Sitzungsort: | im Sitzungszimmer der Außenstelle des Amtes Schlei-Ostsee, Auf der Höhe 16, 24351 Damp |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 22.20 Uhr |
Bürgermeister Horst Böttcher |
Gemeindevertreter Jochen Bibelwitz |
Gemeindevertreterin Barbara Feyock |
Gemeindevertreter Manfred Löhr |
Gemeindevertreterin Gabriele Marten |
Gemeindevertreterin Sirka Metzger |
Gemeindevertreter Bernd Moltkau |
1. stellv. Bürgermeister Raidum Rodde |
Gemeindevertreter Hugo Scheu |
Gemeindevertreter Wolfgang Schön |
Gemeindevertreter Peter Tramm |
Gemeindevertreter Gerhard Ulbrich |
2. stellv. Bürgermeister Uwe Wichert |
Protokollführer Ulrich Erichsen |
Kurbetriebe Damp René Kinza |
Seniorenbeirat Uta Klingschat |
Vorsitzender Seniorenbeirat Peter Warschitzka |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Bericht des Bürgermeisters |
4. | Bericht der Ausschussvorsitzenden |
5. | Anfragen der Gemeindevertreter/innen |
6. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
7. | Einwohnerfragestunde |
8. | Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 07. Mai 2017 |
Beschlussvorlage - 49/2016 | |
9. | Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017 |
Beschlussvorlage - 48/2016 | |
10. | Antrag auf Anwendung des alten Umsatzsteuerrechtes für Umsätze bis einschließlich 2020 gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz |
Beschlussvorlage - 47/2016 | |
11. | Vorbereitung auf eine Stellungnahme zum Regionalplan "Wind" |
Beschlussvorlage - 56/2016 | |
12. | 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Damp für das Haushaltsjahr 2016 |
Beschlussvorlage - 51/2016 | |
13. | Erlass Haushaltssatzung 2017 |
Beschlussvorlage - 52/2016 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
16. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Vor Eintritt in die Tagesordnung wird eine Präsentation von der OstseeMan Sportpromotion zur geplanten Veranstaltung am 09. Juli 2017 gezeigt. Der Bürgermeister eröffnet dann die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Bürgermeister Böttcher beantragt, die Tagesordnung um den Punkt "Personalangelegenheit" zu erweitern. Dieses wird einstimmig neschlossen. Raidum Rodde beantragt, den Punkt "Vertragsangelegenheit" von der Tagesordnung abzusetzen. Der Antrag wird mit 5 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen abgelehnt. Bürgermeister Böttcher beantragt die beiden Punkte "Vertragsangelegenheit" und "Personalangelegenheit" unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu behandeln.
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Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Bericht des Bürgermeisters |
Bürgermeister Böttcher spricht in seinem Bericht folgende Punkte an:
Herr Kinza spricht für die Kurbetriebe und das Ordnungsamt folgende Punkte an:
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zu TOP 4. | Bericht der Ausschussvorsitzenden |
Barbara Feyock berichtet von der Sitzung des Ausschusses für Sport, Kultur und Soziales vom 15.11.2016. Der Ausschuss hat sich mit folgenden Themen befasst:
Gerhard Ulbrich berichtet von der Sitzung des Finanz- und Hauptausschusses vom 23.11.2016. Alle Punkte stehen auf der heutigen Tagesordnung.
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zu TOP 5. | Anfragen der Gemeindevertreter/innen |
Raidum Rodde stellt zur Vetragsangelegenheit eine Frage Bürgermeister Böttcher bittet ihn, diese Fragen im nichtöffentlichen Teil zu stellen. Raidum Rodde fragt nach der Parkplatzsituation beim Feuerwehrgerätehaus in Folge der Aufstellung des Garagencontainers. Bürgermeister Böttcher entgegnet, dass diesbezüglich Gespräche mit der Feuerwehr geführt wurden und werden. Wolfgang Schön möchte wissen, ob alle Fahrzeuge in Garagen untergestellt sind. Dieses wird von Bürgermeister Böttcher bejaht.
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zu TOP 6. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 7. | Einwohnerfragestunde |
Herr Lichtenheld hat Fragen zur Hausnummerierung der Straße "Zum Piraten", die von Bürgermeister Böttcher beantwortet werden. Herr Lichtenheld regt an, aus der Übernachtungssteuer neue Schilder anzuschaffen. Ferner kritisiert Herr Lichtenheld die Absperrung der Hafenpromenade in Höhe der Restaurants Isfjord und Spitzbergen. Bürgermeister Böttcher weist auf den einjährigen Probebetrieb bis März 2017 hin.
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zu TOP 8. | Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 07. Mai 2017 |
Beschlussvorlage - 49/2016 Für die ordnungsgemäße Durchführung der Landtagswahl am 07. Mai 2017 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt. Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind. Ich bitte daher um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in Ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Landtagswahl am 07. Mai 2017.
