N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damp vom 21.05.2012.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer der Außenstelle des Amtes Schlei-Ostsee, Auf der Höhe 16, 24351 Damp
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.10 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Horst Böttcher
Gemeindevertreter Clemens Buschkühle
Gemeindevertreterin Barbara Feyock
Gemeindevertreter Bruno Herbst
2. stellv. BGM Christoph Langer
Gemeindevertreter Christoph Marten
Gemeindevertreterin Gabriele Marten
Gemeindevertreterin Sirka Metzger
Gemeindevertreter Peter Tramm
1. stellv. Bürgerm. Uwe Wichert
Gemeindevertreter Jürgen Zinkmann

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Manfred Löhr (entschuldigt )
Gemeindevertreter Wolfgang Schön (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer Rene Kinza
Vorsitzender Jugendbeirat Nils Hendrik Wichert

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Bürgermeisters
3. Bericht der Ausschussvorsitzenden
4. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
5. Änderungsanträge zu den Sitzungsniederschriften der Sitzungen am 15.02.2012 und 05.03.2012
6. Änderungsanträge zur Tagesordnung
7. Einwohnerfragestunde
8. 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 für das Gebiet "Campingplatz Koralle" in Fischleger
8.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 26/2012
8.2 b) ) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 27/2012
9. 12. Änderung des Flächennutzungsplanes Damp "Ostseebad Damp - Wohnmobilpark"
9.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 29/2012
9.2 b) abschließender Beschluss der F-Planänderung sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 30/2012
10. 2. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr 5/IV Damp "Ostseebad Damp - Südwestteil"
10.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 31/2012
10.2 b) Beschluss des Durchführungsvertrages
  Beschlussvorlage - 32/2012
10.3 c) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 33/2012
11. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) - erneutes Beteiligungsverfahren
  Beschlussvorlage - 34/2012
12. Ausweisung von Bauland in der Gemeinde Damp
  Beschlussvorlage - 20/2012
13. Neubesetzung des Tourismusausschusses
  Beschlussvorlage - 28/2012
14. Antrag der CDU-Fraktion zur Durchführung einer Bürgerbefragung im Rahmen der Beratung zu einer möglichen Erweiterung des Gemeindegebietes um den Ortsteil Söby bis an die B 203
  Beschlussvorlage - 25/2012
15. Förderung von Kindertagespflege
  Beschlussvorlage - 23/2012
16. Sanierung des Zugangsbereiches des VfL Damp-Vogelsang
  Beschlussvorlage - 35/2012
17. Umbau Jugendraum zur Schaffung zusätzlichen Platzes
  Beschlussvorlage - 37/2012
18. Planfeststellungsverfahren für die Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals - erneutes Beteiligungsverfahren
  Beschlussvorlage - 38/2012

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Bericht des Bürgermeisters
Der Bürgermeister berichtet über den Zeitraum zwischen der letzten und dieser Sitzung. Der Geschäftsführer der Kurbetriebe Damp GmbH berichtet über den Stand des Themenbades sowie das neue Strandgebäude und die Ausgliederung.

zu TOP 3. Bericht der Ausschussvorsitzenden
Frau Feyock berichtet über die letzte Sitzung des Sozialausschusses. Herr Zinkmann berichtet über die letzte Sitzung des Bauausschusses.

zu TOP 4. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
Anfragen von Gemeindevertretern liegen nicht vor.

zu TOP 5. Änderungsanträge zu den Sitzungsniederschriften der Sitzungen am 15.02.2012 und 05.03.2012
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzungen werden nicht gestellt.

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung liegen nicht vor.

zu TOP 7. Einwohnerfragestunde
Frau Bibelwitz berichtet über das letzte Treffen bei der Partnergemeinde Lubmin. Herr Lehmann berichtet, dass er einen Brief einer Bürgerin aus Söby erhalten hat, in dem ihm berichtet wird, dass Herr Buschkühle nicht mehr in Damp wohnhaft sein soll sondern nach Söby verzogen ist. Damit könnte Herr Buschkühle nach Ansicht von Herrn Lehmann kein Gemeindevertreter der Gemeinde Damp mehr sein. Von Herrn Kinza wird hierzu ausgeführt, dass der Vorgang überprüft wird. Es wird hierzu ein Gespräch mit Herrn Buschkühle geben. Die Anschuldigungen werden durch die Verwaltung überprüft.

zu TOP 8. 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 für das Gebiet "Campingplatz Koralle" in Fischleger

zu TOP 8.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 26/2012

Der Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 für das Gebiet „Campingplatz Koralle“ in Fischleger der Gemeinde Damp und die Begründung haben in der Zeit vom 02.03.2012 bis 20.03.2012 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht erneut öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht.

Die erneute öffentliche Auslegung wurde erforderlich, da dem Antrag des Betreibers, die Winterabstellung im Bereich zwischen Sanitärgebäude und Campinghäusern mit in die B-Planung aufzunehmen, entsprochen wurde.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben des Amtes vom 17.02.2012 hierüber informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte bereits am 10.08.2011 und 10.11.2011.


Beschluss:

a) Beschluss/ -empfehlung:
Da keine Anregungen vorgetragen wurden während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 für das Gebiet „Campingplatz Koralle“ in Fischleger von der Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, bedarf es keiner Abwägung.

