N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damp vom 11.12.2014.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer der Außenstelle des Amtes Schlei-Ostsee, Auf der Höhe 16, 24351 Damp
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.30 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Horst Böttcher
Gemeindevertreter Jochen Bibelwitz
Gemeindevertreter Manfred Löhr
Gemeindevertreterin Gabriele Marten
Gemeindevertreterin Sirka Metzger
Gemeindevertreter Raidum Rodde
Gemeindevertreter Wolfgang Schön
1. stellv. Bürgermeister Gerd Serke
Gemeindevertreter Gerhard Ulbrich
2. stellv. Bürgermeister Uwe Wichert
Gemeindevertreter Jürgen Zinkmann

Abwesend sind:
Gemeindevertreterin Barbara Feyock (entschuldigt )
Gemeindevertreter Peter Tramm (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer Ulrich Erichsen
Kurbetriebe Damp René Kinza
Vorsitzender Jugendbeirat Alexander Quast
Gemeindewehrführer Michael Leckband

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Bürgermeisters
4. Bericht der Ausschussvorsitzenden
5. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
7. Einwohnerfragestunde
8. Ersatzbeschaffung eines Spielgerätes für den Spielplatz am Sportplatz in Vogelsang-Grünholz
  Beschlussvorlage - 38/2014
9. Zuschussantrag der Kirchengemeinde Sieseby zur Sanierung der Kirche
  Beschlussvorlage - 44/2014
10. Kanalsanierungsmaßnahmen 2015
  Beschlussvorlage - 37/2014
11. Rückblick auf die Straßenunterhaltungsmaßnahmen an Gemeindestraßen 2014
  Beschlussvorlage - 36/2014
12. Übernahme der Führerscheinkosten bei Eintritt in die Feuerwehr (Antrag der SPD-Fraktion)
  Beschlussvorlage - 47/2014
13. Jahresrechnung der Kurbetriebe Damp GmbH für das Wirtschaftsjahr 2013
  Beschlussvorlage - 41/2014
14. Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2015 der Kurbetriebe Damp GmbH
  Beschlussvorlage - 45/2014
15. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Damp für das Haushaltsjahr 2014
  Beschlussvorlage - 32/2014
16. Erlass Haushaltssatzung 2015
  Beschlussvorlage - 33/2014
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
20. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Bürgermeister läßt darüber abstimmen, dass die TOP`s 17-19 unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden.

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Bericht des Bürgermeisters
Bürgermeister Böttcher spricht in seinem Bericht folgende Punkte an:
  • Ehrenamtliche Betreuung der Flüchtlinge
  • Ölbohrung (Fracking) im Bereich des Wasserbeschaffungsverbandes Mittelschwansen (Protest in Berlin zur ITB)
  • Ausbau Kindergarten

zu TOP 4. Bericht der Ausschussvorsitzenden
Gerhard Ulbricht berichtet von der Sitzung des Finanz- und Hauptausschusses am 02.12.2014.
Uwe Wichert berichtet von der Tourismusausschusssitzung am 04.12.2014.

zu TOP 5. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
Raidum Rodde fragt nach der Baulandsuche. Bürgermeister Böttcher entgegnet, dass Gespräche laufen.
Wolfgang Schön fragt nach dem Radwegebau in Richtung Thumby. Bürgermeister Böttcher antwortet, dass beim Kreis wenig Hoffnung auf Realisierung besteht.

zu TOP 6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 7. Einwohnerfragestunde
Herr Kunze fragt nach den Maßnahmen in Bezug auf Baumfällungen auf einem Privatgrundstück in Vogelsang-Grünholz und bringt eine Baumschutzsatzung ins Gespräch.
Herr Kinza antwortet, dass das Ordnungsamt zusammen mit der Polizei die Maßnahme gestoppt hat. Bürgermeister Böttcher hält eine Baumschutzsatzung wegen des Außen- und Innenbereichs für schwierig.

