N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damp vom 22.10.2015.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer der Außenstelle des Amtes Schlei-Ostsee, Auf der Höhe 16, 24351 Damp
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.40 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Horst Böttcher
Gemeindevertreter Jochen Bibelwitz
Gemeindevertreterin Barbara Feyock
Gemeindevertreter Manfred Löhr
Gemeindevertreterin Gabriele Marten
Gemeindevertreterin Sirka Metzger
Gemeindevertreter Bernd Moltkau
1. stellv. Bürgermeister Raidum Rodde
Gemeindevertreter Hugo Scheu
Gemeindevertreter Wolfgang Schön
Gemeindevertreter Peter Tramm
Gemeindevertreter Gerhard Ulbrich
2. stellv. Bürgermeister Uwe Wichert

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer Ulrich Erichsen
Seniorenbeirat: Peter Warschitzka
Öffentlichkeitsarbeit und Koordination Ehrenamt in Flüchtlingsangelegenheiten: Wibke Starck

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Bürgermeisters
4. Bericht der Ausschussvorsitzenden
5. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
7. Einwohnerfragestunde
8. Wahl eines Mitgliedes in den Tourismusausschuss
  Beschlussvorlage - 32/2015
9. Wahl einer persönlichen Stellvertretung zur Entsendung in die Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes Mittelschwansen.
  Beschlussvorlage - 33/2015
10. Wahl von stellvertretenden Mitgliedern der Ausschüsse
11. Erweiterung der Stunden zur Betreuung des Ehrenamtes für Asylbewerber
12. Qualitätsverbesserung des Ostseeküstenradwanderweges
  Beschlussvorlage - 35/2015
13. Errichtung eines Mülllagerplatzes am Objekt "St.-Johannes Stift 11"
  Beschlussvorlage - 45/2015
14. Erneuerung von zwei Fenstern in einer Mietwohnung St.Johannes Stift 11
  Beschlussvorlage - 43/2015
15. Antrag auf Entfernung einer Linde am Pommerbyer Weg
  Beschlussvorlage - 49/2015
16. Baumpflegemaßnahmen im Bereich des Fußweges zwischen Südweg und Pommerbyer Weg
  Beschlussvorlage - 48/2015
17. Asphaltdeckenerneuerungen und -ausbesserungen an gemeindlichen Geh- und Radwegen
  Beschlussvorlage - 46/2015
18. Zuschuss für das dänische Büchereiwesen für das Jahr 2016
Ggf.: Fassung eines Grundsatzbeschlusses
  Beschlussvorlage - 39/2015
19. Zuschuss zur Jugendarbeit des Reitclubs Damp durch Aufstockung der Hindernisse
  Beschlussvorlage - 42/2015
20. Jahresabschluss der VHS Damp für das Jahr 2014
21. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes
  Beschlussvorlage - 40/2015
22. Vereinbarung der Breitbandzweckverbandssatzung
  Beschlussvorlage - 41/2015
23. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab 01.01.2016
  Beschlussvorlage - 36/2015
24. Erlass einer neuen Entschädigungssatzung
  Beschlussvorlage - 37/2015
25. 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/ I für das Gebiet "Ostseebad Damp – Westteil/ Ferienhausgebiet"
Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 51/2015
26. Satzungsbeschluss der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/I für das Gebiet "Ostseebad Damp – Westteil/ Ferienhausgebiet" sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 52/2015
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
29. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Es wird beantragt, folgende Punkte zusätzlich in die Tagesordnung aufzunehmen:
  • Wahl von stellvertretenden Mitgliedern der Ausschüsse (als TOP 10)
  • 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/I für das Gebiet "Ostseebad Damp-Westteil/Ferienhausgebit" (als TOP 25)
  • Satzungsbeschluss der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/I (als TOP 26)
  • Bauanträge/Bauvoranfragen (als TOP 28)