Insgesamt gingen ein:
Erneute Behörden-/TöB-Beteiligung vom 17.02.2012
- öffentliche Auslegung vom 02.03.2012 bis 20.03.2012
hier:  1. Änd. u. Erw. vorh.bez.B-Plan Nr. 10 „Campingpl. Koralle“ der Gemeinde Damp
 
 
Datum:
Bedenken:
23.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Abt. Bauaufsicht, Abt. Denkmalschutz,
Abt. Gesundheitswesen, einschl. gesundheitl. Umweltschutz,
Abt. Naturschutz u. Landschaftspflege
(Unt. Naturschutzbehörde),
Abt. Kommunal- u. Schulaufsicht,
Abt. Jugend- und Sozialhilfe,
Abt. Sport, Straßenverkehr/ Straßenbau,
Abt. Abfallentsorgung,
Abt. Katastrophenschutz, Brandschutz,
Abt. Wasserwirtschaft

16.03.2012

keine
43.
Innenministerium des Landes S.-H.
Abt. IV 22 – Landesplanung – Regionalentwicklung und Regionalplanung
 
Keine Stellungnahme
44.
Innenministerium des Landes S.-H.
- Abt. IV 26 - Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht
 
Keine Stellungnahme

Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8.2 b) ) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 27/2012

s. Beschlussvorlage 25/2012

Der zugehörige Durchführungsvertrag wurde bereits am 15.02.2012 beschlossen.


Beschluss:

Die 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.
Die zusammenfassende Erklärung zum Bauleitplan wird zur Kenntnis genommen - § 10 (4) BauGB


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. 12. Änderung des Flächennutzungsplanes Damp "Ostseebad Damp - Wohnmobilpark"

zu TOP 9.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 29/2012

Der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde und die Begründung haben in der Zeit vom 15.03.2012 bis 16.04.2012 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 24.02.2012 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 02.11.2011.


Beschluss:

a) Beschluss/ -empfehlung:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 12. Änderung des Flächennutzungs-planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage des Planungsbüros Springer - wird Bestandteil des Originalprotokolls.

Insgesamt gingen ein:

Behördenbeteiligung v. 24.02.2012 – öffentl. Ausleg. v. 15.03. – 16.04.2012
hier: 2. vorh.bez. Änderung des B-Planes 5/IV „Ostseebad Damp – Südwestteil/..Golf, Wasserski“, Gemeinde Damp sowie 12. Änd. des F-Planes Damp „OBD – Wohnmobilpark“
 
 
Datum:
Bedenken:
2a.
Deutsche Telekom AG
 
 
3.
Wehrbereichsverwaltung Nord
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
5.
Wasser- und Schifffahrtsamt
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
8.
Hauptzollamt
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
11.
Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehrdes Landes S.-H.
Abt. Straßenbau u. Straßenverkehr -VII 4
durch das LBV-SH
 
15.
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes S.-H.
Abt. Naturschutz, Forstwirtsch. und Jagd
 
 
17.
Forstbehörde Nord
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
18.
Archäologische Landesamt
Schleswig-Holstein
30.03.2012
keine
19.
Landesamt für Denkmalpflege
des Landes Schleswig-Holstein
 
 
20.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume (LLUR)
(ehem. Staatl. Umweltamt Kiel)
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
21.
Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark u. Meeresschutz
06.03.2012
s. Stellungnahme
23.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Abt. Bauaufsicht, Abt. Denkmalschutz,
Abt. Gesundheitswesen, einschl. gesundheitl. Umweltschutz,
Abt. Naturschutz u. Landschaftspflege
(Unt. Naturschutzbehörde),
Abt. Kommunal- u. Schulaufsicht,
Abt. Jugend- und Sozialhilfe,
Abt. Sport, Straßenverkehr/ Straßenbau,
Abt. Abfallentsorgung,
Abt. Katastrophenschutz, Brandschutz,
Abt. Wasserwirtschaft
03.04.2012
s. Stellungnahme
24.
Landwirtschaftskammer
Schleswig-Holstein
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
25.
Industrie- und Handelskammer zu Kiel
 
 
27.
Wasserbesch.verband
Mittelschwansen
16.04.2012
keine
28.
E.ON Hanse AG
Netzcenter Süderbrarup
                            Keine erneute Beteiligung,
                             da keine Bedenken bei 1.
                              Beteiligung
32.
Herrn Verbandsv. des
Wasser-und Bodenverbandes
Schwastrumer Aue
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
34.
- Sachbearbeiter i.H.(Entwässerung)
- Ordnungsamt i.H. (Verkehrsaufsi.)
allgemein- alle Gem.
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
36.
Gemeinsame Büro der AG-29 für
- Landesnaturschutzverbd. S.H.
- Landesjagdverbd. S.H.
- Landessportfischerverbd. S.H.
- S.H. Heimatbund e.V.
- Schutzgem. Deutscher Wald
12.04.2012
keine
37.
IGU Kappeln u. Umgebung
z. Hd. Frau Nortrud Rosenberg
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
38.
NABU - Naturschutzbund Deutschl.
Landesverbd. Schl.-Holst. e.V.
 
