Sitzungsort: | im Sitzungszimmer der Außenstelle des Amtes Schlei-Ostsee, Auf der Höhe 16, 24351 Damp |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.40 Uhr |
Bürgermeister Horst Böttcher |
Gemeindevertreterin Barbara Feyock |
Gemeindevertreter Bruno Herbst |
2. stellv. BGM Christoph Langer |
Gemeindevertreter Manfred Löhr |
Gemeindevertreterin Gabriele Marten |
Gemeindevertreterin Sirka Metzger |
Gemeindevertreter Wolfgang Schön |
Gemeindevertreter Peter Tramm |
1. stellv. Bürgerm. Uwe Wichert |
Gemeindevertreter Jürgen Zinkmann |
Gemeindevertreter Clemens Buschkühle (entschuldigt ) |
Gemeindevertreter Christoph Marten (entschuldigt ) |
Protokollführer Ulrich Erichsen |
Kurbetriebe Damp Rene Kinza |
Vorsitzender Jugendbeirat Nils Hendrik Wichert |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Bericht des Bürgermeisters |
4. | Bericht der Ausschussvorsitzenden |
5. | Einwohnerfragestunde |
6. | Anfragen der Gemeindevertreter/innen |
7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
8. | Förderung von Kindertagespflege |
Beschlussvorlage - 44/2012 | |
9. | Anteilige Kostenübernahme beim Bau einer Niederschlagsentwässerungsleitung in Dorotheental |
Beschlussvorlage - 62/2012 | |
10. | 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Damp für das Haushaltsjahr 2012 |
Beschlussvorlage - 60/2012 | |
11. | Erlass Haushaltssatzung 2013 |
Beschlussvorlage - 69/2012 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
17. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Bürgermeister Böttcher beantragt die Tagesordnungspunkte 12-16 unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu behandeln.
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Ja-Stimmen | :11 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Bericht des Bürgermeisters |
Bürgermeister Böttcher spricht in seinem Bericht folgende Punkte an:
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zu TOP 4. | Bericht der Ausschussvorsitzenden |
Uwe Wichert berichtet von der Sitzung des Finanz- und Hauptausschusses am 30.10.2012. Außer den Punkten, die auf der heutigen Tagesordnung stehen, wurde Herr Alexander Plotzki als neues bürgerliches Mitglied des Ausschusses verpflichtet. Christoph Langer berichtet von der Sitzung des Tourismusausschusses vom 26.09.2012. Hier hat sich die OHT und die Ostseefjord Schlei GmbH vorgestellt.
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zu TOP 5. | Einwohnerfragestunde |
Herr Schüttpelz fragt, wann die Straßenmängel an der Einfahrt Vogelsang-Grünholz aus Richtung Damp kommend beseitigt werden. Bürgermeister Böttcher entgegnet, dass es sich um die L26 handelt, für deren Baulast nicht die Gemeinde Damp zuständig ist. Ferner fragt Herr Schüttpelz, ob das Ortsschild versetzt werden kann. Bürgermeister Böttcher antwortet, dass dieses nicht möglich ist. Abschließend fragt Herr Schüttpelz, ob die Pumpstation das Wasser aus Dorotheenthal aufnehmen kann. Bürgermeister Böttcher weist darauf hin, dass es sich hier um ein Leitungsproblem und kein Mengenproblem handelt.
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zu TOP 6. | Anfragen der Gemeindevertreter/innen |
Es werden keine Anfragen aus der Gemeindevertretung gestellt.
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zu TOP 7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 8. | Förderung von Kindertagespflege |
Beschlussvorlage - 44/2012 Durch die Gemeinde Damp wurde am 21.05.2012 der Beschluss zur Förderung der Kindertagespflege mit dem Zusatz gefaßt, dass diese nur erfolgen soll, wenn in der eigenen Einrichtung kein Platz vorhanden ist. Laut Mitteilung durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde, Jugend und Soziales, kann bei 165 Gemeinden im Kreisgebiet nur ein einheitlicher Beschluss zur Einführung eines neuen Finanzierungssystems in der Kindertagespflege im Kreis Rendsburg-Eckernförde gefaßt werden. Somit ist über die Förderung der Kindertagespflege neu zu beschließen.
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Bürgermeister Böttcher erläutert den Sachverhalt und beantragt zunächst den alten Beschluss in dieser Angelegenheit aufzuheben. Dieses wird einstimmig beschlossen. Hiernach beschließt die Gemeindevertretung:
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Beschluss: Die Gemeinde beteiligt sich an den Kosten, die für die Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII für Kinder unter drei Jahren entstehen, mit einem Euro pro Betreuungstunde. Die beigefügte Vereinbarung mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde über die Beteiligung der Gemeinde an der Finanzierung der Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII für Kinder unter drei Jahren wird abgeschlossen.