Die TOP`s 27 und 28 sollen unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt werden.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Bericht des Bürgermeisters
Bürgermeister Böttcher spricht in seinem Bericht folgende Punkte an:
  • Änderung des Meldegesetzes bezüglich der Altersjubiläen
  • Sanierung der Regenwasserkanäle
  • Erstellung Veranstaltungskalender
  • Sicherheitsüberprüfung Kinderspielplätze und Werkhof
  • LTE-Installation der Telekom/Vodafone
  • Bundesverdienstmedaille für Frank Behrens

zu TOP 4. Bericht der Ausschussvorsitzenden
Barbara Feyock berichtet von der letzten Sitzung des Ausschusses für Sport, Kultur und Soziales vom 21.09.2015.
Gerhard Ulbricht berichtet von der letzten Sitzung des Finanz- und Hauptausschusses vom 15.10.2015
Manfred Löhr berichtet von der letzten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 19.10.2015

zu TOP 5. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
Herr Schön fragt nach der Flüchtlingsunterbringung.
Bürgermeister Böttcher berichtet, dass das Amtsgebäude kurz vor der Fertigstellung steht, die "Insel" in Damp angemietet ist und die Anmietung eines Objektes in Pommerby vor dem Abschluss steht. Außerdem steht das "Langeland" in Damp als Zwischenlösung zur Verfügung.
Raidum Rodde fragt nochmals nach dem Radweg in Richtung Thumby und fordert kreative Lösungen.
Bürgermeister Böttcher will mit der Bürgermeisterin der Gemeinde Thumby und dem Landrat diesbezüglich ins Gespräch kommen.

zu TOP 6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 7. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen der anwesenden Einwohner gestellt.

zu TOP 8. Wahl eines Mitgliedes in den Tourismusausschuss
Beschlussvorlage - 32/2015
Durch die Mandatsannahme von Bernd Moltkau zum Gemeindevertreter verliert dieser seinen Sitz als Bürgerliches Mitglied im Tourismusausschuss. Hierdurch bedingt ist ein Mitglied in den Tourismusausschuss zu wählen.

Beschluss:
Herr Bernd Moltkau wird als Mitglied in den Tourismusausschuss gewählt.

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Wahl einer persönlichen Stellvertretung zur Entsendung in die Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes Mittelschwansen.
Beschlussvorlage - 33/2015
Der Gemeindevertreter Herr Raidum Rodde ist am 24.06.2015 als Mitglied zur Entsendung in die Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes Mittelschwansen gewählt worden. Hierdurch bedingt ist ein eine persönliche Stellvertretung für Herrn Raidum Rodde zur Entsendung in die Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungverbandes Mittelschwansen zu wählen.

Beschluss:
Herr Hugo Scheu wird als persönliche Stellvertretung für Herrn Raidum Rodde zur Entsendung in die Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungverbandes Mittelschwansen gewählt.

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Wahl von stellvertretenden Mitgliedern der Ausschüsse
Es werden folgende stellvertretende Mitglieder in die Ausschüsse gewählt:

Finanz- und Hauptausschuss
SPD = Bernd Moltkau für Jürgen Zinkmann
CDU = Hugo Scheu für Gerd Serke

Touristikausschuss
SPD = Sirka Metzger für Jürgen Zinkmann

Ausschuss für Sport, Kultur und Soziales
SPD = Manfred Löhr für Bruno Herbst

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erweiterung der Stunden zur Betreuung des Ehrenamtes für Asylbewerber
Vorab erstattet Frau Starck einen ausführlichen Bericht über die ehrenamtliche Arbeit der Koordination der Flüchtlingshilfe inklusive Öffentlichkeitsarbeit.

