N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damp vom 14.03.2013.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer der Außenstelle des Amtes Schlei-Ostsee, Auf der Höhe 16, 24351 Damp
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.10 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Horst Böttcher
Gemeindevertreterin Barbara Feyock
Gemeindevertreter Bruno Herbst
2. stellv. BGM Christoph Langer
Gemeindevertreterin Gabriele Marten
Gemeindevertreterin Sirka Metzger
Gemeindevertreter Peter Tramm
1. stellv. Bürgerm. Uwe Wichert
Gemeindevertreter Jürgen Zinkmann

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Manfred Löhr (entschuldigt )
Gemeindevertreter Christoph Marten (entschuldigt )
Gemeindevertreter Wolfgang Schön (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer Ulrich Erichsen
Kurbetriebe Damp Rene Kinza
Vorsitzender Jugendbeirat Nils Hendrik Wichert

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Bürgermeisters
4. Bericht der Ausschussvorsitzenden
5. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
7. Einwohnerfragestunde
8. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 26. Mai 2013
  Beschlussvorlage - 77/2012
9. Schadenspotentialanalyse
  Beschlussvorlage - 2/2013
10. Sondernutzungsvereinbarung zur Bereitstellung von Standplätzen für Depotcontainer zur Erfassung von Alttextilien
  Beschlussvorlage - 9/2013
11. Jahresrechnung der Kurbetriebe Damp GmbH für das Wirtschaftsjahr 2011
  Beschlussvorlage - 10/2013
12. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2012, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2012 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 8/2013
13. Innenentwicklungs-Analyse für Vogelsang-Grünholz
- Antrag der SPD und der ABD -
  Beschlussvorlage - 5/2013
14. Ausweisung von Bauland in der Gemeinde Damp
- Antrag der CDU-Fraktion -
  Beschlussvorlage - 4/2013
15. Antrag der CDU-Fraktion vom 22.01.2013
Bessere Ausleuchtung Fußweg zwischen "Pommerbyer Weg" und "Auf der Höhe"
  Beschlussvorlage - 7/2013
16. Antrag der CDU-Fraktion auf Senkung der Realsteuerhebesätze
  Beschlussvorlage - 11/2013
17. Heizöllager Kindergarten Damp, St.Johannes-Stift 11
  Beschlussvorlage - 12/2013
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
21. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Uwe Wichert beantragt, unter TOP 5 eine persönliche Erklärung abgeben zu dürfen.

Bürgermeister Böttcher beantragt die Tagesordnung um den Punkt „Besetzung des Wahlvorstands für die Kommunalwahl am 26. Mai 2013“ zu erweitern und die Tagesordnungspunkte 17 bis 19 (neu 18 bis 20) unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu behandeln.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Bericht des Bürgermeisters
Bürgermneister Böttcher berichtet über den Stand der Investitionsmaßnahmen in der Gemeinde Damp, die für das Jahr 2013 vorgesehen sind.

Herr Kinza berichtet über den Sachstand des Neubaues des Entdeckerbades (Themenbad) im Ostseebad Damp.

zu TOP 4. Bericht der Ausschussvorsitzenden
Jürgen Zinkmann berichtet von der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 28.02.2013. Alle Punkte stehen auf der heutigen Tagesordnung.

Uwe Wichert berichtet von der Sitzung des Finanz- und Hauptausschusses am 04.03.2013. Alle Punkte stehen ebenfalls auf der heutigen Tagesordnung.

zu TOP 5. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
Es werden keine Anfragen aus der Gemeindevertretung gestellt.

Uwe Wichert ehrt Bürgermeister Böttcher für 30-jährige Tätigkeit in der Gemeindevertretung und spricht den Dank der Gemeinde aus.

zu TOP 6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 7. Einwohnerfragestunde
Herr Lichtenheld fragt, ob die gelben Säcke im Ferienhausgebiet Damp gegen gelbe Tonnen ausgetauscht werden könnten.
Bürgermeister Böttcher entgegnet, dass dieses in den Zuständigkeitsbereich der AWR fällt. Als Anregung kann man dieses gerne weitergeben.

Frau Wichert fragt nach Maßnahmen gegen die Belästigung durch Dammwild in den Gärten in Vogelsang-Grünholz.
Herr Kinza berichtet von der Erhöhung der Abschussquoten, die Wirkung gezeigt hat und noch ein Jahr läuft.

