
Gemeinde Dörphof
20.04.2011
keine
49.
Gemeinde Holzdorf
20.04.2011
keine
51.
Gemeinde Thumby
21.04.2011
keine
52.
Gemeinde Waabs
27.04.2011
keine

Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Horst Böttcher
Herr Christoph Langer

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17.2 b) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 35/2011
s. Beschlussvorlage 34/2011

Beschluss:
b) Beschluss:
Die 8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/II, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeinde ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Horst Böttcher
Herr Christoph Langer

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 18. Erlass von Förderrichtlinien zur Nutzung von Erdwärme
Beschlussvorlage - 28/2011
Die Wählergemeinschaft Damp hat den Antrag gestellt, gemeindliche Förderrichtlinien zur Nutzung von Erdwärme zu erlassen. Hierzu fand am 24.03.2011 ein Arbeitsgespräch zwischen den Fraktionen, dem Bürgermeister und der Verwaltung statt. In diesem Gespräch wurden die Eckdaten für die Förderrichtlinien festgelegt. Aus diesen Eckdaten wurde der als Anlage beigefügte Entwurf für die Förderrichtlinien von der Verwaltung erstellt.
Der Finanz- und Hauptausschuss hat empfohlen folgende Änderungen vorzunehmen:
  • Der letzte Satz „Es erfolgt keine Förderung von Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung von über 20 kw“ des Punkt 4 wird ersatzlos gestrichen.
  • Neuer Spiegelstrich unter Punkt 5 „Höchstförderung 2.500 €„
  • Antragsberechtigt im Punkt 2 sollen alle Eigentümer von Wohngebäuden sein.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die als Anlage beigefügten Förderrichtlinien mit den erarbeiteten Änderungen zu erlassen.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil
Vorab

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 23. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 

zu TOP 24. Sanierung der Küche des Sportheims des VfL Damp-Vogelsang
Beschlussvorlage - 39/2011
Der VfL hat bereits 2009 das Begehren geäußert, die Küche zu sanieren. Am 14.12.2009 hat die GV beschlossen, die geplante Sanierung mit 5.000 € zu unterstützen. Diese Summe wurde in den Haushalt 2010 eingestellt, allerdings dann nicht verbraucht, da die Durchführung der Sanierung aufgeschoben wurde. Der Haushaltsansatz wurde nicht nach 2011 übertragen.
Nunmehr haben sich neue Umstände ergeben. Der Betrieb der Kantine soll ab dem 01.08.2011 über eine Verpachtung dauerhaft organisiert werden. Der vorgesehene Pächter steht bzgl. einer möglichen Konzessionierung bereits im Kontakt mit dem Ordnungsamt.
Die 2009 begonnene Sanierungsplanung der Küche wurde durch den VfL jüngst wieder aufgegriffen und fortgeführt. Herr von Neuenkirchen (pensionierter Architekt und Leiter der Schwimmsparte) hat diese Planungen federführend durchgeführt und die Kosten berechnet. In Abstimmung mit der Lebensmittelaufsicht des Kreises wurden die erforderlichen Maßnahmen als Ertüchtigung und in Hinblick auf eine Konzessionierung geplant und vorbereitet.

Die Kosten berechnen sich nach den Ermittlungen von Herrn von Neuenkirchen wie folgt:
  1. Küchentechnik                    8.400,00 €
  2. Sanitärinstallationen          4.300,00 €
  3. Elektroinstallationen          1.000,00 €
  4. Malerarbeiten                    800,00 €
  5. Fliesenarbeiten                    500,00 €

Summe der Kosten                   15.000,00 €

Herr Andresen vom Amt-Schlei-Ostsee hat sich die Planungen von Herrn von Neuenkirchen erläutern lassen und kommt zu dem Ergebnis, dass diese augenscheinlich solide vorbereitet sind. Die Angebote der angefragten Firmen liegen dem Bürgermeister und der Verwaltung vor. Da es sich um Arbeiten im Bestand handelt, können möglicherweise unvorhergesehene Dinge eintreten.

Nunmehr bittet der VfL um Genehmigung des Vorhabens und finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde Damp.

Thema Fettabscheider:
Der Kreisveterinär fordert keinen Abscheider. Dieses fordert die Gemeinde als Abwasserbeseitigungsträger. Geplant ist ein Kleingerät, welches zwischen das Fallrohr geschaltet wird. Ich habe mich noch mal mit einem dritten Großküchenbauer aus SL unterhalten. Er baut die Geräte in besonderen Fällen auch ein. Er rät allerdings dazu, dass der Gastronom ein schriftliches Protokoll zu führen hat, so dass protokolliert ist, dass wöchentlich gereinigt wird. Dieses Protokoll sollte man sich als Verpächter oder Abwasserbeseitigungsträger jährlich unaufgefordert oder auf Verlangen vorlegen lassen. Ferner sollte der Entsorgungsweg aufgezeigt sein.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Sanierung der Küche mit einer Summe von 5.000 € zu unterstützen. Dem VfL Damp wird genehmigt, die Sanierung in Abstimmung mit der Gemeinde durchzuführen. Bauherr ist der VfL-Damp-Vogelsang. Die Öffnungszeiten und das Betreiberkonzept sind mit der Gemeinde abzustimmen.

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 25. 2. Nachtragshaushaltssatzung und 2. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Damp für das Haushaltsjahr 2011
Beschlussvorlage - 32/2011
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch erhebliche Änderungen muss eine Nachtragshaushaltssatzung 2011 erlassen werden.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung und dem 2. Nachtragshaushaltsplan.

Beschluss:
Der 2. Nachtragshaushaltsplan 2011 und die vorgelegte 2. Nachtragshaushaltssatzung 2011 werden beschlossen,

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Horst Böttcher  Ulrich Erichsen 
Bürgermeister  Protokollführer/in