Es wird beschlossen, die Stundenzahl von Wibke Starck für die Flüchtlingshilfe von jetzt 11 Stunden wöchentlich auf nunmehr 22 Stunden wöchentlich zu erhöhen.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Qualitätsverbesserung des Ostseeküstenradwanderweges
Beschlussvorlage - 35/2015
Der Ostseeküstenradwanderweg (OKR) ist einer der meistbefahrenen deutschen Radfernwege. Er führt in Schleswig-Holstein über 442 km von Lübeck bis Flensburg und davon gut 30 km durch das Amt Schlei-Ostsee. Von Eckernförde bis Damp führt er entlang des Radweges an der L 26. Dieser Radweg befindet sich derzeit in einem desolaten Zustand. Außerdem ist die Ostsee über eine große Wegstrecke (anders als der Name des Radweges vermuten lässt) nicht erlebbar. In Zusammenarbeit mit der Ostseefjord Schlei GmbH und den Bürgermeistern der Gemeinden entlang der westlichen Eckernförder Bucht wurden daher 2 Maßnahmen zur regionalen Qualitätssicherung des OKR mit Landtagsabgeordneten, Vertretern von Naturschutzverbänden sowie der zuständigen Behörden und Grundbesitzern thematisiert. Erstens: Die Sanierung des Radweges entlang der L 26, die zwischenzeitlich vom zuständigen Ministerium zugesagt wurde. Zweitens: Die Verlegung des Radweges von Damp nach Kappeln soweit wie möglich an die Ostsee. Im Amt Schlei-Ostsee wären hiervon die Gemeinden Brodersby, Dörphof und Damp betroffen. Der OKR wird derzeit aus Waabs kommend vor dem Ostseebad Damp in Richtung der Ortschaften Dörphof und Karby von der Ostsee weggeführt, um anschließend in Schönhagen wieder einen kurzen Abschnitt in Ostseenähe zu verlaufen. Hier besteht die Überlegung, den OKR als Alternativroute ab dem Entdeckerbad in Damp direkt an der Ostsee entlang zu führen, so dass er am Campingplatz Schubystrand vorbei und durch das Naturschutzgebiet Schwansener See führen würde. Dieser Weg steht bereits Fußgängern und Radfahrern zur Verfügung - eine Ausweisung für den OKR ist derzeit jedoch nicht möglich, da der Pflegezustand dieses nicht zulässt. Hierfür wäre eine maßvolle (wassergebundene) Herrichtung und eine laufende Unterhaltung des Weges für die Nutzung als Wander- und Radweg in einer Mindestbreite von zwei Metern mit einem Belag, der eine Befahrbarkeit auch bei längeren Trocken- oder Regenperioden ermöglicht, erforderlich. Für eine entsprechende Entwurfsplanung in Abstimmung mit sämtlichen Beteiligten sowie die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses für eine evt. Maßnahmenumsetzung mit einer Kostenschätzung sind höchstens 4.000,00 € zu veranschlagen, welche auf die drei Gemeinden aufzuteilen wären. Zuschüsse können für die Entwurfsplanung nicht eingeworben werden. In Abhängigkeit vom Planungsergebnis müssen für eine evt. Umsetzung der Maßnahme sodann Fördermöglichkeiten abgeklärt werden.

Beschluss:
Die Gemeinde beteiligt sich mit einem Drittel an den Planungskosten in Höhe von höchstens 4.000,00 €.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Errichtung eines Mülllagerplatzes am Objekt "St.-Johannes Stift 11"
Beschlussvorlage - 45/2015

Nachdem der Erweiterungsbau des Kindergartens nunmehr fertiggestellt und der Betrieb in den neuen Räumen aufgenommen wurde, sind die Schlussrechnungen der Gewerke und Planer noch nicht abschließend allumfänglich gestellt und geprüft. Daher kann noch keine finale Kostenfeststellung abgegeben werden.
Dennoch gilt es die Unterbringung der Mülltonnen zu organisieren. Es war erklärter Wille des Bauherrn, die Baufertigstellung abzuwarten und dann zu schauen, wo sich ein Platz, nicht zuletzt auch aus optischen Gesichtspunkten, anbietet.
Bisher waren die Tonnen der Mieter am Südgiebel des Altbaus untergebracht. Die Holzpalisaden, die diesen kleinen Platz begrenzten, waren abgerottet und wurden daher entfernt.
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Der Kindergarten hatte seinen Müll in einem kleinen hölzernen Schuppen gelagert, der ebenfalls marode und abgängig war, zudem im Baufeld des Anbau stand und daher abgerissen wurde.

In der Summe sind heute seitens des Kindergartens 4 blaue, 2 braune und 3 schwarze Tonnen vorhanden. Ferner soll seitens des Trägers des Kindergartens ein 1,1 m³- Container für den "Grünenpunkt-Müll" bestellt werden, damit die zehn und mehr gelben Säcke pro Abholung geschützt vor Vögeln, Ratten und Katzen gelagert werden können.
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Für die Abstellung dieser Müllbehälter soll ein Platz gefunden werden. Wollte man die südliche Giebelfläche des Altbaus nutzen, so müsste die dort stehende Bekanntmachungstafel umgesetzt und die Grünpflanze beseitigt werden. Ob dieser Ort am Eingang des Kindergartens dann tatsächlich der richtige wäre, um teilweise stinkende braune Tonnen (Windeln und Essensreste) abzustellen, kann ohnehin bezweifelt werden. Ebenso wäre die Straßenfront des Altbaus ungeeignet.