Herr Schüttpelz fragt nach Buhnen in Fischleger.
Bürgermeister Böttcher erläutert die ableheende Haltung der Genehmigungsbehörden.
Instandsetzungen können nach vorheriger Besichtigung vorgenommen werden.

zu TOP 8. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 26. Mai 2013
Beschlussvorlage - 77/2012
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Kommunalwahl am 26. Mai 2013 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand und das Wahllokal vorschlägt.

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, mindestens 8 Personen als Mitglieder in den Wahlvorstand zu benennen. Zusätzlich sollten noch 2 Personen als Reserve benannt werden.

Eine Auflistung des Wahlvorstandes zur Kommunalwahl 2008 ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Nachdem auf der letzten Gemeindevertretersitzungen bereits der Wahlvorsteher und stellvertretende Wahlvorsteher sowie das Wahllokal benannt wurden, werden nunmehr die übrigen Mitglieder des Wahlvorstands gewählt.

Beschluss:
Es wird folgendes Wahllokal für die Kommunalwahl am 26. Mai 2013 vorgeschlagen:

Wahllokal: Haus des Gastes


Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Kommunalwahl am 26. Mai 2013 vorgeschlagen:

  1) Wahlvorsteher: Johannes Dibbern            

  2) stellv. Wahlvorsteher: Ulrich Wiedebusch                                                

  3) Schriftführerin: Bibiana Konienko                        

  4) stellv. Schriftführer: Heinz Holst

  5) Beisitzerin: Marie-Luise Gottschalk                        

  6) Beisitzerin: Ute Lembke            
            
  7) Beisitzerin: Brigitte Jensen                         

  8) Beisitzer: Joachim Gottschalk                         

  9) Beisitzer:            Kersten Quast                                    

10) Beisitzer:            Rolf Weber

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Schadenspotentialanalyse
Beschlussvorlage - 2/2013

Am 23. Januar 2013 hat im Amtsgebäude Schlei-Ostsee eine Veranstaltung zum Küstenschutz stattgefunden. Thema war die Vorstellung der Möglichkeiten sowie der Kosten einer Schadenspotentialanalyse. Hierbei wird das Szenario bei Hochwasser +3,50 m über NN dargestellt. Es wird ersichtlich inwieweit die Küste und das Landesinnere bei einer Sturmflut überflutet und betroffen sind. Eine solche Analyse wäre erforderlich um später Mittel für die Maßnahmenplanung und Umsetzung zum Küstenschutz beim Land erhalten zu können. Nur so kann nachgewiesen werden, dass es schützenswertes Vermögen innerhalb der Gemeinden gibt. Die Vergabe der Fördermittel hängt von der Bedeutung bzw. Gewichtung der jeweiligen Gebiete ab. Auch wenn vorrangig die Ostseeküste betroffen ist wirkt sich das Hochwasser auch auf die Schlei aus, so dass ebenfalls die Anrainerkommunen betroffen sind. Zurzeit werden überwiegend Fördermittel an der Westküste eingesetzt.

Die vorstellige Firma hat den Gemeinden ein Angebot unterbreitet, in welchem eine solche Analyse unterstützt durch eine Masterarbeit erstellt werden könnte. Die Kosten wären dementsprechend geringer als bei einem fertig ausgebildeten Geographen. Das derzeitige Angebot liegt bei 82.500,00 € /netto. Da die Ingenieurleistungen ausgeschrieben werden müssen wird Seitens der Verwaltung mit insgesamt 90.000,00 €/netto gerechnet. Die Mehrwertsteuer würde sich dann auf 17.100,00 € belaufen. Zu beachten ist hier, dass lediglich die Nettokosten, nicht aber die Mehrwertsteuer, durch die AktivRegion Schlei-Ostsee förderungsfähig sind. Im Rahmen des Gespräches ergab sich somit, dass man sich vorstellen könnte, die nicht förderungsfähige Mehrwertsteuer auf die betroffenen Campingplatzbetreiber zu verteilen, wobei eine Verteilung nach Stellplätzen erfolgen würde. Die, nach Abzug der Förderung, bereinigten Nettokosten wären dann auf die betroffenen Gemeinden prozentual nach dem Amtsumlagesatz aufzuteilen.