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Ja-Stimmen | :11 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Anteilige Kostenübernahme beim Bau einer Niederschlagsentwässerungsleitung in Dorotheental |
Beschlussvorlage - 62/2012 Um auf ein Niederschlagsentwässerungsproblem aufmerksam zu machen, hat der Anlieger in Dorotheental im Sommer 2012 Herrn Andresen um einen Ortstermin gebeten. Am 18.09.2012 wurde Herrn Andresen dann vor Ort gezeigt, dass das Straßenwasser von der Gemeindestraße vor dem Reiterhof in einem Straßenseitengraben und einem Betonschacht gefasst und von dort unter der Straße hindurch über eine Rohrleitung über das Hofgelände Richtung Vorflut nach Osten abgeführt wird. Unterwegs entwässert diese Leitung auch das private Hofplatzglände sowie einige Dachflächen. Bei Starkregen ist diese Leitung hydraulisch überlastet, so dass es zu einem Rückstau kommt. Dieser sorgt dann regelmäßig dafür, dass erhebliche Wassermassen oberflächlich dem Geländegefälle folgend zum Pferdestall (siehe Lageplan) laufen und sich dort hinein ergießen. Im Zuge des Baus einer Erweiterung des Pferdestalls plant der Anlieger die Umlegung der Regenwasserleitung. Bei dieser Gelegenheit wäre die Wahl eines größeren Querschnitts sinnvoll. Nachdem Herrn Andresen die Örtlichkeit gezeigt wurde, wurde die Frage gestellt, ob es Regelungen gibt, die eine Kostenbeteiligung der Gemeinde bei derartigen Sachlagen verlangen. Herr Andresen hat seine Auffassung bzgl. der Sachlage mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises erörtert und kann folgendes mitteilen: Sofern eine Straße seitlich keine technischen Entwässerungseinrichtungen besitzt, fließt das Niederschlagswasser „wild“ ab und versickert. Erfolgt dieses schadlos, so muss der Anlieger dieses dulden. Im vorliegenden Fall besitzt die Straße zur Entwässerung auf der westlichen Seite einen Straßenseitengraben nebst Betonablaufschacht und Entwässerungsleitung. Damit wird das Niederschlagswasser gefasst. Die Abführung dieses gefassten Wassers muss schadlos gewährleistet werden. Unter Anderem hieraus leitet sich ab, dass sich die Gemeinde am Aufwand des Baus und Betriebs einer gemeinsam mit einem Anlieger genutzten Regenwasserleitung beteiligen muss. Die Beteiligung hat im Verhältnis der Vorteile zu erfolgen. Um die Vorteilsanteile zu ermitteln, werden die über die Leitung entwässerten Flächen mit einem Abflussbeiwert multipliziert. Der Abflussbeiwert gibt an, wie viel Prozent des Niederschlags abfließt. Beispielsweise geht man bei einer asphaltierten Straße davon aus, dass 90 % abfließen und 10 % verdunsten. Bei Ackerflächen geht man pauschal davon aus, dass 25 % des Niederschlagswassers über Drainagen abfließen und 75 % verdunsten oder versickern. Diese Werte sind theoretische Annahmen, um eine pragmatische Berechnung zu ermöglichen. Somit hat Herr Andresen die Flächen ermittelt und mit den unterschiedlichen Abflussbeiwerten multipliziert. Die Summe der Produkte ergibt das Verhältnis der Vorteilshabenden. Fazit: Es ergibt sich ein Anteil von 30 % des Aufwands für die Gemeinde und 70 % für den Anlieger. Da der Anlieger die erforderlichen Arbeiten zur Umlegung der Leitung in Eigenleistung durchführen wird, kann Herr Andresen den Aufwand der Gemeinde nur grob abschätzen. Dieser wird auf 2.000 € geschätzt. Die Einheitspreise für die Teilleistungen für beispielsweise Bagger incl. Bedienung, Handarbeiter etc. sollten vorher vereinbart werden. Als Beleg für die Materialkosten kann die Rechnung des Baustoffhandels dienen. Während der Maßnahme werden die Tätigkeiten in einem Stundenbericht fixiert. Nach Abschluss der Maßnahme stellt der Anlieger seinen Gesamtaufwand dar und berechnet der Gemeinde 30 % davon. Hinweis: Die somit ertüchtigte Leitung mündet zwischen den Stallungen in eine ebenfalls zu kleine Leitung. Die Erneuerung dieser alten Leitung vom Hof bis ins Fischerholz zur offenen Vorflut wird mittelfristig auch anstehen. Hier wird die gleiche Vorgehensweise hinsichtlich der Beteiligung am Aufwand anzuwenden sein, jedoch wird sich der Anteil der Gemeinde verringern.
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Peter Tramm verläßt wegen Befangenheit den Sitzungsraum.
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Beschluss: Es wird beschlossen, den Schilderungen im Sachverhalt und dem daraus resultierendem Fazit zu folgen. Die erforderlichen Mittel werden im Haushalt 2013 bereit gestellt.
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Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Peter Tramm |
Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Damp für das Haushaltsjahr 2012 |
Beschlussvorlage - 60/2012 Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern. Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan. Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2012 und ein Nachtragshaushaltsplan 2012 in der Gemeinde unumgänglich. Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.
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Beschluss: Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2012 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012 werden beschlossen.
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Ja-Stimmen | :11 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Erlass Haushaltssatzung 2013 |
Beschlussvorlage - 69/2012 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.
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In das Investitionsprogramm soll für 2016 die Beschaffung digitaler Funkgeräte für die Feuerwehr mit 55.000 € aufgenommen werden
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Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2012 bis 2016 werden beschlossen. § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 3.442.100,00 EUR in der Ausgabe auf 3.442.100,00 EUR und 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 1.736.500,00 EUR in der Ausgabe auf 1.736.500,00 EUR festgesetzt. § 2 Es werden festgesetzt: 1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,-- EUR 2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,-- EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 7,00 Stellen § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 260 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 260 % 2. Gewerbesteuer 310 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000,-- EUR. § 5 Als Anlage gilt der Stellenplan |
Ja-Stimmen | :11 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 17. | Bekanntgaben |
Der Bürgermeister gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.
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Horst Böttcher | Ulrich Erichsen |
Bürgermeister | Protokollführer/in |