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Daher werden hier zwei andere, alternative Plätze vorgeschlagen:
  1. Links neben der Zufahrt zum Bolzplatz

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  1. Zwischen Bolzplatz / öffentlichem Spielgerät und Kindergarten

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Es wird vorgeschlagen, die ausgewählte Fläche mit Pflastersteinen zu befestigen und mittels eines z.B. 1,50 m hohen, grünen Doppelstabmattenzauns abzugrenzen. Für den Standort 2 müsste der Weg vom Parkplatz zur Box gleichermaßen wie die Fläche selbst befestigt werden, damit man die teilweise schweren Tonnen zur Straße rollen kann. Beim Standort 1 ließe sich die Box direkt an die ohnehin schon befestigte Fläche des Parkplatzes bzw. der Zufahrt des Bolzplatzes bauen.

Skizze einer möglichen Boxgeometrie:
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Bei diesem Vorschlag könnten auch die Müllbehälter der Mieter mit eingelagert werden, so dass diese auch nicht mehr frei vor dem Giebel stehen würden [ M = Mieter, K = Kindergarten].

Die Kosten für die Errichtung der Box und Befestigung der Flächen werden geschätzt auf:
  1. Standort 1:              5.000 €
  2. Standort 2:              6.000 €

Vom Bau der Kindergartenerweiterung sind im Bauhof der Gemeinde noch Reste der Lärchen- Bretterverschalung der Außenfassaden eigens zur Errichtung einer Müllbox eingelagert worden. Da eine Box komplett aus Holz errichtet zwar ästhetisch reizvoller aber wesentlich teurer ist als eine Einzäunung, wurde diese Option zunächst verworfen (Es liegt ein Angebot ohne Erd- und Pflasterarbeiten vor, dass die Verwendung der im Bauhof eingelagerten Materialien vorsieht und dennoch mit 5.200 € schließt).
Möglicherweise könnte man die Brettreste aber trotzdem als Sichtschutz am Doppelstabmattenzaun befestigen. Dieses wäre auch später noch möglich, nachdem offenbar ist, wie optisch störend die Einzäunung mit den Müllbehältern wirkt.


Beschluss:
Es wird beschlossen, statt einer Holzmüllbox eine schlichte Einzäunung vorzunehmen. Es wird sich auf den Standort 1 verständigt. Die damit verbundenen Kosten werden anerkannt und erforderliche Mittel werden im Nachtragshaushalt bereitgestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die erforderlichen Arbeiten zu beauftragen.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Erneuerung von zwei Fenstern in einer Mietwohnung St.Johannes Stift 11
Beschlussvorlage - 43/2015
In der einen Wohnung im Obergeschoss des Objektes "St.-Johannes Stift 11" ist das untere Scharnier eines Kunststofffensters abgebrochen. Dadurch lässt sich dieses Fenster nicht mehr öffnen. Beim Versuch es zu öffnen, würde es nach innen herausfallen.
Über Tischler und Beschlagshändler wurde versucht, ein entsprechendes Ersatzteil zu beschaffen. Da die Fenster wahrscheinlich ein Alter von mehr als 35 Jahren besitzen, sind diese besonderen Scharniere nicht mehr lieferbar. Damit ist das Fenster in Gänze abgängig.
Um eine Lösung anbieten zu können, hat Herr Andresen ein Angebot für ein neues Kunststofffenster eingeholt. Im Schlafzimmer ist allerdings neben dem defekten Fenster ein weiteres vorhanden. Es gibt Gründe, gleich den Austausch beider Fenster vorzunehmen:
  • Der Ausbau und Einbau ist mit Schmutz und Dreck verbunden. Die Laibungen müssen ggf. beigearbeitet werden. Somit hätte man in diesem Zimmer nur einmal den Rüstaufwand zum Schutze der Wohnung und fortan erstmal Ruhe.
  • Bauphysikalisch könnten die Laibungen am zweiten Fenster, sofern es nicht erneuert wird, Probleme bereiten, da diese im Raum die kältesten Oberflächen besäßen und zu Kondenzwasserausfall und damit einhergehendem Schimmelbefall neigen könnten.
Daher empfiehlt Herr Andresen den Austausch beider Fenster im Schlafzimmer. Anstelle des kippbaren Oberlichtes würde man heute sowohl den Hauptflügel als auch das Oberlicht mit einem Dreh-Kippbeschlag versehen.
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Die Kosten für den Austausch einschließlich der erforderlichen Nebenarbeiten schätzt Herr Andresen auf 3.000 €.