 
39.
Bund für Umwelt u. Naturschutz
Landesverband Schl.-Holst. e.V.
 
 
40.
Verein Jordsand zum Schutze
der Seevögel und der Natur e.V.
Haus der Natur
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
 
Landessportverband Schleswig-Holstein
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
41.
AWR
Abfallwirtschaftsges. Rendsbg.- Eckernförde
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
43.
Nachrichtlich
Innenministerium des Landes S.-H.
Abt. IV 22 – Landesplanung – Regionalentwicklung u. Regionalplanung
13.04.2012
s. Stellungnahme
44.
Nachrichtlich
Innenministerium des Landes S.-H.
- Abt. IV 26 - Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht
 
 


Beteiligung als Nachbargemeinde, sowie als TöB
48.
Gemeinde Dörphof
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
49.
Gemeinde Holzdorf
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
51.
Gemeinde Thumby
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
52.
Gemeinde Waabs
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung


Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9.2 b) abschließender Beschluss der F-Planänderung sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 30/2012

s. Beschlussvorlage 29/2012


Beschluss:

b) Beschluss/ -empfehlung
Unter Berücksichtigung vorgenannter Einzelbeschlüsse wird die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp abschließend beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, die 12. Änderung des Flächennutzungs-planes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. 2. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr 5/IV Damp "Ostseebad Damp - Südwestteil"

zu TOP 10.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 31/2012

Der Entwurf der 2. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr 5/IV Damp „Ostseebad Damp - Südwestteil“ der Gemeinde und die Begründung haben in der Zeit vom 15.03.2012 bis 16.04.2012 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 24.02.2012 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 02.11.2011.


Beschluss:

a) Beschluss/ -empfehlung:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr 5/IV Damp „Ostseebad Damp - Südwestteil“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage des Planungsbüros Springer - wird Bestandteil des Originalprotokolls.

Insgesamt gingen ein:

Behördenbeteiligung v. 24.02.2012 – öffentl. Ausleg. v. 15.03. – 16.04.2012
hier: 2. vorh.bez. Änderung des B-Planes 5/IV „Ostseebad Damp – Südwestteil/..Golf, Wasserski“, Gemeinde Damp sowie 12. Änd. des F-Planes Damp „OBD – Wohnmobilpark“
 
 
Datum:
Bedenken:
2a.
Deutsche Telekom AG
 
 
3.
Wehrbereichsverwaltung Nord
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
5.
Wasser- und Schifffahrtsamt
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
8.
Hauptzollamt
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
11.
Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehrdes Landes S.-H.
Abt. Straßenbau u. Straßenverkehr -VII 4
durch das LBV-SH
 
15.
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes S.-H.
Abt. Naturschutz, Forstwirtsch. und Jagd
 
 
17.
Forstbehörde Nord
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
18.
Archäologische Landesamt
Schleswig-Holstein
30.03.2012
keine
19.
Landesamt für Denkmalpflege
des Landes Schleswig-Holstein
 
 
20.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume (LLUR)
(ehem. Staatl. Umweltamt Kiel)
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
21.
Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark u. Meeresschutz
06.03.2012
s. Stellungnahme
23.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Abt. Bauaufsicht, Abt. Denkmalschutz,
Abt. Gesundheitswesen, einschl. gesundheitl. Umweltschutz,
Abt. Naturschutz u. Landschaftspflege
(Unt. Naturschutzbehörde),
Abt. Kommunal- u. Schulaufsicht,
Abt. Jugend- und Sozialhilfe,
Abt. Sport, Straßenverkehr/ Straßenbau,
Abt. Abfallentsorgung,
Abt. Katastrophenschutz, Brandschutz,
Abt. Wasserwirtschaft
03.04.2012
s. Stellungnahme
24.
Landwirtschaftskammer
Schleswig-Holstein
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
25.
Industrie- und Handelskammer zu Kiel
 
 
27.
Wasserbesch.verband
Mittelschwansen
16.04.2012
keine
28.
E.ON Hanse AG
Netzcenter Süderbrarup
                            Keine erneute Beteiligung,
                             da keine Bedenken bei 1.
                              Beteiligung
32.
Herrn Verbandsv. des
Wasser-und Bodenverbandes
Schwastrumer Aue
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
34.
- Sachbearbeiter i.H.(Entwässerung)
- Ordnungsamt i.H. (Verkehrsaufsi.)
allgemein- alle Gem.
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
36.
Gemeinsame Büro der AG-29 für
- Landesnaturschutzverbd. S.H.
- Landesjagdverbd. S.H.
- Landessportfischerverbd. S.H.
- S.H. Heimatbund e.V.
- Schutzgem. Deutscher Wald
12.04.2012
keine
37.
IGU Kappeln u. Umgebung
z. Hd. Frau Nortrud Rosenberg
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
38.
NABU - Naturschutzbund Deutschl.
Landesverbd. Schl.-Holst. e.V.
 
 
39.
Bund für Umwelt u. Naturschutz
Landesverband Schl.-Holst. e.V.
 
 
40.
Verein Jordsand zum Schutze
der Seevögel und der Natur e.V.
Haus der Natur
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
 
Landessportverband Schleswig-Holstein
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
41.
AWR
Abfallwirtschaftsges. Rendsbg.- Eckernförde
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
43.
Nachrichtlich
Innenministerium des Landes S.-H.
Abt. IV 22 – Landesplanung – Regionalentwicklung u. Regionalplanung
13.04.2012
s. Stellungnahme
44.
Nachrichtlich
Innenministerium des Landes S.-H.
- Abt. IV 26 - Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht
 
 

Beteiligung als Nachbargemeinde, sowie als TöB
48.
Gemeinde Dörphof
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
49.
Gemeinde Holzdorf
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
51.
Gemeinde Thumby
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
52.
Gemeinde Waabs
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung

Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10.2 b) Beschluss des Durchführungsvertrages
Beschlussvorlage - 32/2012

Für Projekte, die in der Hand eines Vorhabenträgers liegen, wird das Instrument des B-Planes durch den vorhabenbezogenen B-Plan ergänzt. Dieses Instrument des § 12 BauGB verbindet Elemente eines B-Planes mit einem Erschließungsvertrag und einer vertraglichen Baupflicht (Durchführungsvertrag).

