N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damp vom 08.02.2017.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer der Außenstelle des Amtes Schlei-Ostsee, Auf der Höhe 16, 24351 Damp
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.05 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Horst Böttcher
Gemeindevertreter Jochen Bibelwitz
Gemeindevertreterin Barbara Feyock
Gemeindevertreter Manfred Löhr
Gemeindevertreterin Gabriele Marten
Gemeindevertreterin Sirka Metzger
Gemeindevertreter Bernd Moltkau
1. stellv. Bürgermeister Raidum Rodde
Gemeindevertreter Hugo Scheu
Gemeindevertreter Wolfgang Schön
Gemeindevertreter Peter Tramm
Gemeindevertreter Gerhard Ulbrich
2. stellv. Bürgermeister Uwe Wichert

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer Ulrich Erichsen
Vorsitzender Jugendbeirat Moritz Koch
Seniorenbeirat Ellen Stanke
Vorsitzender Seniorenbeirat Peter Warschitzka

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Bürgermeisters
4. Bericht der Ausschussvorsitzenden
5. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
7. Einwohnerfragestunde
8. Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Damp-Dorotheenthal
  Beschlussvorlage - 4/2017
9. Jahresrechnung der Kurbetriebe Damp GmbH für das Wirtschaftsjahr 2015
  Beschlussvorlage - 2/2017
10. Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2017 der Kurbetriebe Damp GmbH
  Beschlussvorlage - 55/2016
11. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Damp für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Damp-Dorotheenthal
  Beschlussvorlage - 1/2017
12. Vermarktung der Grundstücke im Neubaugebiet "Büsenteich"
  Beschlussvorlage - 3/2017

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Bürgermeister Böttcher berichtet, dass ein schriftlicher Antrag der CDU-Fraktion vorliegt. Die CDU-Fraktion beantragt, den Punkt: "Aufhebung des Beschlusses zum Verkauf der Fläche des Wohnmobilstellplatzes" in die Tagesordnung aufzunehmen.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :8
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 3. Bericht des Bürgermeisters
Bürgermeister Böttcher berichtet, dass die Seilbahn auf dem Kinderspielplatz defekt ist.
Mit dieser Angelegenheit soll sich der Ausschuss für Sport, Kultur und Soziales beschäftigen.

Ferner spricht Bürgermeister Böttcher in seinem Bericht folgende Punkte an:
  • Breitbandversorgung 2018
  • Ostseeman 113 am 09.07.2017

zu TOP 4. Bericht der Ausschussvorsitzenden
Gerhard Ulbrich berichtet von der Sitzung des Finanz- und Hauptausschusses am 25.01.2017. Alle Punkte stehen auf der heutigen Tagesordnung.

zu TOP 5. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
Es werden keine Anfragen der Gemeindevertreter/innen gestellt.

zu TOP 6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 7. Einwohnerfragestunde
Frau Richter fragt nach der Qualität des Trinkwassers. Es hat einen Zeitungsbericht und auch Facebookeintragungen gegeben, dass die Qualität nicht in Ordnung sei und das Wasser abgekocht werden muss.
Herr Böttcher, der auch Verbandsvorsteher des Wasserbeschaffungsverbandes Mittelschwansen ist, stellt klar, dass die Trinkwasserqualität ausgezeichnet ist. Der Presseartikel bezieht sich auf die Qualität des Wassers aus privaten Brunnen. Die Werte sind auf der Internetseite des Wasserbeschaffungsverbandes veröffentlicht.

Ferner möchte Frau Richter wissen, warum im Bereich der Ringstraße auf der L26 eine Verkehrszähleinrichtung installiert war. Bürgermeister Böttcher entgegnet, dass die Zähleinrichtung zur Ermittlung einer Linksabbiegespur für das Neubaugebiet "Büssenteich" diente.

Herr Schüttpelz möchte wissen, wie oft das Trinkwasser beim Wasserbeschaffungsverband geprüft wird. Bürgermeister Böttcher antwortet, dass dieses monatlich geschieht.

zu TOP 8. Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Damp-Dorotheenthal
Beschlussvorlage - 4/2017
Die Freiwillige Feuerwehr Damp-Dorotheenthal hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 06.01.2017 Herrn Alexander Braun zum stellv. Gemeindewehrführer gewählt.

Um eine Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es nach § 11 Abs. 3 BrSchG. erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt.
Alexander Braun stellt sich den Gemeindevertreter/innen vor.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Alexander Braun zum stellv. Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Damp-Dorotheenthal zu.

Die Ernennung von Herrn Alexander Braun, zum stellv. Gemeindewehrführer, findet am 24.02.2017 statt.
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Uwe Wichert

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Jahresrechnung der Kurbetriebe Damp GmbH für das Wirtschaftsjahr 2015
Beschlussvorlage - 2/2017
Die Jahresrechnung 2015 wird von den Geschäftsführern der Kurbetriebe Damp GmbH vorgelegt.