Beschluss:
Es wird beschlossen, wie im Sachverhalt beschrieben zu verfahren. Die Kosten in Höhe von rund 3.000 € werden anerkannt. Erforderliche Mittel werden über den entsprechenden Unterhaltungshaushalt 2016 bereitgestellt.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Antrag auf Entfernung einer Linde am Pommerbyer Weg
Beschlussvorlage - 49/2015
Mit Schreiben vom 09.09.2015 ist ein Anlieger des Pommerbyer Weges an die Gemeinde Damp herangetreten. Dieser beantragt die Entfernung einer Linde und ggf. eine Ersatzpflanzung mit einem Kugelahorn.

Die Linde wurde in der Vergangenheit durch die Gemeinde Damp gepflanzt. Bei der Linde handelt es sich um einen Straßenbegleitbaum, der in der 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 11 "Pommerbyer Weg" als zu pflanzen und zu erhalten festgesetzt wurde. Entlang des Pommerbyer Weges wurden von diesem Bäumen insgesamt 13 Stück festgesetzt. Bei den Bäumen handelt es sich gemäß Begrünungsplan zum Bebauungsplan einheitlich um eine kleinkronige Winterlinde. Die Wuchsform kann wie folgt umschrieben werden:
9 - 12 m hoch, 4 - 6 m breit; anfangs schmal-eiförmig, später dicht kegelförmig, regelmäßig aufgebaute Kompaktkrone; Äste schräg aufrecht, nicht überhängend; langsamwüchsig.

Ziel der Bauleitplanung war es, entlang des Pommerbyer Weges ein einheitliches Erscheinungsbild zu schaffen. Die vollständige Beseitigung bedarf der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Die vom Begrünungsplan abweichende Baumart bedarf ebenfalls der Zustimmung der Gemeinde.

Der Antrag wird damit begründet, dass der Baum in der Nähe einer Schmutzwasserleitung stehen soll.

Beschluss:
Dem Antrag auf Beseitigung der Winterlinde wird zugestimmt. Als Ersatz soll ein Kugelahorn gepflanzt werden. Es wird die notwendige Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans bzw. des Begrünungsplans erteilt. Die Maßnahme erfolgt auf Kosten des Antragstellers. Die Durchführung ist von einer Fachfirma vorzunehmen. Vor Beginn der Maßnahme ist dem Bürgermeister das Angebot vorzulegen.
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Hugo Scheu

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Baumpflegemaßnahmen im Bereich des Fußweges zwischen Südweg und Pommerbyer Weg
Beschlussvorlage - 48/2015
Mit Schreiben vom 10.09.2015 ist ein Anlieger aus dem Südweg an die Gemeinde Damp herangetreten. Dieser weist auf die stets wachsenden Bäume entlang des Fußweges hin und den damit verbundenen Gefahren für die anliegenden Grundstücke. Um die Sicherheit für die Nutzer des Fußweges und der angrenzenden Grundstücke zu gewährleisten, wird um Rückschnitt der Kronen gebeten. Ebenso würde eine vollständige Beseitigung der Bäume begrüßt. In diesem Fall könnten kleinwüchsige Bäume als Ersatz dienen.

Ziel der Beratung soll es sein, die Notwendigkeit und den Umfang der notwendigen Arbeiten zu definieren. Je nach Beratungsergebnis würden dann entsprechende Kosten geprüft und die Maßnahme umgesetzt werden.

Beschluss:
Für den Bereich des Fußweges zwischen Südweg und Pommerbyer Weg sollen folgende Maßnahmen veranlasst werden:
  • Baumpflegmaßnahmen an den Großbäumen

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Asphaltdeckenerneuerungen und -ausbesserungen an gemeindlichen Geh- und Radwegen
Beschlussvorlage - 46/2015
Zu Beginn eine Anmerkung von Herrn Andresen:
In dieser Vorlage ist von Geh- und/oder Radwegen die Rede. Als Radwege dürfen die Wege aber in Ermangelung der Mindestbreite nicht beschildert werden. Dennoch können sie von Radfahrern genutzt werden (analog zu den Wegen an den klassifizierten Straßen im Kreis RD-Eck).