Der von dem Vorhabenträger erarbeitete und mit der Gemeinde abgestimmte Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) wird Bestandteil des von der Gemeinde beschlossenen vorhabenbezogenen B-Planes.


Beschluss:

Der vorliegende Durchführungsvertrag wird beschlossen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10.3 c) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 33/2012

s. Beschlussvorlage 31/2012


Beschluss:

c) Beschluss/ -empfehlung
Die 2. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr.5/IV, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeinde ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) - erneutes Beteiligungsverfahren
Beschlussvorlage - 34/2012

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat im Juli 2011 Entwürfe für die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung vorgelegt und von August bis November 2011 hierzu ein erstes Anhörungs- und Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die rund 1.850 Stellungnahmen, die im Rahmen dieses Verfahrens abgegeben wurden, sind vom Innenministerium ausgewertet und bewertet worden. Anschließend wurden die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne überarbeitet.

Am 27. März 2012 hat der Innenminister bekanntgegeben, dass die Änderungen der Teilfortschreibungen gegenüber den Entwurfsfassungen vom Juli 2011 so erheblich sind, dass die Grundzüge der Planung berührt sind. Das Raumordnungsgesetz des Bundes verlangt in einem solchen Fall eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit.

Von Ende Mai bis Anfang Juli 2012 wird es daher ein zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zu allen Teilfortschreibungen der Regionalpläne geben.

Mit der zweiten Anhörung sollen rechtliche Risiken für die Teilfortschreibungen von vornherein ausgeschlossen werden. Andernfalls könnte das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Pläne wegen eines schweren Verfahrensfehlers für nichtig erklären. Ziel ist zudem, eine größtmögliche Akzeptanz der Eignungsgebiete für die Windenergienutzung. Deshalb wird es die Möglichkeit geben, zu den vorgenommenen Planänderungen Stellung zu nehmen.

Die Auswertung der Stellungnahmen aus der zweiten Anhörung und die Erstellung der neuen Pläne will das Innenministerium bis Mitte Oktober abschließen. Danach folgen Sitzungen des Landesplanungsrates und des Kabinetts. Mit einer Veröffentlichung im Amtsblatt im November oder Dezember 2012 sollen die Teilfortschreibungen der Regionalpläne zur Ausweisung von Windenergieeignungsflächen schließlich rechtskräftig werden.

Die Entwürfe vom Juli 2011 zeigten 22.800 Hektar Eignungsgebiete für die Windenergienutzung in Schleswig-Holstein auf. Nachdem die Eignungsgebiete aufgrund von Einwänden und Anregungen aus der ersten Anhörung an rund 180 Stellen geändert wurden, hat sich ihre Fläche auf jetzt rund 25.000 Hektar erhöht. Das entspricht etwas mehr als 1,5 Prozent der Landesfläche.
(Quelle: Pressemitteilung IM)

Wie einem Fragenkatalog des IM zu entnehmen ist, ist eine Meldung von neuen, bisher noch nicht bekannten Flächen, nicht möglich.


Beschluss:

Dass die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung erneut ausgelegt werden soll, wird zur Kenntnis genommen. Im Hinblick auf die bisherige Beschlussfassung sowie der Tatsache, dass das Gemeindegebiet Damp Ausschlussgebiet für Windkraftanlagen zu bewerten ist, wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.

Der Bürgermeister wird dennoch legitimiert Stellungnahmen abzugeben. Dies wird insbesondere dann erforderlich, wenn erst nach erfolgter Beschlussfassung in der Gemeindevertretung neue Informationen bekannt werden, die die Abgabe einer Stellungnahme notwendig erscheinen lassen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Ausweisung von Bauland in der Gemeinde Damp
Beschlussvorlage - 20/2012

Mit Datum vom 05.02.2012 wurde durch einen Grundbesitzer die Ausweisung einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche zu Bauland beantragt. Hierbei handelt es sich um das Flurstück 17/11, Flur 2, Gemarkung Pommerby-Schwastrum, im unmittelbaren Anschluss zum Baugebiet „Ringstraße“. Das Grundstück hat eine Größe von 4,2836 ha und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der Landschaftsplan sieht diese Flächen, neben einer weiteren Fläche im Bereich „Holzschicht“, als mögliche Siedlungserweiterungsfläche vor.

Unter Berücksichtigung des vorliegenden Antrages wird es als erforderlich angesehen, über eine grundsätzliche siedlungsstrukturelle Entwicklung im Bereich Vogelsang-Grünholz zu beraten. Kommt die Gemeinde zu dem Ergebnis, dass eine Entwicklung als wünschenswert zu betrachten ist, ist auch über den möglichen Entwicklungsbereich zu beraten.