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Beschluss: Für die Landtagswahl am 07. Mai 2017 wird folgendes Wahllokal bestimmt: Haus des Gastes in Vogelsang-Grünholz Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Landtagswahl am 07. Mai 2017 vorgeschlagen: Wahlvorsteher: Horst Böttcher stellv. Wahlvorsteher: Raidum Rodde Schriftführerin: Sirka Metzger stellv. Schriftführer: Gerhatd Ulbrich Beisitzerin: Barbara Feyock Beisitzer: Manfred Löhr Beisitzer: Bernd Moltkau Beisitzer: Hugo Scheu Beisitzer: Wolfgang Schön Beisitzer: Peter Tramm
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Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017 |
Beschlussvorlage - 48/2016 Für die ordnungsgemäße Durchführung der Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt. Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind. Ich bitte daher um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in Ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Bundestagswahl 17.-/- 24. September 2017.
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Beschluss: Für die Bundestagsswahl am 17.-/- 24. September 2017 wird folgendes Wahllokal bestimmt: Haus des Gastes in Vogelsang-Grünholz Die Mitglieder des Wahlvorstandes werden rechtzeitig vor der Wahl benannt.
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Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Antrag auf Anwendung des alten Umsatzsteuerrechtes für Umsätze bis einschließlich 2020 gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz |
Beschlussvorlage - 47/2016 Durch das Steueränderungsgesetz 2015 hat sich die Systematik der Umsatzbesteuerung bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) umfassend geändert. Gemäß § 2b UStG ist die Unternehmereigenschaft nicht mehr an das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art gebunden. Betätigen sich jPdöR auf privatrechtlicher Grundlage sind sie nach der neuen Rechtslage unter gewissen Voraussetzungen umsatzsteuerpflichtig. Die neue Regelung gilt grundsätzlich ab dem 01.01.2017. Auf Antrag an die Finanzverwaltung kann jedoch die bisherige Regelung in einem Übergangszeitraum bis längstens 31.12.2020 weitergenutzt werden. Dieser Antrag ist bis zum 31.12.2016 zu stellen. Die Entscheidung darüber, ob der Antrag gestellt wird, obliegt der Gemeindevertretung. In der Übergangzeit werden weitere Ausführungsanweisungen des Bundesministerium für Finanzen zur Klärung der Sach- und Rechtslage erwartet. Die Verwaltung wird dann im Einzelfall prüfen, welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind. |
Beschluss: Die Gemeinde erklärt gemäß § 27 Abs. 22 UStG (Umsatzsteuergesetz) bis zum 31.12.2016 gegenüber der Finanzverwaltung die weitere Anwendung der bisherigen umsatzsteuerlichen Regelungen bis längstens 31.12.2020. |
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Vorbereitung auf eine Stellungnahme zum Regionalplan "Wind" |
Beschlussvorlage - 56/2016 Die Landesregierung wird den Entwurf für den Teilregionalplan "Wind" am 06.12.2016 beschließen und sodann unverzüglich bekannt geben. Eine offizielle Verfahrensbeteiligung wird von Januar bis April erwartet. Die Landesplanung hat die entsprechenden Entwürfe zwischenzeitlich erstellt. Neu soll sein, dass die stärksten Flächenerhöhungen in Schleswig-Holstein im Kreis Rendsburg-Eckernförde stattfinden sollen, wovon vermutlich auch das Amtsgebiet Schlei-Ostsee betroffen sein wird. Nunmehr geht es darum, eine tendenzielle Einschätzung der Situation aus gemeindlicher Sicht abzugeben, damit der Bürgermeister und die Amtsverwaltung in die Lage versetzt werden, (ggf. mit externer fachlicher Unterstützung) die im offiziellen Verfahren erforderliche Stellungnahme im Sinne der Gemeinde vorzubereiten. Soweit benachbarte Gemeinden zur gleichen Einschätzung für ein übergreifendes Gebiet kommen, kann eine dieses Gebiet betreffende gemeinsame Stellungnahme erarbeitet werden.
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Beschluss:
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Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Damp für das Haushaltsjahr 2016 |
Beschlussvorlage - 51/2016 Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern. Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan. Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2016 und ein Nachtragshaushaltsplan 2016 in der Gemeinde unumgänglich. Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan. |
Beschluss: Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2016 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 werden beschlossen. |
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Erlass Haushaltssatzung 2017 |
Beschlussvorlage - 52/2016 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. |
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2017 werden beraten. Folgende Änderungen werden vorgenommen:
Zum Ausgleich des Haushaltes wird nunmehr eine Rücklagenentnahme in Höhe von 24.700 € gebraucht (statt einer Rücklagenzuführung in Höhe von 225.300 €). Der Rücklagenstand am 31.12.217 wird dann voraussichtlich 1.003.000 € betragen.
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Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017, das Investitionsprogramm für die Jahre 2018 bis 2020 werden beschlossen. § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 3.462.700,00 EUR in der Ausgabe auf 3.462.700,00 EUR und 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 1.707.700,00 EUR in der Ausgabe auf 1.707.700,00 EUR festgesetzt. § 2 Es werden festgesetzt: 1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 EUR 2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 7,0 Stellen § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 260 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 260 % 2. Gewerbesteuer 310% § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000,00 EUR. § 5 Als Anlage gilt der Stellenplan. |
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 16. | Bekanntgaben |
Der Bürgermeister gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.
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Ulrich Erichsen | Horst Böttcher |
Protokollführer/in | Bürgermeister |