Gemeindewehrführer dankt der Gemeinde für die hervorragende Zusammenarbeit. Bürgermeister Böttcher gibt diesen Dank zurück.

zu TOP 8. Ersatzbeschaffung eines Spielgerätes für den Spielplatz am Sportplatz in Vogelsang-Grünholz
Beschlussvorlage - 38/2014

Ein Spielgerät (Podest mit Rutsche) wurde im Frühjahr 2014 wegen Baufälligkeit demontiert und entsorgt. Um die Lücke zu schließen, regt der Bürgermeister an, ein neues Gerät anzuschaffen und zu montieren. Herr Andresen wurde gebeten, einen Vorschlag zu unterbreiten.
Auf dem Spielplatz sind bisher vorhanden:
  • Schaukeln
  • Karussell
  • Turmkombination mit Rutsche
  • Federwipptier
  • Tischtennisplatte

Um eine Klettermöglichkeit zu ergänzen, die auch auf anderen Spielplätzen stets gut angenommen wird, schlägt Herr Andresen den Aufbau einer Kletterpyramide vor.

Beispiel:
graphic
  • Materialien: Stahlpfosten verz. und pulverbeschichtet, Kunststoffseile mit Drahteinlage
  • Ab 6 Jahren
  • Höhe ca. 4,50 m
  • Fallraumdurchmesser 11 m
  • Preis ca. 7.200 € zzgl. Montage und Fallschutz

Die Gesamtkosten für Lieferung, Montage und Fallschutz schätzt Herr Andresen auf rund 10.000 €.

Eine Umsetzung wird wegen der Befahrbarkeit des Flächen für frühestens Frühjahr 2015 empfohlen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den vorgeschlagenen Gerätetyp anzuschaffen und zu montieren. Die erforderlichen Mittel werden in den Vermögenshaushalt 2015 eingestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, notwendige Aufträge zu erteilen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Zuschussantrag der Kirchengemeinde Sieseby zur Sanierung der Kirche
Beschlussvorlage - 44/2014
Die Kirchengemeinde Sieseby beantragt mit Schreiben vom 14.11.2014 für die Renovierung des Kirchengebäudes von der Gemeinde Damp einen Zuschuss in Höhe von 2.500,00 €.
Das Schreiben der Kirchengemeinde wird der Vorlage beigefügt. Hieraus sind die Einzelheiten der geplanten Arbeiten und die Begründung für die Durchführung zu entnehmen.
Ebenso ist ein Finanzierungsplan beigefügt.

Beschluss:
Es wird beschlossen, der Kirchengemeinde Sieseby für die Renovierung des Kirchengebäudes ein Zuschuss in Höhe von 5.000 € zu gewähren.

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Kanalsanierungsmaßnahmen 2015
Beschlussvorlage - 37/2014

Nachdem in 2014 verschiedene kleine Kanalschäden im Werte von rund 20.000 € im Zusammenhang mit den Straßenunterhaltungen beseitigt wurden, wird angeregt, im kommenden Jahr mit weiteren Sanierungen fortzufahren. Dazu hat das Büro Aqua-tec basierend auf dem bereits bekannten Sanierungskonzept genauere Vorplanungen erstellt, aus denen sich folgende Empfehlungen hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise ergeben:

Der Sanierungsaufwand in Form von Bruttoherstellungskosten wurde unter Punkt 7.3. des Sanierungskonzeptes vom 06.09.2013 wie folgt zusammengefasst:
  • Sofortmaßnahmen 190.000 € - 250.000 € (je nach gewählter Sanierungsvariante)
  • Kurzfristiger Sanierungsbedarf bis Ende 2018: 340.000 €
  • Langfristiger Sanierungsbedarf: nicht betrachtet
Somit ergibt sich ein Gesamtinvestitionsvolumen bis Ende 2018 in Höhe von rund 550.000 €.
Der Schwerpunkt des Aufwandes liegt, wie bereits mit dem Sanierungskonzept 2013 vorgetragen, in der Regenwasserkanalisation.

Um sich der Vorgehensweise schrittweise zu nähern, wird seitens der Verwaltung in Abstimmung mit dem Bürgermeister ein Vorschlag unterbreitet.