Herr Tramm erklärt sich für befangen und verlässt den Sitzungsraum

Beschluss:

Dem Antrag auf Ausweisung von Bauland auf dem Flurstück 17/11, Flur 2, Gemarkung Pommerby-Schwastrum, wird zugestimmt.


Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :10
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 13. Neubesetzung des Tourismusausschusses
Beschlussvorlage - 28/2012
Mit Schreiben vom 30.03.2012 teilt Herr Peter Lemke mit, dass er sein Mandat im Tourismusausschuss der Gemeinde Damp zum 01.04.2012 niederlegt. .
Frau Barbara Fyeock stellt mit Schreiben vom 31.03.2012 den Antrag, den Tourismusausschuss der Gemeinde Damp nach Maßgabe des § 46 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein neu zu besetzen.
Das Schreiben von Herrn Lemke und von Frau Feyock sowie der § 46 der GO ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Damp ist der Touristikausschuss bzw. der Tourismusausschuss mit 7 Ausschussmitglieder zu besetzen. Neben Gemeindevertreterinnen und –vertretern können auch andere Bürgerinnen und Bürger, die der Gemeindevertretung angehören können, zu Mitgliedern der Ausschüsse gewählt werden. Ihre Zahl darf die der Gemeindevertreterinnen und –vertreter im Ausschuss nicht erreichen.
Herr Böttcher stellt fest, dass der SPD drei Sitze im Tourismusausschuss zustehen, der ABD zwei Sitze,der BID ein Sitz und der CDU ebenfalls ein Sitz.

Die SPD schlägt Herrn Moltkau als wählbaren Bürger vor. Die ABD schlägt Herrn Christoph Marten vor. Die SPD schlägt Herrn Jürgen Zinkmann vor. Die ABD schlägt Herrn Uwe Wiechert vor. Die SPD schlägt Frau Sirka Metzger vor. Die BID schlägt Herrn Christoph Langer vor. Die CDU schlägt Herrn Gerhard Ulbrich als wählbaren Bürger vor.

Über die Vorschläge wird en Block abgestimmt. Der Beschluss über die Besetzung erfolgt einstimmig.

Für den Vorsitzenden des Ausschusses haben die BID und die CDU gleichberechtigt das Vorschlagsrecht. Die BID schlägt Herrn Christoph Langer als Vorsitzenden vor. Die CDU schlägt Herrn Gerhard Ulbrich als Vorsitzenden vor. Es wird sich darüber geeinigt, dass die Abstimmung alphabetisch erfolgt.

Frau Feyock beantragt geheime Wahl.

Es erfolgt die Abstimmung über Herrn Langer in Form von Stimmzetteln. Hierzu ergeben sich 10 Ja Stimmen und 1 Nein Stimme. Damit ist Herrn Langer zum Vorsitzenden gewählt. Eine Abstimmung über den zweiten Kanditaten entfällt.


Beschluss:
Der Tourismusausschuss wird wie folgt besetzt:

1. Bernd Moltkau (SPD)

2. Christoph Marten (ABD)

3. Jürgen Zinkmann (SPD)

4. Uwe Wiechert (ABD)

5. Sirka Metzger (SPD)

6. Christoph Langer (BID)

7. Gerhard Ulbrich (CDU)


Vorsitzender: Christoph Langer



zu TOP 14. Antrag der CDU-Fraktion zur Durchführung einer Bürgerbefragung im Rahmen der Beratung zu einer möglichen Erweiterung des Gemeindegebietes um den Ortsteil Söby bis an die B 203
Beschlussvorlage - 25/2012
Die CDU-Fraktion stellt mit Schreiben vom 27.02.2012 den Antrag, zu dem Thema „Mögliche Erweiterung des Gemeindegebietes um den Ortsteil Söby bis an die B 203“ eine Bürgerbefragung durchzuführen. Die CDU-Fraktion beabsichtigt, bei dieser wichtigen Entscheidung, die Bürger mit einzubeziehen. Hierzu werden Zahlen und Daten benötigt, die über die finanziellen Auswirkungen, wie z. B. Steuereinnahmen, Wegebau und -unterhaltung, Feuerwehr, Schule, Kindergarten, Auskunft geben. Diese sind durch die Amtsverwaltung zu ermitteln.


Beschluss:
Es wird beschlossen, eine Bürgerbefragung zu dem Thema durchzuführen / nicht durchzuführen.

Ja-Stimmen :1
Nein-Stimmen :10
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 15. Förderung von Kindertagespflege
Beschlussvorlage - 23/2012