Die Jahresrechnung 2015 wurde vom Wirtschaftsprüfungsbüro RBB v. Reden Böttcher Büchl & Partner geprüft. Das Prüfungsergebnis liegt vor.

Herr Erichsen erläutert die Jahresrechnung 2015. Fragen werden von ihm beantwortet.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Jahresrechnung 2015 der Kurbetriebe Damp GmbH in der vorliegenden Fassung unverändert festzustellen und den Bürgermeister zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Kurbetriebe Damp GmbH zu beschließen:

1. Den Geschäftsführern der Kurbetriebe Damp GmbH für das Jahr 2015 die Entlastung zu erteilen.
2. Die Jahresrechnung 2015 in der vorliegenden Form unverändert festzustellen.
3. Die Offenlegungspflicht gemäß des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) vorzunehmen.

4. Der Bekanntmachungspflicht gemäß § 14 Abs. 5 KPG nachzukommen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :3

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2017 der Kurbetriebe Damp GmbH
Beschlussvorlage - 55/2016

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2017 der Kurbetriebe Damp GmbH wird von der Geschäftsführung vorgelegt und erläutert.

Herr Erichsen erläutert den Wirtschaftplan 2017. Fragen werden von ihm beantwortet.

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Kurbetriebe Damp GmbH folgenden Wirtschaftsplan für 2017 zu beschließen:

1. Es betragen
1.1 im Erfolgsplan
die Erträge 2.853.600,00 €
die Aufwendungen 2.903.000,00 €
der Jahresgewinn 0,00 €
der Jahresverlust 49.400,00 €

1.2 im Vermögensplan
die Einzahlungen 5.372.200,00 €
die Auszahlungen 5.372.200,00 €

2. Es werden festgesetzt
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsmaßnahmen auf 0,00 €
2.1 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 €

2.2 der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 25.600,00 €


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Damp für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Damp-Dorotheenthal
Beschlussvorlage - 1/2017
Nach einem intensiven Beteiligungsverfahren der Kommunalen Landesverbände, der Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände und des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein wurde am 10. Juni 2016 das Brandschutzgesetz für Schleswig-Holstein durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag geändert. Mit dieser Änderung wurden die Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein auf eine rechtssichere Basis gestellt. Da eine Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Sondervermögen der Gemeinde darstellt, muss die Gemeinde in diesem Fall eine Satzung für Sondervermögen der Gemeinde erlassen. Die vorhandenen Kameradschaftskassen bleiben kraft Gesetzes bestehen.

Durch das Innenministerium wurde eine entsprechende Mustersatzung erarbeitet, die durch die Verwaltung um gemeindliche Gegebenheiten ergänzt wurde. Die Wertgrenzen in § 3 und § 9 Abs. 2 wurden aus der Hauptsatzung der Gemeinde übernommen. Die Wertgrenze in § 7 Abs. 7 wurde aus der Haushaltssatzung der Gemeinde übernommen. Dies können in den gemeindlichen Beratungen angepasst werden. Eine anderweitige Abweichung von der Mustersatzung bedarf der Einzelgenehmigung durch das Innenministerium.

Beschluss:
Die Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Damp für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Damp-Dorotheenthal wird beschlossen.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Vermarktung der Grundstücke im Neubaugebiet "Büsenteich"
Beschlussvorlage - 3/2017
Mit Beschluss vom 01.08.2016 hat die Gemeindevertretung Damp die Bauleitplanung für das Neubaugebiet "Büsenteich" (Bebauungsplan Nr. 15) auf den Weg gebracht. Zwischenzeitlich erfolgen von Kaufinteressenten immer mehr Nachfragen nach Bauland. Im Interesse der Gemeinde und der Kaufinteressenten sind möglichst verbindliche Zusagen zum Erwerb von Grundstücken wünschenswert. Wissentlich dessen, dass viele abschließende Informationen noch nicht vorliegen, bestünde die Möglichkeit dieses Interesse durch nicht formgebundene Vorverträge zu fixieren. Somit haben Gemeinde und Käufer bessere Planungsmöglichkeiten. Ein entsprechendes Muster kann durch einen Notar vorbereitet werden.

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen mit potentiellen Kaufinteressenten Vorverträge für einzelne Grundstücke zu schließen. Eine vorherige Abstimmung mit den gemeindlichen Gremien zur Grundstücksvergabe bedarf es nicht. Die daraus später folgenden Kaufverträge werden dann der Gemeindevertretung zur Genehmigung vorgelegt.

Mit der Erarbeitung eines Vorvertrag-Musters soll die Kanzlei Küter beauftragt werden.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Ulrich Erichsen  Horst Böttcher 
Protokollführer/in  Bürgermeister