Weitere Überlegungen sind dahingehend zu machen, wann eine solche Analyse durchgeführt werden soll. Nach Abstimmung mit der AktivRegion Schlei-Ostsee kann festgehalten werden, dass eine solche Maßnahme grundsätzlich förderfähig wäre. Die Förderperiode I der AktivRegion Schlei-Ostsee läuft vom Jahre 2008 bis Ende 2013. Hier bestünde die Möglichkeit eine Förderung bis zu 55 % der Nettosumme zu erhalten. In solch einem Fall wären dann noch 45 % durch die Gemeinden selbst, als bereinigte Nettosumme, zu finanzieren. Die Förderperiode II betrifft den Zeitraum der Jahre 2014 bis Ende 2019. Fördeschwerpunkt ist dort der Klimawandel und die Energiewende. Aufgrund dessen ist davon auszugehen, dass die Förderung bei bis zu 80% der Nettosumme liegen kann und die Gemeinden somit nur noch die verbleibenden 20 % als bereinigte Nettosumme tragen müssten. Zu beachten ist, dass in diesem Zeitraum nicht mehr die Möglichkeit bestünde die Schadenspotentialanalyse unterstützt durch die Masterarbeit erstellen zu lassen. Die Kosten würden sich dann auf 30.00,00 € bis 50.000,00 € mehr belaufen.

Aufgrund dieser vorläufigen Schätzungen hat die Verwaltung eine Berechnung durchgeführt in der die jeweiligen Kosten und Möglichkeiten gegenübergestellt worden sind.
  1. Bei einer Investitionssumme von 90.000,00 € netto und einer Förderung von 55% würde ein Restbetrag für die Gemeinden i. H. v. 40.500,00 € verbleiben. Für die Gemeinde Damp ergibt sich somit eine Kostenbeteiligung von ca. 6.000,00 €.
  2. Entscheiden sich die Gemeinden dafür das Projekt erst ab dem Jahr 2014 zu starten ist von den höheren Kosten und einer Förderung von 80 % zu rechnen.
Das bedeutet, dass bei einer zu erwartenden Investitionssumme von 120.000,00 € netto und einer Förderung von 80% eine Kostenbeteiligung für die Gemeinde Damp von ca. 3.600,00 €.
  1. Geht man sogar von Kosten i. H. v. 140.00,00 € aus, so hätte die Gemeinde Damp ca. 4.100,00 € davon zu tragen.

Für die Campingplatzbetreiber ergibt sich hinsichtlich der Mehrwertsteuer Folgendes:
  • Bei 90.000,00 € beträgt diese 17.100,00 €,
  • bei einer Investitionssumme von 120.000,00 € sind es 22.800,00 €
  • und bei Kosten von 140.000,00 € liegen die Steuern bei 26.600,00 €.

In die Überlegung der Gemeinde sollte mit einfließen, dass der Kostenaufwand für eine Schadenspotentialanalyse zu einem späteren Zeitpunkt steigen wird, so dass die Belastung der Campingplatzbetreiber in so einem Fall höher wäre. Dem steht gegenüber, dass geht man von einer späteren möglichen Förderung von bis zu 80 % der Nettosumme aus, so sind die Kosten für die Gemeinde geringer. Es sei aber dennoch darauf hingewiesen, dass es sich bei den 80 % um eine Angabe handelt von der im jetzigen Zeitpunkt auszugehen ist, welche allerdings im Moment noch nicht fest steht. Weiter weist die Verwaltung auf den zeitlichen Aspekt und die Verzögerung der Umsetzung der Maßnahmen mit jedem weiteren Jahr hin.


Beschluss:

Die Gemeinde Damp beschließt, sich im Verhältnis des Amtsumlagesatzes der 16 betroffenen Gemeinden mit einem Betrag bis zu 6.000,00 € zu beteiligen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Sondernutzungsvereinbarung zur Bereitstellung von Standplätzen für Depotcontainer zur Erfassung von Alttextilien
Beschlussvorlage - 9/2013
Auf der Grundlage gesetzlicher Änderungen bedarf es ab dem 01. Juni 2012 sowohl für eine gewerbliche als auch für eine gemeinnützige Sammlung von Alttextilien einer Genehmigung, die im Kreis Rendsburg-Eckernförde kein Unternehmen oder Verband innehat.

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat am 12. November 2012 beschlossen, die Sammlung der Alttextilien zum wirtschaftlichen Vorteil aller Abfallentsorgungszahlerinnen und -zahler in seine Regie zu übernehmen. Die AWR als Beauftragte des Kreises ist gehalten, die Sammlung von Alttextilien kreisweit flächendeckend im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung zu organisieren.