Mit dem Kindertagesausbaubetreuungsgesetz hat der Gesetzgeber den Anspruch auf Betreuung von Kindern unter 3 Jahren geschaffen. Bei diesem Anspruch war der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass rd. 35 % der Kinder einen solchen Platz auch tatsächlich in Anspruch nehmen werden. Dieser Rechtsanspruch auf Betreuung kann sowohl in Form der Tagespflege als auch in Form der altersgemischten Gruppen oder in Krippen erfolgen. Die Entwicklung sowohl auf Kreisebene als auch in den Gemeinden, in denen bereits entsprechende Einrichtungen geschaffen worden sind, zeigt deutlich auf, dass die Einrichtungsplätze recht schnell belegt sind. Die finanziellen Mittel für den weiteren Bau von Krippen sind jedoch eng begrenzt. Bereits im Jahre 2010 waren diese zeitweise überzeichnet. Erst durch weitere Haushaltsmittel des Landes und Bundes konnte die Bezuschussung im Jahre 2011 fortgesetzt werden. Man kam daher überein, in den Gemeinden und dem Kreis erneut über die Möglichkeiten zur Schaffung und Förderung von Tagespflegeplätzen zu diskutieren. Die Tagespflege ist eine Säule der Betreuungsalternativen. Diese hat sich jedoch im Kreis Rendsburg-Eckernförde nicht so stark entwickelt wie in anderen Kreisen. Andere Kreise hatten jedoch auch andere Finanzierungssysteme, in denen die Eltern seitens des öffentlichen Trägers stärker unterstützt wurden. Ein wesentlicher Grund für die bisher geringere Entwicklung und den teilweisen Rückgang des Angebotes an Tagespflegepersonen wird neben der entstandenen Steuer- und Sozialversicherungspflicht der Tagespflegeperson auch in den unterschiedlichen Belastungen der Eltern gesehen.

Wie hoch ist die monatliche finanzielle Belastung der Erziehungsberechtigten bei Tagespflege im Vergleich zur Betreuung in einer Krippeneinrichtung?
Die Tagespflegepersonen vereinbaren mit den Erziehungsberechtigten derzeit Stundensätze von 3,50 € bis 5,00 € für die Betreuungsstunde.
Tagespflege
Std.
3,50 €/h
5,00 €/h
Krippenbeitrag
Differenz zur Krippe bei 3,50 €
Differenz zur Krippe bei 5,00 €
 
4
303,31 €
433,30 €
200,00 €
103,31 €
233,30 €
 
5
379,14 €
541,63 €
250,00 €
129,14 €
291,63 €
 
6
454,97 €
649,95 €
300,00 €
154,97 €
349,95 €
 
7
530,79 €
758,28 €
350,00 €
180,79 €
408,28 €
 
8
606,62 €
866,60 €
400,00 €
206,62 €
466,60 €

Anliegend wird nun die Vereinbarung über die finanzielle Beteiligung nebst Anschreiben des Kreisjugendamtes im Entwurf vorgestellt.

Um das Ziel zu erreichen, Kindertagespflege zu einem attraktiven und kostengünstigen Angebot weiter zu entwickeln, wurde anliegendes Konzept entwickelt. Dies hätte für die Gemeinde folgenden Vorteil:
Nach den derzeitigen Berechnungen bezuschussen die amtsangehörigen Gemeinden jeden gemeindeeigenen Krippenplatz mit monatlich ca. 400,00 €. Der Kostenausgleich an eine andere Gemeinde würde bei 6 Stunden Betreuungszeit mtl. 462,00 € betragen. Würde man eine Bezuschussung mit einem Euro je Betreuungsstunde in einem kreisweit einheitlichen System der Tagespflegebezuschussung unterstellen, würde ein Platz in der Tagespflege bei 6-stündiger Betreuung monatlich einen Zuschuss von 129,00 € pro Platz bedeuten. Die Finanzierung der Tagespflege ist wesentlich günstiger als die Zahlung eines Kostenausgleichs.

Die Tagespflege könnte so für ggf. zusätzliche erforderliche Betreuungsplätze auch durch die Eltern zu einem höheren Anteil in Anspruch genommen werden. Es wäre auch denkbar, dass sich weitere Tagespflegepersonen finden, soweit die Erziehungsberechtigten für die Tagespflege in etwa gleich hohe Elternbeteiligungen zu tragen hätten, wie in der Krippenbetreuung.

Vorrangig kann mit diesem System zunächst der auf 2 Jahre befristete Versuch gestartet werden, ob die Bedarfsentwicklung durch ein neues Angebot an Tagespflegebezuschussung gedeckt werden kann.



Beschluss:

Die Gemeinde beteiligt sich an den Kosten, die für die Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII für Kinder unter drei Jahren entstehen, mit einem Euro pro Betreuungstunde. Die beigefügte Vereinbarung mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde über die Beteiligung der Gemeinde an der Finanzierung der Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII für Kinder unter drei Jahren wird abgeschlossen.
Die Zustimmung erfolgt begrenzt für zwei Jahre unter der Voraussetzung, dass in der Kindertagesstätte Damp kein Platz zur Betreuung für ein Kind unter drei Jahren ist.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Sanierung des Zugangsbereiches des VfL Damp-Vogelsang
Beschlussvorlage - 35/2012

Bei einer örtlichen Besichtigung der Zuwegung des VfL Damp-Vogelsang wurde folgendes festgestellt:
  • Der durch Gehwegplatten befestigte Zugangsbereich zeigt starke Unebenheiten auf, die Stolperfallen darstellen.
  • Augenscheinlich steht nach starken Regenereignissen an einigen Stellen der befestigten Fläche zeitweilig Wasser. Ursächlich hierfür sind der wahrscheinlich nicht gefällegerecht verlegte Plattenbelag oder punktuelle Setzungen.