Geh- und Radweg Dukenteich:

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Hier sind einige Versackungen und Risse, die ausgebessert werden sollen. Herr Andresen empfiehlt die Anwendung des sogenannten Patchverfahrens. Der bestehende Asphalt wird mittels eines Gerätes erhitzt und unter Zugabe von frischem Asphalt und Emulgatoren in Form gebracht und an die intakten Oberflächen angeglichen.
Geschätzte Kosten hier rund 4.000 € brutto.

Geh- und Radweg Schwastrummühle - Fischleger:

Auf einer Gesamtlänge des Radweges von der L 26 bis zum Fischlegerstrand mit 2.950 m regt der Bürgermeister an, in zwei Teilbereichen auf einer Länge von 1.115 m Länge eine Deckenerneuerung durchzuführen. Damit sollen Löcher, Versackungen und Rissbildungen beseitigt werden.



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  1. Teilbereich Schwastrummühle
Herr Andresen hat eine Kostenschätzung erstellt. Diese schließt für diesen Bereich mit rund 30.000 € brutto. Die einzelnen Positionen mögen bitte der zur Verfügung gestellten Kostenschätzung entnommen werden.
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Ca. 315 m Radwegestrecke in Schwastrummühle
  1. Teilbereich Kuhberg - Fischleger
Herr Andresen hat eine Kostenschätzung erstellt. Diese schließt für diesen Bereich mit rund 75.000 € brutto. Die einzelnen Positionen mögen bitte der zur Verfügung gestellten Kostenschätzung entnommen werden. Die Besonderheit hier ist, dass die herrschenden Entwässerungsprobleme beseitigt, die Absackung des sanierten Weges in den Straßengraben durch besondere Maßnahmen verhindert werden sollen und dass stets wiederkehrenden Wurzelaufbrüchen vorgebeugt werden soll.

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Ca. 800 m Radwegestrecke von Kuhberg bis Fischleger

Die Kostenschätzung beinhaltet zudem noch einige Regiearbeiten zum Nachweis, so dass insgesamt Kosten von rund 113.000 € geschätzt werden.

Hinsichtlich einer möglichen Pflicht zur Erhebung von Ausbaubeiträgen bedarf es der Prüfung durch die Finanzabteilung des Amtes.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die im Sachverhalt geschilderten Asphaltdeckenerneuerungen an Radwegen durchzuführen. Die Gesamtkosten in Höhe von rund 113.000 € werden anerkannt. Erforderliche Mittel werden im Vermögenshaushalt 2016 bereitgestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Ausschreibungen zu veranlassen und Aufträge zu erteilen. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der pflichtgemäßen Abstimmung mit der Amtsverwaltung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen im Bereich Kuhberg - Fischleger.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 18. Zuschuss für das dänische Büchereiwesen für das Jahr 2016
Ggf.: Fassung eines Grundsatzbeschlusses
Beschlussvorlage - 39/2015

Die dänische Zentralbibliothek hat für das Jahr 2016 einen Zuschuss in Höhe von 470,80 € zur Förderung des dänsichen Büchereiwesens beantragt.

Gleichlautende Anträge wiederholen sich jährlich und werden regelmäßig in den gemeindlichen Gremien behandelt. Die Bezuschussung von Kindergärten der dänischen Minderheit wurde bereits vor Jahren (auswärtigen) deutschen Kindergärten gleichgestellt. Hierbei ging es um ein vielfaches dessen, was bei einer Unterstützung der jetzt in Rede stehenden Organisationen zu zahlen wäre. Bei einer Gleichbehandelung kann von unterschiedlichen Ansätzen ausgegangen werden (absoluter Betrag, Anzahl der Fälle, Bevölkerungsanteil o.ä.).

Um den Aufwand einer ständigen wiederkehrenden Grundlagenermittlung zu sparen, sollte bei einer grundsätzlichen Befürwortung der Förderung ein einfacher Schlüssel gewählt werden. Der dänische Bevölkerungsanteil liegt unter 10 %. Es erscheint daher ein "gerundeter" Förderschlüssel von 10 % als gerechter Maßstab. Danach würde sich folgendes Beispiel ergeben:
Zuschuss Büchereizentrale Schleswig-Holstein 2015 = 2.853,96 € --> Zuschuss dän. Büchereiwesen 10 % = 285,40 €.

Für 2016 wäre dann abzuwarten, wie hoch der Zuschuss an die Büchereizentrale ausfallen wird. Davon würde die Verwaltung 10 % als Zuschuss errechnen und auszahlen.