In einer ersten Phase wird die AWR ihren bestehenden Auftrag erfüllen, indem neben den Recyclinghöfen auch Alttextilcontainer flächendeckend im Kreisgebiet aufgestellt werden.

Zunächst will die AWR sich der bestehenden Glascontainerstandorte bedienen, an denen keine Alttextilcontainer oder zumindest keine Alttextilcontainer stehen, die ein Signet karitativer Organisationen (z. B. DRK) tragen.

Der Ertrag aus der Sammlung und Verwertung der Alttextilien dient zum größten Teil zur Aufrechterhaltung der günstigen Abfallentgelte im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Zu einem kleineren Teil werden die Erlöse an die Gemeinden über Standplatzentgelte ausgezahlt.

Für die Alttextilcontainer zahlt die AWR 250 € je Behälter und Jahr.

Hierfür ist es erforderlich, die beiliegende Sondernutzungsvereinbarung abzuschließen.

Sollten weitere geeignete Flächen für Alttextilcontainer zur Verfügung stehen, ist die AWR für einen Hinweis dankbar und wird diese Standorte auch mit einer bedarfsgerechten Zahl von Alttextilcontainern ausstatten.

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, die Sondernutzungsvereinbarung zur Bereitstellung von zwei Standplätzen im Bereich des Ostseebades Damp für Depotcontainer zur Erfassung von Alttextilien zu unterzeichnen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Jahresrechnung der Kurbetriebe Damp GmbH für das Wirtschaftsjahr 2011
Beschlussvorlage - 10/2013
Die Jahresrechnung 2011 wird von den Geschäftsführern der Kurbetriebe Damp GmbH vorgelegt.
Die Jahresrechnung 2011 wurde vom Wirtschaftsprüfungsbüro RBB v. Reden Böttcher Büchl & Partner geprüft. Das Prüfungsergebnis liegt vor.

Herr Erichsen erläutert die Grundzüge der Jahresrechnung 2011.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Jahresrechnung 2011 der Kurbetriebe Damp GmbH in der vorliegeden Fassung unverändert festzustellen und den Bürgermeister zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Kurbetriebe Damp GmbH zu beschließen:

1. Den Geschäftsführern der Kurbetriebe Damp GmbH für das Jahr 2011 die Entlastung zu erteilen.
2. Die Jahresrechnung 2011 in der vorliegenden Form unverändert festzustellen.
3. Die Offenlegungspflicht gemäß des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) vorzunehmen.
4. Der Bekanntmachungspflicht gemäß § 14 Abs. 5 KPG nachzukommen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2012, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2012 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 8/2013
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Damp zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanz- und Hauptausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2012.
Herr Erichsen erläutert die Grundzüge der Jahresrechnung 2012.

Beschluss:
Die Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Damp wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2012 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Innenentwicklungs-Analyse für Vogelsang-Grünholz
- Antrag der SPD und der ABD -
Beschlussvorlage - 5/2013

Die Fraktionen der SPD und ABD stellen den Antrag auf Erstellung einer Innenentwicklungs-Analyse zum Aufzeigen einer tragfähigen Siedlungsstruktur im Bereich des Ortsteils Vogelsang-Grünholz.

Der Landesentwicklungsplan 2010 formuliert den Vorrang der Innen- vor der Außenentwicklung als Ziel der Raumordnung. Durch die vorrangige Ausnutzung von Innenentwicklungspotenzialen sollen im Hinblick auf die zukünftige demografische Entwicklung tragfähige Siedlungsstrukturen entstehen und eine Zersiedelung begrenzt werden.


Beschluss:

Dem Antrag auf Erstellung einer Innenentwicklungs-Analyse für den Ortsteil Vogelsang-Grünholz wird stattgegeben.
Das Büro Springer ist mit der Erarbeitung dieser Analyse zu beauftragen.
Die Kosten von ca. 3.000,00 € sind zu genehmigen und in den Nachtragshaushalt einzustellen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Ausweisung von Bauland in der Gemeinde Damp
- Antrag der CDU-Fraktion -
Beschlussvorlage - 4/2013

Die CDU-Fraktion stellt mit Schreiben vom 07.11.2012 den Antrag auf Ausweisung von neuem Bauland in der Gemeinde Damp.