Aufgrund dessen ist es angedacht, den jetzigen Zustand zu verbessern. Der Vorschlag der Amtsverwaltung zur Sanierung des Zuwegungsbereiches des VfL Damp-Vogelsang beinhaltet im einzelnen folgende Maßnahmen:
  • Der vorhandene Plattenbelag wird aufgenommen und durch Betonrechteckpflaster ersetzt.
  • Die seitliche Einfassung des Pflasters erfolgt durch Rasenkantensteine.
  • Der Fahrradständer im unmittelbaren Zugangsbereich wird in Abstimmung mit der Vereinsführung an einem besser geeigneten Ort mit separater Zuwegung neu erstellt.
  • Zudem soll der Spritzschutz im Giebel und im Traufbereich der Eingangsseite zur besseren Pflege mit Kieselsteinen aufgefüllt werden. Die derzeit dafür genutzten Findlinge sollen einer anderen Nutzung zugeführt werden.

Die durch die Amtsverwaltung geschätzten Kosten zur Umsetzung der Maßnahme belaufen sich auf ca. 3.750 €. 


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die Baumaßnahme zu beauftragen und umsetzen zu lassen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Umbau Jugendraum zur Schaffung zusätzlichen Platzes
Beschlussvorlage - 37/2012

Der Jugendraum der Gemeinde Damp wird zu den Öffnungszeiten sehr gut angenommen. Das führt dazu, dass dieser in der kalten Jahreszeit, in welcher auch nicht auf den Fußballplatz etc. ausgewichen werden kann, eigentlich zu klein ist. Daher wurde die Gemeinde Damp aus Reihen der Jugend gebeten, eine Vergrößerungsmöglichkeit zu prüfen.
Ein Anbau an den Raum wurde von der Gemeinde verworfen, so dass lediglich ein Umbau in den bestehenden Räumen zu prüfen bleibt. Dazu hat Herr Andresen die EG-Räume sowie den Dachboden besichtigt. Eine Anregung ist, das Herren-WC, welches tatsächlich als Lagerraum fungiert, dem Aufenthaltsraum zuzuschlagen.

Bei näherer Betrachtung ergeben sich folgende Erkenntnisse:
  1. Der Raumgewinn von 3,9 m² ist gering (siehe Grundriss)
  1. Die derzeit dort gelagerten Dinge müssen andernorts verwahrt werden. Eine Idee war die Nutzung des Dachbodens. Dieser wird allerdings vom VfL genutzt. Zudem gäbe es keine Möglichkeit vom Jugendraum dort hinauf zu kommen, außer man installiert eine Bodentreppe, die allerdings mindestens 4 m² Platz für sich beansprucht (siehe anliegende Fotos).
  1. Der Aufwand für einen Umbau ist groß:
  1. Da die zu entfernende Kalksandsteinwand unter einem Stahlbetonringbalken steht, auf welchem wiederum eine Mittelpfette des Daches lagert, wäre vor einem Abriss der Wand eine statische Stellungnahme von Nöten.
  2. Die Kosten für den Abriss der Wand und der Fliesen des ehemaligen WCs, das Schließen des Fußbodenschlitzes mit Estrich und Klinker, die Verkleidung des Strangentlüftungsrohres, das Putzen der zuvor mit Fliesen versehnen Wände, ggf. das Einziehen einer Deckenverkleidung und die Umlegung elektrischer Leitungen und Schalter werden grob geschätzt auf 5.000 €. Hinzu kommt der Aufwand des Statikers.
  3. Ob eine Baugenehmigung erforderlich würde, müsste ggf. geprüft werden.

Die auf der anderen Seite des Jugendraums belegenen Räume sind unentbehrlich und können daher nicht dem Jugendraum zugeschlagen werden.

Fazit:
Sollte die Gemeinde Damp die Maßnahme weiter verfolgen wollen, so könnten nach Beschluss genauere Kosten ermittelt werden.


Beschluss:

Der Bürgermeister wird ermächtigt, weitere Alternativen zur Vergrößerung des Jugendraumes zu erkunden.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 18. Planfeststellungsverfahren für die Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals - erneutes Beteiligungsverfahren
Beschlussvorlage - 38/2012

Seit 2008 laufen die Planungen für den Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals. Im Frühjahr 2010 erfolgte die erstmalige Auslegung der Planfeststellungsunterlagen. Durch die seinerzeit vorgebrachten Stellungnahmen haben die Anrainerkommunen der Ostseeküste (Eckernförder Bucht) und die Bundesrepublik Deutschland, endvertreten durch die Planungsgruppe zum Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals beim Wasser und Schifffahrtsamt, eine Vereinbarung über die Verbringung von Nassbaggergut aus dem Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals treffen können.

Die Vielzahl vorgebrachter Stellungnahmen hat die Planfeststellungsbehörde dazu veranlasst, die Planfeststellungsunterlagen erneut öffentlich auszulegen. Die Auslegung erfolgt dabei in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 15.05.2012. Stellungnahmen können bis spätestens 29.05.2012 bei der Planfeststellungsbehörde eingereicht werden (es zählt das Eingangsdatum).

Sofern eine Betroffenheit im Bereich der einzelnen Änderungsmaßnahmen vorliegen sollte, also nicht ausschließlich von der ursprünglichen Planung betroffen ist, hat man die Möglichkeit eine Einwendung zu erheben. Es ist nicht erforderlich, bereits erhobene Einwendungen gegen den ursprünglich ausgelegten Plan erneut zu erheben. Die bisher erhobenen Einwendungen bleiben weiterhin Gegenstand des Verfahrens.