Es wird empfohlen zwei Maßnahmenpakete, ggf. getrennt nach Bauweisen zu bilden. Beispielsweise 335.000 € für geschlossene Sanierungsverfahren, 215.000 € für offene Bauweisen.
Die Vorplanungen des Ingenieurbüros sind soweit gediehen, dass zur Sitzung des Finanz- oder Bauausschusses vorgetragen werden kann. Sofern ein positiver Beschluss gefasst würde, könnte das erste Maßnahmenpaket mit den geschlossenen Bauweisen im Januar 2015 ausgeschrieben und im Laufe des Jahres ausgeführt werden. Die Durchführung des zweiten Maßnahmenpaketes könnte dann beispielsweise 2017 vorgenommen werden. Da dabei offene Baugruben erforderlich werden, müsste man sich sicherlich auch über Straßenoberflächen Gedanken machen. Dazu hätte man dann in den kommenden zwei Jahren auch Gelegenheit.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Sanierung der durch das Kanalkataster aufgedeckten Kanalschäden durchzuführen. Es sollen 2 Maßnahmenpakete gebildet werden. Für die Jahre 2015 / 2016 werden 335.000 € bereitgestellt. Die Paketinhalte werden nach Beratung im kommenden Bau- und Planungsausschuss festgelegt, zu dem der Planer detailliert vortragen wird.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Rückblick auf die Straßenunterhaltungsmaßnahmen an Gemeindestraßen 2014
Beschlussvorlage - 36/2014
In der GV am 12.12.2013 wurden verschiedene Straßenunterhaltungsmaßnahmen beschlossen und Mittel in Höhe von 133.000 € bereitgestellt. Im Zuge der weiteren Planung stellte sich heraus, dass Herr Andresen die Ausschreibung, Vergabe und Baubetreuung aus Kapazitätsgründen nicht leisten konnte, so dass unterstützend das Büro Aqua-Tec bemüht wurde. Hinsichtlich des Honorars wurde sich auf Basis der HOAI verständigt, so dass Planungskosten von rund 12.000 € zu erwarten waren.
Als wirtschaftlichster Bieter der dann erfolgten Ausschreibung ging die Firma Eurovia aus Langenhorn hervor und blieb im Rahmen der Schätzkosten.

Im Zuge der Ausführung der Bauarbeiten haben sich allerdings erhebliche Schwierigkeiten ergeben.
  1. In St. Johannesstift war vorgesehen, anstelle der abzufräsenden Asphaltdeckschicht eine neue, knapp 4 cm dicke Verschleißschicht aufzutragen. Tatsächlich war die alte Deckschicht erheblich mächtiger. Da der mangelhafte Schichtenverbund zwischen vorhandener Tragschicht und Decke ein schlankeres Fräsen der Decke unmöglich machte, haben sich unweigerlich sowohl beim Abfräsen als auch beim Neueinbau der Decke wesentliche Mehrmassen ergeben. Natürlich wurden die in der Vorlage 37/2013 erwähnten Bohrkernanalysen durchgeführt. Allerdings wurden leider, ohne es besser wissen zu können, zwei nicht repräsentative Punkte gewählt.
  1. Bei der Gemeindestraße Revkuhl galt es die punktuell stark rissigen Oberflächen zu sanieren. Nachdem die zu behandelnden Flächen durch Herrn Andresen in einer Baueinweisung festgelegt und dabei auch die über die Fläche kalkulierten Kosten mitgerechnet wurden, wurden die Fräsungen unter Vollsperrung der Straße vorgenommen. Dabei stellte sich heraus, dass der Straßenoberbau in weiten Teilen der betroffenen Flächen nur aus wenigen Zentimetern bestand. Auch wurden Fragmente einer alten Einstreudecke gefunden. Darunter war meist kein Unterbau vorzufinden, nicht einmal ein halbwegs tragfähiger Untergrund. Dadurch waren der lagenweise Einbau erheblicher Mengen an Unterbaumaterial erforderlich. In Ermangelung einer nutzbaren Asphalttragschicht musste viel mehr neuer Asphaltbeton eingebaut werden, als geplant. Dieser Umstand wurde in einer eilig einberufenen Baubesprechung am selben Tag besprochen. Herr Andresen hat Herrn Böttcher, der leider aus terminlichen Gründen nicht teilnehmen konnte, telefonisch in Kenntnis gesetzt und einen grob geschätzten Mehraufwand von 45.000 € genannt. In Ermangelung einer Alternative hat Herr Böttcher dem Weiterbau zugestimmt.

Nachdem nunmehr die Schlussrechnung vorlag und deren Prüfung eine Korrektur um rund 7.500 € ergab, können die tatsächlich angefallenen Kosten beziffert werden auf:
  • Bruttoherstellungskosten Straßenbau einschl. Planungshonorar:       196.618,61 €
  • Bruttoherstellungskosten Kanalbau einschl. Planungshonorar:       20.432,86 €

Somit ist der Haushaltsansatz der Straßenbaumaßnahmen um rund 64.000 € überschritten worden.