Zur Gemeindevertretersitzung am 08.05.2012 wurde bereits über die Ausweisung einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche zu Bauland beraten. Dies Gebiet befindet sich im unmittelbaren Anschuss an die Bebauung „Ringstraße“. Der Antrag wurde seinerzeit abgelehnt. Unter Berücksichtigung des Antrages wurde es als erforderlich angesehen, über eine grundsätzliche siedlungsstrukturelle Entwicklung im Bereich Vogelsang-Grünholz zu beraten. Kommt die Gemeinde zu dem Ergebnis, dass eine Entwicklung als wünschenswert zu betrachten ist, ist auch über den möglichen Entwicklungsbereich zu beraten.


Beschluss:

Dem Antrag auf Ausweisung von Bauland wird stattgegeben.


Ja-Stimmen :1
Nein-Stimmen :8
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 15. Antrag der CDU-Fraktion vom 22.01.2013
Bessere Ausleuchtung Fußweg zwischen "Pommerbyer Weg" und "Auf der Höhe"
Beschlussvorlage - 7/2013

Um den betreffenden Weg besser auszuleuchten, müssten 2 weitere Laternen aufgestellt werden. Die Laternen des Fußwegs von der Straße Holzschicht zum Amtsgebäude werden über den Stromanschluss „Holzschicht“ gespeist und gesteuert. Um zu erreichen, dass die zusätzlichen beiden Laternen zur exakt der gleichen Zeit an- und ausgehen, sollte die Anbindung der Laternen an diesen Strang erfolgen. Die Laternen im Pommerbyer Weg werden über eine andere Einspeisung versorgt.

In Anlage 1 zum Antrag ist die letzte der Laternen des o.g. Strangs zu erkennen. Von dort aus müsste ein Beleuchtungskabel NYY-J 5x6 RE zu den beiden zusätzlichen Aufstellorten geführt werden.
Herr Andresen bezeichnet die Aufstellorte zur Eindeutigkeit wie folgt:
  • Zusätzlicher Aufstellort 1 vor dem Amtsgebäude = Leuchte Amt
  • Zusätzlicher Aufstellort 2 seitlich vor Pommerbyer Weg 13 = Leuchte HsNr.13

Um die Beleuchtungskabel zu den Aufstellorten zu führen, müssen entweder die Plattenbelege aufgenommen und nach der Kabelverlegung wieder neu verlegt werden, oder eine Trasse seitlich des befestigten Wegs gefundnen werden.

Leuchte Amt:
Das Luftbild der Anlage zeigt, dass das Flurstück des Fußwegs neben dem Amt eine begrenzte Breite besitzt. Vor dem Hintergrund, dass das Amtsgebäude veräußert werden soll, muss Sorge dafür getragen werden, dass die Trasse des Beleuchtungskabels wie auch die Leuchte Amt selbst auf Grund und Boden der Gemeinde Damp errichtet wird. Ob neben dem befestigten Weg noch eine ausreichend breite Rasenfläche vorhanden ist, die die Kabeltrasse aufnehmen kann, kann Herr Andresen aus dem Luftbild nicht herauslesen. Daher wird bei der Kostenermittlung davon ausgegangen, dass der Plattenbelag aufgenommen werden muss. Ob die Leuchte Amt dann nördlich oder südlich des Weg aufgestellt wird, möge die Vertretung entscheiden.



Leuchte Hs.-Nr.13:
Dieses Flurstück scheint nördlich des Fußwegs so breit zu sein, dass dort eine Kabeltrasse Platz finden könnte. Allerdings müsste dennoch das Kabel durch den befestigten Weg von der Bestandslaterne bis in die „Bankette“ geführt werden.

Die Kosten sämtlicher, erforderlicher Arbeiten wurden geschätzt auf rund 6.000 € (vergleiche anliegende Kostenschätzung).


Beschluss:

Es wird beschlossen, eine vorhandene Straßenlaterne im Fußweg zwischen der Straße „Auf der Höhe“ und „Pommerbyer Weg“ umzusetzen. Die geschätzten Kosten in Höhe von rund 3.000 € werden anerkannt. Die erforderlichen Mittel werden über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt 2013 bereit gestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Aufträge zu erteilen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Antrag der CDU-Fraktion auf Senkung der Realsteuerhebesätze
Beschlussvorlage - 11/2013
Die CDU-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 15.01.2013 die Senkung der Hebesätze der Grundsteuer A, der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer.