Durch diesen entsprechenden Grundsatzbeschluss können sich die gemeindlichen Gremien und die Amtsverwaltung einen erheblichen Aufwand ersparen (jährliche Antragsstellung, Befassung, Zuschussbescheid usw.).

Sollten die 10 % nicht gewünscht werden, kann auch ein Grundsatzbeschluss über eine beliebige Summe, die ab 2016 als Zuschuss gezahlt werden soll, beschlossen werden.

Oder es wird der Grundsatzbeschluss gefasst, dass das dänische Büchereiwesen grundsätzlich keinen Zuschuss von der Gemeinde Damp erhalten soll.


Beschluss:

Es wird der Grundsatzbeschluss beschlossen, dem dänischen Büchereiwesen grundsätzlich keinen Zuschuss zu gewähren.



Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 19. Zuschuss zur Jugendarbeit des Reitclubs Damp durch Aufstockung der Hindernisse
Beschlussvorlage - 42/2015
Um jungen Reitern möglichst optimale Ausbildungs-, Trainings- und Turnierbedingungen zu ermöglichen, bittet der Reitclub Damp um einen Zuschuss von ca. 800,00 € für die Anschaffung neuer Hindernisse.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Reitclub Damp einen Zuschuss in Höhe von 800,00 € zweckgebunden für die Anschaffung neuer Hindernisse für die Jugendarbeit zu gewähren.
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Peter Tramm

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 20. Jahresabschluss der VHS Damp für das Jahr 2014
Der Jahresabschluss der VHS Damp für das Jahr 2014 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 21. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes
Beschlussvorlage - 40/2015
Die Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee haben die Amtsverwaltung im vergangenen Jahr mit der Planung einer Breitbandversorgung beauftragt. Zwischenzeitlich wurden die Infrastrukturvorplanung für eine glasfaserbasierende Breitbandversorgung der Haushalte im Amtsgebiet, ein Business Case sowie Entwürfe eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes sowie deren Satzungsentwurf erstellt. Den Gemeinden werden damit die wesentlichen Grundlagen für die Entscheidung über die Errichtung einer Breitbandinfrastruktur und der entsprechenden Organisationsform zur Verfügung gestellt. Sie wurden am 26. August 2015 den Gemeindevertreterinnen und Gemeindvertretern dargestellt und erläutert. Im Ergebnis wird die Gründung eines Breitbandzweckverbandes empfohlen, der nach seiner Konstituierung die weiteren Voraussetzungen für einen Breitbandausbau (Finanzierung, Förderung, EU-weite Ausschreibung usw.) mit dem Ziel der Realisierung klärt.

Als mögliche zusätzliche Partnerin kommt die Stadt Kappeln in Betracht. Der Fördergeber und das Breitbandkompetenzzentrum haben bereits vor einiger Zeit signalisiert, dass sie eine Zusammenarbeit wünschen. Die Planung wurde daher aufeinander abgestimmt. Eine Zusammenarbeit kann nur gegenseitig befruchten, da die Wirtschaftlichkeit einer Breitbandversorgung entscheidend von der Anschlussnehmerquote innerhalb eines zusammenhängenden Gebietes abhängt.

Beschluss:
Der öffentlich-rechtliche Vertrag wird beschlossen.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 22. Vereinbarung der Breitbandzweckverbandssatzung
Beschlussvorlage - 41/2015
Nach § 5 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vereinbaren die Verbandsmitglieder eine Verbandssatzung, die der Zweckverband erlässt. Der vorliegende Satzungsentwurf wurde mit der Aufsichtsbehörde (Ministerium) abgestimmt.

Beschluss:
Die Verbandssatzung wird beschlossen.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 23. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab 01.01.2016
Beschlussvorlage - 36/2015
Die Hundesteuersatzung (mit allen Nachtragssatzungen) der Gemeinde Damp verliert im Januar 2016 gemäß § 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) nach 20 Jahren ihre Gültigkeit. Daher ist zum 01.01.2016 eine neue Hundesteuersatzung zu erlassen.

Inhaltlich wurde die Satzung entsprechend der aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung überarbeitet.
Auf Besonderheiten wird im folgenden hingewiesen (in der Satzung kursiv gedruckt):

§ 6 Abs. 1 Buchstabe d und Abs.2:
Aufgrund des ab 01.01.2016 gültigen Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG) kann die Gemeinde die Hundesteuer für Hunde ermäßigen, deren Halter/innen eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 HundeG abgelegt haben.