Die Änderungen der vorliegenden Planfeststellungsunterlagen beziehen sich auf folgende Punkte:

Kurve Landwehr (Baulos 1)
  • Reduzierung der Eingriffe im Böschungskörper im Bereich der nördlichen Zufahrtsstraße zur Fähre Landwehr
  • Einrichtung einer neuen Umschlagstelle für Schuten östlich der Fährstelle Landwehr (Kkm 87,135 bis 87,360)
  • Rückverlegung von Baufeldgrenzen

Wittenbeker Kurve (Baulos 2)
  • Verlegung der Umschlagstelle nach Osten (Kkm 90,060 bis 90,275)
  • Überarbeitung der Zufahrtsrampe an die verlegte Umschlagstelle
  • Verschiebung der Wendestelle bzw. der Betriebswegsausweiche für LKW auf dem Betriebsweg nach Kkm 89,57 bzw. 87,9
  • Ausführung einer flacheren Böschungsneigung

Kurve Groß Nordsee (Baulos 4)
  • Verlegung der Baustraße 4b östlich der Waldfläche „Im Linden"

Gerade Königsförde (Baulos 5)
  • Anschluss des oberen Wirtschaftsweges an die Straße Bökenrott
  • Anpassung des Wendehammers an der Dorfstraße in Königsförde
  • Zusätzliche Zuwegung zum unteren Betriebsweg für Fußgänger und Radfahrer
  • Schaffung von Ersatzparkflächen im Bereich der Gaststätte „Lindenkrug"
  • Änderung der Straßenanbindung Ziegeleiweg

Spülfeldkomplex Flemhude
  • Verkleinerung der Baustelleneinrichtungsfläche und Begrenzung des Baufeldes
  • Geringfügige Vergrößerung des Eingriffsbereichs im Bereich der Umschlagstelle
  • Umlagerung des im Flemhuder See gewonnenen Materials in den südlichen Bereich des Sees
  • Herstellung von Steininseln im Flemhuder See
  • Veränderte Trassierung der neuen Zufahrtstraße
  • Gestaltung des Strohweges vom Einmündungsbereich der neuen Zufahrt bis zur K67
  • Profilierung eines neuen bepflanzten Erdwalls südlich des Spülfeldkomplexes als Verbringungs- und Kompensationsfläche
  • Errichtung eines Sportbootanlegers als Ersatz für Sportbootreede

Verbringungsflächen
  • Veränderter Zuschnitt der Ablagerungsfläche „Warleberg Süd"
  • Verlegung der Förderbandtrasse nach Osten
  • Änderung der Entwässerungsführung der Ablagerungsfläche „Warleberg Zentral"
  • Veränderte Nutzhöhen der Ablagerungsfläche „Gut Rosenkrantz Schinkel /Kippland"
  • Änderung der Zufahrt 4b zur Ablagerungsfläche „Gut Rosenkrantz, Ziegelgrube"

Nassbaggergutverbringung in die Kieler Bucht
  • Reduzierung der Verbringungsfläche von 3,75 km2 auf 0,81 km2 durch Aufhöhung bis auf 14 m Wassertiefe - jetzige Tiefe ca. 20 m
  • Anlage eines Steinfeldes vor Bookniseck, Waabs als Kompensationsmaßnahme

Darüber hinaus hat der Vorhabensträger den Antrag auf Erlass einer vorläufigen Anordnung für vorgezogene Teilmaßnahmen gem. § 14 Abs. 2 Wasserstraßengesetz zurückgenommen.

Zum Steinfeld kann von hier angemerkt werden, dass dies aus den im Trockenabtrag separierten Findlingen (>30 cm Durchmesser) angelegt und - sofern genügend Findlinge vorhanden sind - weitere auf der Verbringungsfläche abgelegt werden soll/en. Nach telef. Rücksprache wurde die Planänderung damit begründet, dass das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) dies als Kompensation des geplanten Eingriffs fordert. Aus verschiedenen Bereichen wurde vorrangig Strandbek ausgewählt. Die Steine sollen dabei unter der Wasseroberfläche in einem Bereich von ca. drei ha abgelegt werden. Ziel ist die Ansiedelung von Pflanzen und Tieren. Das LLUR hat sich zwischenzeitlich ausführlich zur geplanten Maßnahme geäußert und die näheren Beweggründe für das Vorhaben geschildert. Betreffend des Steinfeldes ist Herr Prof. Malcherek gehört worden. Dieser hat grundsätzlich keine Bedenken gegen die Herstellung geäußert.

Steine für den Küstenschutz oder einen Buhnenbau stehen hingegen nicht zur Verfügung. Evtl. überschüssige Steine sollen, wie bereits erwähnt, auf der Verbringungsfläche abgelegt werden.

Die Fachgutachten wurden überdies um eine Einschätzung der langfristigen Auswirkungen der Verbringung von Nassbaggergut in die Ostsee ergänzt. Die Inhalte stellen im wesentlichen auf Schwerpunkte ab, die für die Anrainergemeinden sekundär von Bedeutung sind. Dies sind u. a. die Tierwelt und die Entwicklungsprognose nach Abschluss der Ablagerung.


Beschluss:

Unter Berücksichtigung der bisher eingereichten Stellungnahme sowie der vereinbarten Monitoring-Maßnahmen wird auf die Abgabe einer ergänzenden Stellungnahme verzichtet. Als Hinweis soll an das WSA gehen, dass vor Strandbek noch Weltkriegsmunition liegen könnte.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Horst Böttcher  Rene Kinza 
Bürgermeister  Protokollführer/in