Beschluss:
Es wird beschlossen, über den Nachtragshaushalt 2014 weitere 64.000 € für die erfolgten Straßenunterhaltungsmaßnahmen bereitzustellen. Ferner wird beschlossen, über den Nachtragshaushalt 21.000 € für die im Zuge der Straßenbauarbeiten durchgeführten Kanalsanierungen in der Gemeinde bereitzustellen.

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Übernahme der Führerscheinkosten bei Eintritt in die Feuerwehr (Antrag der SPD-Fraktion)
Beschlussvorlage - 47/2014
Mit Datum vom 26.11.2014 beantragt die SPD-Fraktion der Gemeinde Damp die Übernahme der Führerscheinkosten bei Eintritt in die Feuerwehr bis zu einer Höhe von 1.500 €.
Das Angebot richtet sich an junge Mitbürgerinnen und Mitbürger ab 18 Jahre.
An die Übernahme der Kosten ist die Bedingung geknüpt, sich 5 Jahre zum Dienst in der Feuerwehr zu verpflichten.
Sollte ein vorzeitiges Ausscheiden aus der Wehr nötig sein, müssen die Kosten anteilig zurück gezahlt werden. Für jedes nicht aktive Jahr muss dann ein Fünftel der Kosten erstattet werden (nach dem ersten Jahr 4/5, nach dem zweiten Jahr 3/5 usw.)
Der Antrag der SPD-Fraktion ist der Vorlage beigefügt.
Über den Antrag wird diskutiert und vorgeschlagen, diesen an den Finanz- und Hauptausschuss zu verweisen, damit die Bedingungen erarbeitet werden können.
Uwe Wichert schlägt als weitere Bedingung vor, dass 50 % des Dienstes erbracht werden müssen.
Gerd Serke schlägt vor, über den Führerschein ab 17 Jahre nachdenken.

Beschluss:
Der Antrag der SPD-Fraktion auf Übernahme der Führerscheinkosten bei Eintritt in die Feuerwehr wird an den Finanz- und Hauptausschuss verwiesen.

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Jahresrechnung der Kurbetriebe Damp GmbH für das Wirtschaftsjahr 2013
Beschlussvorlage - 41/2014
Die Jahresrechnung 2013 wird von den Geschäftsführern der Kurbetriebe Damp GmbH vorgelegt.
Die Jahresrechnung 2013 wurde vom Wirtschaftsprüfungsbüro RBB v. Reden Böttcher Büchl & Partner geprüft. Das Prüfungsergebnis liegt vor.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Jahresrechnung 2013 der Kurbetriebe Damp GmbH in der vorliegenden Fassung unverändert festzustellen und den Bürgermeister zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Kurbetriebe Damp GmbH zu beschließen:

1. Den Geschäftsführern der Kurbetriebe Damp GmbH für das Jahr 2013 die Entlastung zu erteilen.
2. Die Jahresrechnung 2013 in der vorliegenden Form unverändert festzustellen.
3. Die Offenlegungspflicht gemäß des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) vorzunehmen.
4. Der Bekanntmachungspflicht gemäß § 14 Abs. 5 KPG nachzukommen.

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2015 der Kurbetriebe Damp GmbH
Beschlussvorlage - 45/2014
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2015 der Kurbetriebe Damp GmbH wird von der Geschäftsführung vorgelegt und erläutert.

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Kurbetriebe Damp GmbH folgenden Wirtschaftsplan für 2015 zu beschließen:

1. Es betragen
1.1 im Erfolgsplan
die Erträge 3.389.900,00 €
die Aufwendungen 3.209.900,00 €
der Jahresgewinn 180.000,00 €
der Jahresverlust 0,00 €

1.2 im Vermögensplan
die Einzahlungen 7.471.100,00 €
die Auszahlungen 7.471.100,00 €

2. Es werden festgesetzt
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsmaßnahmen auf 0,00 €
2.1 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 €
2.2 der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 25.600,00 €

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Damp für das Haushaltsjahr 2014
Beschlussvorlage - 32/2014
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2014 und ein Nachtragshaushaltsplan 2014 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.

Beschluss:
Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2014 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 werden beschlossen.

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Erlass Haushaltssatzung 2015
Beschlussvorlage - 33/2014
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2015 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015, das Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2018 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      3.697.200,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      3.697.200,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      5.979.200,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      5.979.200,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      3.600.000,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      7,0 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          260 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          260 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310%

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000,00 EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan.

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 20. Bekanntgaben
Der Bürgermeister gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.


Ulrich Erichsen  Horst Böttcher 
Protokollführer/in  Bürgermeister