Es steht - wie bei den weiteren Ermäßigungen auch - im Ermessen der Gemeinde, ob sie mit einer Steuerermäßigung um die Hälfte der Jahressteuer einen Anreiz für den Erwerb der Sachkunde für das Halten von Hunden schaffen will.

Welche finanziellen Auswirkungen eine entsprechende Ermäßigung hätte, ist schwer einschätzbar, da eine Prognose über die Zahl abzulegender Sachkundeprüfungen nicht möglich ist.

§ 11 Abs. 2:
Grundsätzlich wird die Hundesteuer in Vierteljahresraten am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fallig. Das führt bei Hundehaltern, die nicht gleichzeitig Grundbesitzabgaben zahlen, zu niedrigen Einzelfälligkeiten, die bei Nichtzahlung erheblichen Verwaltungsaufwand in Hinblick auf Mahnungen und Vollstreckungen verursachen.
Deswegen enthält der Entwurf der Satzung in § 11 Abs. 2 das Fälligwerden der Hundesteuer in einem Jahresbetrag am 15.05. Dadurch würden die Mahn- und Vollstreckungsgebühren für den säumigen Steuerzahler und der Aufwand für die Verwaltung gleichzeitig reduziert.

Hinweis zu
§ 4 Abs.1:
Die Steuersätze in Damp sind die zweitniedrigsten im Amtsbereich, wurden zuletzt zum 01.01.2002 erhöht und betragen seitdem unverändert:
  • für den ersten Hund 20 € pro Jahr
  • für den zweiten Hund 30 € pro Jahr
  • für jeden weiteren Hund 40 € pro Jahr

Allein die Verwaltungskosten betragen im Jahr derzeit 28 € pro Fall .
Eine Erhöhung der Steuersätze steht im Ermessen der Gemeinde Damp, wird von der Verwaltung jedoch empfohlen.

Beschluss:
Die Hundesteuersatzung wird in der vorliegenden Fassung vom 04.08.2015 mit folgenden Änderungen beschlossen:
  • In § 6 (Steuerermäßigung) Absatz 1 wird der Punkt d ersatzlos gestrichen

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 24. Erlass einer neuen Entschädigungssatzung
Beschlussvorlage - 37/2015
Im Rahmen der überörtlichen Kassen- und Ordnungsprüfung der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde wurde u. a. darauf hingewiesen, dass die Entschädigungen für die Feuerwehrgerätewarte in die Entschädigungssatzung der jeweiligen Gemeinde aufzunehmen ist. In diesem Zusammenhang wurde die bisherige Entschädigungssatzung durch das Amt überarbeitet. Hinsichtlich der einzelnen Entschädigungen wurde die bisherigen Summen in Prozentsätze übernommen, um bei Änderungen der Entschädigungsverordnungen und der Entschädigungsrichtlinien keine Änderung der Satzung durchführen zu müssen. Durch die Verwendung von Prozentsätzen kann es zu vernachlässigen Rundungsabweichungen kommen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die vorliegende Entschädigungssatzung gem. Entwurf zu beschließen.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 25. 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/ I für das Gebiet "Ostseebad Damp – Westteil/ Ferienhausgebiet"
Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 51/2015
Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/ I der Gemeinde Damp und die Begründung haben in der Zeit vom 17.08.2015 bis zum 18.09.2015 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 28.07.2015 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Beschluss:
Abwägungsbeschlüsse
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/ I abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
(siehe Vorlage des Planungsbüros Springer – wird Bestandteil des Originalprotokolls.)

Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Bernd Moltkau
Herr Jochen Bibelwitz

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 26. Satzungsbeschluss der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/I für das Gebiet "Ostseebad Damp – Westteil/ Ferienhausgebiet" sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 52/2015
Siehe Beschlussvorlage 51/2015.

Beschluss:
Die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/ I für das Gebiet "Ostseebad Damp – Westteil/ Ferienhausgebiet" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/ I durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 BauGB); dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/ I in Kraft.

Der Bürgermeister wird beauftragt den Flächennutzungsplan zu berichtigen.
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Bernd Moltkau
Herr Jochen Bibelwitz

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 29. Bekanntgaben
Der Bürgermeister gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.


Ulrich Erichsen  Horst Böttcher 
Protokollführer/in  Bürgermeister