Beschluss:
Es werden folgende Hebesätze ab dem Haushaltsjahr 2014 beschlossen:

Grundsteuer A: 210 %

Grundsteuer B: 210 %

Gewerbesteuer: 280 %

Ja-Stimmen :2
Nein-Stimmen :6
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 17. Heizöllager Kindergarten Damp, St.Johannes-Stift 11
Beschlussvorlage - 12/2013

Am 04.01.2013 bekam Herr Andresen seitens des Kindergartenpersonals die Info, dass die Füllstandsmeldeanlage der 10.000 Liter Heizöltankanlage die bevorstehende Leerung meldete. Daraufhin hat Herr Andresen eine Kleinmenge zu einem Marktpreis bestellt, um bei einer Sammelbestellung im Frühjahr 2013 eine Vollfüllung bei dem günstigsten Bieter einer Preisanfrage nachzubestellen. Am 07.01.2013 scheiterte der Tankversuch, weil es massive Undichtigkeiten an den Befüllleitungen gab. Es wurden nur 1058 Liter eingefüllt. Eine Heizungsbaufirma aus Waabs wurde daraufhin beauftragt, die Undichtigkeiten abzudichten. Diese teilte mit, dass der Erfolg des Versuchs der Abdichtung nicht garantiert werden könne, da die Verschraubungen etc. aus Kunststoff bereits sehr spröde seien. Ferner teilte man mit, dass es für das Befüllsystem aus dem Jahre 1976 keine Ersatzteile mehr gebe. Ebenso ist der Einbau eines anderen Systems nicht möglich und eine Inspektion der Tanks von Außen hat aufgezeigt, dass diese deformiert und mittelfristig abgängig sind.
Am 23.01.2013 wurde dennoch ein neuer Versuch der Betankung unternommen, um zumindest aus der kalten Jahreszeit zu kommen. Leider musste auch dieser abgebrochen werden, da das Befüllsystem befürchtetermaßen nach wie vor Undichtigkeiten aufwies.

Um eine zweite Einschätzung eines Fachmanns zu erhalten, hat Herr Andresen eine Kappelner Firma um eine Stellungnahme gebeten. Diese Firma hat sämtliche Feststellungen bestätigt.

Um das Restöl der 5 Stück 2.000-Liter Tanks zu nutzen, wurde der Waabser Heizungsbauer beauftragt, dieses in den forderen Tank umzupumpen. Am 18.02.2013 wurde gemeldet, dass das zyklische Umpumpen abgeschlossen sei und die Menge Heizöl demnächst wieder zur Neige gehe.

Fazit:
Die Heizöllagertankanlage aus dem Jahre 1976 ist abgängig. Da eine Erneuerung im Winter bei Minustemperaturen nicht zu empfehlen ist, wurde am 22.02.2013 erneut eine Menge von rund 1.800 Liter über den Belüftungsdeckel getankt.
Als Abhilfe des Mangels sind zwei Alternativen denkbar:
  1. Demontage und Entsorgung der alten Tankanlage und Bau einer neuen mit Beibehaltung der Befeuerung des Ölbrenners aus dem Jahre 2005.
Die Kosten werden geschätzt auf:
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2. Demontage und Entsorgung der alten Tankanlage und Umrüstung des Heizkessels auf
 Erdgasbetrieb, d.h. Austausch des Ölbrenners auf Erdgas.
 Die Kosten werden geschätzt auf:
graphic

Ergebnis:
Bei Betrachtung der Schätzkosten der beiden Alternativen, kann keiner Variante ein hervorstechender Vorteil eingeräumt werden. Ob es langfristig wirtschaftlicher sein wird, mit Gas oder Öl zu heizen, kann Herr Andresen nicht erklären. Bei der Umstellung auf Gas würde der derzeitige Heizöllagerraum zukünftig z.B. als Abstellraum für die Außenspielgeräte des Kindergartens dienen können. Dann müsste vielleicht ein Maler den Raum einmal durchstreichen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Heizung des Kindergartens Damp, St.-Johannes-Stift 11 wie folgt weiter zu betreiben: “Demontage und Entsorgung der alten Tankanlage und Umrüstung des Heizkessels auf Erdgasbetrieb, d. h. Austausch des Ölbrenners auf Erdgas“
Die geschätzten Kosten in Höhe von 11.000 € werden anerkannt. Die erforderlichen Mittel werden im Nachtrag zum Vermögenshaushalt 2013 bereit gestellt. Herr Bürgermeister Böttcher wird ermächtigt, erforderliche Aufträge nach Preisanfrage an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 21. Bekanntgaben
Bürgermeister Böttcher gibt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse bekannt.


Ulrich Erichsen  Horst Böttcher 
Protokollführer/in  Bürgermeister